Rechtsprechung
| EuGH, 14.05.1998 - C-364/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen - Umfang des Schutzes gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
- Alpmann Schmidt
Pauschalreiserichtlinie 90/314 EWG, Art. 7
- Europäischer Gerichtshof
Verein für Konsumenteninformation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 90/314 Art. 7
Rechtsangleichung - Pauschalreisen - Richtlinie 90/314 - Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters - Umfang - [Richtlinie 90/314 des Rates, Artikel 7] - - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
FREIZÜGIGKEIT
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Richtlinie 90/314 Art. 7
Umfang des Schutzes gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters von Pauschalreisen
Verfahrensgang
- EuGH, 04.12.1997 - C-364/96
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1997 - C-364/96
- EuGH, 14.05.1998 - C-364/96
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1998, I-2949
- NJW 1998, 2201
- DB 1998, 1226
- KTS 1998, 571
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
Reiserecht - Begrenzung der Insolvenzabsicherung für Zahlungen des Reisenden?
Dieses Ziel schließt das Recht des Verbrauchers ein, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters die Erstattung der von ihm gezahlten Beträge und seine Rückreise sichergestellt werden (EuGH, Urteil vom 14. März 1998 - C 364/96 - NJW 1998, 2201 unter [18]). - BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97
Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch
Diese Bestimmung verfolgt das Ziel, den Verbraucher gegen Risiken zu schützen, die sich aus der Vorauszahlung des Pauschalreisepreises und aus der ungeklärten Aufteilung der Haftung zwischen dem Veranstalter und den verschiedenen Leistungsträgern ergeben, aus deren Dienstleistungen sich die Pauschalreise zusammensetzt (vgl. EuGH, Urt. v. 14.5.1998 - Rs. C-364/96, Slg. 1998, I-2957, 2963 Tz. 18 = NJW 1998, 2201 - Verein für Konsumenteninformation;… Urt. v. 15.6.1999 - Rs. C-140/97, NJW 1999 3181, 3183 Tz. 27 - Rechberger). - BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
Umfang der Reiseveranstalter-Insolvenzsicherung
b) Es kommt hinzu: In seinem Urteil vom 14. Mai 1998 (Rs. C-364/96 - Verein für Konsumenteninformation - NJW 1998, 2201) hat der EuGH in Rdn. 19 festgestellt, die Garantie der "Erstattung der gezahlten Beträge" betreffe die Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder der Konkurs des Veranstalters nach Vertragsschluß und vor Beginn der Erfüllung des Vertrages eintrete oder in denen die Leistungen während der Vertragserfüllung eingestellt werden und dem Verbraucher der Teil der Zahlung zu erstatten ist, der den nicht erbrachten Leistungen entspricht.
- BGH, 02.11.2011 - X ZR 43/11
Richtlinienkonforme Auslegung im Reiserecht § 651k I S. 1 Nr. 1 BGB
Er hat ferner entschieden, dass die Garantie der Erstattung der gezahlten Beträge alle Fälle betrifft, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder die Insolvenz des Veranstalters nach Vertragsschluss eintritt - unabhängig davon, ob die vertraglich geschuldeten Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise erbracht worden sind (EuGH, Urteil vom 14. Mai 1998 C-364/96, Slg. 1998, I-02949 = NJW 1998, 2201 Rn. 19 - Verein für Konsumenteninformation). - EuGH, 15.06.1999 - C-140/97
Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen - Den Abonnenten einer Tageszeitung zu …
Somit schließt das in Artikel 7 der Richtlinie vorgegebene Ziel das Recht des Pauschalreisenden ein, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters die Erstattung der von ihm gezahlten Beträge und seine Rückreise sichergestellt werden (Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-364/96, Verein für Konsumenteninformation, Slg. 1998, I-2949, Randnr. 18). - OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 93/02
Vorauszuzahlendes Taschengeld ist bei Insolvenz des Reiseveranstalters …
Es wird ein vollständiger Schutz gegen die in der Richtlinie genannten Risiken bezweckt (… vgl. BGH., a.a.O.; EuGH, NJW 1999, 3181; NJW 1998, 2201; NJW 1996, 3141). - BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Er hat ferner entschieden, dass die Garantie der Erstattung der gezahlten Beträge alle Fälle betrifft, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder die Insolvenz des Veranstalters nach Vertragsschluss eintritt - unabhängig davon, ob die vertraglich geschuldeten Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise erbracht worden sind (EuGH, Urteil vom 14. Mai 1998 C-364/96, Slg. 1998, I-02949 = NJW 1998, 2201 Rn. 19 - Verein für Konsumenteninformation). - LG Köln, 11.12.2003 - 24 S 11/03
Kein Versicherungsschutz für Reisemängelansprüche
Dieses Ziel schließt es ein, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters die Erstattung der von ihm gezahlten Beträge und seine Rückreise sichergestellt sind (EuGH, NJW 1998, 2201; BGH, NJW 2001, 1934 f.).
Rechtsprechung
| EuGH, 12.03.1998 - C-319/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Übergang eines Unternehmens, das sich im Verfahren der freiwilligen oder gerichtlichen Liquidation befindet - Befugnis des Veräußerers und des Erwerbers zur Kündigung von Arbeitnehmern aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen - Kurz vor dem Übergang gekündigte und vom Erwerber nicht übernommene Arbeitnehmer
- Europäischer Gerichtshof
Dethier Équipement
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebsübergang im Konkurs: Anwendbarkeit der EU-Betriebsübergangsrichtlinie bei Weiterführung der Unternehmenstätigkeit
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wahrung der Ansprüche von Arbeitnehmern beim Betriebsübergang
- rechtsportal.de
1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Übergang eines im Zustand der gerichtlichen Liquidation befindlichen Unternehmens, dessen Tätigkeit weitergeführt wird - Einbeziehung
- Judicialis
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anwendbarkeit der Betriebsübergangsrichtlinie im Konkurs bei Weiterführung der Unternehmenstätigkeit (" Jules Dethier Equipement SA/Sovam SPRL")
Verfahrensgang
- Cour du travail de Liège [Belgien], 17.12.1993 - 36.328 36.419/92
- Cour du travail de Liège [Belgien], 01.12.1994 - 21.891/94
- EuGH, 11.07.1996 - C-319/94
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-319/94
- EuGH, 12.03.1998 - C-319/94
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1998, I-1061
- ZIP 1998, 1408
- EuZW 1998, 594
- NZI 1998, 75
- DB 1998, 1867
- KTS 1998, 571
- NZA 1998, 529
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98
Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung
Wesentliches Kriterium für den Übergang ist die tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit beim Wechsel der natürlichen oder juristischen Person, die für den Betrieb verantwortlich ist (EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy´s Dance Hall], zu Nr. 9 ff. der Gründe; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork], zu Nr. 13 ff.; EuGH Urteil vom 12. November 1992 - Rs C-209/91 - EuGHE I 1992, 5755 = AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Rask ./. ISS Kantine Service], zu Nr. 15, 19 der Gründe; EuGH Urteil vom 11. März 1997, aaO, zu Nr. 10, 12 der Gründe, m.w.N.; vgl. auch EuGH Urteil vom 12. März 1998 - Rs C-319/94 - AP Nr. 19 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, zu Nr. 22 ff.; zuletzt EuGH Urteile vom 10. Dezember 1998 - verb. - BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
Handelte es sich jedoch um ein Verfahren mit dem Ziel der Sanierung und Fortführung des in eine wirtschaftliche Krise geratenen Unternehmens, sollte die Richtlinie hingegen auf einen Betriebsübergang in diesem Verfahren anzuwenden sein (EuGH 12. März 1998 - Rs C-319/94 - Dethier - EuGHE I 1998, 1061). - EuGH, 12.11.1998 - C-399/96
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der …
Ausserdem fügt sich das Ausgangsverfahren in einen rechtlichen Rahmen ein, der aufgrund eines früheren Vorabentscheidungsersuchens (Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-319/94, Dethier Équipement, Slg. 1998, I-1061) zum belgischen Liquidationsverfahren weitgehend bekannt ist.Ausserdem sind die Ausgestaltung des jeweiligen Verfahrens, insbesondere soweit sie zu einer Weiterführung oder Einstellung des Unternehmens führt, und die Zielsetzung der Richtlinie zu berücksichtigen (Urteil Dethier Équipement, Randnr. 25).
32 Nach dem Urteil Dethier Équipement ist die Richtlinie demnach beim Übergang eines Unternehmens in gerichtlicher Liquidation anwendbar, wenn die Tätigkeit des Unternehmens weitergeführt wird.
35 Angesichts dessen ist festzustellen, daß die Gründe, aus denen der Gerichtshof im Urteil Dethier Équipement zu der Auffassung gelangt ist, daß die Richtlinie auf Übertragungen Anwendung finden kann, die während des gerichtlichen Liquidationsverfahrens stattgefunden haben, erst recht für den Fall gelten, daß das übertragene Unternehmen Gegenstand einer freiwilligen Liquidation ist.
- EuGH, 14.09.2000 - C-343/98
Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von …
43 Die Beklagte vertritt zunächst die Auffassung, der erste Teil der zweiten Frage, der sich auf die Berechnung der Abfindung bei Beendigung des Vertrages beziehe, sei unzulässig, da seine Beantwortung für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits nicht objektiv erforderlich sei (siehe u. a. Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-319/94, Dethier Équipement, Slg. 1998, I-1061). - LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08
Kündigung wegen Betriebsstilllegung
(11) Nach der Rechtsprechung des EuGH (12.03.1998, C-319/94, Dethier Équipement, Juris Rz. 42;… vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 11.07.1996 - Rn. 64 -) können sich die vom Veräußerer kurz vor dem Übergang des Unternehmens rechtswidrig gekündigten und vom Erwerber nicht übernommenen Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber auf die Rechtswidrigkeit der Kündigung berufen.b) Der Wiedereinstellungsanspruch kann vorliegend freilich nicht auf eine Rechtswidrigkeit der Kündigung nach der EGRL 2001/23 gestützt werden, weil die Richtlinie nicht auf Betriebs(teil)übertragungen anwendbar ist, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfinden, wenn dieses auf die Zerschlagung des Unternehmens und nicht dessen Sanierung gerichtet ist (BAG 13.05.2004 - 8 AZR 198/03 - Juris Rn. 34, EuGH 12.03.1998, a.a.O. Rn. 23).
- LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage …
Sie ist iSv. Art. 4 Abs. 1 "allein mit dem Übergang begründet", was unionsrechtlich zur Konsequenz hat, dass sie gegenüber dem Erwerber "rechtswidrig" ist (EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Rn. 38, 41 f., Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 11.07.1996 - C-319/94 - Rn. 64, Schlussanträge des Generalanwalts Colomer vom 08.07.1999 - C-234/98 Allen - Rn. 44 "nichtig").Dass bei Kündigungsausspruch die Betriebsveräußerung noch nicht geplant und diese daher nicht der tragende Beweggrund war, ist unerheblich (EuGH 24.01.2002 - C-51/00 Temco - Rn. 28, EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Ls., EuGH 15.06.1988 - C-101/87 Bork International - Rn. 18).
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99 Während nach dem Entwurf der Änderungsrichtlinie von den Mitgliedstaaten ausdrücklich vorgesehen werden mußte, daß Art. 3 Abs. 1 bis 3 sowie Art. 4 Abs. 1 und 2 RL 77/187/EWG bei Betriebsübergängen im Insolvenzverfahren eines Unternehmens oder eines entsprechenden Verfahrens nicht anzuwenden sind (Art. 1 Abs. 5 E-ÄndRL), findet nach der endgültigen Fassung die Betriebsübergangsrichtlinie auf Betriebsübergänge im Rahmen eines auf Liquidation gerichteten Verfahrens (siehe zu dieser Zielsetzung EuGH v. 12.03.1998 - Rs. C-319/94, KTS 1998, 571 = NZA 1998, 529 = NZI 1998, 75 = ZIP 1998, 1408 ; EuGH v. 12.11.1998 - C-399/96, NZA 1999, 31 = NZI 1999, 147 = ZInsO 1999, 482 ) solange keine Anwendung, wie dies von den Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich bestimmt ist (Art. 4a Abs. 1 RL 98/50/EG).
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
§ 613 a Abs. 4 KSchG bezweckt die Absicherung des Fortsetzungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Erwerber, nicht dem Erhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem betriebslos gewordenen Veräußerer (EuGH 26.05.2005 - C-478/03 Celtec - Rn. 26, EuGH 27.11.2008 - C-396/07 Juuri - Rn. 28 EuGH 11.06.2009 - C-561/07 Kommission/Italien - Rn. 35, EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Rn. 34, EuGH 25.07.1991 - C- 362/89 D'Urso - Rn. 19, vgl. EuGH 12.11.1998 - C-399/96 Europièces - Rn. 39, 07.03.1996 - C-171/94 Merckx, Neuhuys - Rn. 35). - LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
§ 613 a Abs. 4 KSchG bezweckt die Absicherung des Fortsetzungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Erwerber, nicht den Erhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem betriebslos gewordenen Veräußerer (EuGH 26.05.2005 - C-478/03 Celtec - Rn. 26, EuGH 27.11.2008 - C-396/07 Juuri - Rn. 28 EuGH 11.06.2009 - C-561/07 Kommission/Italien - Rn. 35, EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Rn. 34, EuGH 25.07.1991 - C-362/89 D'Urso - Rn. 19, vgl. EuGH 12.11.1998 - C-399/96 Europièces - Rn. 39, 07.03.1996 - C-171/94 Merckx, Neuhuys - Rn. 35). - BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 750/98
Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer
Wesentliches Kriterium für den Übergang ist die tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit beim Wechsel der natürlichen oder juristischen Person, die für den Betrieb verantwortlich ist (EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 (Daddy's Dance Hall), zu Nr. 9 ff. der Gründe; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 (Bork), zu Nr. 13 ff. der Gründe; EuGH Urteil vom 12. November 1992 - Rs C - 209/91 - EuGHE I 1992, 5755 = AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Rask ./. ISS Kantine Service), zu Nr. 15, 19 der Gründe; EuGH Urteil vom 11. März 1997, aaO, zu Nr. 10, 12 der Gründe, m.w.N.; vgl. auch EuGH Urteil vom 12. März 1998 - Rs C - 319/94 - AP Nr. 19 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, zu Nr. 22 ff. der Gründe; zuletzt EuGH Urteile vom 10. Dezember 1998 - verb. - BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 135/99
Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Pachtablauf - …
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07
Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Übertragung …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/98
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-145/01
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik - …
Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1998 - 1 StR 504/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de
StGB § 266
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1998, 246
- KTS 1998, 571
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …
- BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Untreue (Treubruchstatbestand, Mißbrauchstatbestand bei Konkursverwaltung / …
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Urteil vom 14. Januar 1998 (1 StR 504/97, veröffentlicht in NStZ 1998, 246) aufgehoben, weil die Annahme des Landgerichts, der Verkauf sei ein "Scheingeschäft" zur Verschleierung der späteren Geldentnahmen gewesen, nicht ausreichend belegt war. - BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11
Strafrecht - Untreue: Zwangsverwalter hat Vermögensbetreuungspflicht!
Denn aus §§ 152, 154 ZVG ergibt sich, dass der Zwangsverwalter eines Grundstücks fremdes Vermögen im Interesse aller Beteiligten, also insbesondere der Gläubiger und Schuldner (§ 9 ZVG), treuhänderisch verwaltet (…vgl. Böttcher/Keller in Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 152 Rn. 5; ebenso zur Stellung des Vergleichsverwalters: BGH, Urteil vom 26. Juli 1960 - 1 StR 248/60; zum Konkurs- und Insolvenzverwalter: BGH, Urteile vom 14. Februar 1955 - 3 StR 459/54; vom 14. Januar 1998 - 1 StR 504/97, NStZ 1998, 246, 247;… zu diesen auch SSW-StGB/Saliger § 266 Rn. 13, 33, Borchardt in Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 266 StGB Rn. 1, 9 ff. jeweils mwN). - BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99
Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand
aa) Der "Umbuchung" des Guthabens des VEB As auf Konten der As GmbH könnten im Innenverhältnis Beschränkungen entgegengestanden haben, die den Mißbrauchstatbestand begründen können (…vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 27; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 41).
Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 19.03.1997 - 8 U 81/96 |
Volltextveröffentlichungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Sittenwidrigkeit eines Ehegatten-Schuldbeitritts
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 19.03.1997 - 8 U 81/96
- OLG Bamberg, 19.06.1997 - 8 U 81/96
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1998, 772
- KTS 1998, 571
Wird zitiert von ...
- OLG München, 07.05.1999 - 21 U 6544/98 Eine dem Familienbetrieb dienende, von beiden Partnern für sinnvoll erachtete Kreditgewährung dient darüber hinaus schon im Hinblick auf die gegenseitige Unterhaltspflicht zugleich auch den Interessen auch desjenigen Teils, der selbst nicht im Unternehmen tätig ist (BGH v. 18.1.1996 - IX ZR 171/95, NJW 1996, 1274 [1275] = ZIP 1996, 495; OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 772, [773]).
Rechtsprechung
| BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 79/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Aufrechnungen gegen Wohngeldansprüche und Wohngeldforderungen
- ZIP-online.de
Keine Aufrechnung mit vor Konkurseröffnung entstandenen Notgeschäftsführungsansprüchen des Gemeinschuldners als Wohnungseigentümer gegen konkursfreie Wohngeldforderungen
Verfahrensgang
- AG Bamberg - 4 UR II 5/96
- LG Bamberg - 3 T 247/96
- BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 47/97
- BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 79/98
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 1998, 1231
- NZM 1998, 973
- FGPrax 1998, 143
- KTS 1998, 571
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 28.09.1998 - 2Z BR 123/98
Einberufung einer Eigentümerversammlung durch jemanden, der noch nicht Verwalter …
b) Rechtlich zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, daß die Aufrechnung des Antragsgegners nicht durchgreift, weil nicht mit rechtskräftig festgestellten oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet wurde (allg.M. und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WuM 1996, 298 und zuletzt Beschluß vom 22.5.1998, 2Z BR 79/98).
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