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   BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82   

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BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82 (https://dejure.org/1984,147)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1984 - 8 C 124.82 (https://dejure.org/1984,147)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 (https://dejure.org/1984,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitsgründe - Erschließungsbeitrag - Ermessensreduzierung - Rechtswidrigkeit - Heranziehungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum Erlaß des Erschließungsbeitrages von Amts wegen; "Erschlossensein" vor Inkrafttreten des BBauG; Mehrbelastungen alterschlossener Grundstücke aufgrund Aufwandsverteilung nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 96
  • NVwZ 1985, 277
  • DVBl 1985, 126
  • DÖV 1985, 535
  • BauR 1984, 626
  • KStZ 1985, 51
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl (ungekürzt) ergehenden Erschließungsbeitragsbescheids (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung u.a. im Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

    Es kommt - damit zusammenhängend - hinzu, daß eine Pflicht zur Berücksichtigung von Erlaßgründen nur dort gegeben sein kann, wo auch eine (echte) Pflicht zum Erlaß besteht, und das heißt: wo das in § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG vorgesehene Entscheidungsermessen derart reduziert ist, daß allein die Gewährung des Erlasses der Rechtslage entspricht (vgl. dazu Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Insoweit genügt es, daß die Grundstücke dieses Gebiets über die Erschließungsstraße ohne besondere Schwierigkeiten erreicht werden konnten (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [6]).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Angesichts dessen verbleibt kein Raum für einen diese gesetzgeberische Entscheidung korrigierenden teilweisen Billigkeitserlaß nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 4. Juni 1982 - BVerwG 8 C 90.81 - Buchholz 401.0 § 163 AO Nr. 1 S. 1 [4] m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Die sich darin ausdrückende Interessenlage kann dem die Beitragspflicht und auch die Voraussetzungen des Erlasses regelnden Bundesrecht nicht gleichgültig sein; es handelt sich bei der Berücksichtigung von Erlaßgründen schon im Zeitpunkt der Heranziehung nicht um eine Angelegenheit ausschließlich der verfahrensmäßigen Abwicklung, die das Bundesrecht dem Landesrecht überlassen hat (vgl. zu letzterem etwa Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 [15] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Seine Anwendung in alterschlossenen Gebieten ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 5 [9] und vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - DVBl. 1973, 500), und zwar ungeachtet der Tatsache, daß er dort, wo in einem Abrechnungsgebiet unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzungen zulässig sind, nur in beschränktem Umfang eine vorteilsgerechte Aufwandsverteilung gewährleistet.
  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Verwaltungsakte, die ausschließlich in gewissermaßen ihrer Entstehungsgeschichte Mängel aufweisen, können gleichwohl rechtmäßig und damit einer Aufhebung entzogen sein" (Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 41.67 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 106 S. 128 [129]; weit. Nachw. zur einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts s. bei Weyreuther, DVBl. 1972, 94 Anm. 14; vgl. dazu ferner die §§ 46 VwVfG, 127 AO und 155 b Abs. 1 BBauG).
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).
  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Seine Anwendung in alterschlossenen Gebieten ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 5 [9] und vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - DVBl. 1973, 500), und zwar ungeachtet der Tatsache, daß er dort, wo in einem Abrechnungsgebiet unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzungen zulässig sind, nur in beschränktem Umfang eine vorteilsgerechte Aufwandsverteilung gewährleistet.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Der lediglich die Abgabe festsetzende Bescheid ist als solcher auch dann rechtmäßig, wenn es sich bei dem von der Gemeinde unberücksichtigt gelassenen Billigkeitsgrund um einen solchen sachlicher Art handelt, den sie von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.02.1993, a.a.O.; zur Prüfung von Amts wegen vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 54.85 -, juris; Urteil vom 12.09.1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96).
  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Zwar hätte die Beklagte im Heranziehungsverfahren grundsätzlich solche Gründe berücksichtigen müssen, die offensichtlich gewesen sind und einen (teilweisen) Billigkeitserlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen ohne weitere Aufklärung und Nachprüfung haben möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 12.09.1984 - 8 C 124/82 -, juris).

    Denn bei der Pflicht, in Fällen offensichtlich vorliegender Gründe die Frage des Erlasses bereits bei der Heranziehung zu prüfen, handelt es sich nur um eine verfahrensrechtliche Pflicht, deren Verletzung nicht zur Rechtswidrigkeit des Heranziehungsbescheides führt (BVerwG, Urt. v. 12.09.1984, a. a. O.).

    Eine solche Vorgehensweise dient auch ihren Interessen, da sie durch ein nachträgliches Verfahren, in welchem sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen und die Behörde daran anknüpfend Aufklärungen und Überprüfungen zu etwaigen Billigkeitsgründen anstellen kann, den Risiken der Berücksichtigung möglicherweise nicht ausermittelter Gründe im Heranziehungsverfahren entgehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1984, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Das stimmt mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, überein (vgl. Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70.96 ).
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