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   BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 618/97   

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https://dejure.org/1998,16649
BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 618/97 (https://dejure.org/1998,16649)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 8 AZR 618/97 (https://dejure.org/1998,16649)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 8 AZR 618/97 (https://dejure.org/1998,16649)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KTS 1999, 251
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Thüringen, 18.08.1997 - 8 Sa 45/97

    Kündigungsbefugnis des Sequesters im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens in

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 618/97
    hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Oktober 1998 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ascheid, die Richter Dr. Wittek und Prof. Dr. Mikosch sowie die ehrenamtliche Richterin Morsch und den ehrenamtlichen Richter Hickler für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. August 1997 - 8 Sa 45/97 - wird zurückgewiesen, wobei die Entscheidungsformel zur Klarstellung wie folgt gefaßt wird:.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 532/01

    Kündigung und Zustimmungsvorbehalt für vorläufigen Insolvenzverwalter -

    Dieser Zustimmungsvorbehalt beließ der Schuldnerin zwar ihre Arbeitgeberfunktion und erhielt ihr die entsprechenden Befugnisse, insbesondere ihre Befugnis zur Kündigung (Bichelmeier/Engberding/Oberhofer Insolvenzhandbuch S 351; Berscheid FS Hanau S 701, 722; ders. ZInsO 2001, 989, 990; Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur Insolvenzordnung 3. Aufl. 3. Kap. Rn. 311, 321 f.; Nerlich/Römermann/ Mönning InsO Stand Juli 2002 § 22 Rn. 219; Uhlenbruck Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S 325, 342; ders. Anm. zum hier streitigen Berufungsurteil LAG Düsseldorf 24. August 2001 - 18 Sa 671/01 - LAGE InsO § 21 Nr. 1 S 7; Weisemann DZWIR 1999, 397, 398; siehe auch BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 618/97 - KTS 1999, 251 für den Sequestor im Gesamtvollstreckungsverfahren; BGH 21. Juni 1999 - II ZR 70/98 - NJW 1999, 2822).

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist schließlich auch eine Verfügung in diesem Sinne (so auch BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 618/97 - aaO).

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