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   BGH, 16.11.1970 - KVR 5/70   

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BGH, 16.11.1970 - KVR 5/70 (https://dejure.org/1970,614)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1970 - KVR 5/70 (https://dejure.org/1970,614)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1970 - KVR 5/70 (https://dejure.org/1970,614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 40
  • NJW 1971, 510
  • MDR 1971, 375
  • GRUR 1971, 273
  • DB 1971, 237
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Soweit in der Literatur für Ermittlungsmaßnahmen nach § 59 GWB die Auffassung vertreten wird, dass diese entgegen der früher insoweit differenzierenden Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 16.11.1970 - KVR 5/70, WuW/E 1161, 1162 - Feuerfeste Steine, insoweit nicht in BGHZ 55, 40; Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO; WuW/E 2739, 2741 - Rechtsbeschwerde) stets als Zwischenentscheidungen zu qualifizieren seien (Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 74 Rdn. 7, 9 und 13; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 74 GWB Rdn. 6), lässt sich hieraus für den Streitfall nichts Gegenteiliges herleiten.

    Dieser deckt sich mit dem Begriff des Verwaltungsakts (§ 35 Satz 1 VwVfG; vgl. BGHZ 55, 40, 41 - Feuerfeste Steine; Salje, EnWG § 73 Rdn. 4; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker aaO § 61 Rdn. 2; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 63 GWB Rdn. 9; Becker in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, GWB, § 61 Rdn. 1), ist also dadurch gekennzeichnet, dass eine auf unmittelbare Rechtswirkung gerichtete materiell- oder verfahrensrechtliche Regelung getroffen wird (vgl. BGHZ 55, 40, 43 - Feuerfeste Steine).

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Soweit in der Literatur für Ermittlungsmaßnahmen nach § 59 GWB die Auffassung vertreten wird, dass diese entgegen der früher insoweit differenzierenden Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 16.11.1970 - KVR 5/70, WuW/E 1161, 1162 - Feuerfeste Steine, insoweit nicht in BGHZ 55, 40; Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO; WuW/E 2739, 2741 - Rechtsbeschwerde) stets als Zwischenentscheidungen zu qualifizieren seien (Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 74 Rdn. 7, 9 und 13; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 74 GWB Rdn. 6), lässt sich hieraus für den Streitfall nichts Gegenteiliges herleiten.

    Dieser deckt sich mit dem Begriff des Verwaltungsakts (§ 35 Satz 1 VwVfG; vgl. BGHZ 55, 40, 41 - Feuerfeste Steine; Salje, EnWG § 73 Rdn. 4; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker aaO § 61 Rdn. 2; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 63 GWB Rdn. 9; Becker in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, GWB, § 61 Rdn. 1), ist also dadurch gekennzeichnet, dass eine auf unmittelbare Rechtswirkung gerichtete materiell- oder verfahrensrechtliche Regelung getroffen wird (vgl. BGHZ 55, 40, 43 - Feuerfeste Steine).

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 18/06

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Soweit in der Literatur für Ermittlungsmaßnahmen nach § 59 GWB die Auffassung vertreten wird, dass diese entgegen der früher insoweit differenzierenden Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 16.11.1970 - KVR 5/70, WuW/E 1161, 1162 - Feuerfeste Steine, insoweit nicht in BGHZ 55, 40; Beschl. v. 25.1.1983 - KVZ 1/82, WuW/E 1982, 1983 - HARIBO; WuW/E 2739, 2741 - Rechtsbeschwerde) stets als Zwischenentscheidungen zu qualifizieren seien (Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 74 Rdn. 7, 9 und 13; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 74 GWB Rdn. 6), lässt sich hieraus für den Streitfall nichts Gegenteiliges herleiten.

    Dieser deckt sich mit dem Begriff des Verwaltungsakts (§ 35 Satz 1 VwVfG; vgl. BGHZ 55, 40, 41 - Feuerfeste Steine; Salje, EnWG § 73 Rdn. 4; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker aaO § 61 Rdn. 2; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 63 GWB Rdn. 9; Becker in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, GWB, § 61 Rdn. 1), ist also dadurch gekennzeichnet, dass eine auf unmittelbare Rechtswirkung gerichtete materiell- oder verfahrensrechtliche Regelung getroffen wird (vgl. BGHZ 55, 40, 43 - Feuerfeste Steine).

  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

    Das Kammergericht hat ohne Rechtsverstoß dargelegt, daß die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsanträge voraussetzt, daß die ursprünglich erhobenen Anfechtungsbeschwerden ihrerseits zulässig waren; denn § 70 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet kein neues Beschwerdeverfahren, sondern ermöglicht eine Anpassung der Anträge an die Erledigung der Untersagungsverfügung, wenn der Beschwerdeführer trotz eingetretener Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, daß die Untersagungsverfügung unzulässig oder unbegründet gewesen ist (vgl. BGHZ 55, 40, 41 [BGH 16.11.1970 - KVR 5/79] - Feuerfeste Steine (Chamotte); BGH GRUR 1979, 328, 330 = WuWE 1556, 1558 - Weichschaum-Rohstoffe III; zuletzt BGH WuWE 2031, 2035 - Elbe-Wochenblatt II).
  • BGH, 25.01.1983 - KVZ 1/82

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss des

    Dabei handelt es sich dann um eine Neben- oder Zwischenfrage, wenn ihre Klärung das vor der Kartellbehörde geführte Verfahren über die eigentliche kartellrechtliche Maßnahme weder ganz noch teilweise zum Abschluß bringt (Senatsbeschlüsse vom 16. November 1970 - KVR 5/70 = WuW/E BGH 1161, 1162 "Feuerfeste Steine" - insoweit in BGHZ 55, 40 [BGH 16.11.1970 - KVR 5/79] nicht abgedruckt - und KVR 4/70 = WM 1971, 428).
  • BGH, 10.04.1984 - KVR 3/83

    Zulässigkeit der Anfechtungsbeschwerde eines zum (Fusions-)

    Das Kammergericht hat ohne Rechtsverstoß dargelegt, daß die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsanträge voraussetzt, daß die ursprünglich erhobenen Anfechtungsbeschwerden ihrerseits zulässig waren; denn § 70 Abs. 2 S. 2 GWB eröffnet kein neues Beschwerdeverfahren, sondern ermöglicht eine Anpassung der Anträge an die Erledigung der Untersagungsverfügung, wenn der Beschwerdeführer trotz eingetretener Erledigung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, daß die Untersagungsverfügung unzulässig oder unbegründet gewesen ist (vgl. BGHZ 55, 40, 41 - Feuerfeste Steine (Chamotte); BGH GRUR 1979, 328, 330 = WuWE 1556, 1558 - Weichschaum-Rohstoffe III; zuletzt BGH WuWE 2031, 2035 - Elbe-Wochenblatt II).
  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 94/72

    Klage auf Unterlassung eines Werbespruchs wegen unzulässiger vergleichender und

    Dem steht auch nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 1972 (I ZR 22/72 - Mehrwert II) den Begriff "Mehrwert" als eine sachliche Aussage über ein Mehr an (Waren-)Wert und als Alleinstellungsbehauptung beurteilt hat, denn die dortige Beklagte hatte den Begriff "Mehrwert" als kennzeichnenden Teil ihrer Firma benutzt und es kann regelmäßig davon ausgegangen werden, daß ein solcher Gebrauch auch bei einem allgemeineren Begriff jedenfalls bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck einer Tatsachenbehauptung hervorruft (vgl. auch das Urteil des Senats vom 13. November 1970 - WRP 1971, 125 - Discount-Geschäft).
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