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   BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78   

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https://dejure.org/1979,175
BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78 (https://dejure.org/1979,175)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1979 - KZR 14/78 (https://dejure.org/1979,175)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1979 - KZR 14/78 (https://dejure.org/1979,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines ausstehenden Lizenzbetrags - Erschöpfung von Patentrechten durch die entgeltliche Veräußerung einer Anlage zur Herstellung von Skiern - Lehre der Erschöpfung technischer Schutzrechte - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 121
  • GRUR 1980, 38
  • DB 1980, 824
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50

    Patentvergleich und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Sie besagt in ihrem Kern, daß eine Sache, in der sich ein geschützter Erfindungsgedanke verkörpert, den Verbietungsrechten des Schutzrechtsinhabers nicht mehr unterliegt, wenn sie von diesem oder von einem durch ihn hierzu ermächtigten Dritten in den Verkehr gebracht wird (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGHZ 2, 261, 267/268 - Tauchpumpensatz; BGHZ 3, 193, 200 - Tauchpumpen).
  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Sie besagt in ihrem Kern, daß eine Sache, in der sich ein geschützter Erfindungsgedanke verkörpert, den Verbietungsrechten des Schutzrechtsinhabers nicht mehr unterliegt, wenn sie von diesem oder von einem durch ihn hierzu ermächtigten Dritten in den Verkehr gebracht wird (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGHZ 2, 261, 267/268 - Tauchpumpensatz; BGHZ 3, 193, 200 - Tauchpumpen).
  • RG, 16.06.1915 - I 57/15

    Zwangslizenz

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Nach dem Zweck eines solchen Veräußerungsvertrages ist deshalb regelmäßig anzunehmen, daß der Veräußerer dem Erwerber eine Erlaubnis zur Anwendung des geschützten Verfahrens mit Hilfe der Vorrichtung auch dann erteilt hat, wenn ausdrückliche Vereinbarungen über eine solche Lizenz weder in dem Kaufvertrag noch sonst getroffen worden sind (vgl. RGZ 86, 436, 440; 124, 317, 319; 135, 145, 148 - Bandeisenreifen; 142, 168, 169 - Loseblätterbuch).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59
    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Die Vereinbarung einer solchen Ausübungspflicht ist auch bei einer einfachen Lizenz dann rechtlich unbedenklich, wenn die Lizenzberechnung auf der Basis einer Stücklizenz zu erfolgen hat (BGH GRUR 1961, 470, 471 - Mitarbeiterurkunde).
  • RG, 11.05.1929 - I 357/28

    Muß der Käufer einer patentierten Maschine, der sich zur Zahlung eines einmaligen

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Nach dem Zweck eines solchen Veräußerungsvertrages ist deshalb regelmäßig anzunehmen, daß der Veräußerer dem Erwerber eine Erlaubnis zur Anwendung des geschützten Verfahrens mit Hilfe der Vorrichtung auch dann erteilt hat, wenn ausdrückliche Vereinbarungen über eine solche Lizenz weder in dem Kaufvertrag noch sonst getroffen worden sind (vgl. RGZ 86, 436, 440; 124, 317, 319; 135, 145, 148 - Bandeisenreifen; 142, 168, 169 - Loseblätterbuch).
  • RG, 14.10.1931 - I 71/31

    1. Über mittelbare Patentverletzung und ihre Beziehung zur Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Sie besagt in ihrem Kern, daß eine Sache, in der sich ein geschützter Erfindungsgedanke verkörpert, den Verbietungsrechten des Schutzrechtsinhabers nicht mehr unterliegt, wenn sie von diesem oder von einem durch ihn hierzu ermächtigten Dritten in den Verkehr gebracht wird (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGHZ 2, 261, 267/268 - Tauchpumpensatz; BGHZ 3, 193, 200 - Tauchpumpen).
  • RG, 10.02.1932 - I 223/31

    1. Zur Behandlung der sog. Konstruktionspatente. 2. Welche Rechtsfolgen treten

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Nach dem Zweck eines solchen Veräußerungsvertrages ist deshalb regelmäßig anzunehmen, daß der Veräußerer dem Erwerber eine Erlaubnis zur Anwendung des geschützten Verfahrens mit Hilfe der Vorrichtung auch dann erteilt hat, wenn ausdrückliche Vereinbarungen über eine solche Lizenz weder in dem Kaufvertrag noch sonst getroffen worden sind (vgl. RGZ 86, 436, 440; 124, 317, 319; 135, 145, 148 - Bandeisenreifen; 142, 168, 169 - Loseblätterbuch).
  • RG, 05.11.1930 - I 123/30

    1. Erstrecken sich Patentschutz und Warenzeichenschutz dann, wenn der patentierte

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Hinsichtlich eines Sachpatents bedeutet dies, daß die die Lehre des Schutzrechts verkörpernde Sache mit der Veräußerung durch den Schutzrechtsinhaber (oder seinen Lizenznehmer) in dem genannten Sinne "gemeinfrei" wird, daß also der Erwerber die Sache in beliebiger Weise benutzen darf (RGZ 130, 242, 244 - Type H-Heizkissen; BGH LM § 6 PatG Nr. 15).
  • RG, 01.11.1933 - I 119/33

    1. Zur Rechtsstellung des Erwerbers einer Maschine, durch die sog. "neutrale

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
    Nach dem Zweck eines solchen Veräußerungsvertrages ist deshalb regelmäßig anzunehmen, daß der Veräußerer dem Erwerber eine Erlaubnis zur Anwendung des geschützten Verfahrens mit Hilfe der Vorrichtung auch dann erteilt hat, wenn ausdrückliche Vereinbarungen über eine solche Lizenz weder in dem Kaufvertrag noch sonst getroffen worden sind (vgl. RGZ 86, 436, 440; 124, 317, 319; 135, 145, 148 - Bandeisenreifen; 142, 168, 169 - Loseblätterbuch).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Eine solche Zustimmung muß allerdings nicht ausdrücklich erteilt werden, sondern kann auch stillschweigend erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.1979 - KZR 14/78, GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    Die zur freien Benutzbarkeit führende Erschöpfung der Rechte aus einem mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten Patent tritt bei einem nach § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geschützten unmittelbaren Verfahrenserzeugnis grundsätzlich ein, wenn es durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Deutschland in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1979 - KZR 14/78, GRUR 1980, 39 - Fullplastverfahren; Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 9 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    c) Fehlen entgegenstehende Abreden, ist in der Lieferung des die Schweißdaten enthaltenden Datenträgers an Dritte seitens des Patentinhabers oder seiner Lizenznehmer die (stillschweigende) Erlaubnis für die Abnehmer zu sehen, das geschützte Verfahren zweckentsprechend anzuwenden (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 24.9.1979 - KZR 14/78, GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der derjenige, der vom Inhaber eines Verfahrenspatents eine zur Ausübung des Verfahrens erforderliche Vorrichtung erworben hat, diese bestimmungsgemäß benutzen darf, wenn ausdrückliche entgegenstehende Abreden fehlen (§§ 133, 157, 242 BGB; BGH Urt. v. 24.9.1979 - KZR 14/78, GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren).

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