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   BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82   

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BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82 (https://dejure.org/1983,818)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1983 - 8 C 29.82 (https://dejure.org/1983,818)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 8 C 29.82 (https://dejure.org/1983,818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 188
  • DÖV 1984, 590
  • KStZ 1986, 9
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
    Denn "da niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66 - BGHZ 48, 214 [218]), kann in bezug auf ein gemeindeeigenes Grundstück ein Rechtsverhältnis mit dem Inhalt einer abstrakten Beitragspflicht von vornherein nicht entstehen.
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 68.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
    Das letztere trifft u.a. zu auf im nach § 133 Abs. 2 BBauG maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht bebaubare Grundstücke (vgl. Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 68.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 31 S. 1 [3]), und das erstere trifft zu insbesonders auf Grundstücke, die im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde stehen.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
    Denn das Entstehen einer Beitragspflicht für die erstmalige endgültige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage setzt u.a. das Vorliegen einer Erschließungsbeitragssatzung mit einer wirksamen Verteilungsregelung voraus (u.a. Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 [29 f.]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
    Da es in diesem Zusammenhang um die Auswirkungen des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben auf die sich nach Landesrecht richtende Abwicklung eines erschließungsbeitragsrechtlichen Anspruchs geht (vgl. dazu u.a. Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 [14 f.]), dient dieser Grundsatz hier der Ergänzung des Landes(abgaben)rechts und gehört damit dem Landesrecht an (vgl. dazu u.a. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [339]).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
    Schon die endgültige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ist daher grundsätzlich geeignet, kraft Gesetzes ein abstraktes Beitragsschuldverhältnis und damit eine abstrakte Beitragspflicht in bezug auf ein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenes Grundstück sowie einen noch unbestimmten und zu dieser Zeit möglicherweise auch noch nicht bestimmbaren persönlichen Schuldner, den Beitragspflichtigen, entstehen zu lassen (u.a. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32/72] [52 f.]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 2.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26 S. 25 [27] mit weiteren Nachweisen) hat das Berufungsgericht erkannt, im Erschließungsbeitragsrecht gelte der Rechtsgrundsatz, daß die Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf die erstmalige Herstellung einer bestimmten Erschließungsanlage nur einmal entsteht.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
    Da es in diesem Zusammenhang um die Auswirkungen des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben auf die sich nach Landesrecht richtende Abwicklung eines erschließungsbeitragsrechtlichen Anspruchs geht (vgl. dazu u.a. Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 [14 f.]), dient dieser Grundsatz hier der Ergänzung des Landes(abgaben)rechts und gehört damit dem Landesrecht an (vgl. dazu u.a. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [339]).
  • BFH, 23.09.2009 - II R 20/08

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und

    Das gilt auch, wenn der Erwerber ein erschlossenes Grundstück von einer Gemeinde kauft, der Kaufpreis Kosten für die Erschließung enthält und insoweit eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 8 C 29/82, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, 188) erst dann entsteht, wenn sich das Grundstück nicht mehr im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde befindet.
  • OVG Saarland, 28.09.2009 - 1 A 313/09

    Kanalbaubeitragspflicht; Festsetzungsverjährung; gemeindeeigenes Grundstück

    Für das Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht Urteile vom 21.10.1983 - 8 C 29.82 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 89 = BRS 43 Nr. 115, und vom 5.7.1985 - 8 C 127.83 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 91 = BRS 43 Nr. 116; zustimmend BGH, Beschluss vom 18.4.2000 - III ZR 194.99 -, juris, entschieden, dass ein - nicht mit einem Erbbaurecht belastetes - Grundstück nicht der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BBauG unterliegt, wenn und solange es im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde steht.

    Das wird im Urteil vom 21.10.1983 a.a.O., S. 44/45 bzw. S. 269/270, im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    Nicht einmal für eine logische Sekunde entsteht deshalb in Fällen des Zusammentreffens von Beitragsgläubiger und Schuldner die sachliche Beitragspflicht so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 21.10.1983, a.a.O., S. 45 bzw. S. 270.

    Diese entsteht vielmehr erst mit der Übereignung an einen Dritten mit der Folge, dass die Gemeinde danach noch vier Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Übereignung erfolgt ist, Zeit für eine Heranziehung hat ebenso für Kommunalabgabengesetze, deren Bestimmungen zum Beitragsrecht mit der Regelung in § 8 KAG SL ganz oder im Wesentlichen übereinstimmen, u.a. VGH Kassel, Urteil vom 15.12.1994 - 5 UE 2016/94 -, NVwZ-RR 1995, 414, durch zustimmende Bezugnahme auf VG Kassel, Urteil vom 8.3.1994 - 6 E 127/90 (3) -, n.v.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20.8.2007 - 4 L 125/07 -, juris; Dohle, VBlBW 1986, 128 (135); Ruff, KStZ 1986, 9 (10), und Ahlers, KStZ 1988, 81 (82/83); a. A. insbesondere OVG Lüneburg, Urteile vom 11.5.1990 und 20.7.1999, jeweils a.a.O.

  • BGH, 18.04.2000 - III ZR 194/99

    Übernahme öffentlicher Grundstückslasten durch den Pächter bei einem

    Danach kann in bezug auf ein Grundstück, das im Zeitpunkt der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage (§ 133 Abs. 2 BauGB) im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde steht, ein Rechtsverhältnis mit dem Inhalt einer abstrakten Beitragspflicht von vornherein nicht entstehen (BVerwG DVBl. 1984, 188, 190; NVwZ 1985, 912, 913).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks;

    Denn die Wirkungen des § 41 Abs. 1 KAG können sich nur auf Grundstücke beziehen, die gemäß § 40 KAG Gegenstand einer Beitragspflicht sein können (vgl. Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 40 Rn. 4.1; vgl. zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 21.10.1983 - 8 C 29.82 - juris Rn. 26).
  • OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12

    Zur Beitragspflicht gemeindeeigener Grundstücke

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht seinem Urteil vom 21. Oktober 1983 (Az.: 8 C 29/82) für das Erschließungsbeitragsrecht zugrunde legt, dass sachliche Beitragspflichten bezogen auf gemeindeeigene Grundstücke nicht entstehen können und demzufolge erst mit dem Eigentumsübergang auf einen Dritten entstehen, zwingt dies nicht zu einer entsprechenden Auslegung des landesrechtlichen § 7 ThürKAG.

    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1983 (Az.: 8 C 29/82) zum Erschließungsbeitragsrecht lassen sich keine Begründungselemente entnehmen, die es als rechtlich geboten erscheinen lassen, für das landesrechtliche Beitragsrecht von dem Grundsatz abzuweichen, dass auch Träger öffentlicher Verwaltung - insbesondere im fiskalischen Bereich - Schuldner einer Abgabe sein können.

  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98

    Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Erschließungsbeitragsrecht (BVerwG, U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 -, DVBl. 1984, 188 ff.), wonach die Beitragspflicht solange nicht entstehe, wie die Kommune Grundstückseigentümerin sei, ist auf Ausbaubeiträge nach dem Thüringer Kommunalabgabenrecht nicht anwendbar.

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 -, DVBl. 1984, S. 188 ff.), niemand könne sein eigener Schuldner sein, das heißt die Beitragspflicht entstehe so lange nicht, wie die Kommune Grundstückseigentümerin sei, ist nach Ansicht der Kammer auf das Thüringer Kommunalabgabenrecht nicht übertragbar.

    Darüber hinaus machte es der vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht gewählte Weg (U. v. 21.10.1983, a.a.O.), eine Beitragspflicht erst im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf einen Käufer entstehen zu lassen, auch notwendig, als Anknüpfungspunkt für das Entstehen öffentlich-rechtlicher Beitragspflichten die spätere Änderung zivilrechtlicher Eigentumsverhältnisse anzusehen.

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Dabei kann offenbleiben, ob es ein solches Verbot gibt und was ggf. - genau - sein Inhalt ist (vgl. dazu auch Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 89 S. 41 ).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 127.83

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei gemeindeeigenem Grundstück

    Ein Grundstück, das im Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage (§ 133 Abs. 2 BBauG) im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde steht, unterliegt der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BBauG, wenn und sobald das Eigentum übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt worden ist (im Anschluß an das Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 89 S. 41).

    Der erkennende Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 89 S. 41) unter dem Blickwinkel insbesondere des § 133 Abs. 1 und 2 BBauG mit der Behandlung eines im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücks befaßt, das - wie das hier in Rede stehende - in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Anbaustraße der einschlägigen Merkmalsregelung entsprechend endgültig hergestellt worden war, ohne Belastung mit einem Erbbaurecht im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde stand.

  • VG Meiningen, 21.01.2006 - 2 K 549/98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" i.S.v. §

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Erschließungsbeitragsrecht (BVerwG, U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 -, DVBI. 1984, 188 ff.), wonach die Beitragspflicht solange nicht entstehe, wie die Kommune Grundstückseigentümerin sei, ist auf Ausbaubeiträge nach dem Thüringer Kommunalabgabenrecht nicht anwendbar.

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (U. v. 21.10.1983 - 8 C 29.82 -, DVBI. 1984, S. 188 ff.), niemand könne sein eigener Schuldner sein, das heißt die Beitragspflicht entstehe so lange nicht, wie die Kommune Grundstückseigentümerin sei, ist nach Ansicht der Kammer auf das Thüringer Kommunalabgabenrecht nicht übertragbar.

    Darüber hinaus machte es der vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht gewählte Weg (U. v. 21.10.1983, a.a.O.), eine Beitragspflicht erst im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf einen Käufer entstehen zu lassen, auch notwendig, als Anknüpfungspunkt für das Entstehen öffentlich-rechtlicher Beitragspflichten die spätere Änderung zivilrechtlicher Eigentumsverhältnisse anzusehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2022 - 2 S 762/22

    Erstattung von Erschließungskosten im Zusammen mit Grundstückskauf

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1983 - 8 C 29.82 - juris Rn. 26) kann für ein im Sinne von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenes Grundstück, das noch im Eigentum der Gemeinde steht, zwar eine sachliche Beitragspflicht der Gemeinde nicht entstehen, da niemand sein eigener Schuldner sein kann; jedoch entsteht die sachliche Beitragspflicht, wenn die Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück auf einen anderen überträgt.

    Da nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1983 (aaO) für die gemeindeeigenen Grundstücke bis zum 01.10.2005 keine Beitragspflicht entstehen konnte, ist die Regelung des § 24 KAG auch für diese Grundstücke anzuwenden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - 10 S 2.08

    Erschließungsbeitragsrecht: Beitragspflicht eines von einer Gemeinde zur

  • BFH, 23.09.2009 - II R 21/08

    Einbeziehung von Erschließungskosten in die Gegenleistung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07

    zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken

  • BFH, 30.01.1985 - II R 6/83

    Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 4 K 2637/04

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer; Ermittlung von

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

  • VG Wiesbaden, 20.01.2012 - 1 K 1337/10

    Straßenbeitragspflicht; Nutzungsänderung eines gemeindeeigenen Grundstücks durch

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89

    Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene

  • BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89

    Zweifache Heranziehung - Gleichheitssatz - Doppelbelastung

  • BVerwG, 27.06.2023 - 4 BN 38.22

    Trading-down-Effekt (Gebietsabwertung) von Bordellen und bordellartigen Betrieben

  • BFH, 30.01.1985 - II R 6/63

    Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag

  • BVerwG, 14.03.2017 - 9 B 36.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 4 K 2635/04

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für einen Grunderwerbsteuerbescheid ohne

  • BVerwG, 14.03.2017 - 9 B 35.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 14.03.2017 - 9 B 31.16

    Entstehung sachlicher Beitragspflichten für Anschlussbeiträge; Eigentümerschaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 9 N 48.15

    Satzungsgestaltung mit unterschiedlicher Behandlung von Alt- und Neuanschließern;

  • VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11

    Vollstreckung eines Schmutzwasseranschlussbeitrags

  • BFH, 27.06.1984 - II B 9/84

    Nicht revisibles Landesrecht - Auslegung durch das FG - Grundsätzliche Bedeutung

  • VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14

    Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2014 - 5 N 1.14

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; abstrakte -; sachliche -; persönliche -;

  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 1176/08

    Entstehung einer Kanalbaubeitragspflicht (Saarland)

  • LG Hamburg, 18.04.1985 - 2 S 199/84

    Handelndenhaftung beim Mantelkauf

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2002 - 1 L 85/01
  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 5638/98

    Kostenerstattungsanspruch bei gemeindeeigenen; Beitragspflicht, sachliche

  • VG Kassel, 07.03.2001 - 6 E 2093/98
  • VG Berlin, 09.03.2011 - 13 A 191.07

    Erschließungsbeitragspflicht bei grundbuchrechtlicher Eintragung als Eigentümer

  • LG Dortmund, 19.10.1995 - 7 O 295/95
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