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   VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97   

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VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97 (https://dejure.org/1998,1349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 (https://dejure.org/1998,1349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 2 S 399/97 (https://dejure.org/1998,1349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation - umlagefähige Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Planung einer konkreten Abfallentsorgungsanlage entstehenden Kosten als nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten der öffentlichen Einrichtung; Auferlegung mengenunabhängiger Vorhaltekosten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 98
  • VBlBW 1999, 219
  • DVBl 1999, 409 (Ls.)
  • DVBl 1999, 410
  • KStZ 1999, 168
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97
    Das Kostenüberschreitungsverbot gilt auch für die vom Antragsgegner betriebene und vorgehaltene Abfallentsorgungseinrichtung (vgl. VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, VBlBW 1996, 382); denn § 9 Abs. 2 S. 2 KAG nimmt von ihm nur Versorgungsbetriebe (und keine Entsorgungsbetriebe) sowie wirtschaftliche Unternehmen aus, die einen angemessenen Ertrag und somit einen Gewinn für den Haushalt der Gebietskörperschaft abwerfen dürfen.

    Das Kostenüberschreitungsverbot wird weder durch Bestimmungen des KrW-/AbfG noch durch Bestimmungen des LAbfG berührt (vgl. VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996, a.a.O.).

    Ist dem Kreistag vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, VBlBW 1996, 382 m.w.N.).

    Kosten in diesem Sinne sind in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode, soweit sie für die betriebliche, d.h. für die von der öffentlichen Einrichtung erbrachte Leistungserstellung anfallen (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996, a.a.O.; vgl. auch § 12 GemHVO und Nr. 4.2 der allgemeinen Hinweise des Innenministeriums zur Führung von Leistungsrechnungen nach dieser Bestimmung vom 20.1.1995, GABl. S. 86).

    Das Gegenteil ergibt sich nicht bereits aus dem Normenkontrollbeschluß des Senats vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 (VBlBW 1996, 382).

    Sie können demnach grundsätzlich, solange die Realisierung der geplanten Anlage nicht endgültig aufgegeben worden ist, zeitlich nicht vorgezogen werden (vgl. in diesem Sinne zur nicht periodengerechten Zuordnung bestimmter Entwicklungskosten auch VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur, sofern sie nicht bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz vom Rechtssetzungsorgan bewusst in Kauf genommen worden waren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 41; Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - juris Rn. 135 zu § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a. F.).

    Diese sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 27.01.2003, aaO Rn. 23 und vom 22.10.1998, aaO Rn. 109) grundsätzlich aus den (tatsächlichen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zu ermitteln.

    Die Grenzen dieses Spielraums sind bei einer gebührenauslösenden Maßnahme erst dann überschritten, wenn der Einrichtungsträger keinerlei Erwägungen über deren Notwendigkeit angestellt hat, sich erkennbar von tatsächlich oder rechtlich unhaltbaren Annahmen oder Prognosen hat leiten lassen oder die Entscheidung auf sachfremden Überlegungen beruht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 55; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219; Gössl, aaO, § 14 Anm. 4.1.2.1).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219) wird der Umfang der als gebührenfähig anzusehenden Kosten allgemein durch den Grundsatz der Erforderlichkeit begrenzt.

    30 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22.10.1998, aaO) ist dem Träger einer öffentlichen Einrichtung bei deren Herstellung, Anschaffung und Ausgestaltung ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zuzubilligen, da die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme in aller Regel nicht allein von objektiv fassbaren und messbaren Faktoren, sondern auch von planerischen, prognostischen, finanzpolitischen und sonstigen auf Erwägungen der Zweckmäßigkeit beruhenden Gesichtspunkten abhängt.

    Die Grenzen dieses Spielraums sind bei einer gebührenauslösenden Maßnahme erst dann überschritten, wenn der Einrichtungsträger keinerlei Erwägungen über deren Notwendigkeit angestellt hat, sich erkennbar von tatsächlich oder rechtlich unhaltbaren Annahmen oder Prognosen hat leiten lassen oder die Entscheidung auf sachfremden Überlegungen beruht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219; Scholz, Die Kommunale Benutzungsgebühr, BWGZ 1989, 239 ff., 247).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Der erkennende Senat habe eine solche Grundsatzentscheidung im Beschluss vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - für die Gebührenfähigkeit von Planungskosten nicht verwirklichter Anlagen verlangt.

    Das Kostenüberschreitungsverbot gilt auch für Abfallentsorgungseinrichtungen (vgl. ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - juris Rn. 106).

    Wegen der mit der Aufgabenerfüllung korrespondierenden Abgabenbelastung der Benutzer der öffentlichen Einrichtung folgt aus dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Pflicht, Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten und auf den zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Umfang zu beschränken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 31; Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - juris Rn. 113; Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 587; Scholz, KStZ 1989, 239 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 2 S 1171/09

    Abwassergebühr: Transparenz der Gebührenkalkulation für den kommunalen

    § 14 Abs. 2 S. 2 KAG (KAG BW) erlaubt nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen, die der Gebührengläubiger bewusst in Kauf genommen hat (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219).

    Ausgeglichen werden können danach aber nur Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber Kostenunterdeckungen, die der Gebührengläubiger bewusst in Kauf genommen hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219; Quaas, NVwZ 2007, 757; Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 104).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

    728, 731 m. z. Nachw.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - KStZ 1999, 168 = ZKF 1999, 231 = VBlBW 1999, 219; Beschl. v. 27.2.1996 - 2 S 1407/94 - VBlBW 1996, 382 = NVwZ-RR 1996, 593).

    Die darin liegende Abweichung von allgemeinen gebührenrechtlichen Grundsätzen ist sachgerecht und mit sonstigem Recht, insbesondere auch Art. 3 Abs. 1 GG, vereinbar, weil es unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein kann, die Kosten für eine (fehlgeschlagene) Planung, die der Fortentwicklung eines funktionierenden Abfallbeseitigungssystems dienen sollte, den individualisierbaren Benutzern des Systems aufzuerlegen, sie also nicht zu Lasten der Allgemeinheit aus allgemeinen Steuermitteln zu refinanzieren (vgl. insoweit auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - aaO).

    Vor allem der Bedarf für die geplante Entsorgungsanlage, deren Wirtschaftlichkeit sowie die zu beachtenden rechtlichen und tatsächlichen Vorgaben müssen vom Entsorgungspflichtigen in vertretbarer Weise ermittelt und bewertet worden sein (ähnlich VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - aaO).

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit begrenzt nach allgemeinen gebührenrechtlichen Grundsätzen (vgl. z.B. Urt. d. Sen. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - KStZ 1999, 172; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - aaO; Lichtenfeld, aa0, § 6 RdNr. 740) den Umfang der als gebührenfähig anzusehenden Kosten.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens;

    Mit ihrem Vortrag, es bestehe die Gefahr, dass die durch die Gebührenreduzierung entstehende Kostenunterdeckung in Zukunft zulasten der Benutzer durch höhere Gebühren ausgeglichen werde, übersehen die Antragsteller, dass Kostenunterdeckungen, die ein Gebührengläubiger bewusst in Kauf genommen hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Folgejahren nicht zulasten der Benutzer der Einrichtung ausgeglichen werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - juris Rn. 135).
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

    Die Grenzen sind bei einer gebührenauslösenden Maßnahme erst dann überschritten, wenn der Einrichtungsträger keinerlei Erwägungen über deren Notwendigkeit angestellt hat, sich erkennbar von tatsächlich oder rechtlich unhaltbaren Annahmen oder Prognosen leiten ließ oder sachfremde Überlegungen den Ausschlag gegeben haben (VGH Bad.-Württ., NK-Urteil v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 7.10.2002 - 2 S 2643/01 - AbfallR 2003, 97; Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219) sind diese Kosten bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, sofern sowohl die ursprüngliche Planung als auch die Entscheidung, sie wieder aufzugeben, sach(ziel)gerecht erfolgt sind.

    Hierzu gehört die zutreffende Ermittlung des Bedarfs neuer Entsorgungsanlagen, die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der ins Auge gefassten Maßnahme unter Berücksichtigung etwa in Betracht kommender möglicher Alternativen sowie die zutreffende Erfassung der fachgesetzlichen technischen und rechtlichen Vorgaben (Urt. v. 22.10.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Entsorgungsleistungen, vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 168).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Entsorgungsleistungen; vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (Senatsurt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, Die Gemeinde 2008, 136 = NordÖR 2008, 236 = SchlHA 2008, 325; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 1689).

    Auch wenn man dem Einrichtungsträger einen gewissen prognostischen Spielraum für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seiner Vorgehensweise zugesteht, muss seine Entscheidung doch auf Grundlage einer zutreffenden Ermittlung und Bewertung aller erheblicher Umstände zustande gekommen und im Ergebnis vertretbar sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 07.10.2002 - 2 S 2643/01 - sowie v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, [...], zu der Gebührenfähigkeit von Kosten einer nicht verwirklichten Abfallentsorgungsanlage).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Entsorgungsleistungen, vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 168).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01

    Normenkontrolle; mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Beschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 2 S 2559/05

    Gebührenkalkulation; Ausgleich von Unterdeckungen innerhalb der 5-Jahres-Frist

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: Gebührenkalkulation - Abschreibungsbeträge

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 706/04

    Keine Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes für gemeindliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 C 10660/04

    Verstoß gegen Ausschreibungspflicht nur bei unangemessener Gebührenhöhe erheblich

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2643/01

    Normenkontrolle einer Abgabensatzung; Gebührenkalkulation - Umlage

  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97

    Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 2 S 1383/00

    Umlage von Planungskosten

  • VG Cottbus, 17.01.2019 - 6 K 808/16

    Erhebung von Friedhofsgebühren durch eine Friedhofsgebührensatzung;

  • VG Schleswig, 26.08.2002 - 4 A 226/01
  • VG Düsseldorf, 28.11.2005 - 5 K 4179/02

    Kosten der Straßensinkkästen

  • VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und

  • VG Düsseldorf, 06.09.2017 - 28 L 2522/17
  • VG Oldenburg, 22.06.2006 - 2 A 3746/02

    Anforderungen an eine Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitragssatzes

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 2 S 2190/94

    Änderung einer Satzung

  • VG Darmstadt, 03.05.2006 - 4 E 119/04

    Benutzungsgebührenrecht(Abfallbeseitigungsgebühren)

  • VG Sigmaringen, 27.09.2001 - 2 K 1038/00

    Abfallgebühr: Wahrscheinlichkeitsmaßstab - Abfallvermeidungsanreiz -

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung - Gebührenbemessung für Benutzung einer

  • VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
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