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   BGH, 26.02.1970 - KZR 17/68   

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https://dejure.org/1970,1104
BGH, 26.02.1970 - KZR 17/68 (https://dejure.org/1970,1104)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1970 - KZR 17/68 (https://dejure.org/1970,1104)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1970 - KZR 17/68 (https://dejure.org/1970,1104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 855
  • MDR 1970, 487
  • DB 1970, 451
  • DB 1970, 773
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12

    Kündigung - Geschäftsführer

    Auch die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1970 (KZR 17/68, NJW 1970, 855) betreffend die von einer Mineralölgesellschaft gegenüber ihren Tankstellenverwaltern ausgesprochene ordentliche Kündigung beruht auf der Annahme einer besonderen Schutzwürdigkeit dieses Personenkreises.
  • OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01

    Kontokündigung gegen eine politische Partei

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet einen allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, die eine angemessene Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange auch des Vertragspartners gebietet (vgl. nur BAGZ 77, 128ff., 133; BGH, NJW 1970, 855f.; BGH, NJW 1986, 1928ff., 1930; BGH, NZG 2000, 1167).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04

    Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses gegenüber einem selbständigen, aber wirtschaftlich abhängigen Vertragspartner sittenwidrig ist, wenn sie eine Sanktion für das Beharren auf vertraglichen Rechtspositionen ist (vgl. 26. Februar 1970 - KZR 17/68 - AP BGB § 138 Nr. 28).
  • BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01

    Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des

    Auch die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1970 (KZR 17/68, NJW 1970, 855) betreffend die von einer Mineralölgesellschaft gegenüber ihren Tankstellenverwaltern ausgesprochene ordentliche Kündigung beruht auf der Annahme einer besonderen Schutzwürdigkeit dieses Personenkreises.
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 19 U 143/13

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Freistellung des

    Zwar kann die Kündigung eines Handelsvertreters nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn die Kündigung aus rechtlich zu missbilligenden Beweggründen ausgesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1970 - KZR 17/68, NJW 1970, 855).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 10 W 114/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung eines ordentlichen Kündigungsrechts durch

    Ihr Vorliegen hat Ausnahmecharakter und erfordert den Nachweis von in hohem Maß verwerflichen Beweggründen (Geschäftsraummiete/Oprée, 2. Aufl., Kap. 15, RdNr. 88; vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1970, NJW 1970, 855 - KZR 17/68 zur Sittenwidrigkeit der Kündigung eines Tankstellenverwalter-Vertrages).
  • OLG Hamburg, 20.02.2003 - 3 U 26/99

    Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Mineralölunternehmen wegen Androhung der

    Allerdings hat der Bundesgerichtshofes die Kündigung eines Tankstellenvertrages als sittenwidrig gemäß 138 BGB angesehen, weil der dortige Pächter die Einführung eines belastenden Rabattsystems abgelehnt und die Gegenseite das zum Anlass für die Kündigung des Tankstellenvertrages genommen hatte (BGH NJW 1970, 855).
  • OLG Köln, 31.03.1995 - 19 U 197/94

    Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Der Bundesgerichtshof hat dies bejaht in einem Fall, in dem eine Mineralölgesellschaft einem Tankstellenpächter die Einführung eines allein seine Provision schmälerndes Rabattsystem nicht nur empfohlen, sondern unter Hinweis auf ihre Kündigungsmöglichkeit "durchzudrücken" versucht hat; er hat darin einen Mißbrauch vertraglicher Rechtspositionen gesehen (BGH NJW 1970, 855 ff.).
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