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   BGH, 19.06.2007 - KVZ 35/06   

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https://dejure.org/2007,12553
BGH, 19.06.2007 - KVZ 35/06 (https://dejure.org/2007,12553)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2007 - KVZ 35/06 (https://dejure.org/2007,12553)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - KVZ 35/06 (https://dejure.org/2007,12553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 75 Abs. 4
    Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsbeschwerde gegen die Bundesnetzagentur wegen der Weitergabe von Daten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - KVZ 35/06
    Auch wenn das Energiewirtschaftsgesetz eine allgemeine Leistungsbeschwerde nicht ausdrücklich nennt, ist sie doch - ebenso wie im Kartellverwaltungsverfahren (vgl. dazu BGHZ 117, 209, 210 f. - Unterlassungsbeschwerde, m.w.N.) - immer dann statthaft, wenn nur durch sie ein lückenloser Rechtsschutz gewährleistet werden könnte (vgl. Salje, Energiewirtschaftsgesetz, § 75 Rdn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - 3 Kart 113/17

    Wirksamkeit der ausschließlich per Telefax übermittelten Verzichtserklärung gemäß

    Ist ein kartellverwaltungsrechtlicher Anspruch gegenüber der Behörde durchzusetzen, der - wie der Folgen- oder Störungsbeseitigungsanspruch - nicht auf Erlass einer Entscheidung mit Verwaltungsaktqualität gerichtet ist, so ist, ebenso wie im Kartellverwaltungsverfahren, die allgemeine Leistungsbeschwerde statthaft (BGH, Beschluss v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; Roesen/Johanns in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Auflage, § 75 Rn. 49; BGH Beschluss v. 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 7, juris; Senat, Beschluss v. 02.11.2006, VI-3 Kart 285/06 (V), Rn. 24, 25, juris; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 63 GWB, Rn 9, beck-online).

    Dies ist zu bejahen, wenn das begehrte Verwaltungshandeln - wie etwa im Falle der Geltendmachung eines Anspruchs, mit dem die Folgen eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes beseitigt werden sollen - in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entscheidung steht, die im Wege der Anfechtungsbeschwerde angefochten oder im Wege der Verpflichtungsbeschwerde herbeigeführt werden könnte (BGH, Beschluss v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Die allgemeine Leistungsbeschwerde ist im EnWG nicht geregelt, ihre Existenz aber gleichwohl anerkannt, wobei ihre Statthaftigkeit davon abhängt, ob nur durch sie ein lückenloser Rechtsschutz gewährleistet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVZ 35/06, juris Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 5 Kart 24/16

    Befugnis der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung nicht anonymisierter

    Dabei sind die Anforderungen an einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz hoch anzusetzen, um den vom Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz nicht infrage zu stellen (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschlüsse v. 18.02.1992 - KVR 4/91 - Rn. 10 f., BGHZ 117, 209 ff.; v. 19.06.2007 - KVZ 35/06 - Rn. 4, juris; OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 23.09.2009 - VI-3 Kart 25/08 - Rn. 41, RdE 2010, 35 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2017 - 3 Kart 11/17

    Befugnis der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung netzbetreiberbezogener

    Dabei sind die Anforderungen an einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz hoch anzusetzen, um den vom Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz nicht infrage zu stellen (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschlüsse v. 18.02.1992 - KVR 4/91 - Rn. 10 f., BGHZ 117, 209 ff.; v. 19.06.2007 - KVZ 35/06 - Rn. 4, juris; Senat, Beschluss v. 23.09.2009 - VI-3 Kart 25/08 - Rn. 41, RdE 2010, 35 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 3 Kart 850/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

    Dabei sind die Anforderungen an einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz hoch anzusetzen, um den vom Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz nicht infrage zu stellen (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschlüsse v. 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 10 f., BGHZ 117, 209 ff.; v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; Senat, Beschluss v. 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08, Rn. 41, RdE 2010, 35 ff., beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2018 - 3 Kart 82/17

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

    Für ein Folgen- und Störungsbeseitigungsbegehren als Unterfall der in der Hauptsache zu erhebenden allgemeinen Leistungsklage bzw. der - in der Terminologie des Energiewirtschaftsrechts - allgemeinen Leistungsbeschwerde ist die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gegeben, wenn das in Streit stehende Verwaltungshandeln in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nach § 75 Abs. 1 EnWG anfechtbaren Entscheidung steht (BGH, Beschluss v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; OVG NRW, Beschluss v. 09.01.2017, 11 E 839/16, Rn. 13, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2018 - 3 Kart 683/18

    Begründetheit eines Eilantrags auf Unterlassung der Veröffentlichung von

    Dabei sind die Anforderungen an einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz hoch anzusetzen, um den vom Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz nicht infrage zu stellen (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschlüsse v. 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 10 f., BGHZ 117, 209 ff.; v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; Senat, Beschluss v. 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08, Rn. 41, RdE 2010, 35 ff., beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 5 Kart 2/17

    Befugnis der Regulierungsbehörden zur Veröffentlichung nicht anonymisierter

    Dabei sind die Anforderungen an einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz hoch anzusetzen, um den vom Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz nicht infrage zu stellen (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschlüsse v. 18.02.1992 - KVR 4/91 - Rn. 10 f., BGHZ 117, 209 ff.; v. 19.06.2007 - KVZ 35/06 - Rn. 4, juris; OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss v. 23.09.2009 - VI-3 Kart 25/08 - Rn. 41, RdE 2010, 35 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 809/18

    Zulässigkeit der Veröffentlichung von Aufwands- und Strukturparametern der ersten

    Dabei sind die Anforderungen an einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz hoch anzusetzen, um den vom Gesetzgeber grundsätzlich als ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz nicht infrage zu stellen (vgl. BGH, Kartellsenat, Beschlüsse v. 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 10 f., BGHZ 117, 209 ff.; v. 19.06.2007, KVZ 35/06, Rn. 4, juris; Senat, Beschluss v. 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08, Rn. 41, RdE 2010, 35 ff., beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 11 E 839/16

    Anspruch auf Unterlassen der Veröffentlichung einer Entscheidung der

    vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVZ 35/06 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2015 - 11 E 409/15 -, juris, Rn. 6 f; zur Zulässigkeit der Leistungsbeschwerde auch Salje, Energiewirtschaftsgesetz, Kommentar, 2006, § 75 Rn. 19 f.; Roesen/Johanns, in: Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1, Halbband 2, 3. Aufl. 2014, § 75 Rn. 50 f. A. A. ohne Ausführungen zum Rechtsweg Danner/Theobald, Energierecht, Stand März 2016, § 74 Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - 11 E 409/15

    Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit für die Beschwerde gegen

  • VG Köln, 12.02.2014 - 1 L 1311/13

    Stromlieferungsverträge

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