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   BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20   

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https://dejure.org/2020,41199
BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20 (https://dejure.org/2020,41199)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2020 - KVZ 90/20 (https://dejure.org/2020,41199)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20 (https://dejure.org/2020,41199)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 75 Abs. 1 GWB, § ... 76 Abs. 1 GWB, § 65 GWB, § 76 GWB, § 72 Abs. 2 Satz 4 GWB, § 146 VwGO, Art. 19 Abs. 4 GG, § 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 80 Abs. 5 VwGO, § 32 Abs. 1 GWB, § 64 Abs. 1 GWB, § 65 Abs. 3 Satz 2 GWB

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts in einem anhängigen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz (hier: sog. Hängebeschluss)

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnende Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts im Eilverfahren - Facebook II

  • Betriebs-Berater

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen sog. "Hängebeschluss" in Kartellverwaltungsverfahren - Facebook II

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zwischenentscheidung des Kartellgerichts im Eilverfahren - Facebook II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 74 ; GWB § 75

  • rechtsportal.de

    GWB § 74 ; GWB § 75
    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts in einem anhängigen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz (hier: sog. Hängebeschluss)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht/Verfahrensrecht: Facebook II

  • datenbank.nwb.de

    Facebook II

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts in einem anhängigen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz, die bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Hängepartie? - Bundesgerichtshof überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook (wegen der Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Facebook gegen Bundeskartellamt - BGH prüft Voraussetzungen für "Hängebeschlüsse" in Kartellverwaltungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hängebeschluss im Kartellverwaltungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Facebook-Nutzerdaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen sog. Hängebeschluss des Kartellbeschwerdegerichts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Hängebeschluss" in Sachen Facebook wird überprüft

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Hängebeschluss des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook überprüft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2050
  • ZIP 2021, 1136
  • WM 2022, 396
  • MMR 2021, 186
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    b) Dass es sich bei dem Beschluss des Beschwerdegerichts lediglich um eine Zwischenentscheidung im Rahmen eines anhängigen Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz handelt (sogenannter Hänge- oder Schiebebeschluss, vgl. BVerfG, NVwZ 2014, 363 Rn. 8; VGH München, NVwZ-RR 2019, 981 Rn. 3), steht der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2010 - VI-Kart 1/10 [V], juris Rn. 23; differenzierend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2006 - VI-Kart 15/06 [V], juris Rn. 32; aA MüKoEuWettbR/Nothdurft, 3. Aufl., GWB § 74 Rn. 11; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Aufl., § 74 Rn. 3; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 74 Rn. 6, der insoweit nicht zwischen "Hängebeschlüssen" und Entscheidungen nach § 65 GWB differenziert).

    Die Befugnis zu einer solchen Entscheidung kann deshalb lediglich aus der Garantie des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet werden (BVerfG, NVwZ 2014, 363).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt es von Verfassungs wegen unter Berücksichtigung der Effektivität verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes jedenfalls nahe, für die Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - zumindest soweit ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (entsprechend § 65 GWB) nicht offensichtlich aussichtslos oder rechtsmissbräuchlich ist - von Maßnahmen der Vollstreckung einer Verwaltungsentscheidung abzusehen, wenn anderenfalls schwere und unabwendbare Nachteile drohen (BVerfG, NJW 1987, 2219; NVwZ 2014, 363 Rn. 7).

    Weigert sich eine Verwaltungsbehörde in diesen Fällen trotz formloser gerichtlicher Aufforderung ohne ersichtlichen Grund, bis zur endgültigen Entscheidung im Eilverfahren auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten, gebietet es die Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG, dies der Behörde durch Beschluss förmlich aufzugeben (BVerfG, NVwZ 2014, 363 Rn. 8).

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 8 CS 19.1073

    Schifffahrtsgenehmigung für gewerbliche Kanuvermietung

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    b) Dass es sich bei dem Beschluss des Beschwerdegerichts lediglich um eine Zwischenentscheidung im Rahmen eines anhängigen Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz handelt (sogenannter Hänge- oder Schiebebeschluss, vgl. BVerfG, NVwZ 2014, 363 Rn. 8; VGH München, NVwZ-RR 2019, 981 Rn. 3), steht der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2010 - VI-Kart 1/10 [V], juris Rn. 23; differenzierend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2006 - VI-Kart 15/06 [V], juris Rn. 32; aA MüKoEuWettbR/Nothdurft, 3. Aufl., GWB § 74 Rn. 11; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Aufl., § 74 Rn. 3; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 74 Rn. 6, der insoweit nicht zwischen "Hängebeschlüssen" und Entscheidungen nach § 65 GWB differenziert).

    bb) Eine Zwischenentscheidung im Eilverfahren ist jedoch kein verfahrensleitender Beschluss, er ist vielmehr eine die Instanz noch nicht abschließende vorläufige Sachentscheidung (vgl. zu § 146 VwGO: OVG Koblenz, NVwZ-RR 2013, 295 f.; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2017, 904 Rn. 7; VGH München, NVwZ-RR 2019, 981 Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 9 S 2643/19, juris Rn. 4; OVG Lüneburg, DVBl. 2020, 826 Rn. 2; Guckelberger, NVwZ 2001, 275, 278; Schoch/Schneider VwGO/Schoch VwGO § 123 Rn. 164b; aA MüKoEuWettbR/Nothdurft, 3. Aufl., GWB § 74 Rn. 11; aA zu § 146 Abs. 2 VwGO: VGH Kassel, NVwZ-RR 1995, 302; OVG Berlin, NVwZ-RR 1999, 212).

  • BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    In einem vorausgegangenen Verfahren hat der Senat auf die Beschwerde des Bundeskartellamts mit Beschluss vom 23. Juni 2020 (KVR 69/19, WuW 2020, 525 - Facebook), auf den hinsichtlich des Sachverhalts verwiesen wird, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch das Beschwerdegericht aufgehoben und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde abgelehnt.

    Mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde anfechtbar sind insbesondere Entscheidungen über die Gewährung oder Versagung von vorläufigem Rechtsschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - KVZ 31/06, WuW 2007, 907 Rn. 12 - Lotto im Internet; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - KVR 9/11, WuW/E DE-R 3498 Rn. 5 - Niederbarnimer Wasserverband; Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 14 - Energieversorgung Titisee-Neustadt; WuW 2020, 525 - Facebook).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 18/08

    Werhahn/Norddeutsche Mischwerke

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 18/08, WuW/E DE-R 2551 Rn. 7 - Werhahn/Norddeutsche Mischwerke).

    aa) Allerdings ist gegen verfahrensleitende Beschlüsse, die die Endentscheidung des Beschwerdegerichts lediglich vorbereiten, die Rechtsbeschwerde nach § 76 GWB nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 18/08, WuW/E DE-R 2551 Rn. 12 - Werhahn/Norddeutsche Mischwerke).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 11 S 2094/17

    Beschwerde gegen Hängebeschluss bzw. Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    Dies rechtfertigt es jedoch nicht, die Zwischenentscheidung im Hinblick auf die Rechtsschutzmöglichkeiten anders zu behandeln als Entscheidungen der Oberlandesgerichte nach § 65 GWB (aA zu § 146 VwGO: VGH Mannheim, NVwZ-RR 2018, 509 Rn. 7).

    (2) Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen in Eilverfahren bringt entgegen der Auffassung der Betroffenen auch nicht die Gefahr einer nicht mehr hinnehmbaren Verzögerung des Beschwerdeverfahrens mit sich, was der Effektivität des Rechtsschutzes (Prozessökonomie) abträglich wäre (aA VGH Mannheim, NVwZ-RR 2018, 509 Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 4 ME 34/20

    Beschwerde; Hängebeschluss; Prüfungsumfang; Zulässigkeit; Zwischenentscheidung

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    bb) Eine Zwischenentscheidung im Eilverfahren ist jedoch kein verfahrensleitender Beschluss, er ist vielmehr eine die Instanz noch nicht abschließende vorläufige Sachentscheidung (vgl. zu § 146 VwGO: OVG Koblenz, NVwZ-RR 2013, 295 f.; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2017, 904 Rn. 7; VGH München, NVwZ-RR 2019, 981 Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 9 S 2643/19, juris Rn. 4; OVG Lüneburg, DVBl. 2020, 826 Rn. 2; Guckelberger, NVwZ 2001, 275, 278; Schoch/Schneider VwGO/Schoch VwGO § 123 Rn. 164b; aA MüKoEuWettbR/Nothdurft, 3. Aufl., GWB § 74 Rn. 11; aA zu § 146 Abs. 2 VwGO: VGH Kassel, NVwZ-RR 1995, 302; OVG Berlin, NVwZ-RR 1999, 212).

    Denn sie trifft eine Regelung mit materiell-rechtlichen Wirkungen für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und der Entscheidung des Gerichts über diesen Eilantrag (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2013, 295 f., OVG Lüneburg, DVBl. 2020, 826 Rn. 2).

  • BGH, 08.06.2010 - KVZ 46/09

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verfügung des Bundeskartellamtes: Feststellung

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    Die Rechtsfrage kann sich, wie das Bundeskartellamt zu Recht geltend macht, angesichts des gesetzlichen Sofortvollzugs von Untersagungsverfügungen nach § 32 Abs. 1 GWB (vgl. § 64 Abs. 1 GWB) und der Komplexität der Materie, welche eine kurzfristige Bescheidung eines Antrags nach § 65 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht immer ermöglicht, in einer unbestimmten Vielzahl von Kartellverwaltungsverfahren für eine Vielzahl von Personen und Unternehmen stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVZ 46/09, NJOZ 2010, 1923 Rn. 10 - Boykott der Milchbauern).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    Ist bereits die Statthaftigkeit zu verneinen, kommt es nicht mehr zur Prüfung, ob ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 43 f.).
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 34/11

    Erlass einer zwangsgeldbewehrten Auskunftsverfügung wegen des Verdachts der

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 34/11, juris Rn. 14; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - KVZ 41/17, WRP 2018, 337 Rn. 9 - Vertriebssystem 1.0).
  • BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17

    Wettbewerbsbeschränkung: Pauschales Verbot des Angebots vertragsgebundener Ware

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 34/11, juris Rn. 14; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - KVZ 41/17, WRP 2018, 337 Rn. 9 - Vertriebssystem 1.0).
  • BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15

    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen

  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17

    Beschwerdefähigkeit eines Beschlusses; Verfahrensgegenstand eines

  • BGH, 18.10.2011 - KVR 9/11

    Niederbarnimer Wasserverband

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - Kart 15/06

    Zur Erfordernis einer Zwischenverfügung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 9 S 2643/19

    Anspruch auf Erlass eines Hängebeschlusses

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - Kart 1/10

    Vorläufiger Rechtsschutz im kartellrechtlichen Verfahren

  • OVG Berlin, 03.02.1998 - 8 S 184.97

    Hängebeschlüsse; Eilbeschlüsse; Zwischenverfügungen ; Sachentscheidungen

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 60/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 61/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 62/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 64/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 63/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 58/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 57/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 19.12.2023 - EnVZ 56/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 59/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

    Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 87 Abs. 1 EnWG ist nur eröffnet, wenn die Rechtsbeschwerde statthaft ist und das Beschwerdegericht dieses Rechtsmittel mithin wirksam hätte zulassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127-128 Rn. 3 - Facebook II zu § 75 Abs. 1 GWB in der bis zum 18. Januar 2021 geltenden Fassung).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 73/20

    Unzulässigkeit der Revision in einem kartellrechtlichen Verfahren wegen

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - KVR 34/11, juris Rn. 14; vom 12. Dezember 2017 - KVZ 41/17, WRP 2018, 337 Rn. 9 - Vertriebssystem 1.0; vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127 Rn. 15 - Facebook II).
  • BGH, 18.04.2023 - EnVZ 30/20

    Kürzung der vom kommunalen Versorgungsunternehmen in seinem Kostenansatz für die

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