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   BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87   

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BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87 (https://dejure.org/1988,7361)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1988 - KVR 6/87 (https://dejure.org/1988,7361)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - KVR 6/87 (https://dejure.org/1988,7361)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
    Aus diesem Grunde läßt die Rechtsprechung Ausnahmen vom Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Entscheidungen zu, wenn eine Entscheidung im offensichtlichen Widerspruch zum Gesetz steht, mit der Folge, daß das Gericht seine Entscheidung - auf Gegenvorstellungen hin - überprüfen und gegebenenfalls abändern kann (vgl. BVerfGE 55, 1 [BVerfG 09.07.1980 - 2 BvR 701/80] [5]; 63, 77 [78 f]; 69, 233 [242 f]).

    Ein sonst unstatthaftes Rechtsmittel ist gegen solche Entscheidungen allenfalls dann gegeben, wenn eine Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] [256]; 60, 96 [98 f]; 64, 204 [206 f]; 69, 233 [242 f]).

  • BGH, 30.06.1987 - KVR 9/85

    Erstattung außergerichtlicher Kosten

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
    Hiernach ist es, da die Antragstellerinnen innerhalb der Monatsfrist des § 93 BVerfGG - und der Frist des § 75 Abs. 3 GWB - die Gegenvorstellungen eingereicht haben (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juni 1987 - KVR 9/85) zwar zulässig und geboten, daß das Kammergericht seine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung von § 77 Satz 1 GWB entwickelten Grundsätze auf die Gegenvorstellungen hin sachlich überprüft; eine Auslegung des § 73 GWB dahingehend, daß die Kostenentscheidung mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar wird, ist hingegen wegen des eindeutigen Wortlauts dieser Vorschrift nicht möglich.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
    Ein sonst unstatthaftes Rechtsmittel ist gegen solche Entscheidungen allenfalls dann gegeben, wenn eine Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] [256]; 60, 96 [98 f]; 64, 204 [206 f]; 69, 233 [242 f]).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
    Aus diesem Grunde läßt die Rechtsprechung Ausnahmen vom Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Entscheidungen zu, wenn eine Entscheidung im offensichtlichen Widerspruch zum Gesetz steht, mit der Folge, daß das Gericht seine Entscheidung - auf Gegenvorstellungen hin - überprüfen und gegebenenfalls abändern kann (vgl. BVerfGE 55, 1 [BVerfG 09.07.1980 - 2 BvR 701/80] [5]; 63, 77 [78 f]; 69, 233 [242 f]).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
    Ein sonst unstatthaftes Rechtsmittel ist gegen solche Entscheidungen allenfalls dann gegeben, wenn eine Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (BVerfGE 49, 252 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] [256]; 60, 96 [98 f]; 64, 204 [206 f]; 69, 233 [242 f]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
    Aus diesem Grunde läßt die Rechtsprechung Ausnahmen vom Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Entscheidungen zu, wenn eine Entscheidung im offensichtlichen Widerspruch zum Gesetz steht, mit der Folge, daß das Gericht seine Entscheidung - auf Gegenvorstellungen hin - überprüfen und gegebenenfalls abändern kann (vgl. BVerfGE 55, 1 [BVerfG 09.07.1980 - 2 BvR 701/80] [5]; 63, 77 [78 f]; 69, 233 [242 f]).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - KVR 6/87
    Dabei haben sie auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1986 verwiesen, nach dem es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, die Vorschrift des § 77 Satz 1 GWB dahin auszulegen, daß auch einem Beschwerdeführer, der eine Verletzung in seinen Rechten geltend macht und im Verfahren obsiegt hat, im Normalfall der Kostenerstattungsanspruch zu versagen ist (BVerfGE 74, 78 [BVerfG 03.12.1986 - 1 BvR 872/82] [94]).
  • BGH, 04.03.2008 - KVZ 55/07

    Wettbewerbsbeschränkungen durch Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens

    Ob ein entsprechender Kostenausspruch geboten ist, ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, da verfassungsrechtlich eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist, bei der alle Umstände des konkreten Falles (einschließlich des Verfahrensausgangs) abgewogen werden (BVerfGE 74, 78, 94; BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Coop/Wandmaker).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    Daraus hat der Senat bereits für die bisher geltende Fassung des Gesetzes abgeleitet, daß die vom Beschwerdegericht getroffene Kostenentscheidung als solche der Rechtsbeschwerde nicht unterliegt (vgl. Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Coop-Wandmaker).
  • BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08

    Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im

    Die Kostenentscheidung ist als Nebenentscheidung mit der Rechtsbeschwerde selbständig nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Co op-Wandmaker).
  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Folglich gilt die in § 93 Abs. 1 BVerfGG für die Verfassungsbeschwerde vorgesehene Monatsfrist nach ihrem Sinn und Zweck gleichsam kraft Vorwirkung auch für das der Verfassungsbeschwerde vorgelagerte fachgerichtliche Selbstbereinigungsverfahren (vgl. BSG, Beschluss vom 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - BFH, Beschluss vom 19. November 1998 - X B 5/98 - BGH, Beschluss vom 23. Februar 1988 - KVR 6/87 - >WuW/E BGH 2478<; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 - >NJW 1995, 3248< unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - >BVerfGE 76, 107, 115 f.<; Kummer, Die Gegenvorstellung, in: Festschrift für Krasney, 1997, S. 277 >290<; Meyer-Ladewig, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO , Vorb § 124 Rn. 20 f.; Offerhaus/Schmid, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, 10. Aufl. 1995, Vor § 115 FGO Rn. 49; a.A. - unbefristet - Albers, in: Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO , 58. Aufl. 2000, Übers § 567 Rn. 8; Happ, in: Eyermann, VwGO , 11. Aufl. 2000, § 124 Rn. 6).
  • BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08

    Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im

    Die Kostenentscheidung ist als Nebenentscheidung mit der Rechtsbeschwerde selbständig nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Co op-Wandmaker).
  • BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99

    Kostenerstattung im Verfahren vor den Kartellgerichten

    Gegenstand des mit dem Rechtsbehelf geführten Angriffs ist damit die Entscheidung des Kammergerichts zum Kostenpunkt, gegen die nach § 74 Abs. 1 GWB (§ 73 GWB a.F.) eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht eröffnet ist (vgl. Sen.Beschl. v. 23.2.1988 - KVR 6/87, WuW/E 2478, 2479 - Coop-Wandmaker).
  • BGH, 10.10.1989 - KZB 1/89

    Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Ausschluss des

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23. Februar 1988 entschieden hat (KVR 6/87), ist ein ansonsten unstatthaftes Rechtsmittel gegen grob gesetzwidrige Entscheidungen allenfalls dann gegeben, wenn eine Auslegung der entsprechenden Verfahrensordnung dies ermöglicht.
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