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   BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96   

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https://dejure.org/1998,1434
BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96 (https://dejure.org/1998,1434)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1998 - KVR 40/96 (https://dejure.org/1998,1434)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - KVR 40/96 (https://dejure.org/1998,1434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kartellverbot - Haftpflichtversicherer - Unternehmensgründung - Gewerbliche Vermietung von Unfallersatzwagen - Wettbewerbsfremde Mittel - Mietpreissenkung

  • Judicialis

    GWB § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 1; GWB § 37 a
    Autovermietungsgesellschaft der Versicherer ist wettbewerbswidrig

  • captain-huk.de

    Carpartner

    - Verstoßes gegen das Kartellverbot, wenn Haftpflichtversicherer ein Gemeinschaftsunternehmen gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1
    "Carpartner"; Gründung eines Mietwagenunternehmens durch Haftpflichtversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten Gemeinschaftsunternehmens carpartner kartellrechtlich unzulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Carpartner" verboten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2825
  • ZIP 1998, 876
  • GRUR 1998, 739
  • NZV 1998, 240
  • VersR 1998, 1432
  • WM 1998, 1728
  • DB 1998, 1507
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann für die Auslegung des § 1 GWB auf die Definition des Merkmals des gemeinsamen Zwecks im Gesellschaftsrecht nicht zurückgegriffen werden (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; Urt. v. 6.3.1979 - KZR 4/78, WuW/E 1597, 1599 - Erbauseinandersetzung u. v. 27.5.1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2287 - Spielkarten).

    Es liegt danach insbesondere vor, wenn die Vereinbarung nach der Zielsetzung der Parteien dazu dienen soll, zwischen ihnen bestehenden oder potentiellen Wettbewerb zu beschränken (BGH, Beschl. v. 1.12.1981 - KRB 3/79, WuW/E 1871, 1878 - Transportbeton-Vertrieb I; Urt. v. 27.5.1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2287 - Spielkarten; vgl. auch Bunte in Langen/Bunte, GWB, 8. Aufl., § 1 GWB Rdn. 43).

  • BGH, 19.06.1975 - KVR 2/74

    Die den Markt betonieren - Nach Verkaufssyndikaten wurden nun auch freiwillige

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Die kraft Zulassung durch das Beschwerdegericht eröffneten Rechtsbeschwerden sind als Fortsetzungsfeststellungsanträge (§ 70 Abs. 2 GWB) zulässig (vgl. BGHZ 65, 30, 32 - ZVN II).

    Solche weiteren Umstände sind - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerden - im Rahmen der nach Sinn und Zweck des Gesetzes gebotenen Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen einer Vereinbarung zu berücksichtigen (vgl. dazu BGHZ 65, 30, 34 - ZVN II).

  • BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84

    Abgrenzung der Fusionskontrolle von der Regelung eines Kartellverbots; Bedeutung

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Wie der Senat bereits entschieden hat, betreffen das Kartellverbot nach § 1 GWB und die Fusionskontrolle nach den §§ 23 ff. GWB unterschiedliche Gegenstände, die sich lediglich in Teilbereichen überschneiden; ihre Anwendung auf den gleichen Sachverhalt ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. BGHZ 96, 69, 77 f. - Mischwerke).

    Die über den Gesellschaftsvertrag als solchen hinausgehende Einigung der Vertragsparteien muß dabei nicht in dem schriftlichen Vertragstext Ausdruck gefunden haben oder auch nur Gegenstand des Vertrages geworden sein (vgl. dazu nur BGHZ 96, 69, 83 - Mischwerke).

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Unbeschadet der Frage, ob das Institut der wettbewerbsrechtlichen Abwehr einem Kartellverstoß nach § 1 GWB entgegengehalten werden kann, scheitert seine Berücksichtigung hier schon daran, daß der Gesellschaftsvertrag der RF zu 1 und dessen Umsetzung auch nach Darstellung der Rechtsbeschwerdeführerinnen nicht lediglich dazu diente, einem rechtswidrigen Zustand oder Eingriff entgegenzuwirken, wie es die Abwehr voraussetzt (vgl. BGHZ 107, 136, 141 - Bioäquivalent-Werbung; BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 141/65, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Das kartellrechtliche Verständnis dieses Begriffs muß sich an dem auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Anliegen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen orientieren (st.Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 14.1.1997 - KZR 41/95, WuW/E 3115, 3117 - Druckgußteile - u. KZR 35/95, WuW/E 3121, 3125 - Bedside-Testkarten).
  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann für die Auslegung des § 1 GWB auf die Definition des Merkmals des gemeinsamen Zwecks im Gesellschaftsrecht nicht zurückgegriffen werden (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; Urt. v. 6.3.1979 - KZR 4/78, WuW/E 1597, 1599 - Erbauseinandersetzung u. v. 27.5.1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2287 - Spielkarten).
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65

    Widerruf einer Zeitungsmeldung - Unrichtige, böswillige und leichtfertige

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Unbeschadet der Frage, ob das Institut der wettbewerbsrechtlichen Abwehr einem Kartellverstoß nach § 1 GWB entgegengehalten werden kann, scheitert seine Berücksichtigung hier schon daran, daß der Gesellschaftsvertrag der RF zu 1 und dessen Umsetzung auch nach Darstellung der Rechtsbeschwerdeführerinnen nicht lediglich dazu diente, einem rechtswidrigen Zustand oder Eingriff entgegenzuwirken, wie es die Abwehr voraussetzt (vgl. BGHZ 107, 136, 141 - Bioäquivalent-Werbung; BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 141/65, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung).
  • BGH, 01.12.1981 - KRB 3/79

    Anforderungen an die Durchführung eines kartellrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Es liegt danach insbesondere vor, wenn die Vereinbarung nach der Zielsetzung der Parteien dazu dienen soll, zwischen ihnen bestehenden oder potentiellen Wettbewerb zu beschränken (BGH, Beschl. v. 1.12.1981 - KRB 3/79, WuW/E 1871, 1878 - Transportbeton-Vertrieb I; Urt. v. 27.5.1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2287 - Spielkarten; vgl. auch Bunte in Langen/Bunte, GWB, 8. Aufl., § 1 GWB Rdn. 43).
  • BGH, 06.03.1979 - KZR 4/78

    "Vertragliche Vereinbarung über Auseinandersetzung und Abfindung" - Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann für die Auslegung des § 1 GWB auf die Definition des Merkmals des gemeinsamen Zwecks im Gesellschaftsrecht nicht zurückgegriffen werden (vgl. BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; Urt. v. 6.3.1979 - KZR 4/78, WuW/E 1597, 1599 - Erbauseinandersetzung u. v. 27.5.1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2287 - Spielkarten).
  • BGH, 18.11.1986 - KVR 1/86

    "Baumarkt-Statistik"; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96
    Der Übernahme der Preise der RF zu 1 als Referenzwert für die Abrechnung der Kosten für Unfallersatzwagen entspricht eine Koordinierung des Regulierungsverhaltens bei der Abrechnung der Kosten für Unfallersatzfahrzeuge, die in mehrfacher Weise auf das Wettbewerbsverhalten der Beteiligten und die Art ihres Auftretens im Wettbewerb einwirken konnte und deshalb zur Begründung einer Wettbewerbsbeschränkung genügt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 1/86, GRUR 1987, 314, 315 - Baumarkt-Statistik).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4 Kart 6/15

    "Süßwarenkartell"

    Mit dem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Spürbarkeit soll das Kartellverbot auf solche Vereinbarungen beschränkt werden, die geeignet sind, die Verhältnisse auf den Märkten mehr als in nur unbedeutendem Umfang und über ein lediglich theoretisch denkbares Gewicht hinaus zu beeinflussen (vgl.: BGH, Beschluss vom 13.01.1998 - KVR 40/96, WuW/E DE-R 115-121, zitiert nach juris Rz. 29 - Carpartner ; BGH, Beschluss vom 09.03.1999 - KVR 20/97, WuW/E DE-R 289-296, zitiert nach juris Rz. 33 - Lottospielgemeinschaft ).
  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens fällt indessen unter das Kartellverbot, wenn sie über den Fusionstatbestand hinaus zu einer Beschränkung des Wettbewerbs unter den Muttergesellschaften führt (BGH, Beschl. v. 13.1.1998 - KVR 40/96, WuW/E DE-R 115, 117 - Carpartner).
  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01

    Gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Feuerlöschfahrzeuge durch

    Die jeweilige Kommune hat vielmehr ihre Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit innerhalb der allgemein geltenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen zu erfüllen (vgl. zu dem ebenfalls als Rechtfertigung eines Kartells angeführten Abwehreinwand BGH, Beschl. v. 13.1.1998 - KVR 40/96, WuW/E DE-R 115, 121 - Carpartner).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2014 - 4 Kart 5/11

    Begriff der Vereinbarung i.S. von § 1 GWB

    Zur Verwirklichung des Kartellverbotstatbestandes genügt es, dass die angestrebte Verhaltenskoordinierung jedenfalls geeignet ist, die Verhältnisse auf den berührten Märkten mehr als nur in unbedeutendem Umfang zu beeinflussen (vgl. BGH, vom 13.01.1998 - KVR 40/96, WuW/E DE-R 115-121, zitiert nach juris Rz. 29 - Carpartner ).
  • BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung

    e) Die Frage, ob eine Vereinbarung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, vom Anwendungsbereich des § 1 GWB ausgenommen ist, wenn ihr die generelle Eignung fehlt, die Verhältnisse auf dem betreffenden Markt mehr als nur geringfügig zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1998 - KVR 40/96, WuW/E DE-R 115, 119 f. - Carpartner; Beschluss vom 9. März 1999 - KVR 20/97, WuW/E DE-R 289, 295 - Lottospielgemeinschaft), oder ob aus der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union der Schluss zu ziehen ist, dass bei einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung das Spürbarkeitserfordernis entfällt (Ackermann in Festschrift Wulf-Henning Roth, 2015, S. 1, 14, 18; Bernhard, EuZW 2016, 183; Esken, WRP 2013, 443, 444; Heinrich/Ströbl, BB 2014, 2506, 2507; Füller in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, Art. 101 AEUV Rn. 222; anders Sonnberger, wbl 2015, 609, 617; Mohr, ZWeR 2015, 1, 10; Fuchs, ZWeR 2007, 369, 376 u. 386; wohl auch Mestmäcker/Schweitzer, Europäisches Wettbewerbsrecht, 3. Auflage, § 11 Rn. 71) bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Celle, 07.04.2016 - 13 U 124/15

    Spürbarkeit einer Wettbewerbsbeschränkung durch Rabattaktion

    Krauß verweist auf einen - vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 13. Januar 1998 - KVR 40/96, GRUR 1998, 739 ff.) bestätigten - Beschluss des Kammergerichts vom 29. Mai 1996 (Kart 18/95, NJW-RR 1997, 874 ff. ), der die Kartellrechtswidrigkeit eines von Versicherungsgesellschaften gegründeten Unternehmens, das als Ziel hatte, dämpfend auf das Niveau von Mietwagenpreisen einzuwirken.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    Mit dem Erfordernis der Spürbarkeit soll nur eine lediglich theoretisch denkbare Marktbeeinflussung ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.1999, KVR 20/97 - Lottospielgemeinschaft , Rn. 33 bei juris; Beschluss vom 13.01.1998, KVR 40/96 - Carpartner , Rn. 29 bei juris; Bechtold/ Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 1 Rn. 44).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    Wie der Begriff des Unternehmens ist nach der Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des gemeinsamen Zwecks im Sinne des § 1 GWB a.F. eigenständig, d.h. im Hinblick auf die auf die Freiheit des Wettbewerbs ausgerichtete Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszulegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; BGH, Urt. v. 6.5.1997 - KZR 43/95, WuW/E 3137, 3138 - Sole; Beschl. v. 13.1.1998 - KVR 40/96, WuW/E DE-R 115 = GRUR 1998, 739 - Carpartner).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

    Zutreffend ist das Amt davon ausgegangen, dass die Spürbarkeit im Sinne des § 1 GWB nur dann zu verneinen ist, wenn die Wirkungen der Kartellabsprache bloß theoretischer Natur sind und sie praktisch nicht ins Gewicht fallen (BGH, GRUR 1998, 739, 743 - Car-Partner m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 21.08.2018 - 6 O 35/17

    Servicepartner: Opel setzt Verkaufsverbot für Neufahrzeuge durch

    Sie liegt vor, wenn die wettbewerbsbeschränkenden Konsequenzen spürbar und mehr als nur unbedeutend einzustufen sind (BGH GRUR 1998, 739, 743 [BGH 13.01.1998 - KVR 40/96] - Car-Partner).
  • OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 60/06
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2004 - Kart 22/00

    Einschränkungen des Wettbewerbs durch Absprachen eines Arbeitskreises in dem ein

  • OLG Bremen, 06.12.2001 - Kart 2/01

    Rechtstellung der Franchisenehmer einer Optikerkette wegen Vereinbarung von

  • LG Frankfurt/Oder, 14.12.2001 - 6 (b) S 76/01

    Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen

  • LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Substantiierung einer unzulässigen

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