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   BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95   

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https://dejure.org/1995,490
BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95 (https://dejure.org/1995,490)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - KRB 33/95 (https://dejure.org/1995,490)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 (https://dejure.org/1995,490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 263 StGB; § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 19 OWiG; § 20 OWiG; § 30 Abs. 1 OWiG; § 43 Abs. 1 OWiG; § 1 Abs. 1 GWB; § 25 Abs. 1 GWB; § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB; § 38 Nr. 8 GWB
    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung, Bewertungseinheit) bei der Kartellordnungswidrigkeit des Sich-Hinwegsetzens über die Nichtigkeit einer Kartellabsprache; kartellrechtliche Verfolgbarkeit der Submissionsabsprache nach der Einstellung der ...

  • Wolters Kluwer

    Kartellabsprache - Sich-Hinwegsetzen - Bewertungseinehit - Selbständige Taten - Preisabsprache - Betrug - Verfahrenseinstellung - Submissionsabsprache - Kartellordnungswidrigkeit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kartellabsprachen und die sog. fortgesetzte Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrechtliche Bewertung von Submissionsabsprachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 385
  • NJW 1996, 1973
  • MDR 1996, 1257
  • NStZ 1996, 534
  • NStZ 1996, 551
  • DB 1996, 1280
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Für die erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht weist er jedoch darauf hin, daß die von der Landeskartellbehörde vorgenommene rechtliche Würdigung sämtlicher den Betroffenen zur Last gelegten Kartellverstöße als eine fortgesetzte Handlung den Grundsätzen widerspricht, die der Bundesgerichtshof in dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) entwickelt hat.

    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.
  • BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81

    Kartellverbot und Schutzgesetz

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Es umfaßt jedes Handeln, das der Durchführung eines unwirksamen Vertrages dient, mithin jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrag oder Beschluß als gültig anzusehen und zu behandeln, obwohl ihm das Gesetz die Wirksamkeit abspricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 14, 55, 59 - Kohlenplatzhandel; BGH, Urteil vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81, WuW/E 1985, 1987 - Familienzeitschrift; Immenga/Mestmäcker GWB 2. Aufl. § 38 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1960 - KRB 12/59

    Empfehlung (§ 38 Abs. 2 Satz 2 GWB)

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Es umfaßt jedes Handeln, das der Durchführung eines unwirksamen Vertrages dient, mithin jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrag oder Beschluß als gültig anzusehen und zu behandeln, obwohl ihm das Gesetz die Wirksamkeit abspricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 14, 55, 59 - Kohlenplatzhandel; BGH, Urteil vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81, WuW/E 1985, 1987 - Familienzeitschrift; Immenga/Mestmäcker GWB 2. Aufl. § 38 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Die auf dieselbe Rechtsgutverletzung gerichteten Handlungen, die im Einzelfall auch Beihilfecharakter haben können, stellen keine mehrfache Verletzung desselben Tatbestandes dar; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedene Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Sich-Hinwegsetzens über die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Vertrages oder Beschlusses zu einer Bewertungseinheit verbunden (zu der ähnlichen Problematik beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Rahmen desselben Güterumsatzes vgl. BGHSt 30, 28, 31 mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Da Beteiligungen an Submissionsabsprachen, wie sie den Betroffenen hier vorgeworfen werden, zugleich den Straftatbestand des Betruges erfüllen können (BGHSt 38, 186), hat die Staatsanwaltschaft unter anderem unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt gegen die Betroffenen zu 1 und 2 ermittelt.
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    Nach der zu § 264 StPO entwickelten gefestigten Rechtsprechung (vgl. BGHSt 13, 21, 26 sowie die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 264 Rdn. 3), die für den in den §§ 40, 43 Abs. 1 OWiG verwendeten verfahrensrechtlichen Tatbegriff entsprechend gilt (Lampe aaO § 40 Rdn. 2 ff.), liegt eine Tat im prozessualen Sinne vor, wenn mehrere Vorgänge derart eng miteinander verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges erscheinen würde.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    a) Aus der Subsidiaritätsklausel des § 21 Abs. 1 OWiG folgert das Oberlandesgericht, daß der Unrechtsgehalt einer Ordnungswidrigkeit generell hinter dem einer Straftat zurückbleibt (vgl. auch BVerfGE 9, 167, 171; 22, 49, 79 zum Verhältnis der Kriminalstrafe zur Geldbuße).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
    a) Aus der Subsidiaritätsklausel des § 21 Abs. 1 OWiG folgert das Oberlandesgericht, daß der Unrechtsgehalt einer Ordnungswidrigkeit generell hinter dem einer Straftat zurückbleibt (vgl. auch BVerfGE 9, 167, 171; 22, 49, 79 zum Verhältnis der Kriminalstrafe zur Geldbuße).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

  • RG, 03.05.1921 - 1485/20

    Kann einheitliches Zusammentreffen von tätiger Bestechung und Diebstahl dadurch

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Solche Einzelabsprachen stellen keine mehrfache Verletzung desselben Tatbestandes dar; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95, BGHSt 41, 385, 394).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines

    Sie stellen keine mehrfache Verletzung desselben Tatbestandes dar; vielmehr werden sie vom gesetzlichen Tatbestand zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.1995, KRB 33/95, BGHSt 41, 385, 394; BGH, Beschluss vom 28.6.2005, KRB 2/05, NJW 2006, 163 f. - Berliner Transportbeton I; BGH, Beschluss vom 26.2.2013, KRB 20/12, BGHSt 58, 158, Rn. 23, juris - Grauzementkartell I).
  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Sie stellen keine mehrfache Verletzung desselben Tatbestands dar; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95, BGHSt 41, 385 [juris Rn. 24]; WuW/E DE-R 1567 [juris Rn. 11] - Berliner Transportbeton I; BGHSt 58, 158 Rn. 23 - Grauzementkartell I), die auch zivilrechtlich eine tatbestandliche Handlungseinheit darstellen kann.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).
  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Diese auf dieselbe Rechtsgutsverletzung gerichteten Handlungen stellen keine mehrfache Verletzung desselben Tatbestandes dar, vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand zu einer Bewertungseinheit verbunden (BGHSt 41, 385, 394).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Unter den Begriff des Hinwegsetzens fällt alles, was der Durchführung einer unwirksamen Absprache dient, also jede Tätigkeit, die darauf abzielt, dem kraft Gesetzes unwirksamen Vertrag gleichwohl Geltung zu verschaffen (BGH WuW/E BGH 2661, 2662; BGH, wistra 1996, 180, 181; BGH WuW/E BGH 352, 353 "Nullpreis II").
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 385, 394; WuW/E DE-R 1233, 1234; NJW 2006, 163) werden sämtliche Einzelhandlungen, die die Durchführung derselben Kartellvereinbarung betreffen, zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.

    Auch hier gilt, dass allein ein kriminologisch fassbarer Zusammenhang mit der Quotenabsprache für eine Zusammenfassung im Wege der Bewertungseinheit nicht ausreicht (vgl. BGH NJW 1996, 1973, 1974; NJW 2004, 1539).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

    Sie stellen keine mehrfache Verletzung desselben Tatbestandes dar; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95, BGHSt 41, 385, 394; vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, NJW 2006, 163 f. - Berliner Transportbeton I, und vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 23 - Grauzementkartell I), die auch zivilrechtlich eine tatbestandliche Handlungseinheit (ebenso zur natürlichen Handlungseinheit BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 224/13, WRP 2015, 1214 Rn. 29 - Kopfhörer-Kennzeichnung) darstellen kann.
  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

    aa) Die Beteiligung an Submissionsabsprachen kann neben dem Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a.F. auch den Straftatbestand des Betrugs erfüllen (BGHSt 38, 186; 41, 385, 388).

    Die kartellrechtliche Ordnungswidrigkeit nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a.F. erfaßt jedes Handeln, das der Durchführung eines unwirksamen Vertrages dient, mithin jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrag oder Beschluß als gültig anzusehen und zu behandeln, obwohl ihm das Gesetz die Wirksamkeit abspricht (st. Rspr.; vgl. BGHSt 14, 55, 59; 41, 385, 389 m.w.N.).

    Deshalb liegt nur eine einheitliche Ordnungswidrigkeit vor, die sämtliche Teilakte umfaßt, die auf die Durchsetzung einer konkreten Kartellabsprache gerichtet sind (BGHSt 41, 385, 394).

    Dies führt - von hier offensichtlich nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen - zu jeweils unterschiedlichen Taten im Sinne des § 264 StPO (vgl. BGHSt 41, 385, 394 f.).

    Selbst wenn die Bestechung im Hinblick auf die Durchführung einer vom Bußgeldbescheid erfaßten kartellrechtswidrigen Absprache erfolgt sein sollte, bestünde im Hinblick auf die jeweils unterschiedlichen Schutzgüter und die jeweils unterschiedlichen Tathandlungen keine derart innere Verknüpfung zwischen beiden Vorwürfen, daß von einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne des § 264 StPO auszugehen wäre (vgl. BGHSt 41, 385, 389 f.).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts (BGHSt 40, 138; 40, 195, 197; 41, 385, 393 ff.; 43, 149, 152; 43, 312, 315) aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGHZ 146, 318, 324 - Trainingsvertrag), besteht keine Veranlassung, an diesem Institut für die Zwangsvollstreckung festzuhalten (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 6.4; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 313; Harte/Henning/Brüning, UWG, Vor § 12 Rdn. 322 f.; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 156; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 35; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 906, 946; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 41; MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rdn. 13; Mankowski, WRP 1996, 1144, 1148; OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 723, 724; OLG Naumburg WRP 2007, 566, 569 f.; a.A. Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 890 Rdn. 28; Zöller/Stöber aaO § 890 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 890 Rdn. 13; vermittelnd Ahrens/Ahrens, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 66 Rdn. 4).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als

  • OLG Naumburg, 26.01.2016 - 2 Rv 10/16

    Strafklageverbrauch: Bußgeldbewehrte Weigerung zur Angabe der Personalien und

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - Kart 3/05

    Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen im Papiergroßhandel: Verwertbarkeit von

  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 2 Kart 10/08

    Verhängung von Geldbußen wegen kartellrechtswidriger Quotenabsprachen von

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2004 - Kart 41/01
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - Kart 4/06

    Zur Bildung eines Kartells zum Zwecke unzulässiger Preisabsprachen

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

  • BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03

    Hinderung der Ahndung einer Handlung als Ordnungswidrigkeit bei Absehen von der

  • AG Landstuhl, 01.09.2022 - 2 OWi 4116 Js 8252/22

    Verurteilung eines Demonstrationsteilsnehmers auf wahldeutiger Tatsachengrundlage

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2005 - Kart 51/01

    Quotenabsprache zwischen Transportbetonherstellern; Teilnahme an einem

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2005 - VI (Kart) 51/01

    Zum Begriff des "sich Hinwegsetzens" bei einer Kartellabsprache und zur Bemessung

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