Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2792
OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92 (https://dejure.org/1992,2792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.1992 - 9 L 355/92 (https://dejure.org/1992,2792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 9 L 355/92 (https://dejure.org/1992,2792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 510
  • DÖV 1993, 721
  • KStZ 1993, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2528/84

    Zulässigkeit einer Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92
    Eine andere Auslegung widerspricht nicht nur der Rechtsnatur der Kurtaxe (die für während des Aufenthalts gebotene Möglichkeiten erhoben wird), sondern auch dem eindeutigen Wortlaut des § 3 I NdsKurtax0 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81 sowie VGH Mannheim, ESVGH 36, 34).

    Daran ändert der Umstand nichts, daß angesichts der Kosten, die mit dem Erwerb und der Unterhaltung einer Zweitwohnung in einem Staatsbad einhergehen, nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß der Zweitwohnungsinhaber die Wohnung auch selber zur Kur nutzt und dadurch an den von der Gemeinde bereitgestellten Erholungsmöglichkeiten und -einrichtungen teilhat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.8.1986 - 3 A 46/84; VGH Mannheim, ESVGH 36, 34).

    Diese Vermutung ist nämlich widerlegbar (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1991, 320 = DÖV 1990, 787; Senat, Besohl. v. 7.2.1991 - 9 L 14/91; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.9.1990 - 14 L 159/89; VGH Mannheim, ESVGH 36, 34).

    Insoweit darf sich der Kurtaxgläubiger - vor allem auch angesichts der Personalkosten, des fehlenden Zugangsrechts zu den Zweitwohnungen und der Höhe der Kurtaxe - darauf berufen, daß er nicht über die Mittel der Verwaltungskontrolle verfügt, die erforderlich sind, um bei Zweitwohnungsinhabern in ähnlicher Weise wie bei sonstigen Ortsfremden die tatsächliche Aufenthaltsdauer festzustellen (vgl. BVerwG, VerwRspr 28, 209 [213]; VGH Mannheim, ESVGH 36, 34 [37]; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.8.1986 - 3 A 46/84).

  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92
    Sie will im Rahmen eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ausdrücken, daß bei Zweitwohnungsinhabern für die Höhe der Kurtaxe nicht die nach Tagen berechnete tatsächliche Aufenthaltsdauer im Einzelfall, sondern der einer Jahreskurabgabe entsprechende Zeitraum zugrunde zu legen ist (so schon der 3. Senat des OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81).

    Eine andere Auslegung widerspricht nicht nur der Rechtsnatur der Kurtaxe (die für während des Aufenthalts gebotene Möglichkeiten erhoben wird), sondern auch dem eindeutigen Wortlaut des § 3 I NdsKurtax0 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81 sowie VGH Mannheim, ESVGH 36, 34).

    Die in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 379 = SchlHA 1991, 159) umstrittene Frage, ob die widerlegbare Aufenthaltsvermutung zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt oder als allgemeiner Erfahrungssatz bloß innerhalb der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist, kann hier dahingestellt bleiben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 204/91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92
    Dies gilt gem. § 86 1 1 VwGO auch für das Gerichtsverfahren, weil sich das Gericht auch in solchen Fällen schon aus dogmatischen Gründen nicht von seiner Amtsermittlungspflicht befreien kann (vgl. z. B. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 379 = SchlHA 1991, 159).

    Die in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 379 = SchlHA 1991, 159) umstrittene Frage, ob die widerlegbare Aufenthaltsvermutung zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt oder als allgemeiner Erfahrungssatz bloß innerhalb der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist, kann hier dahingestellt bleiben.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 14 L 259/89

    Kurabgabe; Ordnungsgemäße Kalkulation; Kurabgabepflicht; Bootsliegeplätze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92
    Für die Widerlegung der Aufenthaltsvermutung ist es bei der Kurtaxe indessen nicht erforderlich, daß die Benutzung der Zweitwohnung objektiv ausgeschlossen ist (anders früher der 14. Senat des OVG Lüneburg, Urt. v. 11.7.1989 - 14 A 238/88 und v. 13.9.1990 - 14 L 259/89 unter Bezugnahme auf das Zweitwohnungssteuerrecht und darauf, daß dort die Möglichkeit der Nutzung ausgeschlossen sein müsse).
  • BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89

    Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92
    Diese Vermutung ist nämlich widerlegbar (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1991, 320 = DÖV 1990, 787; Senat, Besohl. v. 7.2.1991 - 9 L 14/91; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.9.1990 - 14 L 159/89; VGH Mannheim, ESVGH 36, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Dazu ist es in aller Regel geboten, schon bei der Meldung der Übernachtungsgäste hinreichend substantiiert vorzutragen, aus welchem Grund eine Kurtaxepflicht ausscheidet (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2002, aaO juris Rn. 27 im Zusammenhang mit der Ausnahme von Tagungsteilnehmern von der Kurtaxepflicht; Beschluss vom 25.02.2002 - 2 S 277/02 - juris Rn. 4 ff. im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Kurtaxepflicht von Patienten eines Krankenhauses; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.10.1992 - 9 L 355/92 - juris Rn. 5; Lichtenfeld, aaO, § 11 Rn. 28a).
  • VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3161/05

    Jahreskurbeitrag für ortsfremde Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet;

    Der Inhaberschaft der Ferienwohnung kommt für die Beitragserhebung insoweit grundsätzlich Bedeutung zu, als die ständige Rechtsprechung an sie eine tatsächliche Vermutung knüpft, dass der Inhaber die Wohnung - ggf. nur während kurzer Zeitabschnitte - auch zu Erholungszwecken nutzt (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 9 L 355/92 -, NVwZ-RR 1993, 510 ; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnr. 33).

    In Anbetracht dieser Vermutung können sich die Inhaber von Zweitwohnungen der Verpflichtung zur Zahlung des Jahreskurbeitrages nur dadurch entziehen, dass sie die oben genannte Vermutung erschüttern, indem sie substantiiert darlegen und - bei Bestreiten - beweisen, dass sie sich im gesamten Erhebungszeitraum in der Gemeinde nicht aufgehalten haben (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 16. Januar 2006, a.a.O.; dasselbe, Beschluss vom 28. Oktober 1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

    6.1 zu Art. 7 sowie OVG RhPf vom 2.12.1987 KStZ 1988, 168 und HessVGH vom 25.2.1986 DÖV 1986, 884; NdsOVG vom 28.10.1992 DÖV 1993, 721 = ZKF 1993, 133 = KStZ 1993, 98; OVG SH vom 4.10.1995 ZKF 1997, 134; VGH BW vom 13.9.1985 ZKF 1986, 37 für die dortigen landesgesetzlichen Regelungen, kritisch dazu Hillmann, ZKF 1985, 272).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht