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   BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91   

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https://dejure.org/1992,1418
BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91 (https://dejure.org/1992,1418)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1992 - KZR 10/91 (https://dejure.org/1992,1418)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - KZR 10/91 (https://dejure.org/1992,1418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Energieversorgungsunternehmen - Gebietsmonopol - Vergütung - Strompreisgesetz - Stromeinspeisung - Beseitigungsanspruch - Ersparnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2, § 35, § 103
    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 335
  • NJW 1993, 396
  • ZIP 1992, 1767
  • MDR 1993, 331
  • GRUR 1993, 146
  • WM 1993, 768
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1959 - KZR 2/58

    Anspruch auf Aufnahme in einen Wirtschaftsverband

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91
    Auf die Frage, ob das Berufungsgericht für das Jahr 1986 zu Recht schuldhaftes Handeln der Beklagten angenommen hat, kommt es - entgegen der Ansicht der Revision - schon deshalb nicht an, weil die Hauptansprüche unter dem Gesichtspunkt des Beseitigungsanspruchs begründet sind (vgl. dazu BGHZ 29, 344, 352 - Sanifa; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 35 Rdn. 13).
  • BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70

    Belieferungspflicht eines Kraftfahrzeugherstellers bzw. entsprechender

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91
    Der Maßstab dafür, ob der angestrebte Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, ist nicht die Übung des angeblich diskriminierenden oder behindernden Unternehmens, sondern die allgemeine Marktsituation, also das, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (BGH, Urt. v. 30.9. 1971 - KZR 13/70, WuW/E 1211, 1214 - Kraftwagen-Leasing; Urt. v. 8.5. 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587, 1589 - Modellbauartikel; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 26 Rdn. 35; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91
    Der Maßstab dafür, ob der angestrebte Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, ist nicht die Übung des angeblich diskriminierenden oder behindernden Unternehmens, sondern die allgemeine Marktsituation, also das, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (BGH, Urt. v. 30.9. 1971 - KZR 13/70, WuW/E 1211, 1214 - Kraftwagen-Leasing; Urt. v. 8.5. 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587, 1589 - Modellbauartikel; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 26 Rdn. 35; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91
    Die grundsätzlich bestehende Freiheit, Waren und Leistungen nach eigener kaufmännischer Entscheidung nachzufragen, die auch marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen haben (vgl. BGHZ 101, 72, 81 f. - Krankentransporte), ist insoweit durch die Entscheidung des Gesetzgebers im Interesse des sparsamen , Umgangs mit den endlichen Energiequellen eingeschränkt.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1987 - 6 U 242/86
    Auszug aus BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91
    Auf Rechtsirrtum kann sich die Beklagte schon deshalb nicht berufen, weil ihr in diesem Zeitpunkt das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. November 1987 (6 U 242/86 Kart., WuW/E OLG 4206) bekannt war, das für die Einspeisung von Strom aus Wasserkraftwerken sogar kostendeckende Vergütungen zugesprochen hat.
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Der Zugang zum Wegenutzungsrecht ist bereits dadurch eröffnet, dass die Gemeinden aufgrund der Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG fremde Unternehmen dazu aufzufordern haben, sich im Wettbewerb um die Konzession zu bewerben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1992 - KZR 10/91, BGHZ 119, 335, 339 - Stromeinspeisung I).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Der Zugang zum Wegenutzungsrecht ist bereits dadurch eröffnet, dass die Gemeinden aufgrund der Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG fremde Unternehmen dazu aufzufordern haben, sich im Wettbewerb um die Konzession zu bewerben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1992 - KZR 10/91, BGHZ 119, 335, 339 - Stromeinspeisung I).
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Aus der vom Bundeskartellamt herangezogenen Entscheidung des Senats vom 6. Oktober 1992 (BGHZ 119, 335) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Dies bedeutet, daß bei der Beurteilung, ob ein Markt im Sinne des § 22 GWB gegeben und das betroffene Unternehmen als Teilnehmer daran anzusehen ist, statt des tatsächlichen Verhaltens des Unternehmens gegebenenfalls maßgebend ist, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. dazu auch die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglicher Geschäftsverkehr" BGHZ 119, 335, 338 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1242 - Registrierkassen; Urt. v. 10.10.1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527, 1528 - Zeitschriften-Grossisten, jeweils m.w.N.; vgl. weiter Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174 ff.; Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl., S. 304).

    Die von WIEH begehrte Durchleitung ist ein Geschäftsverkehr, der nach der vorstehend dargelegten Wertung des Gesetzes unabhängig davon, ob es in Deutschland bereits Gasdurchleitungen gibt, Unternehmen wie WIEH zugänglich sein soll (vgl. dazu auch - zu § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GWB - BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238 - Registrierkassen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (vgl. BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

    Die Frage, ob ein Energieversorgungsunternehmen ein anderes Unternehmen durch die Verweigerung einer Durchleitung im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB unbillig behindert, ist nach den für die Anwendung des § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 GWB geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. dazu auch - zu § 26 Abs. 2 i.V. mit § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GWB - BGHZ 119, 335, 341 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 2 Kart 1/15

    Kartellrechtswidrigkeit der Neuvergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde;

    Der Markt ist gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich im Sinn von § 20 Abs. 1 GWB a.F. Der Zugang zum Wegenutzungsrecht ist bereits dadurch eröffnet, dass die Gemeinden aufgrund der Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG fremde Unternehmen dazu aufzufordern haben, sich im Wettbewerb um die Konzession zu bewerben (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 65/12, Rn. 23; Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 24; Urt. v. 06.10.1992, KZR 10/91, BGHZ 119, 335, 339).
  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

    Wie der Senat in seinem - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - Urteil vom 6. Oktober 1992 (BGHZ 119, 335, 341 f. - Stromeinspeisung I) dargelegt hat, ist ein Energieversorgungsunternehmen mit Gebietsmonopol, das die Wahl zwischen dem Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien und solchem aus endlichen Primärenergiequellen hat, grundsätzlich verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen und dafür einen angemessenen Preis zu zahlen, dessen Höhe den aufgrund der Einspeisung ersparten Kosten einer anderweitigen Beschaffung entspricht (sogenannte vermiedene Kosten).

    Bereits vor dem Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes am 1. Januar 1991 hatten Unternehmen, die innerhalb des Versorgungsgebiets eines marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmens Strom aus erneuerbaren Energien erzeugten, gemäß § 35 GWB i.V. mit § 26 Abs. 2 GWB einen Anspruch auf Abnahme des Stroms und auf Zahlung einer angemessenen Vergütung (vgl. BGHZ 119, 335 - Stromeinspeisung I; vgl. dazu auch oben Abschnitt A).

    Die nunmehr in § 2 StrEG verankerte Pflicht der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen, ergab sich vor Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen bereits aus § 35 GWB i.V. mit § 26 Abs. 2 GWB (vgl. BGHZ 119, 335, 341 f. - Stromeinspeisung I).

  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Wie das Berufungsgericht weiter zu Recht - und auch von der Revisionserwiderung unbeanstandet - angenommen hat, war die Belieferung der Beklagten mit Strom ein Geschäftsverkehr, der mit dem Kläger gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich war (vgl. BGHZ 119, 335, 338 - Stromeinspeisung).

    Auch ein marktmächtiger Nachfrager ist allerdings grundsätzlich nicht nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet, einem Anbieter von diesem bezogene Waren oder Leistungen mit einem Preis zu vergüten, der den Kosten entspricht, die er sonst für die Waren oder Leistungen beim Bezug von Dritten oder bei einer Bereitstellung mit eigenen Mitteln hätte aufbringen müssen (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung).

    Etwas anderes galt jedoch - bis zur Sonderregelung der Vergütung durch das Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633) - für die Vergütung von eingespeistem Strom, der mit Hilfe erneuerbarer Energien erzeugt worden ist (vgl. BGHZ 119, 335, 341 - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 4.4.1995 - KZR 5/94, WuW/E 2999, 3000 - Einspeisungsvergütung).

    Ein Stromeinspeiser, der durch das marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen, das seinen Strom aufnimmt, durch Vorenthalten der angemessenen Vergütung entgegen § 26 Abs. 2 GWB unbillig behindert wird, hat einen Anspruch auf Beseitigung dieser Beeinträchtigung, auch wenn das Energieversorgungsunternehmen nicht schuldhaft gehandelt hat (BGHZ 119, 335, 345 - Stromeinspeisung; BGH WuW/E 2999, 3000 - Einspeisungsvergütung).

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

    Ob ein Geschäftsverkehr üblicherweise zugänglich ist, bestimmt sich nicht nach der Geschäftspraxis des in Anspruch genommenen Unternehmens, sondern danach, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und angemessen empfunden herausgebildet hat (BGH GRUR 1993, 146, 147 - Stromeinspeisung; Schultz in: Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl. § 20 Rn. 102).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

    Kriterien für die gemeindliche Vergabe von Wegenutzungsrechten für die

    cc) Der betroffene Markt ist gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich im Sinn von § 20 Abs. 1 GWB a.F. Der Zugang zum Wegenutzungsrecht ist bereits dadurch eröffnet, dass die Gemeinden aufgrund der Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG fremde Unternehmen dazu aufzufordern haben, sich im Wettbewerb um die Konzession zu bewerben (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 65/12, Rn. 23; Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 24; Urt. v. 06.10.1992, KZR 10/91, BGHZ 119, 335, 339).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - Kart 35/03

    Sofortige Beschwerde eines Energieversorgungsunternehmens gegen die

    Die Wertungen des Energiewirtschaftsgesetzes sind bei der Interessenabwägung insoweit zu beachten, als sie anerkennenswerte Gründe für die Verweigerung eines Netzanschlusses darstellen können (vgl. auch BGHZ 128, 17, 33 - Verbundnetz II; 119, 335, 345 - Stromeinspeisung).
  • BGH, 08.12.1998 - KZR 49/97

    Kraft-Wärme-Kopplung II

  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 74/04

    Höhe der Vergütung bei Stromeinspeisung

  • OLG Hamburg, 29.03.2018 - 3 U 132/14

    Einspeisevergütung - Schadenersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen der

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

    Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

  • BGH, 04.04.1995 - KZR 5/94

    "Einspeisungsvergütung"; Angemessenheit der Vergütung für Strom aus einem

  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06

    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung

  • OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13

    Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichterfüllung

  • OLG Koblenz, 28.09.1999 - 1 U 1044/96

    Verpflichtung eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme der von einer

  • BGH, 22.10.1996 - KZR 18/95

    Angemessene Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

  • OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Kart 3/95

    Verfassungsmäßigkeit einer Vergütungsregelung bezüglich aus erneuerbaren

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2002 - U (Kart) 45/01
  • BGH, 22.10.1996 - KZR 17/95

    Angemessene Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

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