Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2470
BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81 (https://dejure.org/1982,2470)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1982 - KVR 9/81 (https://dejure.org/1982,2470)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1982 - KVR 9/81 (https://dejure.org/1982,2470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kartellrecht - Marktbeherrschende Unternehmen - Anzeigenkombination

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1116
  • ZIP 1983, 470
  • BB 1984, 558
  • afp 1982, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81
    Die Verlegertätigkeit wird jedoch durch Art. 5 Abs. 1 GG nicht nur als ein rein individuelles Schutzgut, sondern maßgebend auch als Voraussetzung für den Bestand eines freien und funktionsfähigen Pressewesens geschützt (vgl. BGHZ 51, 236, 247 f.).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81
    Dies war vor der Neufassung des § 22 Abs. 4 GVB in der Rechtsprechung bereits anerkannt (vgl. BGHZ 68, 23, 36 "Valium").
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    a) Ob das Festhalten des Normadressaten an einem vertraglich vereinbarten, nicht wettbewerbskonformen Entgelt sachlich gerechtfertigt ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BGH, Beschluss vom 9. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E BGH 1965, 1966 - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Dieser Beurteilungsmaßstab, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für den Diskriminierungstatbestand des § 20 GWB anwendet (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. September 1962 - KZR 6/61, BGHZ 38, 90, 100, 102 - Grote Revers; Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 76 f. - Standard-Spundfass), beansprucht auch für Fälle des Ausbeutungsmissbrauchs Geltung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965, 1966 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz

    Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass der Missbrauch ein Unwerturteil im Sinne eines unangemessenen oder ungerechtfertigten Verhaltens mit einschließt, und zwar orientiert am Prinzip der Wettbewerbsfreiheit und losgelöst von subjektiver Vorwerfbarkeit (st. Rsp.; vgl. BGH, Beschluss v. 9. November 1982 - KVR 9/81 , WuW/E BGH 1965, Rz. 10 bei juris - Gemeinsamer Anzeigenteil ; Beschluss v. 28. Juni 2005 - KVR 17/04 , BGHZ 163, 282 = WuW/E DE-R 1513, Rz. 32 bei juris - Stadtwerke Mainz ; Beschluss v. 14. Juli 2015 - KVR 77/13 , BGHZ 206, 229 = NZKart 2015, 448 = WuW/E DE-R 4871 Rz. 63 - Wasserpreise Calw II ).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    "a) Ob das Festhalten des Normadressaten an einem vertraglich vereinbarten, nicht wettbewerbskonformen Entgelt sachlich gerechtfertigt ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BGH, Beschluss vom 9. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E BGH 1965, 1966 - Gemeinsamer Anzeigenteil).

    Soweit der Bundesgerichtshof seinen Beschluss vom 9. November 1982 (KVR 9/81 - Gemeinsamer Anzeigenteil, juris) zitiert, ist im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung allerdings zu bedenken, dass diese Entscheidung eine gänzlich andere Fallkonstellation betraf.

    Zudem fehlt es - anders als in dem vom Bundesgerichtshof zitierten Fall (Beschluss vom 09.11.1982, KVR 9/81 - Gemeinsamer Anzeigenteil, juris) - an einem Verhalten des Normadressaten, das auf seine Missbräuchlichkeit hin untersucht werden kann.

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Dieses Unwerturteil (Sen. Beschl. v. 09.11.1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil; v. Gamm aaO § 22 GWB Rdn. 32 m.w.N.) ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn das marktbeherrschende Unternehmen auch bei ordnungsgemäßer Zuordnung der bei ihm entstehenden Kosten und bei Ausschöpfung etwaiger Rationalisierungsreserven (vgl. dazu Monopolkommission Hauptgutachten 1980/81 Tz. 510) lediglich Einnahmen erzielt, die die Selbstkosten nicht decken.
  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV

    Ein entsprechendes Verhalten ist auch nach § 19 Abs. 1 GWB verboten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E BGH 1965, [juris Rn. 13] - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Diese Rechtsprechung sieht sich ohnehin der Kritik ausgesetzt, den publizistischen Wettbewerb zu sehr auf Kosten des wirtschaftlichen Wettbewerbs von Verlegern (zu den Begriffen: BGH NJW 1984, 1116) zu schützen und den Verbraucher zu bevormunden (Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 4 Rn. 5.5).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13

    Missbrauch marktbeherrschender Stellung

    "...a) Ob das Festhalten des Normadressaten an einem vertraglich vereinbarten, nicht wettbewerbskonformen Entgelt sachlich gerechtfertigt ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BGH, Beschluss vom 9. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E BGH 1965, 1966 - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer

    Dieser Beurteilungsmaßstab, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für den Diskriminierungstatbestand des § 20 GWB anwendet (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. September 1962 - KZR 6/61, BGHZ 38, 90, 100, 102 - Grote Revers; Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 76 f. - Standard-Spundfass), beansprucht auch für Fälle des Ausbeutungsmissbrauchs Geltung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965, 1966 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Des Weiteren ist zu beachten, dass selbst eine erhebliche Abweichung von wettbewerbsanalogen Geschäftsbedingungen die Annahme eines Ausbeutungsmissbrauchs dann nicht trägt, wenn eine wirtschaftliche bzw. sachliche Rechtfertigung für die Gestaltung der konkreten Bedingungen vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.1976 - KVR 2/76 , BGHZ 68, 23 = WuW/E BGH 1445, Rz. 51 bei juris - Valium ; Beschluss v. 9.11.1982 - KVR 9/81 , WuW/E BGH 1965, Rz. 10 bei juris - Gemeinsamer Anzeigenteil ).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 20/14

    Wirksamkeit des zwischen den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und den

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Kart 7/11

    Verkürzung des Versorgungsweges im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten durch die

  • OLG Brandenburg, 19.09.2023 - 17 U 3/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht