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   BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77   

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BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77 (https://dejure.org/1978,1265)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1978 - KZR 10/77 (https://dejure.org/1978,1265)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77 (https://dejure.org/1978,1265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen - Wettbewerbsrechtliches Diskriminierungsverbot - System der Wettbewerbs-Grossisten und der alleinigen Gebietsgrossisten - Herausbildung des Geschäftsverkehrs in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 205
  • GRUR 1979, 177
  • DB 1979, 443
  • afp 1979, 241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70

    Belieferungspflicht eines Kraftfahrzeugherstellers bzw. entsprechender

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Beantwortung der Frage, ob der angestrebte Geschäftsverkehr mit der Beklagten gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, nicht nach der Geschäftspraxis der Beklagten als desjenigen Unternehmens bestimmt, in dessen Verhalten gegenüber der Klägerin die behauptete Diskriminierung liegen soll; maßgeblich ist vielmehr, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. BGHZ 42, 318, 326 - Rinderbesamung I; BGH GRUR 1968, 159, 161 = WuW/E 863, 867 - Rinderbesamung II; BGH NJW 1972, 483, 484 - Kraftwagen-Leasing).

    Durch die Maßgeblichkeit der aus der natürlichen wirtschaftlichen Entwicklung hervorgegangenen Praxis und Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise soll ein objektiver Maßstab gewonnen werden (vgl. BGH NJW 1972, 483, 484 - Kraftwagen-Leasing), der es ausschließt, daß etwa allein das Verhalten des angeblich diskriminierenden Unternehmens oder aber auch ein gesetzwidriges Vorgehen als Grundlage für die Beurteilung des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs herangezogen wird (vgl. BGH Urteil vom 24. Mai 1962, WUW/E 483, 484 - Radkappe).

    Aus den vom Berufungsgericht angezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats ergibt sich nichts Gegenteiliges; vielmehr ist auch in diesen Entscheidungen der Gesichtspunkt, daß auch die Normadressaten des Diskriminierungsverbots durch § 26 Abs. 2 GWB nicht gehindert seien, ihr Absatz System nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hielten, allein im Rahmen der - eine umfassende Gesamtbetrachtung voraussetzenden - Interessenabwägung berücksichtigt worden (vgl. BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH NJW 1972, 483, 485 - Kraftwagen-Leasing; BGH Beschluß vom 24. Februar 1976, WUW/E 1429, 1432 - Bedienungsgroßhandel).

  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
    Das Berufungsgericht hat es dabei mit Recht darauf abgestellt, daß die Klägerin nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion dieselben Aufgaben erfüllt, wie der von der Beklagten belieferte Zeitungs- und Zeitschriften-Großhandel (vgl. BGHZ 52, 65, 69 - Sportartikelmesse; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 18. September 1978 - KZR 17/77 - Faßbierpflegekette).
  • BGH, 08.06.1967 - KZR 5/66

    Klage auf Beteiligung an der Durchführung der künstlichen Besamung bei den

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Beantwortung der Frage, ob der angestrebte Geschäftsverkehr mit der Beklagten gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, nicht nach der Geschäftspraxis der Beklagten als desjenigen Unternehmens bestimmt, in dessen Verhalten gegenüber der Klägerin die behauptete Diskriminierung liegen soll; maßgeblich ist vielmehr, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. BGHZ 42, 318, 326 - Rinderbesamung I; BGH GRUR 1968, 159, 161 = WuW/E 863, 867 - Rinderbesamung II; BGH NJW 1972, 483, 484 - Kraftwagen-Leasing).
  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Beantwortung der Frage, ob der angestrebte Geschäftsverkehr mit der Beklagten gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, nicht nach der Geschäftspraxis der Beklagten als desjenigen Unternehmens bestimmt, in dessen Verhalten gegenüber der Klägerin die behauptete Diskriminierung liegen soll; maßgeblich ist vielmehr, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. BGHZ 42, 318, 326 - Rinderbesamung I; BGH GRUR 1968, 159, 161 = WuW/E 863, 867 - Rinderbesamung II; BGH NJW 1972, 483, 484 - Kraftwagen-Leasing).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht gemeint, beteiligte Wirtschaftskreise seien insoweit allein die Grossisten und Verleger, wobei das Berufungsgericht im übrigen die Vielzahl der kleineren Verleger außerhalb seiner Betrachtung gelassen hat; wie bei der nachgeordneten Interessenabwägung zu der Frage, ob die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BGH Urteil vom 16. Oktober 1962, GRUR 1963, 142, 149 = WUW/E 509, 514 - Original-Ersatzteile), kommt es auch für die Frage des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs ebenfalls auf die Belange und die Auffassung der nachgeordneten Wirtschaftsstufe an, da diese durch die Vertriebsregelung auf der Großhandelsstufe unmittelbar betroffen ist.
  • BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77

    Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
    Das Berufungsgericht hat es dabei mit Recht darauf abgestellt, daß die Klägerin nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion dieselben Aufgaben erfüllt, wie der von der Beklagten belieferte Zeitungs- und Zeitschriften-Großhandel (vgl. BGHZ 52, 65, 69 - Sportartikelmesse; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 18. September 1978 - KZR 17/77 - Faßbierpflegekette).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77
    Aus den vom Berufungsgericht angezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats ergibt sich nichts Gegenteiliges; vielmehr ist auch in diesen Entscheidungen der Gesichtspunkt, daß auch die Normadressaten des Diskriminierungsverbots durch § 26 Abs. 2 GWB nicht gehindert seien, ihr Absatz System nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hielten, allein im Rahmen der - eine umfassende Gesamtbetrachtung voraussetzenden - Interessenabwägung berücksichtigt worden (vgl. BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH NJW 1972, 483, 485 - Kraftwagen-Leasing; BGH Beschluß vom 24. Februar 1976, WUW/E 1429, 1432 - Bedienungsgroßhandel).
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Zwar ist nicht gänzlich auszuschließen, dass einige Einzelhändler (zur Berücksichtigung der Interessen der Einzelhändler im Zusammenhang mit dem Übergang von Wettbewerb im Großhandel zum System der Alleingebietsgrossisten vgl. Urteil vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77, WuW/E BGH 1527, 1529 - Zeitschriften-Grossisten) sich im Interesse der Rationalisierung und einer einfachen Remission für die Belieferung nur durch einen Grossisten entscheiden und dadurch der unmittelbare Wettbewerb zwischen Presseerzeugnissen in den einzelnen Verkaufsstellen beeinträchtigt würde.
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Dabei ist zwar dem als behindernd oder diskriminierend in Anspruch genommenen Unternehmen im Ausgangspunkt ein unternehmerischer Freiraum zuzubilligen; auch der Normadressat des § 26 Abs. 2 GWB ist nicht gehindert, sein Absatzsystem und Verteilernetz nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für richtig und wirtschaftlich sinnvoll hält (vgl. BGH Urt. vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587 = GRUR 1979, 792, 795 - Modellbauartikel I; Urt. vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527 = GRUR 1979, 177, 179 - Zeitschriftengrossisten; Urt. vom 10. Februar 1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360 = GRUR 1987, 393, 396 f. - Freundschaftswerbung).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Wo etwa eine solche Trennung des Geschäftsverkehrs eingetreten sein sollte, könnte sie nicht ohne weiteres als allgemeine Geschäftspraxis angesehen werden, die sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und angemessen empfunden herausgebildet hätte (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77 - WuW/E BGH 1527, 1528 "Zeitschriften-Grossisten" m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Dies bedeutet, daß bei der Beurteilung, ob ein Markt im Sinne des § 22 GWB gegeben und das betroffene Unternehmen als Teilnehmer daran anzusehen ist, statt des tatsächlichen Verhaltens des Unternehmens gegebenenfalls maßgebend ist, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. dazu auch die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr" BGHZ 119, 335, 338 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1242 - Registrierkassen; Urt. v. 10.10.1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527, 1528 - Zeitschriften-Grossisten, jeweils m.w.N.; vgl. weiter Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174 ff.; Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl., S. 304).
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Die Ausnahmesituation der Klägerin im Bereich des Presseeinzelhandels ist ebenso wie die von der Revision bereits in diesem Zusammenhang angeführte unternehmerische Freiheit der Beklagten, ihr Absatzsystem nach eigenem Ermessen zu gestalten, erst bei der systematisch nachgeordneten Prüfung, ob eine ungleiche Behandlung ohne sachlich gerechtfertigten Grund erfolgt, von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527, 1529 - Zeitschriften-Grossisten).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    Zu ihm gehört seit bereits den frühen 1970er Jahren auch das bis heute in Deutschland nahezu fächendeckend praktizierte Alleingrossosystem (vgl. insoweit BGH, Urteil v. 10.10.1978 - KZR 10/77 , WuW/E BGH 1527, Rz. 4 bei juris - Zeitschriften-Grossisten ).
  • BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79

    Unbillige Behinderung durch Verbandsbeschluß

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  • LG Hannover, 13.05.2009 - 21 O 6/09

    Anspruch auf ausschließliche Belieferung mit Presseerzeugnissen in einem

    46 Zwar ist auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen wie die Beklagte durch § 20 GWB nicht grundsätzlich gehindert, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2002 - KZR 38/99 - Vorleistungspflicht; Urteil vom 10.11.1998 - KZR 6/97 - Bahnhofsbuchhandel II; Urteil vom 10.10.1978 - KZR 10/77 - Zeitschriften-Grossisten).
  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

    Die Beantwortung der Frage, ob der angestrebte Geschäftsverkehr gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, bestimmt sich nicht nach der Geschäftspraxis der Beklagten als desjenigen Unternehmens, in dessen Geschäftsverhalten gerade die behauptete Diskriminierung liegen soll, sondern nach der allgemeinen Markt Situation, also nach dem, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. BGH GRUR 1979, 177, 178 - Zeitschriften-Grossisten).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78

    Sortimentsbedingte Abhängigkeit von einem markstarken Unternehmen - Behinderung

    Zwar ist im allgemeinen die Zugehörigkeit verschiedener Unternehmen zu einer und derselben Wirtschaftsstufe eine Voraussetzung dafür, sie als gleichartig im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB anzusehen (vgl. BGHZ 52, 65, 69 [BGH 03.03.1969 - KVR 6/68] - Sportartikelmesse; Urteil des Senats vom 10. Oktober 1978 - KZR 10/77 - GRUR 1979, 177, 178 - Zeitschriften-Grossisten).
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