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   BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00   

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BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00 (https://dejure.org/2000,1991)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 11 CN 1.00 (https://dejure.org/2000,1991)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 11 CN 1.00 (https://dejure.org/2000,1991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; NdsKAG § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ unterschiedlichen Kureinrichtungen; Gleichheitsgrundsatz; Beitragsgerechtigkeit; Grundsatz der Typengerechtigkeit; Zusammenfassung leitungsgebundener Anlagen zu einer öffentlichen Einrichtung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Kurbeitrages

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; NdsKAG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; NdsKAG § 10 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 689
  • DVBl 2001, 80 (Ls.)
  • KStZ 2001, 76
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 2 L 200/91

    Kurzone; Kurabsatz

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung es durchweg abgelehnt, aus der Entfernung der Unterkunft zu den Kureinrichtungen ein beitragsrechtliches Differenzierungskriterium herzuleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1964 - BVerwG 7 B 111.61 - Buchholz 401.63 Kurtaxe Nr. 1, S. 3; OVG Schl-Holst. Urteil vom 12. März 1992 - 2 L 200/91 - SchlHA 1993, 98; OVG Rhld-Pf., Urteil vom 2. Dezember 1987 - 10 C 10/87 - KStZ 1988, 168 ).

    Jedenfalls steht dieser Nachteil regelmäßig nicht im Zusammenhang mit dem Vorteil, der auch diesen Gästen durch die Kureinrichtungen geboten wird (vgl. OVG Schl-Holst., Urteil vom 12. März 1992 - 2 L 200/91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Dabei hat der Gesetz- und Satzungsgeber allerdings gerade im Abgabenrecht eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. z.B. BVerwGE 104, 60 ; Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75, S. 36).

    Weil die Lebenserfahrung diese Annahme ausreichend stützt, darf in der Beitragssatzung unwiderleglich vermutet werden, dass der Gast aufgrund seines Aufenthalts im Kurort von den dortigen Kureinrichtungen einen Vorteil hat (zum sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75, S. 36 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 K 4398/98

    Erhebungsgebiet für Kurbeiträge;; Einrichtung, öffentliche; Erholungsort;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    OVG Lüneburg vom 07.09.1999 - Az.: OVG 9 K 4398/98 -.

    BVerwG 11 CN 1.00 OVG 9 K 4398/98 Verkündet am 27. September 2000.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1987 - 10 C 10/87
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung es durchweg abgelehnt, aus der Entfernung der Unterkunft zu den Kureinrichtungen ein beitragsrechtliches Differenzierungskriterium herzuleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1964 - BVerwG 7 B 111.61 - Buchholz 401.63 Kurtaxe Nr. 1, S. 3; OVG Schl-Holst. Urteil vom 12. März 1992 - 2 L 200/91 - SchlHA 1993, 98; OVG Rhld-Pf., Urteil vom 2. Dezember 1987 - 10 C 10/87 - KStZ 1988, 168 ).

    Wenn sich der Satzungsgeber dennoch entschließt, das Erhebungsgebiet in Beitragszonen aufzuteilen, verleiht Art. 3 Abs. 1 GG dem Gericht nicht die Befugnis, an dessen Stelle eine andere Vorstellung von einer vernünftigen und gerechten Lösung durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 6, S. 5; Beschluss vom 27. Februar 1987 - BVerwG 8 B 106.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28, S. 1; OVG Rhld-Pf., Urteil vom 2. Dezember 1987 - 10 C 10/87 - a.a.O., S. 170).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.09.1989 - 9 L 57/89
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Gleichzeitig wird allerdings gefordert, dass unterschiedliche Beitragssätze für die Anschlussmöglichkeit an die Regenwasser- und Schmutzwasserentwässerung der Grundstücke festzulegen sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89 - NdsRPfl 1990, 23 ;, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - NdsRPl 1989, 185 f.; Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 - NdsRpfl 1990, 15 ).

    Dagegen wird eine Zusammenfassung einer zentralen (leitungsgebundenen) und dezentralen (sog. rollender Kanal) Abwasserbeseitigung zu einer öffentlichen Einrichtung mit der Begründung als unzulässig angesehen, dass ihre Arbeitsweisen, möglicherweise auch ihre Arbeitsergebnisse völlig unvergleichbar seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89 - a.a.O., S. 24; Urteil vom 13. August 1991 - 9 L 352/89 - KStZ 1992, 34 f.).

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 42.81

    Revisibilität der Frage hinsichtlich der Verpflichtung einer Gemeinde zur

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Der 8. Senat des erkennenden Gerichts hat in diesem Zusammenhang jedoch bereits betont, dass die Frage, wann leitungsmäßig getrennte Systeme im Hinblick auf die Abgabenerhebung zusammengefasst werden dürfen, dennoch vorrangig eine Frage der Auslegung des landesrechtlichen Begriffs der "öffentlichen Einrichtung" bleibe (vgl. Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 42.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 352/89
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Dagegen wird eine Zusammenfassung einer zentralen (leitungsgebundenen) und dezentralen (sog. rollender Kanal) Abwasserbeseitigung zu einer öffentlichen Einrichtung mit der Begründung als unzulässig angesehen, dass ihre Arbeitsweisen, möglicherweise auch ihre Arbeitsergebnisse völlig unvergleichbar seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89 - a.a.O., S. 24; Urteil vom 13. August 1991 - 9 L 352/89 - KStZ 1992, 34 f.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 90, 145 ; 93, 319 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 1/89
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Gleichzeitig wird allerdings gefordert, dass unterschiedliche Beitragssätze für die Anschlussmöglichkeit an die Regenwasser- und Schmutzwasserentwässerung der Grundstücke festzulegen sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89 - NdsRPfl 1990, 23 ;, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - NdsRPl 1989, 185 f.; Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 - NdsRpfl 1990, 15 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00
    Gleichzeitig wird allerdings gefordert, dass unterschiedliche Beitragssätze für die Anschlussmöglichkeit an die Regenwasser- und Schmutzwasserentwässerung der Grundstücke festzulegen sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89 - NdsRPfl 1990, 23 ;, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - NdsRPl 1989, 185 f.; Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 - NdsRpfl 1990, 15 ).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

  • BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86

    Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 9 A 384/93

    Öffentliche Einrichtung; Zentrale Abwasserbeseitigung; Dezentrale

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74

    Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

  • BVerwG, 17.03.1964 - VII B 111.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    (3) Die Kurtaxe ist als Beitrag zu den Sondervorteilen gestaltet, die den Kurgästen durch die besonderen Einrichtungen der Gemeinde für Kurzwecke, insbesondere zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Kurgäste, zugänglich gemacht werden, wobei es zulässig ist, sie von der Möglichkeit der Benutzung der Kureinrichtungen abhängig zu machen (vgl. BVerwG-Beschluss vom 17.03.1964 - VII B 111.61, Buchholz 401.63 Kurtaxe Nr 1, unter III.1.; BVerwG-Urteil vom 27.09.2000 - 11 CN 1.00, Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr 8, Rz 28).

    Ortsfremde, die sich als Tagesgäste in dem als Kurort anerkannten Gebiet aufhalten, können ebenfalls zur Zahlung eines Kurbeitrages herangezogen werden (BVerwG-Urteil vom 27.09.2000 - 11 CN 1.00, Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr 8, Rz 29).

    (4) Die Kurtaxe ist danach zwar durchaus, wie der EuGH angenommen hat, von Ortsfremden für den Aufenthalt in dem als Kurort anerkannten Gebiet zu entrichten (BVerwG-Urteil vom 27.09.2000 - 11 CN 1.00, Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr 8, Rz 29).

    Die Berechtigung einer Gemeinde zur Erhebung und die Pflicht des Schuldners zur Zahlung knüpft aber, was der EuGH mangels Kenntnis des nationalen Rechts nicht berücksichtigen konnte, zusätzlich an die Existenz von Einrichtungen der Gemeinde für Kurzwecke an, für die die Möglichkeit zur Nutzung besteht: Der Abgabenerhebung liegt die typisierende Betrachtungsweise zugrunde, dass Ortsfremde regelmäßig auch deswegen in den Kurort kommen, um die dortigen Kureinrichtungen zu nutzen, und der Gast aufgrund seines Aufenthalts im Kurort von den dortigen Kureinrichtungen einen Vorteil hat (vgl. BVerwG-Urteil vom 27.09.2000 - 11 CN 1.00, Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr 8, Rz 33).

  • BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 66.07

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen; Gebietscharakter;

    Dem Ortsfremden, der sich zu Erholungszwecken in einem Kur- oder Erholungsort aufhält, muss dementsprechend ein Vorteil vermittelt werden, der die Beitragserhebung auch unter dem Gesichtspunkt der Abgabengerechtigkeit rechtfertigt (im Anschluss Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 CN 1.00 - Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr. 8 S. 6).

    Selbst wenn man aber davon ausgeht, die Beschwerde habe sich, wenn sie nachfolgend unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 CN 1.00 - (Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr. 8) den Gleichheitsgrundsatz als Kontrollmaßstab für die Erhebung von Kurbeiträgen anführt, letztlich auf Art. 3 Abs. 1 GG berufen, ist damit den Darlegungsanforderungen der § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.

    Der Beschwerde verweist auf Rechtssätze, die der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2000 (a.a.O.) zu den Schranken entwickelt hat, die kommunale Satzungsgeber im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG beim Erlass von Kurbeitragssatzungen zu beachten haben, und meint dem angefochtenen Urteil Aussagen entnehmen zu können, die dazu im Widerspruch stehen.

    a) Die Beschwerde zitiert zunächst die Aussage des Senats, der Gleichheitsgrundsatz lasse es nicht zu, Ortsteile, die über die Anerkennung als Kurort verfügen, für die Erhebung des Kurbeitrags völlig beliebig zusammenzufassen (Urteil vom 27. September 2000 a.a.O. S. 5).

    In seinem Urteil vom 27. September 2000 (a.a.O.) hat sich der Senat hierzu nämlich nicht geäußert, weil im dortigen Fall im Gemeindegebiet Ortsteile entsprechend ihrer jeweiligen Lage mit unterschiedlichen Anerkennungen (Seebad und Erholungsort) ausgestattet worden waren.

    Denn die Vorinstanz hat diese Frage nicht abschließend entschieden, sondern ihr Urteil insoweit auf die selbständig tragende Begründung gestützt, es liege zumindest im Rahmen des weiten satzungsmäßigen Ermessens, ob nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise eine derartige Zonenbildung in Betracht kommen könne, wenn Gäste eines Stadtteils die Einrichtungen anderer Stadtteile "insgesamt merklich weniger frequentieren" und dies dazu führe, dass der mit dem Kurbeitrag abzugeltende Vorteil abnehme (vgl. Urteil vom 27. September 2000 a.a.O. S. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Ob § 10a KAG die notwendige Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil gewährleistet, entscheidet sich nicht auf der Grundlage des bislang bei der Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge geltenden Vorteilsbegriffs; maßgebend ist vielmehr, dass der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner gerade im Abgabenrecht und bei der Bildung öffentlicher Einrichtungen weitreichenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwG, 11 CN 1/00, NVwZ 2001, 689) durch § 10a KAG den Sondervorteil der Beitragspflichtigen abweichend von dem bisherigen als rechtlich und tatsächlich gesicherte Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrsanlage innerhalb einer grundsätzlich aus allen Straßen bestehenden einheitlichen öffentlichen Einrichtung festgelegt hat.

    Der Gesetzgeber, der den Gemeinden schon mit Rücksicht auf deren Selbstverwaltungsrecht einen Spielraum bei der Bildung kommunaler öffentlicher Einrichtungen einräumen durfte (vgl. BVerwG, 11 CN 1/00, NVwZ 2001, 689; BVerwG, 10 C 3/04, NVwZ 2005, 332), hat diese Möglichkeit der Aufteilung des Gemeindegebiets als Ausnahme von der Regel ausgestaltet und wollte damit besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (LT-Drucks. 15/318, S 8).

  • BVerwG, 15.03.2002 - 9 B 16.02

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab; fiktiver Frontmetermaßstab;

    Das Prinzip der Abgabengerechtigkeit darf nicht dahin gehend überspannt werden, dass bei Beträgen, die sich im Bagatellbereich bewegen, dem Gericht die Befugnis zufällt, seine etwa abweichenden Vorstellungen von einer vernünftigen und gerechten Lösung an die Stelle der vom kommunalen Satzungsgeber gewählten Lösung zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 CN 1.00 - Buchholz 401.63 Kur- und Fremdenverkehrsabgabe Nr. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Eine von ihm getroffene Regelung ist nicht zu beanstanden, solange sich dafür ein sachlich einleuchtender Grund finden lässt und nicht willkürlich erscheint (BVerwG, Urteil vom 27.09.2000 - 11 CN 1/00 - mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07

    Gemeindegebiet; Hafen; Kurabgabe; Kurort; Kurzone; Kurabgabe

    Eine von ihm getroffene Regelung ist nicht zu beanstanden, solange sich dafür ein sachlich einleuchtender Grund finden lässt und nicht willkürlich erscheint (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 - 11 CN 1/00 - m.w.N. in NordÖR 2001, 216).

    Besteht danach eine zumutbare Erreichbarkeit, verbleibt kein Grund, warum die in der Marina unterkommenden Gäste nicht auch die in den Stadtteilen ... und ... vorhandenen Kureinrichtungen mit finanzieren sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Dies gelte etwa dann, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sei, "dass bestimmte Gäste, obwohl sie im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen, die dortigen Kureinrichtungen insgesamt merklich weniger frequentieren" und dies dazu führt, dass der mit der Abgabe abzugeltende Vorteil abnimmt (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Während der Senat insoweit bislang von einer widerleglichen Vermutung der Nutzungsmöglichkeit ausgegangen ist (vgl. Urt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 46), spricht das Bundesverwaltungsgericht hier sogar von einer unwiderleglichen Vermutung (Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    Infolge der allgemeinen Verbreitung des privaten Kraftfahrzeugs seien Kurgäste in der Regel ohne weiteres in der Lage, die in einer nahe gelegenen anderen Ortschaft befindlichen Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 - 11 CN 1.00 -, NordÖR 2001, 216).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000, a.a.O., m.w.N.).

    Darf einerseits der zu gewährende "Rabatt" nicht nur symbolischen Charakter haben (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000, a.a.O.), so darf die in der geringer bevorteilten Zone erhobene Abgabe auch nicht auf eine gleichsam symbolische Größenordnung reduziert werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Der Gesetzgeber, der den Gemeinden schon mit Rücksicht auf deren Selbstverwaltungsrecht einen Spielraum bei der Bildung kommunaler öffentlicher Einrichtungen einräumen durfte (vgl. BVerwG, 11 CN 1/00, NVwZ 2001, 689; BVerwG, 10 C 3/04, NVwZ 2005, 332), hat diese Möglichkeit der Aufteilung des Gemeindegebiets als Ausnahme von der Regel ausgestaltet und wollte damit besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (LTDrucks. 15/318, S 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 3/07
    Infolge der allgemeinen Verbreitung des privaten Kraftfahrzeugs seien Kurgäste in der Regel ohne weiteres in der Lage, die in einer nahe gelegenen anderen Ortschaft befindlichen Kureinrichtungen in Anspruch zu nehmen ( BVerwG, Urt.v. 27.09.2000 - 11 CN 1.00 -, NordÖR 2001, 216 [BVerwG 27.09.2000 - 11 CN 1.00] ).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (BVerwG, Urt.v. 27.09.2000, a.a.O., m.w.N.).

    Darf einerseits der zu gewährende "Rabatt" nicht nur symbolischen Charakter haben (BVerwG, Urt.v. 27.09.2000, a.a.O.), so darf die in der geringer bevorteilten Zone erhobene Abgabe auch nicht auf eine gleichsam symbolische Größenordnung reduziert werden.

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkret geregelten Sachbereichs feststellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 - BVerfGE 93, 319, 348 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 27.9.2000 - 11 CN 1/00 - NVwZ 2001, 689).

    Nach Einschätzung der Beklagten, die auch auf den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 27. September 2000 (11 CN 1/00, NVwZ 2001, 689) zu der Zusammenfassung von Carolinensiel und Altfunnixsiel zu einem Erhebungsgebiet für den Kurbeitrag gründet, besteht zwischen diesen beiden Ortsteilen ein objektiver Funktionszusammenhang.

  • VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08

    Anerkanntes Gebiet; Erhebungsgebiet; Erstattung; Gebiet; Jahreskurbeitrag;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2012 - 13 K 2728/10

    Straßenreinigungsgebühren, Hinterlieger erschlossen, Notwegerecht,

  • VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07

    Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt

  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 BN 5.08

    Willkürlichkeit der einheitlichen Erhebung einer Kurabgabe für das gesamte

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00

    Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 BN 6.08

    Beschwerde hinsichtlich der durch den Gleichheitssatz gebotenen Anforderungen an

  • VG Schleswig, 19.08.2016 - 4 A 16/15

    Heranziehung von Voll- und Teilhinterliegergrundstücken zur Zahlung von

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2007 - 13 K 54/07

    Straßenreinigungsgebühren, Frontmetermaßstab, Hinterliegergrundstück,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 9 A 1.19

    Gebührensatzung; Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung; Nutzungsentgelt;

  • VG Potsdam, 10.06.2015 - 8 K 1288/12

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

  • OVG Saarland, 02.09.2002 - 3 N 4/01

    Polizeiverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen; Erweiterte

  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

  • VG Greifswald, 25.03.2021 - 3 A 1006/19

    Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren

  • VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15

    Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung;

  • VG Gelsenkirchen, 23.10.2008 - 13 K 677/08

    Straßenreinigungsgebühren, Frontmetermaßstab, Hinterliegergrundstück,

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2011 - 13 K 621/10

    Frontmetermaßstab; Hinterliegergrundstück; Erschließung; Wegerecht;

  • VG Magdeburg, 01.12.2004 - 9 A 163/03
  • VG Magdeburg, 05.11.2003 - 9 A 71/03
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