Rechtsprechung
| EuGH, 09.11.1995 - C-479/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Francovich / Italien
EWG-Vertrag, Artikel 100; Richtlinie 80/987 des Rates
Sozialpolitik ° Rechtsangleichung ° Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ° Richtlinie 80/987 ° Geltungsbereich ° Arbeitnehmer, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die einem Verfahren über ihr Vermögen zur gemeinschaftlichen Befriedigung ihrer Gläubiger unterliegen können ° Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Anbetracht des schrittweisen Charakters der Harmonisierung und ihrer Schwierigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 100; Richtlinie 80/987/EGW
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Geltungsbereich - Arbeitnehmer, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die einem Verfahren über ihr Vermögen zur gemeinschaftlichen Befriedigung ihrer Gläubiger unterliegen können - Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Anbetracht des schrittweisen Charakters der Harmonisierung und ihrer Schwierigkeit - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Verstoß gegen EG-Recht durch Ausschluss von Kaug bei nicht konkursfähigen Arbeitgebern ("Francovich II")
Verfahrensgang
- Pretura circondariale di Vicenza [Italien], 16.12.1993 - 206/93
- EuGH, 11.07.1995 - C-479/93
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1995 - C-479/93
- EuGH, 09.11.1995 - C-479/93
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1995, I-3843
- ZIP 1996, 1791
- EuZW 1996, 183
- KTS 1996, 379
- NZA 1996, 247
Wird zitiert von ... (6)
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei …
Die angestrebte Harmonisierung sollte allerdings nur in Etappen erfolgen, zumal der Gemeinschaftsgesetzgeber, wie der Gerichtshof im Urteil Francovich II(20) festgestellt hat, sich dabei mit der Schwierigkeit konfrontiert sah, sehr unterschiedliche nationale Systeme in Einklang zu bringen, die teilweise diese Art von Garantiemechanismen nicht kannten(21) .(20) - Urteil vom 9. November 1995, Francovich II (C-479/93, Slg. 1995, I-3843, Randnrn. 25 und 26).
(22) - Vgl. Urteil Francovich II (in Fn. 20 angeführt, Randnrn. 20 und 27).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-150/99 4: - Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-479/93 (Francovich, Slg. 1995, I-3843).
Diese Rechtssachen betrafen zwar Verstöße gegen Vertragsbestimmungen, wie jedoch die Ausdrucksweise des Gerichtshofes an dieser Stelle und die wiederholten Verweise auf das Urteil Francovich zeigen, gilt dieser Grundsatz auch für Rechtssachen, in denen es um eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung einer Richtlinie geht.
31: - Vgl. z. B. Urteil Francovich, in Fußnote 3 angeführt, Randnr. 40, oder Urteil Brinkmann, in Fußnote 28 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 10.07.1997 - C-373/95
Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers …
44 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-479/93 (Francovich II, Slg. 1995, I-3843, Randnr. 18) entschieden hat, gilt ein Arbeitgeber nur dann als zahlungsunfähig im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie, wenn erstens die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats ein Verfahren über das Vermögen des Arbeitgebers zur gemeinschaftlichen Befriedigung seiner Gläubiger vorsehen, zweitens im Rahmen dieses Verfahrens die Berücksichtigung der Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen gestattet ist, drittens die Eröffnung des Verfahrens beantragt worden ist und viertens die aufgrund der genannten nationalen Vorschriften zuständige Behörde entweder die Eröffnung des Verfahrens beschlossen oder festgestellt hat, daß das Unternehmen oder der Betrieb des Arbeitgebers endgültig stillgelegt worden ist und die Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Eröffnung des Verfahrens zu rechtfertigen.
- EuGH, 13.06.2002 - C-430/99
Seeschifffahrt - Freier Dienstleistungsverkehr - Verkehrsüberwachungssystem
36 Zwar verbieten die Artikel 59 EG-Vertrag und 60 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 Absatz 3 EG) alle versteckten Formen der Diskriminierung, die zwar scheinbar auf neutralen Kriterien beruhen, tatsächlich jedoch zu demselben Ergebnis führen (siehe u. a. Urteil vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223, Randnr. 8), eine unterschiedliche Behandlung kann aber auch nur dann eine Diskriminierung darstellen, wenn die betreffenden Sachverhalte vergleichbar sind (siehe u. a. Urteile vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-479/93, Francovich, Slg. 1995, I-3843, Randnr. 23, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 84). - EuGH, 10.07.1997 - C-94/95
Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers …
34 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-479/93 (Francovich II, Slg. 1995, I-3843, Randnr. 18) entschieden hat, gilt ein Arbeitgeber nur dann als zahlungsunfähig im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie, wenn erstens die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats ein Verfahren über das Vermögen des Arbeitgebers zur gemeinschaftlichen Befriedigung seiner Gläubiger vorsehen, zweitens im Rahmen dieses Verfahrens die Berücksichtigung der Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen gestattet ist, drittens die Eröffnung des Verfahrens beantragt worden ist und viertens die aufgrund der genannten nationalen Vorschriften zuständige Behörde entweder die Eröffnung des Verfahrens beschlossen oder festgestellt hat, daß das Unternehmen oder der Betrieb des Arbeitgebers endgültig stillgelegt worden ist und die Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Eröffnung des Verfahrens zu rechtfertigen. - Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2012 - C-207/11
3D I - Steuerliche Behandlung der Einbringung von Unternehmensteilen innerhalb …
(21) - Selbst wenn dem so wäre, hätte 3D I nach der Rechtsprechung keinen Anspruch auf Rückerstattung rechtswidrig erhobener Steuern, sondern nur einen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Urteil Francovich vom 9. November 1995 (C-479/93, Slg. 1995, I-3843).
Rechtsprechung
| BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Verfassungsrechtliche Beurteilung einer Ehegattenbürgschaft auf ihre Wirksamkeit unter dem Gesichtspunkt gestörter Vertragsparität
- ZIP-online.de
Keine Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft bei gemeinsamer Fähigkeit der Ehegatten zu Tilgungsleistungen
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95
- BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 2021
- ZIP 1996, 956
- DNotZ 1996, 525
- WM 1996, 948
- KTS 1996, 379
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Das betrifft in erster Linie die Hauptpflichten des Vertrags und erfordert grundsätzlich eine Gesamtschau der vertraglichen Regelungen (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567, 1044/89 - BVerfGE 89, 214, 232 f., zu C II 2 c der Gründe; 2. Mai 1996 - 1 BvR 696/96 - NJW 1996, 2021, zu II 1 a der Gründe; BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 18 f.; unentschieden zur Billigkeitskontrolle BGH 16. November 1990 - V ZR 217/89 - NJW 1991, 843, 844, zu 2 der Gründe; zu einseitigen Ausschlussfristen BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu VI 2 der Gründe). - BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Zwangsvollstreckung - Titel bleibt trotz Rechtsprechungsänderung vollstreckbar
Schließlich sei auch ein schützenswertes Eigeninteresse des Darlehensgebers zu bejahen, weil beide Eheleute gemeinsam in der Lage seien, nicht unerhebliche Tilgungsleistungen zu erbringen (BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 1996 - 1 BvR 696/96, WM 1996, 948). - BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98
Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen
Ausgehend von der mitgeteilten letzten Tätigkeit des Schuldners als Baggerführer vermag der Senat nicht auszuschließen, daß der Schuldner allein aus seinem pfändbaren Einkommen zu Zahlungen in der Lage ist, die sogar für eine gewisse Tilgung der Hauptschuld ausreichen (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG NJW 1994, 2749, 2750 unter b; NJW 1996, 2021 unter 1 b).
- BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96
Co-Verlagsvereinbarung - sonstige
Die Beurteilung als sittenwidriger Knebelungsvertrag setzt nämlich voraus, daß durch eine einseitige Vertragsgestaltung im Übermaß die persönliche oder geschäftliche Handlungsfreiheit des Vertragspartners eingeschränkt wird, insbesondere dadurch, daß die wirtschaftliche Übermacht eines Vertragspartners zur Fremdbestimmung des anderen Vertragsteils eingesetzt wird (BVerfG NJW 1996, 2021). - BGH, 23.01.1997 - IX ZR 55/96
Übernahme einer Bürgschaft durch den nichtehelichen Lebenspartner des …
Da ein wirtschaftlicher Erfolg dieser Investition auch der Bekl. Nutzen gebracht hätte, hatte sie ein wesentliches eigenes Interesse daran, die Rückforderung des Kredits zu verhindern (vgl. auch BVerfG, NJW 1996, 2021 = WM 1996, 948 (949)). - LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99
Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters
Sie müssen vielmehr klären, ob die Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist und gegebenenfalls im Rahmen der Generalklausel des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen (siehe zuletzt auch BVerfG vom 2.5. 1996 -- 1 BvR 696/96 --, NJW 1996, 2021 ).1996 (a. a. O.) hat es aufgrund der Einzelfallumstände eine Vertragsklausel noch nicht als unangemessen angesehen, weil der Bürge ein gewisses Eigeninteresse an der Gewährung des entsprechenden Kredits gehabt habe.
- LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters
Sie müssen vielmehr klären, ob die Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist und gegebenenfalls im Rahmen der Generalklausel des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen (siehe zuletzt auch BVerfG vom 2.5. 1996 -- 1 BvR 696/96 --, NJW 1996, 2021 ).1996 (a. a. O.) hat es aufgrund der Einzelfallumstände eine Vertragsklausel noch nicht als unangemessen angesehen, weil der Bürge ein gewisses Eigeninteresse an der Gewährung des entsprechenden Kredits gehabt habe.
- OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Bürgschaftsübernahme durch mittellosen Ehepartner
Da aus einem wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes auch der andere Ehegatte Nutzen ziehen kann, darf die Bank davon ausgehen, dass auch dieser Ehegatte an der Einräumung und Verlängerung des Kredits unmittelbar interessiert ist (BGHZ 128, 230 [233, 234] = NJW 1995, 592; BVerfG, NJW 1996, 2021). - ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98
Wirkungen einer Ausschlussklausel im Aufhebungsvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.09.1998 - IX ZA 7/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung des bürgenden …
Um die Frage einer krassen Überforderung zu beurteilen, sind jedenfalls bei einem Existenzgründungsdarlehen - wie vorliegend - die Einkommen des Hauptschuldners und des bürgenden Ehegatten zusammenzurechnen (Senatsurt. v. 18. Januar 1996 - IX ZR 171/95, WM 1996, 519, 522; dazu BVerfG WM 1996, 948 f.). - BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 112/08
- LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97
Herabsetzung einer Vertragsstrafe
- BGH, 28.11.1996 - IX ZR 201/95
- ArbG Frankfurt/Main, 31.03.1999 - 2 Ca 559/99
Anspruch auf Gratifikation trotz betriebsbedingter Kündigung
- ArbG Hanau, 29.08.1996 - 2 Ca 54/96
Unwirksame Ausschlußfristen in Arbeitsverträgen
Rechtsprechung
| EuGH, 07.12.1995 - C-472/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Luigi Spano und andere gegen Fiat Geotech SpA und Fiat Hitachi Excavators SpA.
EWG-Vertrag, Artikel 177
1. Vorabentscheidungsverfahren ° Zuständigkeit des Gerichtshofes ° Grenzen ° Offensichtlich unerhebliche Frage - rechtsportal.de
1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage
- Judicialis
Verfahrensgang
- Pretura circondariale di Lecce [Italien], 02.12.1993 - RG 2397/93
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-472/93
- EuGH, 07.12.1995 - C-472/93
- Pretura circondariale di Lecce [Italien], 13.02.1997 - 8757/96
- Corte di Cassazione [Italien], 21.03.2001 - 4073
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1995, I-4321
- EuZW 1996, 185
- KTS 1996, 379
- NZA 1996, 305
Wird zitiert von ... (22)
- BFH, 02.04.1998 - V R 34/97
Option bei Grundstückslieferung
Sie hat sich, soweit wie möglich, am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten und muß die dazu ergangenen Erkenntnisse des EuGH berücksichtigen (zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. auch EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 Luigi Spano, Slg. 1995, I-4321, EuZW 1996, 185; vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 594). - BFH, 24.07.2003 - V R 39/99
Steuerrecht - Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken
Diese Auslegung ist richtlinienkonform vorzunehmen; sie hat sich, soweit wie möglich, am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten und die dazu ergangenen Erkenntnisse des EuGH zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 --Kolpinghuis BV Nijmegen--, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 594; vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 --Luigi Spano--, Slg. 1995, I-4321, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft 1996, 185; BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695, unter II. 3. b bb). - BFH, 17.08.2001 - V R 1/01
Umsatzsteuer - Voller Vorsteuerabzug bei privat und betrieblich genutzten …
Die Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Zuordnung" ist deshalb anhand der Vorgaben des gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuersystems vorzunehmen (zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 Luigi Spano, Slg. 1995, I-4321, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1996, 185; vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 594; z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156; vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695, unter II. 3. b bb).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2000 - C-343/98 4: - Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93 (Slg. 1995, I-4321).
7: - Urteile vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80 (Salonia, Slg. 1981, 1563, Randnr. 6) und vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93 (Corsica Ferries Italia, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 14 mit weiteren Nachweisen); Beschluß vom 26. Januar 1990 in der Rechtssache C-286/88 (Falciola, Slg. 1990, I-191, Randnr. 8) sowie Urteil in der Rechtssache C-472/93 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 15).
15: - Urteil in der Rechtssache C-472/93 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 17).
- EuGH, 11.06.2009 - C-561/07
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/23/EG …
Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2001/23 sei auf das Verfahren zur Feststellung des Bestehens einer Krise ebenso wenig anwendbar, da zum einen die in dieser Bestimmung aufgestellte Prämisse die Anwendung der Art. 3 und 4 der Richtlinie 2001/23 sei und zum anderen Art. 5 Abs. 2 nur im Fall eines Unternehmensübergangs während eines Insolvenzverfahrens anwendbar sei, dem das in Rede stehende Verfahren angesichts der Entscheidung des Gerichtshofs im Urteil vom 7. Dezember 1995, Spano u. a. (C-472/93, Slg. 1995, I-4321), nicht gleichgestellt werden könne.Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens über die Frage, ob die Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. L 61, S. 26), die Vorläuferin der Richtlinie 2001/23, auf den Übergang eines Unternehmens anwendbar ist, das Gegenstand eines Verfahrens zur Feststellung des Bestehens einer Krise war, hat der Gerichtshof ausgeführt, dass dieses Verfahren die Förderung der Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Unternehmens im Hinblick auf eine spätere Übernahme bezweckt, keine gerichtliche Kontrolle umfasst und keinen Zahlungsaufschub vorsieht (Urteil Spano u. a., Randnrn. 28 und 29).
Hinsichtlich des Vorbringens der Italienischen Republik, wonach die Auslegung der Richtlinie 2001/23, die dazu führe, dass die überzähligen Arbeitnehmer des Unternehmens am Verbleiben im Dienst des Veräußerers gehindert würden, für diese weniger günstig sein könne, ist ferner daran zu erinnern, dass der Gerichtshof insoweit ausgeführt hat, dass eine Bestimmung wie Art. 47 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 428/1990, die bewirkt, dass den Beschäftigten eines Unternehmens Garantien entzogen werden, die ihnen die Richtlinie bietet, nicht als eine für die Arbeitnehmer günstigere Vorschrift im Sinne des Art. 8 dieser Richtlinie angesehen werden kann (Urteil Spano u. a., Randnr. 33).
- EuGH, 21.01.1999 - C-215/96
Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag - Einheitliche Bankbedingungen für die …
20 Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, die mit einem Rechtsstreit befaßt sind und die die zu treffende Entscheidung verantworten müssen, unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. Urteile vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93, Spano u. a., Slg. 1995, I-4321, Randnr. 15, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-373/95, Maso u. a., Slg. 1997, I-4051, Randnr. 26).Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder der Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, um die das Gericht ersucht, und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (vgl. insbesondere Urteile Spano u. a., Randnr. 15, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61).
- EuGH, 12.03.1998 - C-319/94
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben …
24 In jüngerer Zeit hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-472/93 (Spano u. a., Slg. 1995, I-4321) die Auffassung vertreten, daß die Richtlinie auf den Übergang eines Unternehmens anwendbar ist, bei dem das Vorliegen einer Krise gemäß dem italienischen Gesetz Nr. 675 vom 12. August 1977 festgestellt wurde.25 Aus dieser Rechtsprechung folgt, daß es für die Beurteilung der Frage, ob die Richtlinie beim Übergang eines Unternehmens anwendbar ist, das Gegenstand eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens ist, entscheidend auf das mit dem fraglichen Verfahren angestrebte Ziel ankommt (Urteile D'Urso u. a., Randnr. 26, und Spano u. a., Randnr. 24).
- BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen
Sie müssen ein zur Durchführung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts (Art. 189 Abs. 3 EGV) ergangenes nationales Steuergesetz "im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie" anwenden (zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. auch EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 - Luigi Spano, Slg. 1995, I-4321, EuZW 1996, 185; vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 - Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 594). - BFH, 17.08.2001 - V R 52/00 Die Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Zuordnung" ist deshalb anhand der Vorgaben des gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuersystems vorzunehmen (zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 Luigi Spano, Slg. 1995, I-4321, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1996, 185; vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 594; z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156; vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695, unter II. 3. b, bb).
- BFH, 17.08.2001 - V R 75/00 Die Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Zuordnung" ist deshalb anhand der Vorgaben des gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuersystems vorzunehmen (zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 Luigi Spano, Slg. 1995, I-4321, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1996, 185; vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 594; z.B. BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156; vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695, unter II. 3. b bb).
- BFH, 17.08.2001 - V R 28/01
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
- BFH, 17.08.2001 - V R 32/01
- EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der …
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
- EuGH, 05.06.2003 - C-145/01
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Keine ordnungsgemäße Aufforderung zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-240/98
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07
Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Übertragung …
- EuGH, 21.03.1996 - C-297/94
Tierarzneimittel - Richtlinien 81/851/EWG und 90/676/EWG.
- FG Niedersachsen, 01.11.2000 - 5 K 135/95
Zum Vorsteuerabzug aus Endrechnungen
- FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2003 - 3 K 2834/00
Werkstattarbeiten und Personalüberlassung durch ein Theater sind nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-365/98
