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   BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84   

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BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84 (https://dejure.org/1985,1014)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1985 - KVR 3/84 (https://dejure.org/1985,1014)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84 (https://dejure.org/1985,1014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Marktbeherrschende Stellung - Verstärkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 24 Abs. 1, § 53 Abs. 1, § 62 Abs. 2
    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 525
  • MDR 1986, 470
  • GRUR 1986, 180
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Das Kammergericht ist bei seiner Prüfung zutreffend davon ausgegangen, daß die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von § 24 Abs. 1 GWB auch in einem Zuwachs an Finanzkraft liegen kann, der die errungene Marktstellung festigt und sichert, weil er die Fähigkeit zur Abwehr nachstoßenden Wettbewerbs steigert und somit die vorhandenen und potentiellen Konkurrenten entmutigt und von einer aggressiven Wettbewerbspolitik abschreckt (vgl. BGH WuW/E 1533, 1537 - Erdgas Schwaben; BGHZ 71, 102, 119 ff. [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen).

    Da es auf den Abschreckungs- und Entmutigungseffekt bei den aktuellen und potentiellen Wettbewerbern ankommt, ist auf deren Vorstellungen abzustellen (vgl. BGHZ 71, 102, 122 [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen).

  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Allein wegen des Ablaufes eines bestimmten Zeitraums wird dies aber nur dann angenommen, wenn - was hier nicht in Betracht kommt - der Betroffene verfahrensrechtliche Nachteile dadurch erleiden kann, daß er die Gründe nicht innerhalb einer bestimmten Frist erhält (vgl. BGHZ 7, 155 f [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51], und 32, 17, 24 f.; BAG NJW 1956, 39 und NJW 1957, 1165).
  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Allein wegen des Ablaufes eines bestimmten Zeitraums wird dies aber nur dann angenommen, wenn - was hier nicht in Betracht kommt - der Betroffene verfahrensrechtliche Nachteile dadurch erleiden kann, daß er die Gründe nicht innerhalb einer bestimmten Frist erhält (vgl. BGHZ 7, 155 f [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51], und 32, 17, 24 f.; BAG NJW 1956, 39 und NJW 1957, 1165).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Eine dahingehende allgemeine Lebenserfahrung besteht nicht (vgl. BGHSt 21, 4, 9 f.; BAG NJW 1981, 2079 und NJW 1982, 302).
  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Angesichts der teilweise erheblichen Preisunterschiede bei den zum Markt gehörenden Waren wäre eine mengenmäßige Betrachtungsweise nicht geeignet, die Stellung der Marktbeteiligten sachgerecht wiederzugeben; denn es wäre nicht gewährleistet, daß die dadurch ermittelten Anteile die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung widerspiegeln, diese ergibt sich hier erst aus der wertmäßigen Berechnung (vgl. BGH, Beschl. v. 12.2.1980 - KVR 3/79 = WuW/E 1678, 1681 - Valium II).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Unabhängig von diesem besonderen Fall wird eine verzögerte Zustellung der Begründung nur dann als ein Fehlen der ordnungsgemäßen Begründung angesehen, wenn sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Zusammenhang mit der Entscheidungsberatung so weit gelöst hat, daß der schriftlichen Begründung kein ausreichender Beurkundungswert zugesprochen werden kann (vgl. BVerwG NJW 1980, 1865 und NJW 1983, 466).
  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78

    Revision - Verspätete Absetzung - Absoluter Revisionsgrund - Zeitraum von zehn

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Eine dahingehende allgemeine Lebenserfahrung besteht nicht (vgl. BGHSt 21, 4, 9 f.; BAG NJW 1981, 2079 und NJW 1982, 302).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Eine dahingehende allgemeine Lebenserfahrung besteht nicht (vgl. BGHSt 21, 4, 9 f.; BAG NJW 1981, 2079 und NJW 1982, 302).
  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Unabhängig von diesem besonderen Fall wird eine verzögerte Zustellung der Begründung nur dann als ein Fehlen der ordnungsgemäßen Begründung angesehen, wenn sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Zusammenhang mit der Entscheidungsberatung so weit gelöst hat, daß der schriftlichen Begründung kein ausreichender Beurkundungswert zugesprochen werden kann (vgl. BVerwG NJW 1980, 1865 und NJW 1983, 466).
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84
    Allein wegen des Ablaufes eines bestimmten Zeitraums wird dies aber nur dann angenommen, wenn - was hier nicht in Betracht kommt - der Betroffene verfahrensrechtliche Nachteile dadurch erleiden kann, daß er die Gründe nicht innerhalb einer bestimmten Frist erhält (vgl. BGHZ 7, 155 f [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51], und 32, 17, 24 f.; BAG NJW 1956, 39 und NJW 1957, 1165).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Von einer marktbeherrschenden Stellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der sich der Senat anschließt, dann auszugehen, wenn ein Unternehmen auf dem relevanten Markt einen vom Wettbewerb nicht mehr hinreichend kontrollierten, überragenden Verhaltensspielraum besitzt (vgl. BGHZ 73, 65, 73 "Erdgas Schwaben"; WuW/E BGH 2150, 2156 "Edelstahlbestecke" = GRUR 1986, 180; WuW/E BGH 2575, 2580 "Kampffmeyer-Plange"; vgl. auch Möschel in: Immenga/Mestmäcker a.a.O. § 22 Rz. 53; Säcker/ Callies K&R 1999, 337, 342).
  • BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09

    Springer/Pro Sieben II

    Diese Grundsätze gelten entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde auch für die Beurteilung sog. konglomerater Zusammenschlüsse, bei denen sich die Zusammenschlussbeteiligten nicht als Wettbewerber oder als Anbieter und Kunde auf demselben Markt gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1978 - KVR 4/77, BGHZ 71, 102, 119 ff. - Kfz-Kupplungen; Beschluss vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 15.12.2015 - KZR 92/13

    Pelican/Pelikan - Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen

    Danach sind dem relevanten Angebotsmarkt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet und miteinander austauschbar sind (vgl. für die Zeit bis 1994 nur BGH, Beschluss vom 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E BGH 2150, 2153 - Edelstahlbestecke; aus jüngerer Zeit BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV; Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, WuW/E DE-R 3303 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt, mwN).
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Die hierdurch tatsächlich erfolgte Beteiligung hat der Betroffenen jedenfalls die Stellung eines faktischen Beteiligten eingeräumt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.6.1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2152 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

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  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Damit steigert der Zusammenschluß die Fähigkeit von RWE Energie, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren (vgl. BGHZ 71, 102, 119 ff. [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen; 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 25.6.1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2157 - Edelstahlbestecke).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    In der Regel kommen zu den ausgeprägten Preisabständen weitere Unterschiede hinzu, die eine Austauschbarkeit der Waren weiter einschränken (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 25.06.1985 - KVR 3/84 , Rn. 29 ff. bei juris - Edelstahlbestecke ; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 28 bei juris; KG, Beschluss vom 13.10.1982 - Kart 51/81 , WuW/E OLG, 2825, 2833 - Taschenbücher ).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Von einer marktbeherrschenden Stellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der sich der Senat anschließt, dann auszugehen, wenn ein Unternehmen auf dem relevanten Markt einen vom Wettbewerb nicht mehr hinreichend kontrollierten, überragenden Verhaltensspielraum besitzt (vgl. BGHZ 73, 65, 73 "Erdgas Schwaben"; WuW/E BGH 2150, 2156 "Edelstahlbestecke" = GRUR 1986, 180; WuW/E BGH 2575, 2580 "Kampffmeyer-Plange"; vgl. auch Möschel in: Immenga/Mestmäcker a.a.O. § 22 Rz. 53; Säcker/ Callies K&R 1999, 337, 342).
  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 22 B 16.1447

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Preisüberprüfung

    Danach sind all diejenigen Produkte oder Dienstleistungen ein und demselben Markt zuzurechnen, die der Verbraucher nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs als geeignet und miteinander austauschbar ansieht (vgl. BGH, B.v. 26.6.1985 - KVR 3/84 - juris Rn. 30; B.v. 22.9.1987 - KVR 5/86 - MDR 1988, 291; B.v. 24.10.1995 - KVR 17/94 - BGHZ 131, 107/110; U.v. 19.3.1996 - KZR 1/95 - NJW 1996, 2656/2657).
  • BGH, 06.10.1992 - KVR 24/91

    Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von

    Das Kammergericht hat deshalb wegen der überlegenen Finanzkraft der Beschwerdeführerin zu 1) dem Anteilserwerb - rechtlich einwandfrei - einen Abschreckungs- und Entmutigungseffekt beigemessen, der neue Wettbewerber von dem Eintritt in den Markt abhält und vorhandene Wettbewerber von einer aggressiven Wettbewerbspolitik abschreckt (vgl. hierzu BGHZ 71, 102, 115 ff [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen; 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; 82, 1, 10 - Zeitungsmarkt München; BGH, Beschl. v. 28. September 1982 - KVR 8/81, WuW/E BGH 1954, 1958 - Springer-az Anzeigenblatt; v. 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E BGH 2150, 2157 - Edelstahlbestek-ke; v. 27. Mai 1986 - KVR 7/84, WuW/E BGH 2276, 2283 - Süddeutscher Verlag - Donau-Kurier).
  • BGH, 06.03.2001 - KVR 18/99

    Verlag Dierichs GmbH & Co. KG/Werra Verlag Kluthe KG

  • BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86

    Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96

    "Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer

  • BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91

    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

  • BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90

    Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse

  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12

    Verknüpfung der Zertifizierung als sog. "Service-Taxi" mit einem Werbeverbot

Redaktioneller Hinweis

  • VPM Rheinmetall Plastikmaschinen GmbH/Württembergische Metallwarenfabrik

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