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   BGH, 03.07.2001 - KZR 11/00   

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https://dejure.org/2001,7677
BGH, 03.07.2001 - KZR 11/00 (https://dejure.org/2001,7677)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2001 - KZR 11/00 (https://dejure.org/2001,7677)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - KZR 11/00 (https://dejure.org/2001,7677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    GWB a.F. § 26 Abs. 1; ; GWB § 33; ; GWB § 21; ; GWB § 21 Abs. 1; ; GWB § 16; ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 91 Abs. 1; ; GWB § 92 Abs. 1; ; UWG § 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 21 Abs. 1; UWG § 1
    Ausschluß eines Unternehmens der Schilderprägerbranche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1999 - KZR 18/98

    Beteiligungsverbot für Schilderpräger

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 11/00
    In der ersten Revisionsentscheidung hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 28.9.1999 - KZR 18/98, WuW/E DE-R 395 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger), um die - hier im Rahmen der Interessenabwägung maßgebliche - Frage zu klären, ob der beklagte Landkreis auf dem Markt für die Vermietung von Stellflächen für Schilderpräger eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus BGH, 03.07.2001 - KZR 11/00
    Zutreffend hat das Berufungsgericht diesen Markt nicht auf die vom beklagten Landkreis angebotenen Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft der Zulassungsstelle beschränkt, sondern auch auf geeignete Flächen auf benachbarten Grundstücken ausgedehnt (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201, 202 - Schilderpräger im Landratsamt).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Der Markt, auf den hier abzustellen ist, umfaßt das Angebot von Gewerbeflächen, die sich für einen Schilderpräger zur Anmietung oder sonstigen Nutzung eignen, der den bei den Besuchern der Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Schildern decken möchte (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201, 202 - Schilderpräger im Landratsamt; Urt. v. 3.7.2001 - KZR 11/00, BGH-Rep. 2001, 972 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger II).
  • BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99

    "Konkurrenzschutz für Schilderpräger"

    Das Berufungsgericht mißversteht die bisherige Rechtsprechung des Senats zu den sog. "Schilderprägerfällen" (vgl. Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201 ff. - Schilderpräger im Landratsamt; v. 28.9.1999 - KZR 18/98, WuW/E DE-R 395 ff. - Beteiligungsverbot für Schilderpräger I; v. 3.7.2001 - KZR 11/00, juris KORE742842001 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger II; v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003 - Kommunaler Schilderprägebetrieb), wenn es annimmt, Normadressat des aus § 20 Abs. 1 GWB folgenden Verbots sei allein die Stelle der öffentlichen Verwaltung, welche den Bedarf an der Herstellung und dem Verkauf von amtlichen Kfz-Schildern hervorgerufen habe.
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

    Dazu ist zu bemerken, dass nicht in Rede steht, die Antragstellerin könne bei der Errichtung und Vermietung von Bauwerken (ähnlich wie Kreise oder kreisfreie Städte bei der Vermietung von Räumen in der Kfz-Zulassungsstelle an gewerbliche Kfz-Schilderpräger, vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. April 2003, KZR 39/99, GRUR 2003, 809; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2008, VI-U (Kart) 15/08, WuW/E DE-R 2522; BGH, Urt. v. 3. Juli 2001, KZR 11/00, BGHReport 2001, 972; BGH, Urt. v. 8. April 2003, KZR 39/99, GRUR 2003, 809; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15. November 2006, VI-U (Kart) 28/03) eine kartellrechtlich marktbeherrschende oder mindestens marktstarke Stellung einnehmen.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

    a) Der relevante Markt, auf den zur Ermittlung der Marktstellung der Betroffenen abzustellen ist, umfasst in sachlicher und räumlicher Hinsicht das Angebot von Gewerbeflächen, die sich für einen Schilderpräger, der den bei den Besuchen einer bestimmten Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Schildern decken möchte, zur Anmietung oder sonstigen Nutzung eignen (BGH, Urteil v. 14.07.98 - KZR 1/97- Schilderpräger im Landratsamt Rn 18; Urteil vom 03.07.2001 - KZR 11/00, Rn 21; Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 12; jew. zit. nach juris.de).

    Diese werden von Schilderprägern als funktional austauschbar angesehen, denn die Nachfrage nach Kfz-Schildern wird erfahrungsgemäß nicht nur von Schilderprägern mit einem Geschäftslokal im Gebäude oder auf dem Gelände der Kfz-Zulassungsstelle, sondern auch von solchen Anbietern befriedigt, die sich in unmittelbarer Nähe angesiedelt haben (BGH, Urteil v. 14.07.98 - KZR 1/97 - Schilderpräger im Landratsamt Rn 18; Urteil vom 03.07.2001 - KZR 11/00, Rn 21; Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 12; jew. zit. nach juris.de).

    Daraus begründet sich ein Standortvorteil desjenigen Schilderprägers, der sein Geschäft im selben Gebäude wie die Zulassungsstelle hat und zwar in unmittelbar räumlicher Nähe zu deren Eingang (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 12; Urteil vom 03.07.2001 - KZR 11/00, Rn 22; Urteil v. 14.07.98 - KZR 1/97, Schilderpräger im Landratsamt Rn 19).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2007 - U (Kart) 10/07

    Wettbewerbsschutz in gewerblichem Mietvertrag

    Die Grenze des Zulässigen ist erst überschritten, wenn die Beschränkung eine gegen bestimmte Dritte gerichtete Zielsetzung verfolgt und mit ihrer Hilfe bestimmte, individualisierbare Unternehmen betroffen oder sogar vom Markt gedrängt werden (BGH, BGHReport 2001, 972).

    Da das Publikum dazu neigt, Prägedienste in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle zu wählen, vermittelte der besondere Lagevorteil der gegenüber der Zulassungsstelle gelegenen 3 Grundstücke, von denen dem Beklagten zu 2) insgesamt zwei zuzurechnen sind, diesem zumindest eine überragende Marktstellung (vgl. BGH v. 3.7. 2001, Az.: KZR 11/00 (BGHReport 2001, 972), Nr. 22).

  • OLG Celle, 16.10.2003 - 13 U 60/03

    Nichtübertragung eines Konkurrenzverbots auf Erwerber eines Grundstücks; Verbot

    Der Begriff der Aufforderung zu einer Bezugssperre ist weit auszulegen (BGH, Urteil vom 3. Juli 2001 - KZR 11/00, in Juris dokumentiert).
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