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   BGH, 25.03.1980 - KZR 10/79   

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https://dejure.org/1980,1658
BGH, 25.03.1980 - KZR 10/79 (https://dejure.org/1980,1658)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1980 - KZR 10/79 (https://dejure.org/1980,1658)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1980 - KZR 10/79 (https://dejure.org/1980,1658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Lizenzgebühren - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Lizenzgebühren; Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1848
  • MDR 1980, 735
  • GRUR 1980, 875
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 226/03

    Rechtsfolgen der Leistung des Transportversicherers

    Dementsprechend hätte es der Klägerin daher anheim geben müssen, die Zeugin zum Termin zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.1980 - KZR 10/79, NJW 1980, 1848, 1849), was nach den Darlegungen in der Revisionsbegründung auch geschehen wäre.
  • BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, daß das Gericht, bevor es verspätetes Vorbringen wegen Verzögerung des Rechtsstreits ausschließt, alle ihm möglichen Maßnahmen gemäß § 273 ZPO ergreifen muß, soweit sie zumutbar und geeignet sind, die drohende Verzögerung des Verfahrens zu verhindern (BGHZ 75, 138, 142 f.; 76, 133, 136 f.; 76, 173, 178; Urteil vom 13. Februar 1980 - VII ZR 61/79 = LM ZPO § 273 Nr. 3 Bl. 2 R; Urteil vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 146/79 - offenbar unveröffentlicht; Urteil vom 25. März 1980 - KZR 10/79 = LM ZPO § 273 Nr. 2).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04

    Umfang der Prozessförderungspflicht des Gerichts

    Eines besonderen Hinweises darauf, der ohnehin im normalen Geschäftsgang nicht mehr rechtzeitig möglich gewesen wäre, bedurfte es hier nicht (vgl. zu einem besonderen Fall BGH, Urteil vom 25. März 1980 - KZR 10/79 - NJW 1980, 1848 unter 3).
  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 80/00

    Durchführung einer Beweisaufnahme im Ausland; Zulassung eines neuen Sachvortrages

    All dies hätte nach Eingang der Berufungserwiderung, also nach dem 17. Juli 2000, geschehen müssen, denn grundsätzlich kann mit vorbereitenden Maßnahmen gewartet werden, bis die Berufungserwiderung vorliegt (vgl. dazu z.B. BGH NJW 1980, 1848, 1849).

    Die Beweisbedürftigkeit des klägerischen Vorbringens war - anders als in der Konstellation, die der Entscheidung des BGH vom 25. März 1980 zugrunde lag (NJW 1980, 1848 f.) - offensichtlich, und es bestand kein Anlaß anzunehmen, die Klägerin könne alle zum äußeren Bild des Diebstahls zu vernehmenden Zeugen - einschließlich des niederländischen Polizisten und des von der Gegenseite benannten Zeugen - stellen.

  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 78/81

    Verspätetes Vorbringen: Zeugenbeweis

    Es bedurfte nicht mehr der Entscheidung darüber, ob das Berufungsgericht bei dieser besonderen Sachlage nach § 273 ZPO gehalten gewesen wäre, dem Beklagten anheimzugeben, die Zeugen zum Termin zu stellen, wenn es beabsichtigte, den Beklagten mit diesen Beweismitteln wegen Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits auszuschließen (vgl. BGH, Urt.v. 25. März 1980 - KZR 10/79 - NJW 1980, 1849).
  • BAG, 22.01.1987 - 2 AZR 63/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens - Verzögerung des Rechtsstreits - Beachtung

    Das Gericht ist schon im Rahmen seiner Verpflichtung zum Erlaß vorbereitender Maßnahmen gehalten, nach dem Eingang der Berufungserwiderung der betroffenen Partei anheimzugeben, Zeugen zum Termin zu stellen, wenn es beabsichtigt, im Falle des Nichterscheinens des Zeugen im Termin die Partei mit diesem Beweismittel wegen Verzögerung des Rechtsstreits auszuschließen (vgl. BGH NJW 1980, 1848).
  • OLG Hamburg, 12.06.1992 - 11 U 37/92

    Provisionsanspruch eines Nachweismaklers; Kausalität des Nachweises für den

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  • OLG Frankfurt, 04.10.1984 - 1 U 235/83

    Begriff der Geschäfte gewöhnlicher Art bei Handlungsvollmachten; Einbeziehung von

    Der Senat hat aber zur Vermeidung der Verspätungsfolgen entsprechend dem Beweisantritt der Beklagten die Zeugen ... und ... zum Senatstermin geladen und über das neue Vorbringen der Beklagten vernommen (vgl. BGH NJW 1980 Seite 1848, 1849).
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