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   BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81   

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https://dejure.org/1983,1002
BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81 (https://dejure.org/1983,1002)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1983 - KZR 12/81 (https://dejure.org/1983,1002)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81 (https://dejure.org/1983,1002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Druckvertrages - Anfechtung bzw. fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde eines Druckvertrags - Verbot des Drucks von Familienzeitungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - Begründung eines Dauerschuldverhältnisses - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 86, 324
  • NJW 1984, 2819
  • MDR 1983, 467
  • GRUR 1983, 259
  • afp 1983, 338
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.01.1960 - KRB 12/59

    Empfehlung (§ 38 Abs. 2 Satz 2 GWB)

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Das aus den §§ 1, 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB folgende Verbot ist dann als verletzt anzusehen, wenn sich Partner des Kartellvertrages über dessen Unwirksamkeit oder Nichtigkeit hinwegsetzen, das heißt den Vertrag als gültig ansehen und behandeln - ungeachtet dessen, daß ihm das Gesetz die Wirksamkeit abspricht (BGHSt 14, 55, 59 "Kohlenplatzhandel"), insbesondere diesen Vertrag durchführen und vollziehen.

    Im vorliegenden Falle wäre dies anzunehmen, wenn die Beklagte in Vollziehung der Kartellabsprache das Vertragsverhältnis mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin beendet hätte, das heißt, wenn zwischen der nach § 1 GWB unwirksamen Abrede und der Kündigung ein Ursachenzusammenhang bestünde (SenUrt. v. 15. Februar 1962 - KRB 3/61, WuW/E 495, 498; BGHSt 14, 55, 63; Tiedemann in Immenga/Mestmäcker § 38 Rdnr. 5, 6; Langen/Niederleithinger, GWB 6. Aufl. § 38 Rdnr. 15 f; v. Gamm, Kartellrecht § 38 Rdnr. 17).

  • BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59

    Beweisangebote im schriftlichen Bußgeldverfahren - Preisabsprachen als

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Dagegen ist der Ursachenzusammenhang zu verneinen, wenn und soweit der in Anspruch genommene Kartellbeteiligte aufgrund eines neuen selbständigen Entschlusses tätig geworden ist und ihm ein etwaiges kartellwidriges Verhalten der übrigen Beteiligten nicht zugerechnet werden kann (vgl. SenUrt. v. 7. Oktober 1959 - KRB 3/59, WuW/E 352, 353).
  • BGH, 04.04.1975 - KZR 6/74

    32.§ 1 GWB als Schutzgesetz i.S. des § 35 GWB

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Der erkennende Senat hat ausgesprochen, daß jedenfalls die vom Marktzutritt ausgeschlossenen - nicht dem Kartell angehörenden - Wettbewerber als geschützt anzusehen sind (BGHZ 64, 232, 237 f "Zusatzversicherung").
  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Denn der Aufforderungsadressat verstößt als notwendiger Teilnehmer nicht gegen das Verbot des § 26 Abs. 1 GWB; diese Vorschrift beschränkt sich darauf, den Boykottierten gegen den Veranlasser zu schützen (BGHZ 44, 279, 285 "Brotkrieg").
  • BGH, 15.02.1962 - KRB 3/61

    Beschränkte Ausschreibung für Putzarbeiten - Verstoß gegen die gerichtliche

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Im vorliegenden Falle wäre dies anzunehmen, wenn die Beklagte in Vollziehung der Kartellabsprache das Vertragsverhältnis mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin beendet hätte, das heißt, wenn zwischen der nach § 1 GWB unwirksamen Abrede und der Kündigung ein Ursachenzusammenhang bestünde (SenUrt. v. 15. Februar 1962 - KRB 3/61, WuW/E 495, 498; BGHSt 14, 55, 63; Tiedemann in Immenga/Mestmäcker § 38 Rdnr. 5, 6; Langen/Niederleithinger, GWB 6. Aufl. § 38 Rdnr. 15 f; v. Gamm, Kartellrecht § 38 Rdnr. 17).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Im vorliegenden Falle kommt eine Anwendung der vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1961 (BGHZ 36, 105, 111 "Export ohne WBS") ausgesprochenen Grundsätze schon deshalb nicht in Betracht, weil die Verleger - nach dem für die Revisionsinstanz als richtig zu unterstellenden Vorbringen der Klägerin - nicht nur unzulässige Formen des Wettbewerbs bekämpfen wollten, sondern den lokalen Familienzeitungen den Marktzutritt überhaupt verwehren wollten.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Eine solche Erweiterung ist als zulässig anzusehen, sofern die Revisionsschrift oder die Revisionsbegründung keinen - teilweisen - Verzicht auf das Rechtsmittel enthält, der Prozeßstoff, der dem Revisionsgericht mit der Revisionsbegründung unterbreitet worden ist, unverändert bleibt und aus ihm Rechtsfolgen abgeleitet werden, die bereits Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen sind (BGHZ 12, 52, 67 f; vgl. ferner BGH Urt. v. 14. März 1961 - VI ZR 209/60, LM ZPO § 519 Nr. 41; BGH Urt. v. 29. September 1970 - VI ZR 74/69, NJW 1971, 33, 34 m.w.N. - insoweit in BGHZ 54, 283 [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 209/60
    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Eine solche Erweiterung ist als zulässig anzusehen, sofern die Revisionsschrift oder die Revisionsbegründung keinen - teilweisen - Verzicht auf das Rechtsmittel enthält, der Prozeßstoff, der dem Revisionsgericht mit der Revisionsbegründung unterbreitet worden ist, unverändert bleibt und aus ihm Rechtsfolgen abgeleitet werden, die bereits Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen sind (BGHZ 12, 52, 67 f; vgl. ferner BGH Urt. v. 14. März 1961 - VI ZR 209/60, LM ZPO § 519 Nr. 41; BGH Urt. v. 29. September 1970 - VI ZR 74/69, NJW 1971, 33, 34 m.w.N. - insoweit in BGHZ 54, 283 [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Eine solche Erweiterung ist als zulässig anzusehen, sofern die Revisionsschrift oder die Revisionsbegründung keinen - teilweisen - Verzicht auf das Rechtsmittel enthält, der Prozeßstoff, der dem Revisionsgericht mit der Revisionsbegründung unterbreitet worden ist, unverändert bleibt und aus ihm Rechtsfolgen abgeleitet werden, die bereits Gegenstand des Berufungsverfahrens gewesen sind (BGHZ 12, 52, 67 f; vgl. ferner BGH Urt. v. 14. März 1961 - VI ZR 209/60, LM ZPO § 519 Nr. 41; BGH Urt. v. 29. September 1970 - VI ZR 74/69, NJW 1971, 33, 34 m.w.N. - insoweit in BGHZ 54, 283 [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 43/76

    Mitteilungspflicht von Unfallschäden; Haftung des als Abschlußvertreter

    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81
    Sie mußte jedoch entsprechende Fragen richtig und vollständig beantworten (BGH Urt. v. 29. Juni 1977 - VIII ZR 43/76, NJW 1977, 1914, 1915).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 39/76

    Fristlose Kündigung von Krediten durch die Bank ohne vorherige Warnung oder

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass es sich bei dem Kartellverbot nach § 1 GWB um ein Schutzgesetz handelt (BGHZ 86, 324, 330 = WuW/E 1985, 1987 - Familienzeitschrift), das den Schutz der Marktgegenseite bezweckt.
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Die Unwirksamkeit ergreift damit Vereinbarungen darüber, bestimmte Geschäftsbeziehungen zu beendigen oder nicht aufzunehmen, auch dann, wenn dem daran beteiligten Unternehmen an sich - bei autonomer Entscheidung - die Befugnis zur Kündigung und zur Verweigerung eines Vertragsschlusses zustünde (BGH, Urteil vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81, BGHZ 86, 324, 327 - Familienzeitschrift).

    Nach der Lebenserfahrung wird ein solcher Ursachenzusammenhang im Allgemeinen bejaht werden können, wenn die wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung auf das beanstandete Verhalten gerichtet war und die entsprechende Handlung mit der Abrede in einem unmittelbaren Zusammenhang steht (BGHZ 86, 324, 328 - Familienzeitschrift; BGH WuW/E DE-R 2408 Rn. 43 - Lottoblock).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    e) Zwischen der Kartellabsprache, die zum Inhalt hatte, aktiven Wettbewerb um Bestandskunden zu unterlassen, und den Hinwegsetzenshandlungen des Betroffenen T3 und der übrigen Leitungspersonen bestand nach der Lebenserfahrung auch der erforderliche Ursachenzusammenhang, da die Abrede auf das beanstandete Verhalten (Unterlassen von Wettbewerb) gerichtet war und die festgestellten Hinwegsetzenshandlungen mit der Abrede in einem unmittelbaren Zusammenhang standen (vgl. BGH, Urteil vom 25.1.1983 - KZR 12/81, BGHZ 86, 324, 328, 329 -Familienzeitschrift).

    Durch die bundesweit organisierte Beschränkung des freien Wettbewerbs sollte den "newcomern" der Markzutritt durch die Reservierung von Kundenstämmen unmöglich gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 25.1.1983 - KZR 12/81, BGHZ 86, 324, 330 - Familienzeitschrift).

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