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   OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99   

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OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99 (https://dejure.org/2002,9624)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2002 - 9 K 2694/99 (https://dejure.org/2002,9624)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 9 K 2694/99 (https://dejure.org/2002,9624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitrag: Hebeberechtigung; erdrosselnde Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KStZ 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99
    Der von der Antragsgegnerin erhobene Fremdenverkehrsbeitrag wäre unter dem Blickwinkel der "Erdrosselung" erst dann nicht mehr verfassungskonform, wenn die Beitragserhebung zur Folge hätte, dass die vom Fremdenverkehr profitierenden Beitragspflichtigen ihre Betriebe nicht mehr zur Grundlage der Lebensführung machen könnten, wenn es ihnen also wirtschaftlich unmöglich gemacht würde, weiterhin als Fremdenverkehrsbetrieb zu existieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - DVBl 1972, 144 = BVerfGE 31, 8 = KStZ 1971, 160; Beschl. v. 1.3.1997 - 2 BvR 1599/89, 1714/92, 1508/95 - NVwZ 197, 573 = DÖV 1997, 637 = DVBl 1997, 1053 = KStZ 1997, 193).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99
    Der Senat hat allerdings in zwei früheren Entscheidungen (Urteile v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45/48 = NST-N 1991, 48; sowie 9 K 11/89 - OVGE 42, 334 = NVwZ-RR 1992, 40/44 = NdsRpfl 1991, 121 = Gemeindehaushalt 1991, 254) dargelegt, Aktivitäten eines Kur- und Verkehrsvereins oder einer Kurbetriebs-GmbH könnten nur dann zu einem die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen rechtfertigenden beitragsfähigen Aufwand führen, wenn sie in Ausführung von mit der Gemeinde geschlossenen Werkverträgen vorgenommen würden und bei der Gemeinde ein Werklohn als eigener Aufwand entstehe.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00

    Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99
    Doch hat der Senat an dieser Rechtsprechung, die in der Literatur sofort auf heftige Kritik gestoßen ist (vgl. David in: NSt-N 1991, 51) im insoweit vergleichbaren Kurbeitragsrecht zwar nicht ausdrücklich, aber mittelbar nicht mehr festgehalten, indem er die Gemeinden auch dann als hebeberechtigt angesehen, wenn sie sich - wie hier - einer GmbH bedienen (Urteile v. 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 u.v. 13.6.2001 - 9 K 1975/00 - NSt-N 2001, 292 = ZKF 2002, 14 = DNG 2001, 159 [Ls]).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 K 4398/98

    Erhebungsgebiet für Kurbeiträge;; Einrichtung, öffentliche; Erholungsort;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99
    Doch hat der Senat an dieser Rechtsprechung, die in der Literatur sofort auf heftige Kritik gestoßen ist (vgl. David in: NSt-N 1991, 51) im insoweit vergleichbaren Kurbeitragsrecht zwar nicht ausdrücklich, aber mittelbar nicht mehr festgehalten, indem er die Gemeinden auch dann als hebeberechtigt angesehen, wenn sie sich - wie hier - einer GmbH bedienen (Urteile v. 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 u.v. 13.6.2001 - 9 K 1975/00 - NSt-N 2001, 292 = ZKF 2002, 14 = DNG 2001, 159 [Ls]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99
    Der Senat hat allerdings in zwei früheren Entscheidungen (Urteile v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45/48 = NST-N 1991, 48; sowie 9 K 11/89 - OVGE 42, 334 = NVwZ-RR 1992, 40/44 = NdsRpfl 1991, 121 = Gemeindehaushalt 1991, 254) dargelegt, Aktivitäten eines Kur- und Verkehrsvereins oder einer Kurbetriebs-GmbH könnten nur dann zu einem die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen rechtfertigenden beitragsfähigen Aufwand führen, wenn sie in Ausführung von mit der Gemeinde geschlossenen Werkverträgen vorgenommen würden und bei der Gemeinde ein Werklohn als eigener Aufwand entstehe.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99
    Der von der Antragsgegnerin erhobene Fremdenverkehrsbeitrag wäre unter dem Blickwinkel der "Erdrosselung" erst dann nicht mehr verfassungskonform, wenn die Beitragserhebung zur Folge hätte, dass die vom Fremdenverkehr profitierenden Beitragspflichtigen ihre Betriebe nicht mehr zur Grundlage der Lebensführung machen könnten, wenn es ihnen also wirtschaftlich unmöglich gemacht würde, weiterhin als Fremdenverkehrsbetrieb zu existieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - DVBl 1972, 144 = BVerfGE 31, 8 = KStZ 1971, 160; Beschl. v. 1.3.1997 - 2 BvR 1599/89, 1714/92, 1508/95 - NVwZ 197, 573 = DÖV 1997, 637 = DVBl 1997, 1053 = KStZ 1997, 193).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

    Unabhängig davon hat der Senat diese Rechtsprechung zwischenzeitlich auch für das Fremdenverkehrsbeitragsrecht ausdrücklich aufgegeben (Urt. v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55).

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05

    Fremdenverkehrsabgabe; Inanspruchnahme einer privatrechtlichen GmbH;

    Dass die öffentliche Fremdenverkehrswerbung und der Betrieb der öffentlichen Fremdenverkehrseinrichtungen auch dann eine Aufgabe der Gemeinde bleibt, wenn sie sich hierfür einer GmbH bedient (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.2002 - 9 K 2694/99 -, ZKF 2002, 205), spielt in abgabenrechtlicher Hinsicht keine Rolle (vgl. Senatsurteil v. 27.01.2003 - 2 LB 287/02 -, NordÖR 2003, 420).

    Dies kann entgegen der gewandelten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. hierzu die Darstellung im Urt. v. 26.02.2002 - 9 K 2694/99 -, a.a.O.) nicht dadurch geschehen, dass die von der GmbH übernommenen Kosten rechnerisch auf diejenigen Kosten bereinigt werden, die dem Bereich der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Fremdenverkehrswerbung zugeordnet werden können.

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14

    Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Fraglich erscheint dem Senat angesichts des Wortlauts des § 9 Abs. 1 Satz 2 NKAG jedoch, ob dies auch gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Verpflichtung der Gemeinde zur Kostenübernahme fehlt (siehe dazu Nds. OVG, Urteile vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Rn. 42 in juris, vom 27.1.2003 - 9 LB 281/02 und 9 LB 287/02 - Rn. 8 in juris, vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - Rn. 3 in juris); ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - Rn. 24 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45; in diesem Sinne wohl auch Urteile vom 17.3.1997 - 9 K 1912/95 - NSt-N 1997, 218 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, 42 und - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch Urteil vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - ZKF 2002, 205 f., juris Rdn. 5; Beschluss vom 11.9.2007 - 9 ME 119/07 - NVwZ-RR 2008, 135 LS., juris Rdn. 17; OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, juris Rdn. 44, vom 20.3.2002 - 2 K 4/00 - NordÖR 2002, 453, juris Rdn. 22, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43 und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; SächsOVG, Urteil vom 29.1.2003 - 5 D 11/01 - LKV 2004, 83 ff., hier zitiert nach juris Rdn. 68).
  • VG Oldenburg, 22.08.2002 - 2 A 1801/00

    Beitragsgruppen; Betriebsstätte; Defizit; Fremdenverkehrsbeitrag;

    Die rückwirkende Inkraftsetzung der Satzung stellt einen Fall unechter Rückwirkung dar, denn der Rat der Beklagten hat mit der Satzung nicht in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen, sondern mit der vor dem Ende des Veranlagungszeitraums 1998 am 28. Dezember 1998 erlassenen Satzung nur das noch nicht abgewickelte Beitragsjahr 1998 erfasst (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 9 K 2694/99 - V.n.b., im Normenkontrollverfahren hinsichtlich der FVBS der Beklagten).

    Nunmehr hat auch das Nds. OVG Lüneburg in einem Normenkontrollverfahren die Rechtmäßigkeit der Fremdenverkehrsbeitragssatzung bestätigt (Urteil vom 26. Februar 2002 - 9 K 2694/99 -) und u. a. ausgeführt:.

  • VG Göttingen, 31.03.2004 - 3 A 3244/01

    Einzelne Beitragssätze zum Fremdenverkehrsbeitragsaufkommen; Wirtschaftliche

    Nach der neueren Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 26.02.2002 - 9 K 2694/99 -, NST-N 2002, 260, 261) führt eine lediglich fehlerhafte Bezeichnung der Beitragsschuld als Beitragspflicht nicht zur Unwirksamkeit der Satzung, sollte aber von der Beklagten im Wege der Satzungsänderung korrigiert werden.

    In diesem Zusammenhang ist angesichts der vorstehend dargestellten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urt. v. 26.02.2002, aaO.) auch nicht mehr problematisch, ob Vorausleistungen von der Beklagten erhoben werden konnten, ohne dass die Beitragspflicht schon entstanden war, denn mit der Bestimmung in § 5 Abs. 2 FVBS hat die Beklagte den Zeitraum festgelegt, für den die Beitragspflicht besteht, so dass sie rechtsfehlerfrei während dieses Zeitraums Vorausleistungen erheben konnte.

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2003 - 9 LB 287/02

    Keine Fremdenverkehrsbeiträge für Telefonzellen der Deutschen Telekom AG

    Der Senat hat zunächst im Kurbeitragsrecht mittelbar (Urteile vom 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 u. v. 13.6.2001 - 9 K 1975/00 - NSt-N 2001, 292 = ZKF 2002, 14 = dng 2001, 159 [nur Leitsatz ]) und sodann für das Fremdenverkehrsbeitragsrecht ausdrücklich (Urteil vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 - insoweit bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 5.8.2002 - 9 BN 12.02 -) entschieden, dass die von einer Kurbetriebsgesellschaft übernommenen Kosten, die dieser für die Fremdenverkehrswerbung und die Fremdenverkehrseinrichtungen entstanden sind, in die Kalkulation der Fremdenverkehrsbeiträge eingestellt werden dürfen, wenn die Gemeinde - wie auch hier - gegenüber der Gesellschaft vertraglich zur Verlustabdeckung bzw. zur Zuschusszahlung verpflichtet ist.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen (hier: Untersuchung des DWIF aus dem Jahre 1992) und verfügbaren Statistiken (hier: Gewinnsätze aus der Richtsatzsammlung 1999 des Bundesministeriums für Finanzen für die Oberfinanzdirektionen des Bundesgebietes) Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren - wie hier geschehen - ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Beitragsmaßstäbe verwendet, kann der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragssatz hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; u. v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55 = NST-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428).
  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

    Gleichzeitig hat der dargelegte Verstoß gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit zur Folge, dass die jeweiligen Kalkulationen der Beitragssätze in der FVBS der Beklagten nicht den an sie zu stellenden Anforderungen genügen (im Ergebnis anderer Auffassung zu der FVBS der Beklagten in der beschlossenen Fassung vom 28. Dezember 1998: Nds. OVG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 9 K 2694/99 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 2003, 55, das allerdings im Rahmen der Kalkulation die in diesem Verfahren relevante Problematik in Zusammenhang mit der Außerachtlassung der oben genannten Bevorteilten nicht angesprochen hat).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2003 - 9 LB 281/02

    Fremdenverkehrsbeitrag; Deutsche Telekom AG; Telefonzelle

    Der Senat hat zunächst im Kurbeitragsrecht mittelbar (Urteile vom 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 u. v. 13.6.2001 - 9 K 1975/00 - NSt-N 2001, 292 = ZKF 2002, 14 = dng 2001, 159 [nur Leitsatz ]) und sodann für das Fremdenverkehrsbeitragsrecht ausdrücklich (Urteil vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 - insoweit bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 5.8.2002 - 9 BN 12.02 -) entschieden, dass die von einer Kurbetriebsgesellschaft übernommenen Kosten, die dieser für die Fremdenverkehrswerbung und die Fremdenverkehrseinrichtungen entstanden sind, in die Kalkulation der Fremdenverkehrsbeiträge eingestellt werden dürfen, wenn die Gemeinde - wie auch hier - gegenüber der Gesellschaft vertraglich zur Verlustabdeckung bzw. zur Zuschusszahlung verpflichtet ist.
  • VG Oldenburg, 13.07.2004 - 2 B 762/04

    Betriebssitz; Fremdenverkehrsbeitrag; steuerbarer Umsatz; Wattführer

  • VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz

  • VG Oldenburg, 22.08.2002 - 2 A 3244/99

    Beitragskalkulation; Beitragsschuld; Erhebungszeitraum; Fremdenverkehrsbeitrag;

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