Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
Die im Begriff der Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordert mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls; die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber schließt die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht aus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2 a
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zweitwohnungssteuer
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 09.06.1993 - 6 A 609/92
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 7.94
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 99, 303
- DVBl 1996, 374
- DÖV 1996, 289
- BStBl II 1996, 37
- KStZ 1997, 36
- NVwZ 1997, 86
Wird zitiert von ... (131)
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Leerstandszeiten gehen nicht zu Lasten des Eigentümers
c) Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Juni 1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1995, 749, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Oktober 1995 8 C 40.93, BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, jeweils zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).Er lässt sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: Durch das --saisonabhängige-- Vermieten einer Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste ergibt sich im Regelfall, dass die Ferienwohnung gewisse Zeiten innerhalb des Jahres leer steht (Schuler, DB 1993, 1318, 1319; Schempp/Urbahns, Inf 1998, 422, 425); dennoch sind in dieser kürzeren Vermietungszeit --bei passabler Auslastung der Ferienwohnung-- im Allgemeinen höhere Einnahmen zu erzielen als bei einer ganzjährigen Dauervermietung (Leu, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2000, 129, 131; vgl. dazu auch Urteil in BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37, 38, zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Steuerrecht - Erhebung der Zweitwohnungssteuer
In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.;… Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.Allerdings dürfe die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vortrage, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen - die tatsächliche Vermutung erschütterten (BVerwGE 99, 303 ).
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).Zwar ist die Steuer erhebende Gemeinde von Verfassungs wegen gehalten, solche Wohnungen von der örtlichen Aufwandsteuer auszunehmen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften durch Vermietung und Verpachtung dienen und damit als "reine Geld- oder Vermögensanlage" gehalten werden (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ; BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Die Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung hat dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung gegebenenfalls anhand einer umfassenden Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 (349) sowie Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 und 2480/94 - DStR 1995, 1270 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.), daß eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG erhoben werden kann.Dritte und weitere "Zweitwohnungen" eines Inhabers im Gebiet einer Gemeinde scheiden deshalb nicht von vornherein als Gegenstand der Zweitwohnungssteuer aus, sondern sind im Ansatz in gleicher Weise wie "zweite" Wohnungen eines Inhabers nach den im Urteil vom 10. Oktober 1995 (a.a.O., S. 307 f.) entwickelten Kriterien daraufhin zu überprüfen, ob sie auch Zwecken der persönlichen Lebensführung oder ausschließlich als der Kapitalanlage dienen.
Die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung erfordert nämlich nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O., S. 307) eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls.
Bei der somit erforderlichen erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht dem unter Anlegung der im Urteil des Senats vom 10. Oktober 1995 (a.a.O.) dargelegten Maßstäbe im einzelnen nachzugehen haben.
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, 304 f) führt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass örtliche Aufwandsteuern (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen, sie also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern."Reine Kapitalanlage" und "Mietnutzung" sind keine Rechtsbegriffe, sondern nur Fallgruppen, wobei der Fallgruppe "reine Kapitalanlage" die Inhaber einer Zweitwohnung unterfallen, die die Wohnung ausschließlich zur Einkommenserzielung vorhalten (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 305), während "Mischnutzung" bedeutet, dass die Wohnung sowohl für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten als auch fremdvermietet wird, d.h. sowohl Aufwand der Einkommenserzielung als auch Aufwand in der Form der Einkommensverwendung (konsumtiver Aufwand) betrieben wird.
Letzteres würde im Extremfall dazu führen, dass der Zweitwohnungsinhaber, der sich die Nutzung der Zweitwohnung zunächst für den persönlichen Lebensbedarf offen gehalten hat, aber im Erhebungsjahr die Wohnung durchgehend an Feriengäste vermietet, zur vollen Jahressteuer heranzuziehen ist, obwohl nachweislich die Wohnung im Erhebungsjahr ausschließlich der Einkommenserzielung diente (so auch BVerwGE, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 309).
Allerdings ist die bloße objektive tatsächliche und rechtliche Nutzungsmöglichkeit zur Verwirklichung des Steuertatbestandes nicht ausreichend (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 306).
Der gesamte "objektive Sachverhalt" ist daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen lässt (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 307).
Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggf. auch auf Grund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, a.a.O., 305).
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Zweitwohnungssteuer
Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 9 S. 6). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Das nach dem Aufwandsbegriff i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahin gehende Bestimmung des Verwendungszweckes der Zweitwohnung voraus (Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ).In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 348 f. …und vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 334; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O. , vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16 , vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 S 7 f.; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5 , vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - [...] und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
Das nach dem Aufwandsbegriff i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahin gehende Bestimmung des Verwendungszweckes der Zweitwohnung voraus (Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ).In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 346 f. und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16, vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 …und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - juris Rn. 15, 16; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5, vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - juris und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27).
- BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97
Örtliche Auswandsteuern - Zweitwohnungsteuer, Nutzung durch den Erben, Abgrenzung …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff. und vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15 ff.), daß die im Begriff der Aufwandsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zur zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert.Der Zweitwohnungssteuertatbestand setzt deshalb voraus, daß der Steuerpflichtige nach dem Ergebnis dieser gebotenen Gesamtwürdigung die Zweitwohnung nicht als reine Geld- oder Vermögensanlage, sondern auch für den persönlichen Lebensbedarf nutzt oder vorhält; dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt oder keine derartigen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O., S. 307).
Der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (a.a.O.) ab.
- BVerwG, 02.06.1997 - 8 B 113.97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt …
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954
Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung // …
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Zweitwohnungssteuer
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.821
Abgrenzung bei gemischter Nutzung einer Wohnung zwischen zweitwohnungspflichtiger …
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage …
- BVerwG, 08.02.2006 - 10 B 87.05
- OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99
Zweitwohnungsteuer bei eigenvermieteter Wohnung; Zweitwohnungssteuer; Vorhalten; …
- VGH Hessen, 05.07.2006 - 5 UZ 1006/06
Hundesteuer für einen zeitweise zu Hause gehaltenen Diensthund
- BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00
- VGH Hessen, 25.06.2003 - 5 UE 1174/01
Hundesteuer unabhängig von privater oder beruflicher Veranlassung
- VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04
Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Dauermietvertrag; Kapitalanlage (reine); …
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)
- VG Freiburg, 14.11.2002 - 4 K 402/00
Hundesteuer für Wachhund
- VG Braunschweig, 18.02.2003 - 5 A 232/01
Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer
- VG Gießen, 26.02.2008 - 8 E 493/07
Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Nutzung einer früheren Hauptwohnung als …
- VGH Bayern, 26.01.2012 - 4 ZB 11.1406
Zweitwohnungsteuer; Vermutung für das Vorhalten einer Wohnung zur persönlichen …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
Zweitwohnungsteuer darf auch für "Dauercamping" erhoben werden; Aufwandsteuer; …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
Zur Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gehören auch Nebenräume und …
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
- BVerwG, 15.10.2001 - 9 C 2.01
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2007 - 2 LB 12/06
Entstehen der Zweitwohnungssteuerpflicht trotz Vermietung an Gesellschaft
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2400/10
Zweitwohnungssteuer bei Nutzung der Wohnung durch Lebensgefährtin
- BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet
- BVerwG, 28.11.1997 - 8 B 224.97
Hundesteuer; örtliche Aufwandsteuer; Halterbegriff; Steuerpflicht für den Hund …
- BFH, 01.08.2001 - II R 71/99
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05
Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2008 - 2 S 1025/06
Besteuerung der aus Tierschutzgründen betriebenen Hundehaltung
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
- OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- BVerwG, 21.04.1997 - 8 B 90.97
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
- OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94
- OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
Keine Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnung; Erwerbswohnung; Nebenwohnung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2000 - 2 L 114/00
- VG Schleswig, 15.06.2006 - 14 A 190/03
Vermietungsbemühungen zur Annahme einer reinen Kapitalanlage im …
- VG Schleswig, 04.04.2007 - 14 B 9/07
Zweitwohnungssteuer bei weitgehendem Leerstehen der Wohnung und nur …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 284/95
- VG Schleswig, 13.06.2001 - 14 A 131/01
Zweitwohnungssteuer; Kapitalanlage; widerlegliche Vermutung der Steuerpflicht; …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - 14 A 154/00
Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2001 - 14 A 122/00
Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung
- VG Schleswig, 27.05.2003 - 14 A 323/00
Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, Eigenaufenthalt, Bagatellgrenze
- VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 08.1445
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 4324/09
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 7091/09
- VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.1088
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete; Jahresrohmiete als angemessene …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2002 - 2 M 108/01
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07
Erhebung der Jagdsteuer; Aufwandsteuer; Befreiung; Eigenjagdbezirk; …
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 7.94
GG Art. 105 Abs. 2a
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04
Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz
- VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
- BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00
- OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07
Keine Jagdsteuerpflicht im Einzelfall für eine kommunale Gebietskörperschaft.; …
- VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11
Duisburg darf "Bettensteuer" erheben
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1604
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Lage der Zweitwohnung im selben Feriengebiet …
- OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08
Zweitwohnungsteuer
- VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1004/11
Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 15.94
Zweitwohnungssteuer und örtliche Aufwandsteuer: Abgrenzung zur reinen …
- BVerwG, 08.10.1996 - 8 B 196.96
Kommunalabgaben - Zweitwohnungssteuer, Abgrenzung zur zweitwohnungssteuerfreien …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2007 - 4 L 493/03
Zweitwohnungssteuer
- OVG Niedersachsen, 03.03.2008 - 9 LA 30/07
Zweitwohnungsteuer - Leerstandszeiten; Fremdvermietungszeit; Leerstandszeit; …
- VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei
- FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08
Prüfung der Überschusserzielungsabsicht hinsichtlich selbstgenutzter und …
- VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
Bettensteuer ist rechtmäßig // Richter weisen Klage gegen "Kulturförderabgabe" in …
- VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
Duisburg darf "Bettensteuer" erheben
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 6.94
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 9.94
- BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - 2 KN 1/05
Stellplatzsteuer für Wohnmobile; kommunale Aufwandsteuer; Standplatzmiete; …
- VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3161/05
Jahreskurbeitrag für ortsfremde Eigentümer einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet; …
- VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07
Hundesteuer - gewerbliche Hundehaltung
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Hundesteuer - zur Haltereigenschaft und zum Zwingerprivileg
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand
- OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
- VG Münster, 26.11.2003 - 9 K 1775/00
- VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04
Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - 14 A 842/09
Vereinbarkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer für die Zweitwohnung eines …
- OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 12 L 1734/96
Gruppenverfolgung tamilischer Volkszugehöriger; Fluchtalternative, inländische; …
- FG Schleswig-Holstein, 08.11.2001 - III 914/97
Abziehbarkeit von Werbungskosten bei Vermietung bzw. teilweiser Selbstnutzung …
- VG Münster, 19.03.2003 - 9 K 1776/00
Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu …
- VG Münster, 17.04.2003 - 9 K 1862/00
Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu …
- VG Schleswig, 26.06.2003 - 14 A 329/01
Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsinhaber, Nießbrauch
- VG Münster, 16.03.2004 - 9 K 2719/01
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2008 - 18 L 787/08
Aufwandstenor, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zweitwohnung, Anknüpfung …
- VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Eigennutzungsmöglichkeit; Vermietungsagentur
- VG Köln, 23.03.2011 - 21 K 7840/09
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 195/97
- VG Arnsberg, 19.05.2000 - 3 K 3273/97
- VG Braunschweig, 27.05.2003 - 5 B 166/03
Zweitwohnungssteuer; Gesamtschuldner; Nichtnutzung; Wohngemeinschaft; …
- VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02
- FG Hamburg, 04.03.2005 - VII 198/03
Zweitwohnungsteuer: Erhebung der Zweitwohnungsteuer in Hamburg in Zusammenarbeit …
- VG Oldenburg, 22.09.2005 - 2 A 2395/03
Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete (Unangemessenheit); …
- VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
Zweitwohnungssteuer; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigennutzung; …
- VG Schwerin, 04.12.2007 - 3 A 540/07
Festgesetzte Miete als Steuermaßstab; Voraussetzungen für …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
Zweitwohnungssteuerpflicht und Eigennutzung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
Steuerfreiheit für Wachhund bei Feldscheune
- OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2001 - 2 M 105/01
- OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2002 - 2 L 76/02
- OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 2 M 144/02
- OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2003 - 2 L 18/02
- VG Schleswig, 30.06.2004 - 6 A 234/03
- VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02
- VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 ZB 07.856
Aufwandsteuer; Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage
- VG München, 11.12.2008 - M 10 K 08.517
Zweitwohnungssteuerpflicht bei Zweitwohnung zu beruflichen Zwecken; …
- VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.4145
Innehaben einer Zweitwohnung; Kapitalanlage (verneint); Leerstehenlassen
- OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2001 - 2 M 59/01
- OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2004 - 2 MB 16/04
- VG München, 26.04.2012 - M 10 K 11.5179
Änderung der Steuerfestsetzungsgrundlagen/Steuerberechnungsgrundlage (verneint)
Für Blogger: