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   BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03   

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BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03 (https://dejure.org/2003,1671)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2003 - KRB 20/03 (https://dejure.org/2003,1671)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2003 - KRB 20/03 (https://dejure.org/2003,1671)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen; Aus einer Verurteilung einer Submissionsabsprache unter dem Gesichtspunkt des Betrugs abgeurteilten Tat resultierendes Verfolgungshindernis; Beteiligung an Ausschreibungen nach vorheriger Preisabsprache mit anderen Bietern; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    StPO § 264; ; GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; GWB § 81 Abs. 1 Nr. 1 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Frankfurter Kabelkartell"; Umfang Rechtskraft einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Betruges durch Preisabsprachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Submissionsabsprachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1539
  • NStZ 2004, 567
  • NZBau 2004, 286
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    aa) Die Beteiligung an Submissionsabsprachen kann neben dem Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a.F. auch den Straftatbestand des Betrugs erfüllen (BGHSt 38, 186; 41, 385, 388).

    Die kartellrechtliche Ordnungswidrigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a.F. erfaßt jedes Handeln, das der Durchführung eines unwirksamen Vertrages dient, mithin jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrag oder Beschluß als gültig anzusehen und zu behandeln, obwohl ihm das Gesetz die Wirksamkeit abspricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 14, 55, 59; 41, 385, 389 m.w.N.).

    Deshalb liegt nur eine einheitliche Ordnungswidrigkeit vor, die sämtliche Teilakte umfaßt, die auf die Durchsetzung einer konkreten Kartellabsprache gerichtet sind (BGHSt 41, 385, 394).

    Dies führt - von hier offensichtlich nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen - zu jeweils unterschiedlichen Taten im Sinne des § 264 StPO (vgl. BGHSt 41, 385, 394 f.).

    Selbst wenn die Bestechung im Hinblick auf die Durchführung einer vom Bußgeldbescheid erfaßten kartellrechtswidrigen Absprache erfolgt sein sollte, bestünde im Hinblick auf die jeweils unterschiedlichen Schutzgüter und die jeweils unterschiedlichen Tathandlungen keine derart innere Verknüpfung zwischen beiden Vorwürfen, daß von einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne des § 264 StPO auszugehen wäre (vgl. BGHSt 41, 385, 389 f.).

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Allein dieser erhebliche (hier teilweise über zehn Jahre betragende) zeitliche Abstand zwischen den Taten und dem gerichtlichen Urteil kann zu einem Milderungsgrund führen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13).

    Eine solche wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Zumessung der Geldbuße Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; BGH, Beschl. v. 20.8.2002 - 5 StR 215/02, wistra 2002, 420 f.).

  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Auch Bußgeldsachen müssen in einer unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten noch angemessenen Zeit erledigt werden (BVerfG NJW 1992, 2472 f.).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Allein dieser erhebliche (hier teilweise über zehn Jahre betragende) zeitliche Abstand zwischen den Taten und dem gerichtlichen Urteil kann zu einem Milderungsgrund führen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Eine solche wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Zumessung der Geldbuße Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; BGH, Beschl. v. 20.8.2002 - 5 StR 215/02, wistra 2002, 420 f.).
  • BGH, 21.10.1986 - KRB 7/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Es besteht schon wegen des langen Zeitraums zwischen den Submissionsabsprachen und ihrer Aburteilung ein geringeres Bedürfnis, das ordnungswidrige Verhalten zu ahnden (vgl. BGH, Beschl. v. 21.10.1986 - KRB 7/86, WuW/E 2336 f. - U-Bahn-Bau Frankfurt).
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 215/02

    Strafzumessung bei Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung (Darstellungsmangel;

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Eine solche wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Zumessung der Geldbuße Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; BGH, Beschl. v. 20.8.2002 - 5 StR 215/02, wistra 2002, 420 f.).
  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Die Gewährleistungen der Menschenrechtskonvention, zu denen auch das Beschleunigungsgebot zählt, gelten gleichermaßen für das Bußgeldverfahren (vgl. EGMR NJW 1985, 1273 f.).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Bei solchen mehraktigen Delikten wird eine Tateinheit zwischen zwei Delikten bereits dann begründet, wenn die Verwirklichung beider Tatbestände wenigstens in einer Ausführungshandlung zusammentrifft (BGHSt 47, 22, 26; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 StGB Rdn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
    Dies gilt im Hinblick auf sämtliche Bieter, die sich an der Absprache beteiligt haben, unabhängig davon, ob sie den Auftrag erhalten haben (BGH, Beschl. v. 21.10.1986 - KRB 5/86, WuW/E 2329, 2334 - Prüfgruppe).
  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

  • BGH, 14.01.1960 - KRB 12/59

    Empfehlung (§ 38 Abs. 2 Satz 2 GWB)

  • BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Der Tatrichter ist vielmehr verpflichtet, das Maß der eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bestimmen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17, 20, 21) und hierfür eine Kompensation festzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Die konkretisierenden Folgeabsprachen erfüllen den Tatbestand des Sichhinwegsetzens nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB 1990 und stehen sämtlich in Beziehung zu der unwirksamen - gegen § 1 GWB 1990 verstoßenden - Vereinbarung, wodurch sie mit dieser zu einer Bewertungseinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03, WuW/E DE-R 1233, 1234 - Frankfurter Kabelkartell).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Der Bundesgerichtshof hat bei der Frage der rechtsstaatswidrigen Verzögerung ebenfalls nicht zwischen dem Verwaltungsverfahren bis zum Einspruch und dem anschließenden Verfahren unterschieden, sondern unter Verweis auf die obige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allgemein festgestellt, dass auch (Kartell)-Bußgeldsachen in einer unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten angemessenen Zeit erledigt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2003, KRB 20/03, BeckRS 2004, 2869; BGH Beschluss vom 26. Februar 2013, KRB 20/12, BeckRS 2013, 6316; vgl. auch Raum, a.a.O., § 81 GWB Rn. 199, der allein auf eine den staatlichen Verfolgungsorganen, zu denen das Bundeskartellamt zählt, zuzurechnende Untätigkeit abstellt; vgl. etwa auch OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2011, III-3 RBs70/10, Rn. 15 ff., juris).

    Unter den Begriff des Hinwegsetzens fällt alles, was der Durchführung einer unwirksamen Absprache dient, also jede Tätigkeit, die darauf abzielt, dem kraft Gesetzes unwirksamen Vertrag gleichwohl Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2003, KRB 20/03, WuW/E DE-R 1233, 1234, Frankfurter Kabelkartell).

    Dies reicht für die Erfüllung des Tatbestands des Sich-Hinwegsetzens aus (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2003, KRB 20/03, WuW/E DE-R 1233, 1234, Frankfurter Kabelkartell; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005, KRB 2/05, NWJ 2006, 163, Rn. 11, Berliner Transportbeton).

    Es werden keine (Freiheits-)Strafen, sondern nur Bußgelder verhängt, die der bloßen Pflichtenmahnung dienen (ausdrücklich zum Bußgeldverfahren: BGH, Beschluss vom 4. November 2003, KRB 20/03, Frankfurter Kabelkartell, juris, Rn.22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, IV-2 RBs 160/14, BeckRS 2015, 619).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Auch hier gilt, dass allein ein kriminologisch fassbarer Zusammenhang mit der Quotenabsprache für eine Zusammenfassung im Wege der Bewertungseinheit nicht ausreicht (vgl. BGH NJW 1996, 1973, 1974; NJW 2004, 1539).

    Die Verjährung beginnt nach § 31 Abs. 3 S. 1 OWiG mit der Beendigung der Tathandlung, bei verbotenen Kartellabsprachen mit der Beendigung des Kartells (vgl. BGH NJW 2004, 1539; NJW 2006, 163).

    Der Senat hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03, WuW/E DE-R 1233 - Frankfurter Kabelkartell) zugunsten des Betroffenen und der Nebenbetroffenen die lange Verfahrensdauer berücksichtigt.

    a) Während nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. in Kartellbußgeldsachen noch BGH, Beschluss vom 04.11.2003 - KRB 20/03, WuW/E DE-R 1233 - Frankfurter Kabelkartell) eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Geldbußenbemessung berücksichtigt werden konnte, ist nach der neueren Rechtsprechung, die auf eine Entscheidung des Großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 860) zurückgeht, eine Kompensation nicht im Rahmen der Geldbußenbemessung durchzuführen.

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Dies reicht für die Erfüllung des Tatbestands des Sich-Hinwegsetzens aus (BGH, Beschl. v. 4.11.2003 - KRB 20/03, WuW/E DE-R 1233, 1234 - Frankfurter Kabelkartell).
  • BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20

    Unterlassenes Angebot

    Abgewickelt ist der Vertrag jedenfalls nicht vor Erstellung der Schlussrechnung (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, BGHSt 32, 389, 392 f. - Schlussrechnung; vom 21. Oktober 1986 - KRB 5/86, BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; vom 4. November 2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dies gilt, soweit die Absprachebeteiligten vereinbarungsgemäß überbietende Angebote abgegeben haben (s. BGH, WuW/E BGH 2659, 2660 - Leerangebot; NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell; ferner BGHR § 130 OWiG Verjährung 1 - Prüfgruppe ["regelmäßig"]).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - Kart 3/05

    Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen im Papiergroßhandel: Verwertbarkeit von

    Dementsprechend liegt nur eine einheitliche Kartellordnungswidrigkeit vor, die sämtliche Teilakte umfasst, die auf die Durchsetzung der Kartellabsprache gerichtet sind (vgl. zu allem: BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - KRB 2/05 Umdruck Seite 6-9 m.w.N; Beschl. v. 4.11.2003 - KRB 20/03 Umdruck Seite 6).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2023 - 6 Kart 1/20

    "Bierkartell": Geldbuße gegen Carlsberg Deutschland Holding GmbH

    Es werden keine (Freiheits-) Strafen, sondern nur Bußgelder verhängt, die der bloßen Pflichtenmahnung dienen (ausdrücklich zum Bußgeldverfahren: BGH, Beschluss vom 4.10.2003, KRB 20/03, Frankfurter Kabelkartell, juris, Rn.22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014, IV-2 RBs 160/14, BeckRS 2015, 619).
  • BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04

    Einspruchsrücknahme

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 4. November 2003 ausgeführt hat, begegnet eine Verlängerung der Verjährungsfrist jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn im Zeitpunkt der Verlängerung der Verjährungsfrist die Ordnungswidrigkeit nach dem bis dahin geltenden Recht noch nicht verjährt war (BGH, Beschl. v. 4.11.2003 - KRB 20/03, NJW 2004, 1539, 1541 - Frankfurter Kabelkartell).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren

    Mit zunehmend langem Abstand zur Tatbegehung besteht ein geringeres Bedürfnis, das ordnungswidrige Verhalten zu ahnden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2003, KRB 20/03, NZBau 2004, 286; Raum, in: Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl. 2019, Band 1, § 81 GWB, Rn. 199).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12

    Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung (Voraussetzungen der

  • OLG Frankfurt, 19.04.2004 - 11 Ws (Kart) 1/01

    Bußgeldbemessung im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Mildernde

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
  • LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15

    Anordnung der Beschlagnahme von Gegenständen als Beweismittel bei Gefahr in

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