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   BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08   

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BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08 (https://dejure.org/2008,1472)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2008 - KVR 17/08 (https://dejure.org/2008,1472)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2008 - KVR 17/08 (https://dejure.org/2008,1472)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unbillige Behinderung eines Franchisenehmers durch unterlassene Weitergabe von Lieferantenvergünstigungen und Rabatten durch einen Franchisegeber; Verpflichtung eines Franchisenehmers zum Bezug sortimentstypischer Ware allein von einem Franchisegeber als ...

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    )

    Keine unbillige Benachteiligung bei 100prozentiger Bezugsbindung und Einbehalt von Einkaufsvorteilen

  • Judicialis

    GWB § 20

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Franchiserecht: BGH: sortimentstypische Ware allein vom Franchisegeber stellt unbillige Behinderung dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20; GWB § 32 Abs. 3
    "Bau und Hobby" - Unbillige Behinderung eines Franchisenehmers durch unterlassene Weitergabe von Lieferantenvergünstigungen und Rabatten durch einen Franchisegeber; Verpflichtung eines Franchisenehmers zum Bezug sortimentstypischer Ware allein von einem Franchisegeber ...

  • rechtsportal.de

    GWB § 20 ; GWB § 32 Abs. 3
    "Bau und Hobby" - Unbillige Behinderung eines Franchisenehmers durch unterlassene Weitergabe von Lieferantenvergünstigungen und Rabatten durch einen Franchisegeber; Verpflichtung eines Franchisenehmers zum Bezug sortimentstypischer Ware allein von einem Franchisegeber ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bau und Hobby

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des Franchisenehmers zum Alleinbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 23.01.2009)

    Kein genereller Anspruch auf vollständige Weitergabe von Einkaufsvergünstigungen in Franchisesystemen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Bezugsbindung bei Vertriebsfranchisesystem

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur unbilligen Behinderung von Franchisenehmern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1753
  • GRUR 2009, 424
  • WM 2009, 374
  • BB 2009, 57
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Der Senat hat in seiner Entscheidung "Preisbindung durch Franchisegeber I" ausgeführt, dass in einem Franchisesystem keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers besteht, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an die Franchisenehmer - gegebenenfalls anteilig neben den Regiebetrieben - herauszugeben (BGH, Urt. v. 2.2.1999 - KZR 11/97, NJW 1999, 2671, 2675 f., insoweit in BGHZ 140, 342 und WuW/E DE-R 264 nicht abgedruckt; offengelassen in BGH, Urt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik).

    Er hat diese Pflicht lediglich im Einzelfall den Regelungen des jeweiligen Franchisevertrages entnommen (BGH NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik; Urt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1172 - Preisbindung durch Franchisegeber II; ebenso BGH, Urt. v. 22.2.2006 - VIII ZR 40/04, NJW-RR 2006, 776, 778 - Hertz).

  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

    Weitergabe von seitens des Franchisegebers mit Lieferanten von Mietfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Er hat diese Pflicht lediglich im Einzelfall den Regelungen des jeweiligen Franchisevertrages entnommen (BGH NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik; Urt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1172 - Preisbindung durch Franchisegeber II; ebenso BGH, Urt. v. 22.2.2006 - VIII ZR 40/04, NJW-RR 2006, 776, 778 - Hertz).
  • BGH, 03.05.1988 - KVZ 1/87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Am Maßstab der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 96, 337, 347 - Abwehrblatt II; BGHZ 129, 203, 210 ff. - Hitlisten-Platten; BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVZ 1/87, WuW/E 2513, jeweils zu dem im Wesentlichen inhaltsgleichen § 26 Abs. 2, 4 GWB a.F.; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Am Maßstab der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 96, 337, 347 - Abwehrblatt II; BGHZ 129, 203, 210 ff. - Hitlisten-Platten; BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVZ 1/87, WuW/E 2513, jeweils zu dem im Wesentlichen inhaltsgleichen § 26 Abs. 2, 4 GWB a.F.; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Jedenfalls ist die Wertung des Gemeinschaftsrechts in die Abwägung nach § 20 Abs. 1 GWB einzubeziehen (BGH, Urt. v. 4.11.2003 - KZR 2/02, WuW/E DE-R 1203, 1205 - Depotkosmetik im Internet; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 20 Rdn. 147; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 20 GWB Rdn. 138).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    In diesem Fall macht er mit der Einbehaltung eines Teils der Einkaufsvorteile von seinem Recht zur freien Preisbildung Gebrauch (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2758 f. - Aktionsbeträge; Urt. v. 26.5.1987 - KZR 13/85, WuW/E 2399, 2404 - Krankentransporte).
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Er hat diese Pflicht lediglich im Einzelfall den Regelungen des jeweiligen Franchisevertrages entnommen (BGH NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik; Urt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1172 - Preisbindung durch Franchisegeber II; ebenso BGH, Urt. v. 22.2.2006 - VIII ZR 40/04, NJW-RR 2006, 776, 778 - Hertz).
  • BGH, 29.06.1982 - KVR 5/81

    Beschwerderücknahme im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Dass Praktiker auf diese Weise den eigenen Regiebetrieben möglicherweise günstigere Einkaufspreise eingeräumt hat als den konzernfremden Franchisenehmern, begründet ebenfalls keine Unbilligkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 29.6.1982 - KVR 5/81, WuW/E 1947, 1949 - Stuttgarter Wochenblatt, zu § 26 Abs. 2 GWB a.F.).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    In diesem Fall macht er mit der Einbehaltung eines Teils der Einkaufsvorteile von seinem Recht zur freien Preisbildung Gebrauch (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755, 2758 f. - Aktionsbeträge; Urt. v. 26.5.1987 - KZR 13/85, WuW/E 2399, 2404 - Krankentransporte).
  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
    Am Maßstab der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 96, 337, 347 - Abwehrblatt II; BGHZ 129, 203, 210 ff. - Hitlisten-Platten; BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVZ 1/87, WuW/E 2513, jeweils zu dem im Wesentlichen inhaltsgleichen § 26 Abs. 2, 4 GWB a.F.; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

  • EuGH, 28.01.1986 - 161/84

    Pronuptia

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    Durch ständige Rechtsprechung ist längst geklärt, dass in Franchiseverhältnissen sowohl langfristige Bezugsbindungvereinbarungen als auch die unterbliebene (vollständige) Weitergabe der von dem Franchisegeber bei seinen Lieferanten erzielten Einkaufsvorteile weder mit den gesetzlichen Pflichten des Franchisegebers nicht zu vereinbaren sind noch grundsätzlich eine unbillige Behinderung des Franchisenehmers darstellen; dies gilt sowohl für die Bezugsbindung und die Nichtweitergabe von Einkaufsvorteilen jeweils für sich genommen als auch für die Kombination dieser beiden Elemente (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 17/08 , WuW/E DE-R 2514 = NJW 2009, 1753 Rzn. 15 ff., 19 ff, 26 f. m.w.N. - Bau und Hobby ; EuGH, Urteil v. 28. Januar 1986 - C-161/84 , Slg. 1986, 00353 Rzn. 14 ff. - Pronuptia ).

    Vor allem aber blendet die Klägerin die ihr bereits durch das Senatsverfahren VI-U (Kart) 4/14 (vgl. Senat, Urteil v. 15. Oktober 2014 - VI-U (Kart) 4/14 , ZVertriebsR 2016, 44, Rz. 61 bei juris m.w.N.) vermittelte Erkenntnis aus, dass die mit der Beklagten konzernverbundene U-E-Commerce GmbH im Hinblick auf die bestehende wirtschaftliche Einheit nicht als mit der Klägerin gleichartiges Unternehmen anzusehen ist und die Bevorzugung von Konzernunternehmen und anderen interessenmäßig verbundenen Unternehmen in der Regel nicht unbillig ist, weil grundsätzlich niemand verpflichtet ist, fremden Wettbewerb zu fördern (vgl. hierzu auch BGH, Urteil v. 24. Oktober 2011 - KZR 7/10 , WuW/E DE-R 3446 = NJW 2012, 773 Rz. 38 m.w.N. - Grossistenkündigung ; Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 17/08 , WuW/E DE-R 2514 = NJW 2009, 1753 Rz. 24 m.w.N. - Bau und Hobby ).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08

    Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags

    Selbst eine - hier noch nicht erreichte - 100%ige Alleinbezugsverpflichtung eines Franchisenehmers der Beklagten wäre weder als Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (Art. 81 EGVertr.) noch als unbillige Behinderung i.S.d. § 20 GWB anzusehen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 17/08, NJW 2009, 1753-1756, "Bau und Hobby").

    (b) Die weitgehende Bezugsverpflichtung, die für fast das ganze Sortiment eine Alleinbezugsverpflichtung ist, ist für das Franchising nahezu charakteristisch, sie stellt weder eine wettbewerbsrechtlich noch sonst unbillige Regelung dar (vgl. etwa oben zu a), BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - KVR 17/08, NJW 2009, 1753-1756, "Bau und Hobby".) Dies gilt auch bei gleichzeitigem Ausschluss der Erstattung ggf. erhaltener Rückvergütung, wie sie in § 2 Ziffer 4 des Vertrages festgeschrieben ist (BGH a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - U (Kart) 4/12

    Umfang der Verbandsklagebefugnis nach § 33 Abs. 2 GWB und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2

    Schon im Hinblick auf die parallele Einrichtung einerseits eines Direktvertriebs und andererseits eines indirekten Vertriebs scheidet eine Qualifizierung des Vertriebssystems der Beklagten als selektiv aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - KVR 17/08, WuW/E DE-R 2514 - 2518, zitiert nach juris Rz. 16 - Bau und Hobby ).

    Allerdings schließt dies nicht aus, die Wertung des Kartellrechts unter dem Gesichtspunkt der sich aus der Gesamtheit der Rechtsordnung ergebenden Bewertungskriterien in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KVR 17/08, WuW/E DE-R 2514 - 2518, zitiert nach juris Rz. 14 - Bau und Hobby ).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Ebenso wenig durchdringen kann die Berufung mit ihrer Bezugnahme (vgl. Berufungsbegründung, a.a.O.) auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Bau und Hobby" (Beschluss v. 11.11.2008 - KVR 17/08 , WuW/E DE-R 2514).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 4/14
    In die Abwägung einzustellen ist zum Anderen das Interesse des behinderten Unternehmens an einer von machtbedingten Beeinträchtigungen möglichst freien wettbewerblichen Betätigung (vgl. nur BGH, Urteil v. 24. Oktober 2011 -KZR 7/10, WuW/E DE-R 3446 ff. = NJW 2012, 773 ff., Rdnr. 37 - Grossistenkündigung ; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 -KVR 17/08, WuW/E DE-R 2514 ff., bei juris zu Rdnr. 14 - Bau und Hobby ; Senat, Urteil v. 13. Dezember 2006 -VI-U [Kart] 36/05, BB 2007, 738 ff., bei juris zu Rdnr. 28; Senat, Beschluss v. 21. Dezember 2011 -VI-Kart 5/11 [V], Umdruck S. 13).

    Die Bevorzugung von Konzernunternehmen und anderen interessenmäßig verbundenen Unternehmen ist in der Regel nicht unbillig, weil grundsätzlich niemand verpflichtet ist, fremden Wettbewerb zu fördern (vgl. BGH, Urteil v. 12. November 1991 -KZR 2/90, WuW/E BGH 2755 ff., bei juris zu Rdnr. 27 - Aktionsbeträge ; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 -KVR 17/08, WuW/E DE-R 2514 ff., bei juris zu Rdnr. 24 - Bau und Hobby ; Senat, Urteil v. 13. Dezember 2006 -VI-U [Kart] 36/05, BB 2007, 738 ff., bei juris zu Rdnr. 28).

  • LG Hamburg, 21.10.2011 - 408 HKO 87/10

    Franchisevertrag: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung seitens des

    Dies hat der BGH in seiner Entscheidung "Bau und Hobby" (BGH, GRUR 2009, 424 ff., Rdz. 14 ff.) unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnung VO Nr. 2790/1999 festgestellt.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Franchisegeber die Funktion eines Großhändlers übernimmt (BGH, GRUR 2009, 424 ff., Rdz. 19 ff.).

    Auch die Kombination der Alleinbezugsverpflichtung mit einer nicht vollständigen Weitergabe der Einkaufsvorteile begründet keine Unbilligkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB (BGH, GRUR 2009, 424 ff., Rdz. 26 f.).

  • LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12

    Ablehnung der Rufnummernportierung eines Wechselkunden seitens des abgebenden

    Am Maßstab der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (st. Rspr., vergl. BGH, Beschluss vom 11.11.2008, Az. KVR 17/08, Bau und Hobby , Rz. 14, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Ablehnung der Rufnummerportierung durch einen Anbieter

    An dem genannten Maßstab ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (vgl. -zu § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB n.F. bzw. § 20 Abs. 1 GWB a.F.- nur BGH, Beschluss v. 11.11.2008 -KVR 17/08, Rz. 14 - Bau und Hobby ).
  • LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12

    Bezugsbindung für markenrelevante Produktgruppen in Franchisevertrag rechtmäßig

    Darüber hinaus ist auch bereits zur Qualitätssicherung die Auswahl bestimmter Lieferanten, wie der Vertrag sie vorsieht, eine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme, die entgegen der Ansicht der Beklagten auch schon bei einem Sortiment von 100 Zutaten sinnvoll ist und einem Franchisegeber nicht dann erst zu gestatten ist, wenn die Anzahl der vertriebenen Produkte wie im Praktiker-Fall des BGH (GRUR 2009, 424) 40.000 Artikel übersteigt.
  • OLG Nürnberg, 16.02.2010 - 1 U 13/10

    Wettbewerbsbeschränkung: Unbillige Behinderung durch eine Gebietskörperschaft

    Bei dem Merkmal der Unbilligkeit kommt es auf eine umfassende Abwägung aller beteiligten Interessen im Einzelfall an; am Maßstab der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (BGH NJW 2009, 1753; NJW 1995, 2293).
  • LG Siegen, 19.07.2011 - 2 O 289/10

    Sittenwidrigkeit eines den Franchisenehmer zum Bezug von Waren bei einem

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