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   VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98   

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https://dejure.org/2000,2772
VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98 (https://dejure.org/2000,2772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 (https://dejure.org/2000,2772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 (https://dejure.org/2000,2772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint; Entstehung der Beitragsschuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klageänderung ; Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeiträgen ; Wirtschaftliche Vorteile aus Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb

  • Judicialis

    FVAbgG § 1 Abs. 1; ; FVAbgG § 1 Abs. 3; ; KAG § 11 a; ; KAG § 2 Abs. 1 S. 2; ; SGB V § 73 Abs. 4; ; SGB V § 107 Abs. 1; ; SGB V § 108 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiger Beitrag - Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteile besondere wirtschaftliche, Krankenhaus zugelassenes, Beitragssatzung, Beitragsschuld Entstehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 91
  • DVBl 2001, 493 (Ls.)
  • DVBl 2001, 494
  • DÖV 2001, 480
  • KStZ 2001, 78
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96

    Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    In diesem Ausgleich von Vorteilen und Lasten liegt der den Beitrag allein legitimierende Grund (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, KStZ 1998, 196).

    Mit den Satzungsbeschlüssen vom 2.4.1998 hat die Beklagte dem Umstand Rechnung getragen, dass Beitragssatz und Hebesatz der alten Satzung vom 23.2.1989 einschließlich der Änderungssatzungen nicht auf einer Kalkulation beruhten und deshalb ungültig waren (vgl. zum Erfordernis einer Kalkulation, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, aaO).

  • FG Düsseldorf, 23.11.1999 - 11 K 2087/98

    Befreiung von der Grundsteuer, wenn das Grundstück als Freifläche für die Kinder-

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    Das mag für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§ 107 Abs. 2 SGB V) oder private Kurkliniken anders zu beurteilen sein (vgl. hierzu die Urteile des Bayer. VGH vom 17.7.1992, BWGZ 1998, 714 und vom 14.3.2000, ZKF 2000, 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1983 - 2 S 1859/81

    Keine Fremdenverkehrsabgabe für Versorgungskuranstalt des Landes in Kurort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    Aus diesem Grunde unterliegt der Betrieb einer Kuranstalt oder eines Erholungsheims durch einen öffentlich-rechtlichen Träger, der mit öffentlichen oder staatlichen Haushaltsmitteln lediglich kostendeckend eine Aufgabe der Versorgungsverwaltung erfüllt, nicht der Fremdenverkehrsbeitragspflicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1983 - 2 S 1858/81 - und - 2 S 1859/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1998 - 2 S 2753/97

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit von Fachärzten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestehen die eine Beitragspflicht rechtfertigenden besonderen wirtschaftlichen Vorteile in den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten (vgl. zuletzt, Beschluss des Senats vom 10.8.1998 - 2 S 2753/97 - Seeger/Gössl, Kommentar zum KAG, § 11 a, Anm. 3.4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1983 - 2 S 1858/81

    Keine Fremdenverkehrsabgabe für Erholungsheim eines Wohlfahrtsverbandes in Kurort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    Aus diesem Grunde unterliegt der Betrieb einer Kuranstalt oder eines Erholungsheims durch einen öffentlich-rechtlichen Träger, der mit öffentlichen oder staatlichen Haushaltsmitteln lediglich kostendeckend eine Aufgabe der Versorgungsverwaltung erfüllt, nicht der Fremdenverkehrsbeitragspflicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1983 - 2 S 1858/81 - und - 2 S 1859/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken;

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (Senatsurteile vom 29.04.2010, a.a.O., und vom vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, KStZ 2001, 78, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 952/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Ortsfremder im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts jeder, der von auswärts, d.h. von außerhalb des Gemeindegebiets kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000, a.a.O., Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.1998 - 2 S 2753/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 2 S 1171/09

    Abwassergebühr: Transparenz der Gebührenkalkulation für den kommunalen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - BWGZ 2001, 269) muss sich deshalb beim Fehlen einer gesetzlichen Regelung aus der Abgabensatzung mit hinreichender Klarheit ergeben, zu welchem Zeitpunkt die Abgabenschuld nach dem Willen des Satzungsgebers entstehen soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02

    GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, KStZ 2001, 78) kann der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts unmittelbar oder mittelbar sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 875/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Zahnarztes zur Fremdenverkehrsabgabe

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Ortsfremder im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts jeder, der von auswärts, d.h. von außerhalb des Gemeindegebiets kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000, a.a.O., Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.1998 - 2 S 2753/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik;

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

    Diese Vorteile bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten, die dem Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb erwachsen (vgl. u. a. Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78; Beschl. v. 10.8.1998 - 2 S 2753/97 - MedR 1999, 377; ebenso Gössl in: Gössl/Reif, Kommentar zum KAG, § 44 Anm. 3.1).
  • VG Karlsruhe, 23.04.2009 - 2 K 4176/07

    Notwendigkeit eines Zeitintervalls für Gebührenerhebung

    Die Regelung über die Entstehung der Abgabenschuld gehört nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG zum unverzichtbaren Mindestinhalt einer Satzung, soweit sie sich -wie im Falle von Abwassergebühren -nicht schon aus dem Gesetz ergibt (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.11.2000 -2 S 2061/98 -, juris Rn. 36; ferner Faiss, Kommunalabgabenrecht in BW, § 2 [EL 54] Rn. 6).

    Bei den Schmutzwassergebühren kommt hinzu: Die Höhe der Gebührenschuld ist zu dem nach der Abwassergebührensatzung maßgeblichen "Entstehungszeitpunkt" nicht berechenbar, obwohl dies erforderlich wäre (vgl. Bleile, Praxishandbuch Kommunales Gebührenrecht in BW, 10.00, 4.1.5; ferner VGH Bad.-Württ., der in Bezug auf Fremdenverkehrsbeiträge im Urteil vom 30.11.2000 [2 S 2061/98, juris Rn. 36] ausführt: "Soll der Beitrag zu Beginn des Erhebungszeitraums entstehen, kommen als Mehreinnahmen nur Einnahmen eines zurückliegenden Zeitraums in Betracht, weil nur dann der Beitrag zum Entstehungszeitpunkt ermittelbar ist. Die Satzung der Beklagten lässt mithin die Beitragsschuld zu einem Zeitpunkt entstehen, zu dem die maßgeblichen Mehreinnahmen nicht feststellbar sein können.").

  • VG Stuttgart, 17.09.2020 - 1 K 3446/19

    Fremdenverkehrsbeitrag bei Veräußerung eines Erbbaurechts

    Diese Vorteile bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten, die dem Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb erwachsen (vgl. u. a. Urteile vom 15.01.2009 - 2 S 952/08 -, BWGZ 2009, 406 f., vom 15.01.2009 - 2 S 875/08 -, BWGZ 2009, 404 ff., vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, KStZ 2001, 78 ff., Beschluss vom 10.08.1998 - 2 S 2753/97 -, MedR 1999, 377 ff.).

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2011 - 2 S 2011/11

    Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung

    Nach allgemeiner Lebenserfahrung sind bei schweren Erkrankungen oder gar bei dauernder Bettlägerigkeit typischerweise ausschließlich oder jedenfalls ganz überwiegend medizinische oder klinikbezogene Gesichtspunkte ausschlaggebend für die Wahl einer Klinik, zumal für schwer kranke oder gar bettlägerige Patienten oft überhaupt keine Möglichkeit bestehen dürfte, die Kureinrichtungen einer Gemeinde zu nutzen (vgl. zu einem Akutkrankenhaus: Senatsurteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - ESVGH 51, 91).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07

    Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14

    Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865

    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2925/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Bemessung des Vorteilssatzes; selbständiger Zahnarzt

  • OVG Sachsen, 29.01.2003 - 5 D 11/01

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragskalkulation, Vorteilssätze

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

  • VG Stade, 11.11.2004 - 6 A 171/03

    Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags durch die Gemeinden;

  • VG Göttingen, 23.06.2005 - 3 A 183/03

    Entstehung; Gebührenmaßstab; Kanalbenutzungsgbührenschuld; Kanalbenutzungsgebühr;

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