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   BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82   

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https://dejure.org/1983,1019
BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82 (https://dejure.org/1983,1019)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1983 - KVR 3/82 (https://dejure.org/1983,1019)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1983 - KVR 3/82 (https://dejure.org/1983,1019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Oligopol - Relevanter Markt - Wettbewerb - Intensität - Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs - Gesamtwirkung - Marktstrukturelle Bedingungen - Wettbewerbsverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 284
  • NJW 1984, 2700
  • MDR 1984, 292
  • GRUR 1984, 150
  • BB 1984, 297
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82
    Es ist weiter mit Recht davon ausgegangen, daß für die Frage, ob zwischen den als Oligopol bezeichneten Unternehmen im Innenverhältnis wesentlicher Wettbewerb besteht, eine über die Beurteilung der strukturellen Wettbewerbsbedingungen hinausgehende Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, insbesondere der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse,vorzunehmen ist (vgl. BGH WuWE 1824, 1827 - Blei- und Silberhütte Braubach; BGHZ 79, 62, 67 - GRUR 1981, 365, 368 = WuWE 1749, 1754, 1755 - Klöckner-Becorit).

    Das Kammergericht konnte daher die angefochtene Untersagungsverfügung aufheben; zu weiteren Ermittlungen (§ 69 Abs. 1 GWB) war es nicht verpflichtet; weitere konkrete Aufklärungsmöglichkeiten hat das Bundeskartellamt nicht aufgezeigt (vgl. BGHZ 51, 371, 377 - Schnellfilter; BGH GRUR 1981, 365, 366 - WuWE 1749, 1750 - Klöckner-Becorit).

  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82
    Diese Auffassung ist zu eng und wird dem Umstand nicht gerecht, daß nach der Lebenserfahrung im allgemeinen von einem wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Verhalten der Unternehmen auszugehen ist (vgl. BGHZ 65, 30, 40 - ZVN zu § 1 GWB).
  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82
    Das Kammergericht konnte daher die angefochtene Untersagungsverfügung aufheben; zu weiteren Ermittlungen (§ 69 Abs. 1 GWB) war es nicht verpflichtet; weitere konkrete Aufklärungsmöglichkeiten hat das Bundeskartellamt nicht aufgezeigt (vgl. BGHZ 51, 371, 377 - Schnellfilter; BGH GRUR 1981, 365, 366 - WuWE 1749, 1750 - Klöckner-Becorit).
  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - KVR 3/82
    Für die fusionsrechtliche Prüfung, bei der es um die Verhinderung einer Veränderung der strukturellen Wettbewerbsbedingungen durch Unternehmenskonzentrationen geht (vgl. BGHZ 71, 102, 115 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen), hat das Kammergericht zutreffend den Vorrang der marktstrukturellen Prüfung betont.
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Dabei kommt - im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle - den die Marktstruktur bestimmenden Merkmalen eine besondere Bedeutung zu (BGHZ 79, 62, 66 f. - Klöckner-Becorit; BGHZ 88, 284, 289 f. - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).

    Von Bedeutung kann auch sein, ob aufgrund der Homogenität des vertriebenen Produkts ein Produkt- und Qualitätswettbewerb nur eingeschränkt oder gar nicht in Betracht kommt (BGHZ 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte) und ob die Mitglieder des möglichen Oligopols gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten sind (BGH, Beschl. v. 22.9.1987 - KVR 5/86, WuW/E 2433, 2439 f. - Gruner+Jahr/Zeit II).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Die Lebenserfahrung spricht vielmehr dafür, dass in einer solchen Marktsituation wie der vorliegenden der Wettbewerb besonders funktioniert, weil die Unternehmen gehalten sind, zumindest ihre Marktstellungen zu verteidigen (vgl. BGHZ 88, 284, 290 Rn. 25 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, KVR 60/07, BGHZ 178, 285-307, Rn. 17 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 22.6.1981, KVR 5/80, WuW/E BGH 1824, 1827 - Tonolli Blei- und Silberhütte Braubach).

    Beim Vertrieb von Flüssiggas als einem homogenen Massengut ist ein Produkt- und Qualitätswettbewerb weithin ausgeschlossen (vgl. BGHZ 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, KVR 60/07, BGHZ 178, 285-307, Rn. 17 - F11/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 22.6.1981, KVR 5/80, WuW/E BGH 1824, 1827 - Tonolli Blei- und Silberhütte Braubach).

  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Nach der Lebenserfahrung ist im allgemeinen von einem wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Verhalten der Unternehmen auszugehen (BGHZ 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Die Lebenserfahrung spricht vielmehr dafür, dass in einer solchen Marktsituation wie der vorliegenden der Wettbewerb besonders funktionieren würde, weil die Unternehmen gehalten sind, zumindest ihre Marktstellungen zu verteidigen (vgl. BGHZ 88, 284, 290 Rn. 25 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, KVR 60/07, BGHZ 178, 285-307, Rn. 17 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 22.6.1981, KVR 5/80, WuW/E BGH 1824, 1827 - Tonolli Blei- und Silberhütte Braubach).

    Beim Vertrieb von Flüssiggas als einem homogenen Massengut ist ein Produkt- und Qualitätswettbewerb weithin ausgeschlossen (vgl. BGHZ 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, KVR 60/07, BGHZ 178, 285-307, Rn. 17 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 22.6.1981, KVR 5/80, WuW/E BGH 1824, 1827 - Tonolli Blei- und Silberhütte Braubach).

  • OLG München, 17.06.2010 - U (K) 1607/10

    Kartellrechtsverstoß: Beschränkung des Zugangs zu Geldautomaten für

    Es ist eine Gesamtbetrachtung aller Wettbewerbsbedingungen des relevanten Marktes vorzunehmen (BGH GRUR 1984, 150, 152 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte ).

    Bei homogenen Produkten ist der Mengenanteil aufschlussreich, da ein Produkt- und Qualitätswettbewerb weitgehend ausscheidet (BGH GRUR 1984, 150, 152 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte ).

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Im Ergebnis handelt es sich um eine tragfähige Erwartung des Tatgerichts (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1983 - KVR 3/82, BGHZ 88, 284, 290), die nicht isoliert, sondern vor dem Hintergrund seiner sonstigen Feststellungen zu den Marktverhältnissen zu sehen ist.
  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

    Mit ihrer unsubstantiierten Rüge, das Kammergericht hätte angesichts des Vorbringens der Betroffenen die Möglichkeit unterschiedlicher Preisstrategien gegenüber den verschiedenen Abnehmern von Amts wegen ermitteln müssen, kann die Rechtsbeschwerde, die nicht auf konkrete Aufklärungsmöglichkeiten verweist, nicht durchdringen (vgl. dazu BGHZ 50, 357, 361 [BGH 27.06.1968 - KVR 3/67] - ZVN I; BGHZ 88, 284, 296 [BGH 04.10.1983 - KVR 3/82] - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte - m.w.Nachw.).

    Gegen eine solche Erwartung kann sprechen, daß der relevante Markt homogene Produkte betrifft, bei denen ein Produkt- und Qualitätswettbewerb weitgehend ausscheidet, gleichwohl aber noch wesentlicher Wettbewerb besteht (vgl. dazu BGHZ 88, 284, 290 [BGH 04.10.1983 - KVR 3/82] - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).

    Bei einer solchen Sachlage ist es erforderlich, wie es das Kammergericht getan hat, in einer zusammenfassenden Schau der Gesamtauswirkungen der strukturellen Wettbewerbsbedingungen wie auch des Wettbewerbsverhaltens der Unternehmen auf dem relevanten Markt zu prüfen, ob sich die Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluß weiter dergestalt ändern werden, daß ein wesentlicher Wettbewerb nicht entscheidend zum Tragen kommen wird (vgl. dazu BGHZ 79, 62, 67 - Klöckner/Becorit; 88, 284, 290 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2008 - Kart 7/06

    Gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG

    Dabei kommt - im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle - den die Marktstruktur bestimmenden Merkmalen eine besondere Bedeutung zu (BGHZ a.a.O. - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; BGH WuW/E 1749, 1754 f. - Klöckner-Becorit ; BGHZ 88, 284, 289 fl. - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte ).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01

    Ausschreibung von wiederverwendbaren Hilfsmitteln durch gesetzliche Krankenkassen

    Insoweit ist eine über die strukturellen Wettbewerbsbedingungen hinausgehende Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände, insbesondere der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse, vorzunehmen (BGHZ 96, 337, 344 f. - Abwehrblatt II; BGH, Beschl. v. 4.10.1983 - KVR 3/82, WuW/E 2025, 2027 - Texaco-Zerssen).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Prüfung der Frage, ob zwischen den als Oligopol bezeichneten Unternehmen im Innenverhältnis wesentlicher Wettbewerb besteht, eine über die Beurteilung der strukturellen Wettbewerbsbedingungen hinausgehende Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, insbesondere der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse (BGH GRUR 1984, 150, 152 - Gemeinschaftsunternehmen für Mineralölprodukte; m. w. Nachw.).
  • VK Südbayern, 01.02.2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

  • VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02

    Sammlung und Beförderung von Abfall

Redaktioneller Hinweis

  • Deutsche Texaco AG/Zerssen & Co.

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