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   BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98   

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BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98 (https://dejure.org/2000,6740)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2000 - 3 AZR 872/98 (https://dejure.org/2000,6740)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 (https://dejure.org/2000,6740)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KTS 2002, 163
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Diese differenzierte Ausgestaltung des Insolvenzschutzes ist kein Versehen, sondern entspricht dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 a, bb und cc der Gründe).

    Der begrenzte Insolvenzschutz für Versorgungsanwärter ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III der Gründe).

    Soweit kein Insolvenzschutz besteht, muß der Versorgungsberechtigte seine Forderungen wie jeder andere Gläubiger im Rahmen des Insolvenzrechts realisieren (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 1 a der Gründe).

    In seiner Entscheidung lag es, den Umfang des Versicherungsschutzes festzulegen (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 1 b der Gründe).

    b) Die Einschränkung des Insolvenzschutzes verletzt auch nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 2 der Gründe; ebenso ua. Blomeyer SAE 1995, 310, 313, 315 f.; Bepler BetrAV 2000, 19, 24; Otto/Krause AR-Blattei ES 460.6 Nr. 81 Anm. 4).

    ee) Nicht zu beanstanden ist es, daß alle Anwartschaftsberechtigten nur eine Insolvenzsicherung in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes erhalten und vereinbarte Dynamisierungen unberücksichtigt bleiben (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 2 d der Gründe).

    Der Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften nach § 7 Abs. 2 BetrAVG umfaßt nicht eine dem Arbeitnehmer zugesagte, nach variablen Größen bemessene Dynamisierung der laufenden Betriebsrenten (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62, zu B IV 2 b der Gründe; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu II der Gründe).

    Da die künftigen Festsetzungen der Gruppenbeträge von ungewissen Entwicklungen abhängen und nicht von vornherein berechenbar sind, ist die Veränderungssperre des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 BetrAVG darauf anwendbar (BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 285; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu II 1 b aa der Gründe).

    b) Wie in den Urteilen vom 9. November 1999 (- 3 AZR 361/98 - aaO) und vom 4. April 2000 (- 3 AZR 458/98 - aaO, zu II 1 b bb [4] der Gründe) kann auch im vorliegenden Fall offenbleiben, ob sich § 2 Abs. 5 BetrAVG auf Veränderungen laufender Betriebsrenten erstreckt.

    Er nimmt hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen war (vgl. BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu III 1 b der Gründe; BVerfG 10. März 1998 - 1 BvR 915/87 - AP BetrAVG § 7 Nr. 38a, zu 1 der Gründe; BVerwG 14. März 1991 - 3 C 24.90 - BVerwGE 88, 79, 81).

    Die Versorgungsberechtigten müssen damit rechnen, daß der Pensions-Sicherungs-Verein eine fehlerhafte Rechtsanwendung korrigiert, sobald er den Rechtsirrtum erkennt (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu IV der Gründe).

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Da die künftigen Festsetzungen der Gruppenbeträge von ungewissen Entwicklungen abhängen und nicht von vornherein berechenbar sind, ist die Veränderungssperre des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 BetrAVG darauf anwendbar (BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 285; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu II 1 b aa der Gründe).

    Auch in dem Rechtsstreit 3 AZR 767/93, der bei Abschluß der Vereinbarung vom 27. Dezember 1993 beim Bundesarbeitsgericht noch anhängig war, stritten die Parteien nur über diese Frage.

    Er änderte erst mit Urteil vom 22. November 1994 (- 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, 285 ff.), das nach Abschluß der Vereinbarung zwischen dem Pensions-Sicherungs-Verein und der Streithelferin erlassen wurde, diese Rechtsprechung und wandte die Veränderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG auch auf Veränderungen der Bemessungsgrundlagen nach Eintritt des Versorgungsfalls an.

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Der Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften nach § 7 Abs. 2 BetrAVG umfaßt nicht eine dem Arbeitnehmer zugesagte, nach variablen Größen bemessene Dynamisierung der laufenden Betriebsrenten (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62, zu B IV 2 b der Gründe; 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - aaO, zu II der Gründe).

    b) Wie in den Urteilen vom 9. November 1999 (- 3 AZR 361/98 - aaO) und vom 4. April 2000 (- 3 AZR 458/98 - aaO, zu II 1 b bb [4] der Gründe) kann auch im vorliegenden Fall offenbleiben, ob sich § 2 Abs. 5 BetrAVG auf Veränderungen laufender Betriebsrenten erstreckt.

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Die Versorgungsvereinbarungen sind nur insoweit zu beachten, als sie den Berechnungsgrundsätzen des § 7 Abs. 2 BetrAVG nicht widersprechen und nicht über sie hinausgehen (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).

    Da die feste Altersgrenze den Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Arbeitnehmer betriebstreu sein sollen, kann sie anläßlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr herabgesetzt werden (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu II 2 a der Gründe).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Sie reichen vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. ua. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89/79 -, - 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72, 89; 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 und 1, 2, 3, 4/87 - sowie - 1 BvR 1421/86 - BVerfGE 92, 365, 407).

    Ob die gesetzliche Lösung die zweckmäßigste und sozialpolitisch wünschenswerteste war, hat der Senat nicht zu entscheiden (vgl. BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89/79 -, - 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72, 90).

  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Dabei handelt es sich nach Sprachgebrauch und Herkommen um die Grenze, bis zu der die Arbeitnehmer längstens einer Erwerbstätigkeit nachgehen sollen (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Diese Auffassung hatte der Senat im Urteil vom 3. August 1978 (- 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45, 55) bestätigt.
  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Ihn trifft auch nicht die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - BAGE 42, 117, 118 ff.; 15. Februar 1994 - 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377, 385).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Unschädlich ist es, daß auch die Versorgungsempfänger, die vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, den stärkeren Insolvenzschutz des § 7 Abs. 1 BetrAVG genießen (BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 39/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 92 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 60, zu I der Gründe).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist noch nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber von Differenzierungen absieht, die er vornehmen darf (vgl. BVerfG 12. Mai 1992 - 1 BvR 1467, 1501/91 - BVerfGE 86, 81, 87).
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 705/93

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz für dynamisierte Rente

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 24.90

    Ausscheiden aus öffentlichen Beitragsverhältnis - Beitragspflicht -

  • BVerfG, 10.03.1988 - 1 BvR 915/87
  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • LAG Köln, 28.10.1998 - 2 Sa 159/98

    Anpassung von Betriebsrenten durch den PSV bei gesicherten Anwartschaften auf der

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97

    Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 205/05

    Anrechnung von Nachdienstzeiten

    Dieser begrenzte Insolvenzschutz für Versorgungsanwärter ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu III der Gründe; 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - KTS 2002, 163, zu 2 der Gründe).

    Umgekehrt bindet den Pensions-Sicherungs-Verein nicht eine Versorgungsvereinbarung, die über die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG hinausgeht (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe; 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - KTS 2002, 163, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 328/21

    Gesamtversorgung - Nachversicherung - Anrechnung

    Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass bereits beim Ausscheiden des Arbeitnehmers der Umfang der Versorgungsanwartschaft endgültig feststeht (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 280/06 - Rn. 24; 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - zu 4 a der Gründe) .
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 127/07

    Betriebliche Altersversorgung - Festschreibeeffekt

    Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass bereits beim Ausscheiden des Arbeitnehmers der Umfang der Versorgungsanwartschaft endgültig feststeht (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - KTS 2002, 163, zu 4 a der Gründe).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 280/06

    Prozessualer Rechtsmissbrauch - Unverfallbare Betriebsrente

    Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass bereits beim Ausscheiden des Arbeitnehmers der Umfang der Versorgungsanwartschaft endgültig feststeht (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - KTS 2002, 163, zu 4 a der Gründe).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06

    Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem

    Von der festen Altersgrenze ist die flexible Altersgrenze zu unterscheiden, die den Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein (vorgezogener) Eintritt in den Ruhestand und die (vorgezogene) Inanspruchnahme der Betriebsrente möglich sind (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - zu 3 a der Gründe, KTS 2002, 163).
  • BAG, 24.10.2006 - 3 AZR 362/05

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente einer auf Grund

    Vereinbarungen zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses sind nur insoweit zu beachten, als sie den Berechnungsgrundsätzen des § 7 Abs. 2 BetrAVG aF nicht widersprechen und nicht über sie hinausgehen (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 872/98 - KTS 2002, 163, zu 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63, zu I der Gründe).
  • LAG Köln, 28.02.2005 - 2 Sa 1016/04

    Betriebsrente, Insolvenzsicherung, Nachdienstzeitenvereinbarung

    Eine weitere Möglichkeit, die nach der ursprünglichen Versorgungszusage geschuldete Vollrente bei Ausscheiden mit 65 Jahren zu vereinbaren, besteht darin, dass die Versorgungszusage dahingehend verbessert wird, dass die feste Altersgrenze vorverlegt wird (vgl. BAG 3 AZR 872/98).
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