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   BGH, 24.03.1987 - KRB 8/86   

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https://dejure.org/1987,4964
BGH, 24.03.1987 - KRB 8/86 (https://dejure.org/1987,4964)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1987 - KRB 8/86 (https://dejure.org/1987,4964)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1987 - KRB 8/86 (https://dejure.org/1987,4964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bietergemeinschaft - Ordnungswidriges Verhalten - Aufsichtspflichtverletzung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.1986 - KRB 9/85

    Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht - Verhängung einer Unternehmensstrafe

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  • RG, 12.04.1937 - 3 D 970/36

    Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig

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  • BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

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  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Die Vorstellung der wesentlichen Dimensionen des Haupttatunrechts genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.3.1987 - KRB 8/86, WuW/E BGH 2394 - Zweigniederlassung).
  • BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20

    Unterlassenes Angebot

    Anders als das Oberlandesgericht gemeint hat, ergibt sich aus den von ihm vornehmlich in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (zum Vorsatz bzw. zur Billigung BGHR OWiG § 130 Verjährung 1 - Prüfgruppe; BGH, Urteil vom 24. März 1987 - KRB 8/86, WuW/E BGH 2394, 2395 - Zweigniederlassung; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot) nicht, dass an die subjektive Zurechnung der Schlussrechnungserstellung weitergehende Anforderungen zu stellen wären, denen nur in Fällen einer Gesamtabsprache oder einer in ein auf Dauer angelegtes System der Preisbeeinflussung eingebetteten Absprache genügt werden könnte.

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts ist das Urteil vom 24. März 1987 in der Sache KRB 8/86 (WuW/E BGH 2394 - Zweigniederlassung) im Hinblick auf ein Erfordernis der Gesamtabsprache unergiebig; der Entscheidung lässt sich insoweit lediglich entnehmen, dass dort nach den erstinstanzlich getroffenen Feststellungen eine solche Gesamtabsprache tatsächlich getroffen worden war.

  • BGH, 25.10.1988 - KRB 2/88

    Beteiligung und Durchführung an unzulässigen Baupreisabsprachen - Unterlassung

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. März 1987 - KRB 8/86 ausgeführt:.

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Bußgeldbescheid vom 8. Juli 1987 ausdrücklich auf die obengenannten Ausführungen des Senats in Sachen KRB 8/86 bezogen und dabei auch den Vorwurf erhoben, der Betroffene habe den Leiter der Frankfurter Zweigniederlassung zwar über die Unzulässigkeit von Baupreisabsprachen belehrt und mündliche Anweisungen gegeben, daß die Einhaltung des Verbots durch die Mitarbeiter der Niederlassung von ihm sicherzustellen sei, habe diese Ermahnung jedoch nicht mit der Androhung von Konsequenzen bei Verstößen verbunden, es insbesondere an jeglicher Überprüfung des Niederlassungsleiters wie auch der Niederlassung insgesamt fehlen lassen.

    Der Senat hat in Sachen KRB 8/86 auch nicht entschieden, daß der damals erörterte Vorwurf, der Betroffene habe einzelne Maßnahmen unterlassen, unter dem Gesichtspunkt der Aufsichtspflichtverletzung nicht mehr verfolgt werden dürfe.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
    Gleiches hat der Bundesgerichtshof im Falle einer Gesamtabsprache angenommen, weil sich dann das von der Absprache nicht begünstigte Unternehmen "gemäß § 14 OWiG das Ergebnis der Gesamtabsprache und das von ihm gebilligte Handeln der an ihr Beteiligten zurechnen lassen" muss (Beschluss vom 24. März 1987 - KRB 8/86 -, Bietergruppe ).
  • BGH, 12.03.1991 - KRB 3/90

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung -

    Da der Prokurist der Nebenbetroffenen an dem Verstoß gegen § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB in der Art eines Mittäters beteiligt war, kommt es nicht darauf an, daß die Nebenbetroffene an der Abrechnung des Auftrags selbst nicht mitwirkte (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1987 - KRB 8/86 = WuW/E BGH 2394; BGH, Beschluß vom 13. März 1990 - KRB 3/89).
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