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   OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99   

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OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99 (https://dejure.org/1999,2831)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.09.1999 - 9 L 393/99 (https://dejure.org/1999,2831)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. September 1999 - 9 L 393/99 (https://dejure.org/1999,2831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NKAG § 6 Abs. 1 S. 1
    Straßenausbaubeitragsrecht, Verbesserung, Verkehrsberuhigungsmaßnahme, Aufpflasterung, Anliegerstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 3 A 300/95
  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 381
  • KStZ 2000, 74
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 193/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99
    Grundsätzlich geht der Senat allerdings in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile v. 9.10.1990 - 9 L 193/89 -, NSt-N 1991, 51; v. 17.2.1993 - 9 L 2066/92 - v. 26.10.1994 - 9 L 2757/93 -, sowie Beschlüsse v. 11.2.1987 - 9 OVG B 122/86 -, KStZ 1987, 151; v. 15.10.1990 - 9 M 46/90 - u. v. 31.1.1995 - 9 M 3854/94 -), an der er festhält, davon aus, dass Straßenausbaubeiträge nur erhoben werden dürfen, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist.

    Ein solcher Ausbau soll ferner im Einzelfall nicht geboten sein, wenn die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aus tatsächlichen Gründen (z.B. wegen einer vorhandenen Altbebauung oder einer Felswand) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen erscheint oder wenn für die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht (vgl. z.B. Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 193/89 -, NSt-N 1991, 52).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 9 L 1088/94

    Straßenbau; Ausbaubeitrag; Verkehrsberuhigter Bereich; Eigenständige öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99
    Eine solche liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - und vom 13.8.1996 - 9 L 774/94 u. 9 L 7684/94 -) vor, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1996 - 9 L 7684/94

    Straßenausbaubeitrag bei Verkehrsberuhigung; Erfordernis einer positiven

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99
    Eine solche liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - und vom 13.8.1996 - 9 L 774/94 u. 9 L 7684/94 -) vor, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    Eine solche ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 11.7.2007 - 9 LC 262/04 - Rn. 36 in juris, vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - OVGE MüLü 48, 426 = NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381, vom 13.8.1996 - 9 L 774/94, 9 L 7684/94 - und vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -) gegeben, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von

    Eine solche liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - OVGE MüLü 48, 426 = NdsVBl 2000, 66 = KStZ 2000, 74 = NVwZ-RR 2000, 381; vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - und vom 13.8.1996 - 9 L 774/94 u. 9 L 7684/94 -) vor, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden, die Straße also im Blick auf ihre Funktionen besser benutzbar geworden ist.

    Grundsätzlich geht der Senat allerdings in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - a. a. O.; 9.10.1990 - 9 L 193/89 - NSt-N 1991, 51; vom 17.2.1993 - 9 L 2066/92 - vom 26.10.1994 - 9 L 2757/93 - sowie Beschlüsse vom 11.2.1987 - 9 OVG B 122/86 - KStZ 1987, 151; vom 15.10.1990 - 9 M 46/90 - u. vom 31.1.1995 - 9 M 3854/94 -), an der er festhält, davon aus, dass Straßenausbaubeiträge nur erhoben werden dürfen, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist.

    Er hat dies mit Gesichtspunkten der Rechtssicherheit (Bauprogramme sind änderbar und häufig schwer feststellbar) und der Vorteilsgerechtigkeit (alle Anlieger sollen gleiche Vorteile haben) begründet und dabei eine funktionsbezogene Betrachtungsweise angestellt und dazu in seinem Urteil vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - wie folgt ausgeführt: .

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist hingegen erfüllt, wenn sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder nachmaligen Herstellung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (Nds. OVG, Urt. v. 27.3.2017 - 9 LC 180/15 -, juris Rn. 36; Urt. v. 4.3.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38; Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36; Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 4; Urt. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31; Urt. v. 10.1.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).

    Eine beitragsfähige Verbesserung kann vor allem bei einer erweiterten funktionalen Aufteilung der Verkehrsanlage, bei einer den Verkehrsbedürfnissen mehr entsprechenden und daher besseren Befestigungsart und bei einer größeren räumlichen Ausdehnung angenommen werden (Nds. OVG, Urt. v. 27.3.2017 - 9 LC 180/15 -, juris Rn. 36; Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36; Urt. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31), aber auch, wenn die Straße von Grund auf höherwertig hergestellt wird oder nur einzelne Bestandteile (Unterbau, Deckenbefestigung) - soweit ihnen nach herkömmlicher Betrachtungsweise eine gewisse Selbständigkeit zukommt - verbessert werden (Nds. OVG, Urt. v. 4.3.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38 (Verstärkung Fahrbahndecke)).

    Ein verkehrswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern, wie zu schnelles Fahren oder behinderndes Parken, ist grundsätzlich nicht auf den Ausbau der Straße zurückzuführen, sondern beruht auf einer eigenen Entscheidung der jeweiligen Verkehrsteilnehmer (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urt. v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht für Parkspuren und Parkbuchten eine generelle Ausnahme vom Erfordernis des Ausbaus auf gesamter Länge (vgl. nur Senatsurteil vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - juris Rn. 39; Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 318 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Vor diesem Hintergrund ist eine Beitragsfähigkeit nur anzuerkennen, wenn die von den Bauarbeiten erfasste Teilstrecke "innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst" (so NdsOVG, U.v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 - KStZ 2000, 74/76).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind der Bewertung auch die nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden qualitativen sowie funktionalen Gesichtspunkte (vgl. hierzu auch NdsOVG, 9 L 393/99, KStZ 2000, 74; HessVGH, 5 TG 418/02, juris) zugrunde zu legen.

    Allerdings verbietet sich eine rein rechnerische Betrachtung (vgl. auch OVG SH, 2 MB 80/03, juris; NdsOVG, 9 L 393/99, KStZ 2000, 74; OVG NW, 15 A 2402/93, juris).

  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

    Der Beitragstatbestand der Verbesserung einer öffentlichen (Teil-)Einrichtung ist hingegen erfüllt, wenn sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Zeitpunkt der erstmaligen oder nachmaligen Herstellung in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38; Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36; Urt. v. 28.11.2001 - 9 L 3193/00 -, juris Rn. 4; Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31; Urt. v. 10.01.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).

    Eine beitragsfähige Verbesserung kann vor allem bei einer erweiterten funktionalen Aufteilung der Verkehrsanlage, bei einer den Verkehrsbedürfnissen mehr entsprechenden und daher besseren Befestigungsart und bei einer größeren räumlichen Ausdehnung angenommen werden (Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 36; Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 31), aber auch, wenn die Straße von Grund auf höherwertig hergestellt wird oder nur einzelne Bestandteile (Unterbau, Deckenbefestigung) - soweit ihnen nach herkömmlicher Betrachtungsweise eine gewisse Selbständigkeit zukommt - verbessert werden (Nds. OVG, Urt. v. 04.03.2014 - 10 LC 85/12 -, juris Rn. 38 (Verstärkung Fahrbahndecke)).

    Dies gilt auch für die Anlegung zusätzlicher Teileinrichtungen, wie etwa einem Geh- und Radweg, da die Erschließungsanlage mit ihrer endgültigen Herstellung insgesamt aus dem Anwendungsbereich des Erschließungsbeitragsrechts entlassen wird (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 29).

  • VG Koblenz, 14.01.2019 - 4 K 386/18

    Für die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Kirburg dürfen Ausbaubeiträge erhoben

    In quantitativer Hinsicht kann vorliegend von den nach der Rechtsprechung maßgeblichen Faktoren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 11637/06.OVG -, unter Hinweis auch OVG Schleswig-Holstein 2 MB 80/03, juris; Niedersächsisches OVG, 9 L 393/99, KStZ 2000, 74; OVG NW, 15 A 2402/93, juris) darauf hingewiesen werden, dass die gesamten Lampenköpfe der B.-Straße ausgewechselt wurden.
  • VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17

    Abschnitt; Abschnittsbildung; beitragsfähiger Teilstreckenausbau

    27 Straßenausbaubeiträge können - aus Gründen der Rechtssicherheit und Vorteilsgerechtigkeit - grundsätzlich nur erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 41; Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 38, 39).

    Ausnahmen können insoweit gelten, wenn eine nur in Abständen oder ggf. auch nur an einer Stelle vorhandene Teileinrichtung ihre Funktion für die Gesamteinrichtung noch erfüllt, wie es etwa bei Parkbuchten der Fall sein kann, wenn die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aus tatsächlichen Gründen (z.B. wegen einer vorhandenen Altbebauung oder einer Felswand) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen erscheint oder wenn für die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht oder wenn die Verwirklichung eines Beitragstatbestandes (z.B. eine Erneuerung) nur in einem Teilbereich notwendig ist, eine Abschnittsbildung aber nicht in Betracht kommt (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 39; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 8).

    Im letzteren Fall spricht die Erneuerungsbedürftigkeit einerseits und das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung andererseits dafür, die Beitragsfähigkeit der auf einer Teilstrecke durchgeführten Erneuerungsmaßnahme anzuerkennen, sofern die Ausbaustrecke innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst und die Gemeinde sowohl die Notwendigkeit eines nur teilweisen Ausbaus als auch Umfang sowie Beendigung der Baumaßnahmen deutlich macht (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 9 ME 108/09

    Aufspaltung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 6 Abs. 1 niedersächsisches

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 7.9.1999 - 9 L 393/99 - a. a. O., Beschluss vom 23.3.2000 - 9 M 4288/99 - und Urteil vom 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -) die Beitragsfähigkeit der auf einer Teilstrecke durchgeführten Erneuerungsmaßnahme für den Fall anerkannt, dass die Erneuerung nur in einem Teilbereich notwendig, das nicht ausgebaute Reststück also nicht erneuerungsbedürftig ist.
  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2157/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Auslegung einer

  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Erhebung von Beiträgen

  • VGH Bayern, 22.04.2010 - 6 B 08.1483

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; Abrechnungsgebiet; einheitliche Straße;

  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 20/06

    Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße; Heranziehung aller

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 9 L 3193/00

    Asphaltdecke; Erneuerung; Fahrbahn; Fahrbahndecke; Straße; Straßenausbaubeitrag;

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

  • VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121

    Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen

  • OVG Bremen, 26.02.2009 - 1 B 317/08

    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung

  • VG Münster, 09.11.2016 - 3 K 1814/14

    Kompensation; Mängel; funktionswidrige Nutzung; verkehrswidriges Parken

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 9 ME 169/05

    Aufenthaltsfunktion; fließender Verkehr; Kommunikationsfunktion; Kostenspaltung;

  • VG Oldenburg, 26.02.2018 - 1 A 1739/15

    Straßenausbaubeitrag

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2005 - 9 ME 178/05

    Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise; selbständige Anbaustraße;

  • VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück;

  • VG Magdeburg, 28.08.2012 - 2 A 111/11

    Straßenrecht: Unwirksamkeit eines Abschnittsbeschlusses

  • VG Lüneburg, 23.05.2007 - 3 B 1/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag;

  • VG Schleswig, 26.05.2003 - 9 B 8/03

    Ausbaubeitrag, Einrichtungsbegriff, Beitragsfähige Erneuerung, Beitragsfähige

  • VG Magdeburg, 21.03.2013 - 2 A 199/12

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Voraussetzungen einer Abschnittsbildung

  • VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 156/08

    Straßenausbaubeitrag; Umwandlung eines Gehweges in einen Geh- und Fahrradweg;

  • VG Lüneburg, 06.07.2005 - 3 A 51/03

    Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen Straßenausbaubeitrag; Ausbaumaßnahmen

  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 2 K 10.480

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; Berechnung des umlagefähigen

  • VG Lüneburg, 16.12.2003 - 3 A 27/02

    Abschnittsbildung; Ausbau; Ausbaumaßnahme; Ausstattungsmerkmal; Beitragsbescheid;

  • VG Kassel, 08.10.2002 - 6 E 1142/97
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