Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2016 - KRB 16/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23315
BGH, 12.07.2016 - KRB 16/15 (https://dejure.org/2016,23315)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2016 - KRB 16/15 (https://dejure.org/2016,23315)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15 (https://dejure.org/2016,23315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 1 StPO, § 84 GWB, § 79 OWiG

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren ergangenen Entscheidung eines Oberlandesgerichts (OLG); Bindende Verweisung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde in einem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren: Anfechtungsberechtigung eines Nichtbetroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren ergangenen Entscheidung eines Oberlandesgerichts (OLG); Bindende Verweisung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 1 ; OWiG § 79 Abs. 3 ; GWB § 84
    Überprüfung einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren ergangenen Entscheidung eines Oberlandesgerichts (OLG); Bindende Verweisung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KRB 16/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nur derjenige anfechtungsberechtigt, dessen Beschwer sich aus dem Tenor und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15 jeweils mwN).
  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 304/15

    Unzulässigkeit der Revision des Angeklagten bei nicht aus dem Tenor selbst sich

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KRB 16/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nur derjenige anfechtungsberechtigt, dessen Beschwer sich aus dem Tenor und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15 jeweils mwN).
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16

    Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit

    Zwar wird im Schrifttum eine Bindungswirkung gegenüber im Bescheid genannten Personen, die nicht Adressaten des Bußgeldbescheids waren, mit der Begründung abgelehnt, dass diese Personen nicht die Möglichkeit hätten, sich durch die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung zu wehren (Bechtold/Bosch GWB 9. Aufl. § 33 Rn. 50; Bornkamm/Tolkmitt in Langen/Bunte 13. Aufl. Kartellrecht Bd. 1 § 33b GWB Rn. 17; Immenga/Mestmäcker/Emmerich 5. Aufl. GWB § 33 Rn. 97; Ohlhoff in Kamann/Ohlhoff/Völcker Kartellverfahren und Kartellprozess § 26 Rn. 110; Rehbinder in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann Kartellrecht 3. Aufl. § 33 GWB Rn. 75; Staebe in Schulte/Just KartellR 2. Aufl. § 33 GWB Rn. 51; vgl. zur Anfechtungsberechtigung einer als Nebenbetroffene genannten Leitungsperson BGH 12. Juli 2016 - KRB 16/15 - Rn. 2) .
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Ein Dritter kann insbesondere grundsätzlich nicht die in einem im Kartellbußgeldverfahren gegen den Betroffenen ergangenen Urteil enthaltenen Feststellungen anfechten, er habe sich an Kartellabsprachen beteiligt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.07.2016, KRB 16/15, Rn. 2 bei juris).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19

    Zulässigkeit der Revision (keine Berücksichtigung sonstiger Rechts- und

    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte des Rechtsmittelführers aus dem Tenor selbst und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteile vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 und vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 77 für den auch hier vorliegenden Fall eines Freispruchs nach dem Grundsatz in dubio pro reo; Beschlüsse vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff. für einen Freispruch aus rechtlichen Gründen; vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15 für das Kartellordnungswidrigkeitenverfahren; Quentin in MüKo-StPO, § 322 Rn. 2 für die Berufung; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 333 Rn. 10 für die Revision und allgemein Allgayer in MüKo-StPO, § 296 Rn. 44 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 259/18).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 560/18

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner bei

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist eine Beschwer durch den Urteilstenor; eine Beschwer in den Gründen genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 378 ff.; Beschluss vom 18. August 2015 . 3 StR 304/15, NStZ-RR 2016, 137, 138; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NStZ 2016, 560 f.; Beschluss vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 349 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht