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   BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98   

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BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98 (https://dejure.org/1999,596)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1999 - KVR 12/98 (https://dejure.org/1999,596)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 (https://dejure.org/1999,596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GWB § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 3, 32 (F: 26. 08. 1998)

  • Wolters Kluwer

    Flugpreis - Flug - Spaltung - Preisspaltung - Flugpreisspaltung - Fluggesellschaft - Unternehmen

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1 (F. 26.08.1998); ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 3 (F. 26.08.1998); ; GWB § 32 (F. 26.08.1998)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 3, 32 (F: 26.08.1998)
    Flugpreisspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet in Preismißbrauchssache

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 239
  • NJW 2000, 76
  • MDR 2000, 411
  • GRUR 2000, 163
  • NZV 2000, 326
  • WM 1999, 2366
  • DB 2000, 140
  • JR 2000, 365
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Er ergibt sich bereits aus dem nationalen Recht (vgl. BGHZ 41, 271, 281 f. - Werkmilchabzug; BGHZ 68, 23, 36 - Valium I; BGHZ 76, 142, 149 f. - Valium II; Baur aaO S. 234 ff.; Baur/Weyer aaO § 22 GWB Rdn. 640, 655; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 19 Rdn. 75, 76; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 22 GWB Rdn. 83, 86, ohne Stellungnahme aber ders. 8. Aufl. § 22 GWB Rdn. 83 a.E.; ferner v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 22 GWB Rdn. 48; im Grundsatz ebenso, aber mit der Forderung nach differenzierter Prüfung im Einzelfall Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 170; vgl. ferner zu Art. 86 EGV Koch in Grabitz/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, 9. Erg.Lfg.

    Das betroffene Unternehmen ist bereits bei der näheren Darlegung der Kostenstruktur seiner auf den beiden Märkten erbrachten Leistungen mitwirkungspflichtig, weil nur so der vom Bundeskartellamt (zustimmend Monopolkommission Hauptgutachten 1996/97 Tz. 317 f.) mit Recht angeführten Gefahr begegnet werden kann, daß Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen und die für den beherrschten Markt ausgewiesenen Verluste nicht auf objektiven, für jeden anderen Anbieter gleichermaßen wirksam werdenden, sondern auf in diesem Zusammenhang unbeachtlichen (BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; BGHZ 129, 37, 46 - Weiterverteiler; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) unternehmensindividuellen Umständen beruhen.

    Dem Beschwerdegericht jedoch - das zutreffend einen Preismißbrauch verneinen will, soweit auch die höheren auf dem beherrschten Markt erzielten Einnahmen nicht einmal kostendeckend sind - hätte sich aus den von der Betroffenen auf Anforderung des Bundeskartellamtes vorgelegten Unterlagen aufdrängen müssen, daß die für die teurere Strecke Frankfurt/Berlin aufgeführten Verluste des Unternehmens möglicherweise nicht allein auf objektiven, jeden Mitbewerber gleichermaßen treffenden Umständen (vgl. BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) - z.B. auf den Bodenstandzeiten, den Landegebühren oder den Abfertigungsentgelten - beruhen, sondern auf die von der Betroffenen in Verfolgung ihrer unternehmerischen Ziele getroffenen Entschließungen zurückzuführen sind (vgl. dazu Anh. III Nr. 4 der Entscheidung der Kommission v. 06.07.1992 - 92/398/EWG, ABl. Nr. L 220/40).

    Im Rahmen der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschiedes auf den beiden aus dem Gesamtangebot von DLH herausgegriffenen Teilmärkten ist ferner zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; vgl. ferner v. Gamm aaO § 22 GWB Rdn. 48; Baur/Weyer aaO § 22 GWB Rdn. 631 f.) nicht bereits jeder Preisunterschied auf vergleichbaren Märkten Ausdruck einer mißbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung ist, es vielmehr - unabhängig von einem mit Rücksicht auf die Unwägbarkeiten der Feststellung der maßgeblichen Tatsachen ggfs. anzusetzenden Sicherheitszuschlag (vgl. Baur/Weyer aaO § 22 GWB Rdn. 630, 654; v. Gamm aaO § 22 GWB Rdn. 45) - eines deutlichen Abstandes zwischen den Preisen auf den beiden Märkten bedarf, um einen mit einem Unwerturteil verbundenen Mißbrauch zu bejahen.

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Das Bundeskartellamt gelangt nur deswegen zu einer anderen Beurteilung, weil es die Möglichkeit ausschließt, daß Leistungen in einzelnen Sparten des Angebots eines marktbeherrschenden Unternehmens auch zu nicht kostendeckenden Entgelten angeboten werden können (so zutreffend Paschke/Kersten in Frankfurter Kommentar zum GWB aaO § 22 Rdn. 45; vgl. ferner BGHZ 129, 37, 45 - Weiterverteiler), sondern weil es ohne Differenzierung als selbstverständlich davon ausgeht, daß ein solches Unternehmen stets von seiner Marktmacht solange zu Lasten der Marktgegenseite Gebrauch macht, wie es nicht durch Wettbewerb daran gehindert wird.

    Das betroffene Unternehmen ist bereits bei der näheren Darlegung der Kostenstruktur seiner auf den beiden Märkten erbrachten Leistungen mitwirkungspflichtig, weil nur so der vom Bundeskartellamt (zustimmend Monopolkommission Hauptgutachten 1996/97 Tz. 317 f.) mit Recht angeführten Gefahr begegnet werden kann, daß Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen und die für den beherrschten Markt ausgewiesenen Verluste nicht auf objektiven, für jeden anderen Anbieter gleichermaßen wirksam werdenden, sondern auf in diesem Zusammenhang unbeachtlichen (BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; BGHZ 129, 37, 46 - Weiterverteiler; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) unternehmensindividuellen Umständen beruhen.

    Die Grundsätze, die der Senat früher im Rahmen des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB a.F. für die leitungsgebundene Energieversorgung aufgestellt hat (BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler), sind durch die Besonderheiten der seinerzeit bestehenden, durch Demarkations- und Leitungsrechte abgesicherten Monopolstellung der Versorgungsbetriebe bedingt.

  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Das betroffene Unternehmen ist bereits bei der näheren Darlegung der Kostenstruktur seiner auf den beiden Märkten erbrachten Leistungen mitwirkungspflichtig, weil nur so der vom Bundeskartellamt (zustimmend Monopolkommission Hauptgutachten 1996/97 Tz. 317 f.) mit Recht angeführten Gefahr begegnet werden kann, daß Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen und die für den beherrschten Markt ausgewiesenen Verluste nicht auf objektiven, für jeden anderen Anbieter gleichermaßen wirksam werdenden, sondern auf in diesem Zusammenhang unbeachtlichen (BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; BGHZ 129, 37, 46 - Weiterverteiler; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) unternehmensindividuellen Umständen beruhen.

    Dem Beschwerdegericht jedoch - das zutreffend einen Preismißbrauch verneinen will, soweit auch die höheren auf dem beherrschten Markt erzielten Einnahmen nicht einmal kostendeckend sind - hätte sich aus den von der Betroffenen auf Anforderung des Bundeskartellamtes vorgelegten Unterlagen aufdrängen müssen, daß die für die teurere Strecke Frankfurt/Berlin aufgeführten Verluste des Unternehmens möglicherweise nicht allein auf objektiven, jeden Mitbewerber gleichermaßen treffenden Umständen (vgl. BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) - z.B. auf den Bodenstandzeiten, den Landegebühren oder den Abfertigungsentgelten - beruhen, sondern auf die von der Betroffenen in Verfolgung ihrer unternehmerischen Ziele getroffenen Entschließungen zurückzuführen sind (vgl. dazu Anh. III Nr. 4 der Entscheidung der Kommission v. 06.07.1992 - 92/398/EWG, ABl. Nr. L 220/40).

  • BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85

    "Glockenheide"; Preismißbrauch durch ein Fernwärmeunternehmen

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Das betroffene Unternehmen ist bereits bei der näheren Darlegung der Kostenstruktur seiner auf den beiden Märkten erbrachten Leistungen mitwirkungspflichtig, weil nur so der vom Bundeskartellamt (zustimmend Monopolkommission Hauptgutachten 1996/97 Tz. 317 f.) mit Recht angeführten Gefahr begegnet werden kann, daß Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen und die für den beherrschten Markt ausgewiesenen Verluste nicht auf objektiven, für jeden anderen Anbieter gleichermaßen wirksam werdenden, sondern auf in diesem Zusammenhang unbeachtlichen (BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; BGHZ 129, 37, 46 - Weiterverteiler; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) unternehmensindividuellen Umständen beruhen.

    Dem Beschwerdegericht jedoch - das zutreffend einen Preismißbrauch verneinen will, soweit auch die höheren auf dem beherrschten Markt erzielten Einnahmen nicht einmal kostendeckend sind - hätte sich aus den von der Betroffenen auf Anforderung des Bundeskartellamtes vorgelegten Unterlagen aufdrängen müssen, daß die für die teurere Strecke Frankfurt/Berlin aufgeführten Verluste des Unternehmens möglicherweise nicht allein auf objektiven, jeden Mitbewerber gleichermaßen treffenden Umständen (vgl. BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) - z.B. auf den Bodenstandzeiten, den Landegebühren oder den Abfertigungsentgelten - beruhen, sondern auf die von der Betroffenen in Verfolgung ihrer unternehmerischen Ziele getroffenen Entschließungen zurückzuführen sind (vgl. dazu Anh. III Nr. 4 der Entscheidung der Kommission v. 06.07.1992 - 92/398/EWG, ABl. Nr. L 220/40).

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Nach § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB begründet das preisspaltende Vorgehen der auf der Frankfurt-Strecke marktbeherrschenden DLH die Vermutung (Baur/Weyer in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 22 Rdn. 642; Möschel in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 22 Rdn. 170; zu Art. 86 EGV vgl. EuGH, Urt. v. 13.07.1989 - Rs. 395/87, Slg. 2565, 2577 - Tournier; in diese Richtung auch Monopolkommission Hauptgutachten 1980/81 Tz. 510 und 1996/97 Tz. 318), daß sie bei dieser Preisgestaltung ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzt.
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Er ergibt sich bereits aus dem nationalen Recht (vgl. BGHZ 41, 271, 281 f. - Werkmilchabzug; BGHZ 68, 23, 36 - Valium I; BGHZ 76, 142, 149 f. - Valium II; Baur aaO S. 234 ff.; Baur/Weyer aaO § 22 GWB Rdn. 640, 655; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 19 Rdn. 75, 76; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 22 GWB Rdn. 83, 86, ohne Stellungnahme aber ders. 8. Aufl. § 22 GWB Rdn. 83 a.E.; ferner v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 22 GWB Rdn. 48; im Grundsatz ebenso, aber mit der Forderung nach differenzierter Prüfung im Einzelfall Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 170; vgl. ferner zu Art. 86 EGV Koch in Grabitz/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, 9. Erg.Lfg.
  • BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81

    Kartellrecht - Marktbeherrschende Unternehmen - Anzeigenkombination

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Dieses Unwerturteil (Sen. Beschl. v. 09.11.1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil; v. Gamm aaO § 22 GWB Rdn. 32 m.w.N.) ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn das marktbeherrschende Unternehmen auch bei ordnungsgemäßer Zuordnung der bei ihm entstehenden Kosten und bei Ausschöpfung etwaiger Rationalisierungsreserven (vgl. dazu Monopolkommission Hauptgutachten 1980/81 Tz. 510) lediglich Einnahmen erzielt, die die Selbstkosten nicht decken.
  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

    Auszug aus BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
    Er ergibt sich bereits aus dem nationalen Recht (vgl. BGHZ 41, 271, 281 f. - Werkmilchabzug; BGHZ 68, 23, 36 - Valium I; BGHZ 76, 142, 149 f. - Valium II; Baur aaO S. 234 ff.; Baur/Weyer aaO § 22 GWB Rdn. 640, 655; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 19 Rdn. 75, 76; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 7. Aufl., § 22 GWB Rdn. 83, 86, ohne Stellungnahme aber ders. 8. Aufl. § 22 GWB Rdn. 83 a.E.; ferner v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 22 GWB Rdn. 48; im Grundsatz ebenso, aber mit der Forderung nach differenzierter Prüfung im Einzelfall Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 170; vgl. ferner zu Art. 86 EGV Koch in Grabitz/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, 9. Erg.Lfg.
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Nur so lässt sich der Gefahr begegnen, dass monopolistische Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen (BGHZ 142, 239, 249 - Flugpreisspaltung).

    Ebenso wenig, wie das betroffene Unternehmen verpflichtet werden kann, Preise zu verlangen, die auch bei wirtschaftlicher Betriebsführung seine Selbstkosten nicht decken (BGHZ 142, 239, 246 f. - Flugpreisspaltung), können Preise von Vergleichsunternehmen zugrundegelegt werden, die unter deren Selbstkosten liegen.

    Dazu darf es nicht verpflichtet werden (BGHZ 142, 239, 246 f. - Flugpreisspaltung).

    Der Einwand mangelnder Kostendeckung kann der Herabsetzung der Preise durch die Verfügung nach § 103 Abs. 5 und 6 GWB 1990 nur dann erfolgreich entgegen gehalten werden, wenn das Unternehmen sämtliche Rationalisierungsreserven ausgeschöpft hat (BGHZ 142, 239, 248 - Flugpreisspaltung).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Dabei handelt es sich um Kosten, denen erst bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung).

    Eine Preisspaltung kann darauf hindeuten, dass der höhere Preis allein wegen des Versagens der Wettbewerbskräfte auf dem beherrschten Markt zu Lasten der Kunden durchgesetzt werden kann, während das Unternehmen auf dem vergleichbaren Markt durch den hier bestehenden Wettbewerbsdruck zur Zurückhaltung bei der Ausübung seiner Marktmacht gezwungen ist (vgl. BGHZ 142, 239, 246 - Flugpreisspaltung).

    cc) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist bei § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB im Rahmen der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds zudem ein Erheblichkeitszuschlag anzusetzen, weil der mit einem Unwerturteil verbundene Missbrauchsvorwurf einen deutlichen Abstand zwischen den Preisen auf den verglichenen Märkten voraussetzt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 f. - Flugpreisspaltung; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 - Stadtwerke Mainz) und völlig identische Märkte, bei denen auch eine geringfügige Preisdifferenz nicht ohne konkrete sachliche Rechtfertigung hingenommen werden könnte, praktisch niemals vorliegen werden.

    c) Danach kommt es auf das - vom Berufungsgericht nicht geprüfte - Vorbringen der Beklagten, zwischen den betroffenen Märkten bestünden für die sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung beachtliche Unterschiede (vgl. BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung), nicht mehr an.

    Dahinstehen kann deshalb auch, ob und in welchem Umfang in diesem Zusammenhang im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB ein unabhängig vom Erheblichkeitszuschlag zusätzlich anzusetzender Sicherheitszuschlag in Betracht kommt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 - Flugpreispaltung).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Unter der für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden Voraussetzung, daß der fiktive wettbewerbsanaloge Preis richtig ermittelt worden ist (dazu unten 3.), können allein durch allgemeine Kostensteigerungen veranlaßte Mehrkosten bei der Ermittlung des der Mißbrauchsprüfung zugrundezulegenden Preises Berücksichtigung finden, während eine auf individuellen unternehmerischen Entscheidungen beruhende Erhöhung der Erlöse je Kilometer Leitungslänge den Mißbrauchsvorwurf nicht auszuräumen vermag (s. BGHZ 142, 239, 249 f. - Flugpreisspaltung).

    Da der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält, bedarf es eines erheblichen Abstandes zwischen den von der Betroffenen erzielten Erlösen je Kilometer Leitungslänge und den noch näher festzustellenden entsprechenden Zahlen des Vergleichsunternehmens (vgl. BGHZ 142, 239, 247 und 251 f. m.w.N. - Flugpreisspaltung; R. Fischer, ZGR 1978, 235, 248).

    Etwas anderes ist auch nicht der in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Senats (BGHZ 142, 239, 251 f. - Flugpreisspaltung) zu entnehmen.

    In erster Linie Aufgabe des Tatrichters ist es, die Höhe des Erheblichkeitszuschlags zu ermitteln (BGHZ 142, 239, 252 - Flugpreisspaltung).

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 17/14

    Zentralverhandlungsmandat für Presse-Grosso bestätigt - zentrales

    Insbesondere kann ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht gezwungen werden, seine Leistung zu nicht kostendeckenden Preisen anzubieten (BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 247 f. - Flugpreisspaltung).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    Das Unternehmen hat der Kartellbehörde die Daten aus seinem Einwirkungsbereich zu übermitteln, die sich die Behörde nicht auf anderem zumutbarem Wege beschaffen kann (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 17 ff. - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 248 f. - Flugpreisspaltung).
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung steht der Inanspruchnahme der Beklagten auch nicht entgegen, dass sie ohne Mitwirkung der sie - unterstellt - beherrschenden Muttergesellschaft ihrer materiellen Beweislast für die sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung i.S. des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB (vgl. BGHZ 142, 239, 246 - Flugpreisspaltung) nicht gerecht werden kann.

    Für seine erneute Entscheidung wird das Berufungsgericht gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die der Senat zur Auslegung des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB entwickelt hat (vgl. BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Das Fehlen ausdrücklicher materiellrechtlicher Entscheidungsmaßstäbe im Gesetzestext ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, weil die vom Verwaltungsgericht zitierte zivilrechtliche Rechtsprechung zu der Frage vergleichbarer Märkte im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht Orientierung bieten kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 - BGHZ 59, 42 - Stromtarif; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 - Valium; vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 - BGHZ 76, 142 - Valium II; vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - NJW-RR 1987, 554 - Glockenheide; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz; vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - BGHZ 184, 168 - Wasserpreise Wetzlar).

    Denn der Vorwurf einer missbräuchlichen Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung ist mit einem Unwerturteil verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 = juris Rn. 51 f.; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 = juris Rn. 24 und vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 = juris Rn. 32).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

    Das Fehlen ausdrücklicher materiellrechtlicher Entscheidungsmaßstäbe im Gesetzestext ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, weil die vom Verwaltungsgericht zitierte zivilrechtliche Rechtsprechung zu der Frage vergleichbarer Märkte im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht Orientierung bieten kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 - BGHZ 59, 42 - Stromtarif; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 - Valium; vom 12. Februar 1980 - KVR 3/7 - BGHZ 76, 142 - Valium II; vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - NJW-RR 1987, 554 - Glockenheide; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz; vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - BGHZ 184, 168 - Wasserpreise Wetzlar).

    Denn der Vorwurf einer missbräuchlichen Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung ist mit einem Unwerturteil verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 = juris Rn. 51 f.; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 = juris Rn. 24 und vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 = juris Rn. 32).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer

    Dabei handelt es sich um Kosten, denen erst bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung).

    Eine Preisspaltung kann darauf hindeuten, dass der höhere Preis allein wegen des Versagens der Wettbewerbskräfte auf dem beherrschten Markt zu Lasten der Kunden durchgesetzt werden kann, während das Unternehmen auf dem vergleichbaren Markt durch den hier bestehenden Wettbewerbsdruck zur Zurückhaltung bei der Ausübung seiner Marktmacht gezwungen ist (vgl. BGHZ 142, 239, 246 - Flugpreisspaltung).

    cc) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist bei § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB im Rahmen der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds zudem ein Erheblichkeitszuschlag anzusetzen, weil der mit einem Unwerturteil verbundene Missbrauchsvorwurf einen deutlichen Abstand zwischen den Preisen auf den verglichenen Märkten voraussetzt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 f. - Flugpreisspaltung; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 - Stadtwerke Mainz) und völlig identische Märkte, bei denen auch eine geringfügige Preisdifferenz nicht ohne konkrete sachliche Rechtfertigung hingenommen werden könnte, praktisch niemals vorliegen werden.

    c) Danach kommt es auf das - vom Berufungsgericht nicht geprüfte - Vorbringen der Beklagten, zwischen den betroffenen Märkten bestünden für die sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung beachtliche Unterschiede (vgl. BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung), nicht mehr an.

    Dahinstehen kann deshalb auch, ob und in welchem Umfang in diesem Zusammenhang im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB ein unabhängig vom Erheblichkeitszuschlag zusätzlich anzusetzender Sicherheitszuschlag in Betracht kommt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 - Flugpreisspaltung).

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14

    NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende

    Insoweit gilt, dass nicht bereits jeder Unterschied in den Konditionen als Ausdruck einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung anzusehen ist, vielmehr muss dieser mehr als nur unerheblich sein, um einen mit einem Unwerturteil verbundenen Missbrauch zu bejahen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 251 - Flugpreisspaltung; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 - Stadtwerke Mainz; BGH WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2008 - 11 W 23/07

    Preisgestaltung von Wasserversorgungsunternehmen: Vergleichbarkeit von

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08

    Bestimmung des sachlich maßgeblichen Marktes für die Prüfung einer

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 136/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

  • OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 12/07

    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

  • BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13

    Thyssengas GmbH - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren über die

  • OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 128/14

    Zur kartellrechtlichen Überprüfung von Trassenentgelten

  • OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07

    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09

    Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09

    Stufenklage einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen des

  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 469/06

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein

  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 6 O 476/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung eines

  • OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 3 U 6/02

    Rechtsfolgen eines Eigentümerwechsels an einer vermieteten Eigentumswohnung für

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 143/14

    Wasserversorgung in Sachsen: Leistungsbestimmungsrecht des öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 139/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 145/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 338/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 147/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 141/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 144/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 146/14

    Erhebung eines einheitlich bemessenen Grundpreises durch den Versorger für das

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 148/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 339/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 150/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 142/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 149/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 140/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 151/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 152/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 340/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 153/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 341/14
  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - Kart 7/02

    Untersagung des Verlangens eines über 30 Euro unter denen des Mitbewerbers

  • VG Köln, 01.09.2011 - 22 L 1011/11

    Die First Mail Düsseldorf GmbH muss ihre Preise vorerst anpassen

  • LG Köln, 31.08.2017 - 88 O (Kart) 90/12

    Zahlungsanspruch eines Netzbetreibers bzgl. sog. Einspeiseentgelte für die

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13

    Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als

  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08

    Höhe der Entgelte als Gegenstand einer Zugangsanordnung gem. § 25 Abs. 5 S. 1

  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08

    Es liegen keine Umstände für ein missbräuchliches Bündelangebot eines Vertrags

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften über die Konsolidierung bzw.

  • VG Köln, 15.05.2003 - 1 K 2183/01
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