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   BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77   

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BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77 (https://dejure.org/1978,1753)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1978 - KVR 3/77 (https://dejure.org/1978,1753)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1978 - KVR 3/77 (https://dejure.org/1978,1753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2563
  • MDR 1979, 556
  • GRUR 1979, 328
  • DB 1979, 539
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1968 - KVR 1/68

    Anspruch auf Einschreiten der Kartellbehörde; Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Wie der Senat hierzu ausgesprochen hat (BGHZ 51, 61, 63 f), sollten damit solche Beschwerden gegen die Unterlassung von Maßnahmen ausgeschlossen werden, die "keinerlei Beziehung zum Beschwerdeführer aufweisen".

    Das bedarf jedoch keiner Entscheidung; denn § 22 GWB gibt dem einzelnen Unternehmen kein subjetiv öffentliches Recht auf Einschreiten der Kartellbehörde (vgl. im einzelnen BGHZ 51, 61, 67 ff i.V.m. BGH, Urt. v. 22.10 73 - KZR 3/73, WuW/E BGH 1293).

  • BGH, 08.04.1965 - KVR 2/64

    Rechtsbehelfe bei Anmeldung eines Rabattkartells

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    In gleicher Weise wie bei den Widerspruchskartellen (vgl. BGHZ 43, 307, 310), tritt bei nicht fristgemäßer Untersagung des Zusammenschlusses dessen endgültige Wirksamkeit unmittelbar kraft Gesetzes ein.
  • BGH, 22.10.1973 - KZR 3/73

    Missbräuchliche Beschränkung des Wettbewerbs auf Grund von Preisabsprachen -

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Das bedarf jedoch keiner Entscheidung; denn § 22 GWB gibt dem einzelnen Unternehmen kein subjetiv öffentliches Recht auf Einschreiten der Kartellbehörde (vgl. im einzelnen BGHZ 51, 61, 67 ff i.V.m. BGH, Urt. v. 22.10 73 - KZR 3/73, WuW/E BGH 1293).
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 18.71

    Versagung der Genehmigung für den Bau von zwei sich einander unmittelbar

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - KVR 3/77
    Ob ein "berechtigtes Interesse" nur dann bejaht werden kann, wenn der vorgesehene Prozeß nicht offenbar aussichtslos ist (so BVerwG NJW 1973, 1014; a. A. Eyermann/Fröhler, VerwGO, 7. Aufl. § 43 RdNr. 12, § 113 RdNr. 41), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 71/13

    Zur Wirksamkeit der Übernahme eines GmbH-Gesellschaftsanteils im Wege der

    Es entsprach h.M. und Rechtsprechung, dass das früher abgeschlossene Vollzugsgeschäft schwebend unwirksam war und im Falle einer Freigabeentscheidung oder mit Fristablauf wirksam wurde (BGH vom 31.10.1978, KVR 3/77 - Weichschaum III - juris, unter Nr. 47), und zwar mit Rückwirkung (Colbus/Marquier, EWS 2012, 305, Fn. 5; Lettl, WuW 2009, 249, 251 m.w.Nw).

    Die Erwägungen des BGH in der Entscheidung KVR 3/77 - Weichschaum III, wonach es "unverständlich" wäre, wenn die Verletzung der Anmeldepflichten neben der schwebenden Unwirksamkeit und der Bußgeldsanktion noch weitere Sanktionen zur Folge hätten (aaO) gelten auch hier.

    Die Klägerin beruft sich insoweit zurecht auf den allgemeinen Grundsatz, wonach Parteien eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages, der mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksam ist, grundsätzlich alles Erforderliche zu tun haben, um dessen Wirksamkeit herbeizuführen (vgl. Palandt/Ellenberger, aaO., vor § 104 BGB Rdnr. 31; BGH vom 31.10.1978, KVR 3/77 - Weichschaum III - juris unter Nr. 58) Dass es sich bei dem Übernahmevertrag nicht um einen schuldrechtlichen Austauschvertrag, sondern um einen korporationsrechtlichen Vertrag handelt, rechtfertigt keine andere Bewertung.

  • BGH, 17.10.2017 - KZR 24/15

    ConsulTrust - Unternehmenszusammenschluss: Rüge eines Formmangels der

    Sehe das Bundeskartellamt von einer Untersagung ab, bedeute dies, dass gegen den Zusammenschluss unter dem Gesichtspunkt der Bestimmungen über die Zusammenschlusskontrolle keine Bedenken bestünden (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1978 - KVR 3/77, WuW/E BGH 1556, 1559 - Weichschaum III).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Hierfür genügt grundsätzlich jedes vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Ausreichend ist ein Feststellungsinteresse aufgrund einer Wiederholungsgefahr, wenn die Rechtslage unklar und für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist, ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine Vorgreiflichkeit für etwaige Schadensersatzprozesse oder das Interesse an einer Rehabilitation gegenüber einer Rufschädigung, die der Beschwerdeführer durch den Standpunkt der Kartellbehörde erlitten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2013, KVR 56/12 , Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06 , Rn. 14 bei juris - Springer/ProSieben ; Beschluss vom 09.07.2002, KVR 1/01 , Rn. 24 bei juris - Stellenmarkt für Deutschland ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 49 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 13 m.w.N.; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 30 m.w.N.).

    b) In Übereinstimmung mit der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann auch nach der kartellgerichtlichen Rechtsprechung die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach § 71 Abs. 2 S. 2 GWB der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.10.1978, KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ).

    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1978 ( KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ), in dem offen bleiben konnte, ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nur dann bejaht werden kann, wenn der vorgesehene Prozess nicht offenbar aussichtlos ist, ergeben sich keine Gesichtspunkte für eine andere Beurteilung.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Hierfür genügt jedes vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Ausreichend ist ein Feststellungsinteresse aufgrund einer Wiederholungsgefahr, wenn die Rechtslage unklar und für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist, ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine Vorgreiflichkeit für etwaige Schadensersatzprozesse oder das Interesse an einer Rehabilitation gegenüber einer Rufschädigung, die der Beschwerdeführer durch den Standpunkt der Kartellbehörde erlitten hat (BGH, Beschluss vom 09.07.2013, KVR 56/12, Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 30/06, KVR 30/06, Rn. 14 bei juris - Springer/ProSieben ; Beschluss vom 09.07.2002, KVR 1/01, Rn. 24 bei juris - Stellenmarkt für Deutschland ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 3/77, Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V), Rn. 49 ff.; Bechtold/Bosch, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 13 m.w.N.; Karsten Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, 5. Auflage 2014, § 71 Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Das Kammergericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, daß es sich bei der Verfügung, mit der das Bundeskartellamt einen angemeldeten Zusammenschluß freigibt, anders als nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 31.10.1978 - KVR 3/77, WuW/E 1556, 1561 - Weichschaum III), um einen förmlichen Verwaltungsakt handelt, der von den zum Verfahren beigeladenen, durch die Freigabe in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffenen Dritten mit der Anfechtungsbeschwerde angefochten werden kann.
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Die notwendige Filterung zur Vermeidung einer Popularklage wird jedoch in der Beschwerdeinstanz nicht durch das formalisierte Merkmal der Verfahrensbeteiligung im Verfahren vor der Kartellbehörde, sondern durch das davon unabhängige Zulässigkeitserfordernis der materiellen Beschwer als einer besonderen Form des Rechtsschutzinteresses gewährleistet (vgl. BGHZ 51, 61, 63 ff.; BGH, Beschl. v. 13.10.1978 - KVR 3/77, WuW/E 1556, 1557 - Weichschaum III; Beschl. v. 31.10.1978 - KVR 7/77, WuW/E 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen; Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2079 - Coop-Supermagazin; BGHZ 155, 214, 217 - HABET/Lekkerland; Karsten Schmidt in Festschrift für Steindorff, 1990, S. 1085, 1104; Jens Peter Schmidt, WuW 2001, 1050, 1054).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.10.1978 (BGH, Beschl. v. 13.10.1978 - KVR 3/77, WuW/E 1556, 1558 - Weichschaum III) nichts Gegenteiliges.

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Hierfür genügt grundsätzlich jedes vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Ausreichend ist ein Feststellungsinteresse etwa aufgrund einer Wiederholungsgefahr, wenn die Rechtslage unklar und für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist, oder ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf eine Vorgreiflichkeit für etwaige Schadensersatzprozesse oder das Interesse an einer Rehabilitation gegenüber einer Rufschädigung, die der Beschwerdeführer durch den Standpunkt der Kartellbehörde erlitten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2013 - KVR 56/12 , Rn. 17 bei juris - Hörgeräteakustiker ; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 30/06 , Rn. 14 bei juris - Springer/ProSieben ; Beschluss vom 09.07.2002 - KVR 1/01 , Rn. 24 bei juris - Stellenmarkt für Deutschland ; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 39 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 01.08.2012 - VI-Kart 7/11 (V) , Rn. 49 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 71 Rn. 13 m.w.N.; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 71 GWB Rn. 30 m.w.N.).

    (2) Nach der kartellgerichtlichen Rechtsprechung kann die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach § 76 Abs. 2 S. 2 GWB der Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 , Rn. 57 bei juris - Weichschaum III ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V), Rn. 60 ff. bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/16 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 23 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 2 Kart 1/20
    Läuft die Monatsfrist des § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB ohne Mitteilung über den Eintritt in das Hauptprüfverfahren ab, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht mehr untersagt werden darf (BGH, Beschlüsse vom 28.06.2005 - KVZ 34/04 - Ampere , zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 49; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.12.2006 - VI-Kart 1/06 (V), zitiert nach juris, Tz. 23, und vom 30.06.2004 - VI-Kart 4/04 (V), zitiert nach juris, Tz. 20).

    Dafür genügt es grundsätzlich, wenn der Beschwerdeführer einen Sachverhalt zur gerichtlichen Nachprüfung stellt, der einen Rechtsanspruch auf die begehrte Verfügung ergeben kann (BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 33).

    Unzulässig ist die Beschwerde, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise das vom Beschwerdeführer behauptete Recht bestehen oder ihm zustehen kann (BGH, Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 3/77 - Weichschaum III , zitiert nach juris, Tz. 33).

  • BGH, 09.07.2002 - KVR 1/01

    Zur Kooperation auf dem Stellenanzeigenmarkt - Kooperation zwischen Süddeutscher

    Dabei entspricht es der einhelligen Auffassung, daß trotz des Wortlauts des § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nicht nur im Rahmen der Anfechtungs-, sondern auch im Rahmen der Verpflichtungsbeschwerde gestellt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 31.10.1978 - KVR 3/77, WuW/E 1556, 1558 - Weichschaum III; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker aaO § 71 Rdn. 25; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 71 GWB Rdn. 30; Bechtold aaO § 71 Rdn. 7).
  • BGH, 31.10.1978 - KZR 5/77

    Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft - Verstoß gegen

    Die Beteiligung an den drei Sparten-Gesellschaften hätte nicht beim Anlagevermögen ausgewiesen werden dürfen, weil der Erwerb der Anteile nach § 24 a Abs. 4 GWB unwirksam gewesen sei; wegen der kartellrechtlichen Sachlage wird auf den gleichzeitig ergehenden Beschluß des Senats in dem Kartellverwaltungsverfahren KVR 3/77 der Klägerin gegen das Bundeskartellamt verwiesen, an dem die Beklagte und die Sparten-Gesellschaft M. Schaum GmbH Verfahrensbeteiligte sind.

    Mangels abweichender Feststellungen des Berufungsgerichts ist zwar - in gleicher Weise wie in dem Kartellverwaltungsverfahren KVR 3/77 - zugunsten der Klägerin anzunehmen, daß eine Verpflichtung bestand, das Zusammenschlußvorhaben zwischen der Beklagten und den drei Sparten-Gesellschaften nach § 24 a Abs. 1 Satz 2 GWB anzumelden, und daß demgemäß die am 11. April 1974 vorgenommene Übertragung der Anteile unzulässig und rechtlich unwirksam war.

    Das führte jedoch nicht zur unheilbaren Nichtigkeit, sondern lediglich zur schwebenden Unwirksamkeit; denn das Geschäft konnte durch die unverzügliche Anzeige des vollzogenen Zusammenschlusses nach § 23 GWB und die Nichtuntersagung des Bundeskartellamts innerhalb der Untersagungsfrist des § 24 GWB noch wirksam werden (vgl. hierzu den Beschl. in dem Kartellverwaltungsverfahren KVR 3/77).

  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Kart 7/11

    Verkürzung des Versorgungsweges im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten durch die

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts

  • BGH, 10.04.1984 - KVR 3/83

    Zulässigkeit der Anfechtungsbeschwerde eines zum (Fusions-)

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

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