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   OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97 (https://dejure.org/1998,2433)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 (https://dejure.org/1998,2433)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 (https://dejure.org/1998,2433)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Selbstkosten; Kostenüberschreitungsverbot

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kalkulation von Müllgebühren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KStZ 1999, 135
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten sind gemäß § 6 Abs. 2 KAG gebührenfähig, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 30.1.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, S. 86, 87).

    Da der Ansatz kalkulatorischer Wagniskosten zu den kalkulatorischen Leitentscheidungen des Satzungsgebers gehört (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 20.5.1997 - 2 L 128/94 -) kann eine derartige Aufwandsposition auch nicht schlicht zur Aufrechterhaltung eines Gebührensatzes nachgeschoben werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Der Umstand, daß die AWS gerade zu dem Zweck gegründet wurde, ihr die Erfüllung der Aufgabe der Abfallentsorgung zu übertragen, ist ersichtlich kein besonderer Umstand i. S. d. § 29 Abs. 1 GemHVO, der die freihändige Vergabe des Auftrags rechtfertigt (so aber OVG Münster, Teilurt. v. 15.12.1994 - 9 A 2221/93 -, NVwZ 1995, S. 1238, 1240).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1993 - U (Kart) 2/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Durch die Gründung eines gemischt-wirtschaft-lichen Unternehmens unter Beteiligung des Beklagte, der für sein Gebiet das Entsorgungsmonopol hat, darf der Wettbewerb nicht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.1993 -U (Kart.) 2/93 - NWVBI.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Nachsorgekosten deshalb nicht, weil Gebührenschuldner, deren Abfall nicht mehr auf dieser Deponie gelagert wird, nicht mit Aufwand belastet werden dürfen, der zur Leistungserbringung innerhalb der Periode nicht erforderlich ist (vgl. Urt. d. Senats v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; OVG Greifswald, Urt. v. 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12).

    Bevor der Entsorgungsträger Dritte beauftragt, hat er jedoch mit Blick auf seine Verpflichtung, die Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten, zu prüfen, ob er die den Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten nicht in eigener Regie kostengünstiger selbst vornehmen kann (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7; Brüning, KStZ 2010, 21, 23).

    Die Gründe, die ausnahmsweise zu einer freihändigen Vergabe führen können, sind enumerativ in § 3 Nr. 4 der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) aufgezählt (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

    Hat eine entsorgungspflichtige Körperschaft ein privates Unternehmen, an dem es beteiligt ist, unter Verstoß gegen das Ausschreibungsgebot mit der Wahrnehmung der Abfallentsorgung beauftragt, verletzt der auf Basis der Selbstkosten (einschl. Gewinn, Körperschaft- und Gewerbesteuer) des Unternehmens kalkulierte Gebührensatz das Kostenüberschreitungsverbot und ist nichtig (wie Senatsurteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 - Die Gemeinde 1998, 304, NordÖR 1998, 314, SchlHA 1998, 264, ZKF 1999, 273).

    Mit seiner am 19. September 1996 erhobenen Klage hat der Kläger geltend gemacht, die in der Abfallgebührensatzung festgelegten Gebührensätze seien aus den im "Stormarn"-Urteil des OVG Schleswig vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 - dargestellten Gründen nichtig.

    Wie der Senat durch das vom Verwaltungsgericht bereits zitierte Urteil vom 24. Juni 1998 zum Verfahren 2 L 113/97 (Die Gemeinde 1998, 304 = GHH 1998, 283 = KStZ 1999, 135 = NordÖR 1998, 314) entschieden hat, ist eine juristische Person des Privatrechts, die unter Mehrheitsbeteiligung des Trägers der Abfallentsorgung allein zu dem Zweck gegründet wird, die Abfallentsorgung durchzuführen, Dritter im Sinne des hier noch anzuwendenden § 3 Abs. 2 Satz 2 AbfG und im Sinne des Vergaberechts.

    Vielmehr geht die - nachträgliche - Unaufklärbarkeit der Höhe der erforderlichen Kosten zu Lasten des Beklagten (vgl. Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

    Der Wortlaut dieses Gesetzes deutet darauf hin, dass wirksame Gebührensätze in kommunalen Satzungen auch dann ermöglicht werden sollen, wenn die in der Vorschrift benannten Körperschaften an in der Vergangenheit vorgenommene Aufgabenübertragungen gebunden sind, ohne bei der Vergabe die Anforderungen des Senatsurteils vom 24. Juni 1998 (2 L 113/97, a.a.O.) erfüllt zu haben.

    Wie die eingehende Überprüfung der im Verfahren 2 L 113/97 (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) vorgelegten Kalkulationsgrundlagen ergeben hat, ist das davon erfasste Kostenvolumen nicht unerheblich.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03

    Abfallbeseitigung, Abfallgebühr, Kostendeckungsprinzip, Subunternehmer,

    Dass der Beklagte auch (Mehrheits-) Gesellschafter der AWS ist und Gesellschafter der MVA-GmbH war, ändert an der Stellung der AWS als Dritte und der MVA-GmbH als Subunternehmer des Dritten nichts (siehe hierzu auch Urt. des Senats v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, SchlHAnz. 1998, 264).

    Weder kann der Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Unternehmen, die im Bereich (hier) der Abfallentsorgung tätig sind, durch Benutzungsgebühren finanziert werden (siehe hierzu auch Urt. des Senats v. 24.06.1998, a.a.O., zur Verzinsung des Stammkapitals) noch findet eine Abschreibung statt.

    Die Beauftragung der AWS im Jahre 1995 war vergaberechtswidrig (siehe Urt. des Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

    Dass diese Leistungen für den Gebührenschuldner nicht kostenlos sind, hat der Senat mit Urteil vom 24.06.1998 (a.a.O.) ebenfalls entschieden.

    Wie der Senat aber bereits in seiner Entscheidung vom 24.06.1998 (a.a.O.) ausgeführt hat, kamen für die Auftragsvergabe wie für die Beteiligung an der AWS mehrere Unternehmen in Betracht.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 568/02
    So hat das OVG im "Stormarn-Urteil" vom 24.06.1998 ( 2 L 113/97 ) auch angemerkt, dass die Beteiligung des Kreises an der AWS kein für die Leistungserbringung erforderlicher Aufwand sei, die Verzinsung des in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapitals sei daher nicht gebührenfähig.

    Zwar ist die Beauftragung der AWS als "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG in der Fassung vom 11.12.1998 nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts erfolgt (vgl. OVG Schleswig Urt. vom 24.06.1998, 2 L 113/97 ).

    Ohnehin ist das Preisrecht als Maßstab für die Überprüfung von Fremdleistungsentgelten problematisch, da es nur Preisobergrenzen setzt (vgl. OVG Schleswig Urt. v. 24.06.1998 aaO).

    Es erscheint sachgerecht, hier eine Art "Regiekostenvergleich" (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, aaO) durchzuführen.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
    So hat das OVG im "Stormarn-Urteil" vom 24.06.1998 ( 2 L 113/97 ) auch angemerkt, dass die Beteiligung des Kreises an der AWS kein für die Leistungserbringung erforderlicher Aufwand sei, die Verzinsung des in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapitals sei daher nicht gebührenfähig.

    Zwar ist die Beauftragung der AWS als "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG in der Fassung vom 11.12.1998 nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts erfolgt (vgl. OVG Schleswig Urt. vom 24.06.1998, 2 L 113/97 ).

    Ohnehin ist das Preisrecht als Maßstab für die Überprüfung von Fremdleistungsentgelten problematisch, da es nur Preisobergrenzen setzt (vgl. OVG Schleswig Urt. v. 24.06.1998 aaO).

    Es erscheint sachgerecht, hier eine Art "Regiekostenvergleich" (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, aaO) durchzuführen.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02
    So hat das OVG im "Stormarn-Urteil" vom 24.06.1998 ( 2 L 113/97 ) auch angemerkt, dass die Beteiligung des Kreises an der AWS kein für die Leistungserbringung erforderlicher Aufwand sei, die Verzinsung des in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapitals sei daher nicht gebührenfähig.

    Zwar ist die Beauftragung der AWS als "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG in der Fassung vom 11.12.1998 nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts erfolgt (vgl. OVG Schleswig Urt. vom 24.06.1998, 2 L 113/97 ).

    Ohnehin ist das Preisrecht als Maßstab für die Überprüfung von Fremdleistungsentgelten problematisch, da es nur Preisobergrenzen setzt (vgl. OVG Schleswig Urt. v. 24.06.1998 aaO).

    Es erscheint sachgerecht, hier eine Art "Regiekostenvergleich" (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, aaO) durchzuführen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Denn wenn die Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG keine Anwendung finden kann, wären wiederum die vom Senat vor Inkrafttreten von § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG entwickelten Grundsätze zum Regiekostenvergleich (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris, Rn. 21) anzuwenden, um zu verhindern, dass die nach preisrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Kräften des Markts entstandenen Entgelte nicht zu Lasten der Gebührenzahler gehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    Dass es sich bei den Fremdleistungen der ASF, der die Aufgabe der Abfallbeseitigung innerhalb des Kreisgebietes vollumfänglich übertragen wurde, nicht um eine marktgängige Leistung handelt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304).

    Ein allgemeines Unternehmerwagnis dürfte die ASF nicht treffen (vgl. hierzu auch Urt. d. Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Ein monierter fehlender Wirtschaftlichkeitsvergleich dergestalt, ob nicht die Beklagte die Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten in eigener Regie hätte kostengünstiger vornehmen können, vgl. hierzu OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30, führte im Übrigen nicht schon zu einer Unzulässigkeit der Organisationsentscheidung der Beklagten im Sinne des § 114a Abs. 4 GO, sondern betrifft Fragen der Erforderlichkeit bei der Kontrolle der in der Gebührenkalkulation anfallenden Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen der Abfallentsorgung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 KAG (siehe dazu A. III. 3. b)).

    Ungeachtet dessen ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer vormals zu 100% im städtischen Eigentum (Stadt N. ) stehenden GmbH auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Kommune auch mindestens "kostenneutral", wenn nicht gar offenkundig wirtschaftlich günstiger als der Eigenerwerb solcher Beteiligungsrechte an "fremden" Unternehmen durch die Beklagte selbst, insoweit von anderen Sachverhalten ausgehend: OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 KN 5/02

    Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften einer kommunalen Satzung über die

    Da es für die Eigenschaft einer Einrichtung als öffentliche Einrichtung nur auf die Allgemeinheit eines Bereitstellungzweckes ankommt, ist es ohne Belang, ob die zur Einrichtung gehörenden Anlagen im Eigentum der Gemeinde stehen bzw. ob die Gemeinde sich zur Durchführung der Aufgabe eines Dritten als Erfüllungsgehilfen bedient (Urt. d. Senats v. 20.12.1995 - 2 L 24/93 -, Die Gemeinde 1996, 305 = SchlHA 1996, 200; Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304 = NordÖR 1998, 314).

    Diese Zusatzkosten müssten an anderer Stelle erwirtschaftet werden, damit die Beauftragung privater Dritter kostenneutral oder kostengünstiger ist (Urt. d. Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05

    Fremdenverkehrsabgabe; Inanspruchnahme einer privatrechtlichen GmbH;

  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 11 K 246/05

    Abwassergebührenbescheid: Bestimmbarkeit und Unterschriftserfordernis;

  • BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98

    Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenkalkulation; Mehrkosten durch Privatisierung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2007 - 9 A 2238/03

    Beanstandbarkeit einer Kalkulation von Benutzungsgebühren in Bezug auf ein nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05

    Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99

    Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 5/05
  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
  • VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01

    Ausbaubeiträge, Vorfinanzierung, Beitragserhebungspflicht,

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 18/99

    Zitiergebot bei Satzungen in Schleswig-Holstein

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