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   BGH, 10.10.1974 - KZR 1/74   

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https://dejure.org/1974,1386
BGH, 10.10.1974 - KZR 1/74 (https://dejure.org/1974,1386)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1974 - KZR 1/74 (https://dejure.org/1974,1386)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1974 - KZR 1/74 (https://dejure.org/1974,1386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Lizenzvereinbarungen - Erstreckung des Schutzes eines Vorrichtungspatents und eines Gebrauchsmusters auf die Benutzung einer durch den Schutzrechtsinhaber selbst zuvor in den Verkehr gebrachten Vorrichtung - Weitergehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 121
  • GRUR 1975, 206
  • DB 1975, 148
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 129/57

    Voraussetzung für die lizenzfreie Nutzung von Patenten nach "Erschöpfung des

    Auszug aus BGH, 10.10.1974 - KZR 1/74
    Der Erwerber einer vom Schutzrechtsinhaber in den Verkehr gebrachten Vorrichtung kann sie daher frei von Ansprüchen aus dem Patent oder Gebrauchsmuster benutzen; er bedarf für den gewerbsmäßigen Gebrauch keiner Lizenz des Schutzrechtsinhabers (RGZ 134, 317, 319; BGH GRUR 1959, 232, 233).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Über diesen Gegenstand zu verfügen, ist nunmehr Sache des Erwerbers, der den Gegenstand im Verhältnis zum Patentinhaber rechtmäßig erworben hat (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1958 I ZR 129/57, GRUR 1959, 232, 233 - Förderrinne; vgl. a. Urt. v. 10.10.1974 - KZR 1/74, GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahnen).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Vielmehr ist es nunmehr allein Sache des - im Verhältnis zum Patentinhaber rechtmäßigen - Erwerbers, über den geschützten Gegenstand zu verfügen (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1958 - I ZR 129/57, GRUR 1959, 232, 233 - Förderrinne; Urt. v. 10.10.1974 - KZR 1/74, GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahnen; Sen.Urt., aaO - Prospekthalter; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl., S. 577 ff.).
  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

    Hat der Patentinhaber sein Ausschließlichkeitsrecht jedoch ausgeübt, indem er oder mit seinem Willen ein Dritter den patentgeschützten Gegenstand in Verkehr gebracht haben, besteht kein Grund mehr, ihm darüber hinaus Einwirkungsmöglichkeiten auf das weitere Schicksal des geschützten Gegenstandes zu geben; vielmehr ist es nunmehr allein Sache des - im Verhältnis zum Patentinhaber rechtmäßigen - Erwerbers, über den geschützten Gegenstand zu verfügen (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1958 - I ZR 129/57, GRUR 1959, 232, 233 - Förderrinne; Urt. v. 10.10.1974 - KZR 1/74, GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahnen; Sen.Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; BGHZ 143, 268 - Karate).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZR 62/03

    Erledigung der Hauptsache durch Verlust des wirtschaftlichen Interesses einer

    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs seit langem geklärt (BGHZ 17, 41, 59; BGH Urt. v. 10.10.1974 - KZR 1/74, GRUR 1975, 206, 208 - Kunststoffschaum-Bahnen; Urt. v. 25.06.1985 - KZR 31/84, NJW 1986, 58, 59 - Preisabstandsklausel; Busse Patentgesetz, 6. Aufl. § 15 PatG Rdn. 157; Immenga/Mestmäcker/Emmerich GWB, 3. Aufl. § 17 Rdn. 160, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Es genügt, wenn die Wettbewerbsbeschränkung oder das Ziel der Wettbewerbsbeschränkung und der durch sie zu bewirkende Erfolg einem gemeinsamen Interesse entspricht und gemeinsam angestrebt wird (vgl. SenBeschl. v. 26.11.64 und 10.7.69 - KRB 2/64 und KRB 1/69 sowie SenUrt. v. 10.10.74 - KZR 1/74, LM GWB § 20 Nr. 14; BGHZ 65, 30; vgl. hierzu ferner Lukes, Der Kartellvertrag, S. 126 f; Fikentscher, Festschrift für Harry Westermann, S. 87, 107).
  • BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76

    Abschluss eines Lizenzvertrages - Errichtung von Fertighäusern - Verletzung von

    Das Berufungsgericht ist ersichtlich mit dem Landgericht davon ausgegangen, daß es sich bei dem Vertrag vom 30. November 1969 um einen sog. Know-how-Lizenzvertrag im Sinn des § 21 GWB handelt, also um einen Austauschvertrag über (geheim gehaltenes) technisches Wissen (vgl. BGH BB 1974 1550 = GRUR 1975, 206, 207 = WuW/E 1332 - Kunststoffschaum - Bahnen).

    Das Berufungsgericht ist weiter mit Recht davon ausgegangen, daß bei diesem Sachverhalt die Beklagten darlegungs- und beweispflichtig waren, wenn sie sich auf eine (ursprüngliche) Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Leistung beriefen (§ 306 BGB; vgl. BGH GRUR 1963, 207, 209 = WuW/E 531, 535 - Kieselsäure; BGH GRUR 1975, 206 = WuW/E 1332 - Kunststoffschaum-Bahnen).

  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 236/10

    Lichtemittierende Vorrichtung II

    Ist eine Sache, in der eine durch das Patent geschützte Erfindung verwirklicht ist, durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen anderen in Verkehr gebracht worden, so unterliegen nach einem in Rechtsprechung und Schrifttum feststehenden Grundsatz das weitere Inverkehrbringen, das Anbieten und der Gebrauch dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1959, 232 - Förderrinne; GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II; GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahn; GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
  • LG Düsseldorf, 08.09.2005 - 4a O 452/04

    Kaffeebrühsystem II

    Erschöpfung setzt voraus, dass eine Sache, in der sich eine durch ein Sachpatent geschützte Erfindung verwirklicht, durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen anderen in Verkehr gebracht worden ist; in diesem Fall unterliegen das weitere Inverkehrbringen, das Anbieten und der Gebrauch dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (z. B. BGH GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren; BGH GRUR 1975, 206 - Kunststoffschaumbahnen).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10

    Lichtemittierende Vorrichtung III

    Ist eine Sache, in der eine durch das Patent geschützte Erfindung verwirklicht ist, durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen anderen in Verkehr gebracht worden, so unterliegen nach einem in Rechtsprechung und Schrifttum feststehenden Grundsatz das weitere Inverkehrbringen, das Anbieten und der Gebrauch dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1959, 232 - Förderrinne; GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II; GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahn; GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
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