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   BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02   

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https://dejure.org/2003,405
BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02 (https://dejure.org/2003,405)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2003 - KZR 19/02 (https://dejure.org/2003,405)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02 (https://dejure.org/2003,405)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 5; BGB § 305c Abs. 2; AGBG § 5; BGB § 305c Abs. 2; AGBG § 9; BGB § 307
    Unwirksamkeit einer allgemeinen Kündigungsklausel im formularvertraglichen Franchisevertrag; kundenreundlichste Auslegung bei Klausel zur "Weitergabe von Einkaufsvorteilen"

  • Wolters Kluwer

    Weitergabe von Rabatten und Einkaufsvorteilen an Franchisenehmer - Berufung des Franchisegebers auf etwaige Formnichtigkeit eines von ihm eingebrachten Franchisevertrages - Auslegung eines Franchisevertrages - Unkenntnis des Franchisenehmers von durch den Franchisegeber ...

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Apollo Optik

    Zur Auskehrung von Rückvergütungen, unerlaubter Preisbindung und AGB-Recht

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Formularmäßig verwendeter Franchisevertrag; Weitergabe von Einkaufsvorteilen an Franchisenehmer; geheime Absprachen zwischen Franchisegebern und Lieferanten; "Differenzrabatt"; "kick backs"

  • Judicialis

    AGBG § 5; ; AGBG § 9 Bm; ; AGBG § 9 Ci; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 307 Bm; ; BGB § 307 Ci

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 5 9; BGB § 305c Abs. 2 § 307
    "Apollo-Optik"; Weitergabe von Einkaufsvorteilen an den Franchisenehmer; Kündigung des Franchisevertrages wegen Störung des Vertrauensverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Franchising: Weitergabe von Einkaufsvorteilen durch AGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des Franchisegebers zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen aufgrund Auslegung einer entsprechenden Klausel in den AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Kartellsenats im Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Apollo 4 -, formularmäßiger FV, Weitergabe von Einkaufsvorteilen an FN, geheime Absprachen zwischen FG und Lieferanten, \Differenzrabatt\, \kick-back\

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

Besprechungen u.ä.

  • uni-frankfurt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Profit sharing als Verbundpflicht? Zur Weiterleitung von Netzvorteilen in Franchise-Systemen (Gunther Teubner; ZHR 2004, 78-96)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1635
  • ZIP 2003, 2030
  • MDR 2003, 1344
  • WM 2004, 144
  • BB 2003, 2254
  • DB 2003, 2434
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
    Die Prüfung in der Revisionsinstanz muß sich darauf beschränken, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 29.3.1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889 unter I 2 b m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 78/87

    Kündigung des Handelsvertretervertrages bei vertraglich geregelten

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
    Zu Unrecht beruft sich die Anschlußrevision zur Rechtfertigung der im letzten Absatz des Abschnitts 12.4 des Franchisevertrages enthaltenen Kündigungsklausel auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1988 (I ZR 78/87, ZIP 1988, 1389).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
    a) Die Auslegung des Franchisevertrages durch das Berufungsgericht unterliegt unbeschränkter Nachprüfung in der Revisionsinstanz, da die Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Vertragswerk mit im wesentlichen gleichlautendem Inhalt über die Grenzen eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus - nämlich bundesweit - verwendet (vgl. BGHZ 94, 105, 111; 98, 303, 313 f.).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
    Es ist ihr deshalb nach Treu und Glauben verwehrt, sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer vertraglichen Verpflichtung, Einkaufsvorteile an die Klägerin weiterzugeben, zu entziehen (vgl. BGHZ 121, 224, 233 f.; Bornkamm aaO Rdnr. 41; Kefferpütz aaO S. 791).
  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 342/83

    Auslegung und Wirksamkeit eines formularmäßigen erweiterten und verlängerten

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
    a) Die Auslegung des Franchisevertrages durch das Berufungsgericht unterliegt unbeschränkter Nachprüfung in der Revisionsinstanz, da die Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Vertragswerk mit im wesentlichen gleichlautendem Inhalt über die Grenzen eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus - nämlich bundesweit - verwendet (vgl. BGHZ 94, 105, 111; 98, 303, 313 f.).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
    Da der Klägerin die Höhe der von der Beklagten jeweils vereinnahmten Differenzrabatte und etwaiger sonstiger Einkaufsvorteile nicht bekannt ist, hat ihr die Beklagte nach § 242 BGB hierüber Auskunft zu erteilen (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 307 - "Sitzender Krankentransport").
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02
    b) Als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 1 AGBG (jetzt: § 305 Abs. 1 BGB) ist die Klausel Nr. 6.3 des Franchisevertrages so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der an Geschäften dieser Art normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird (st. Rspr., z.B. BGHZ 102, 384, 389 f. m.Nachw.).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Eine - auch durch die beanstandete Klausel vorgenommene - Ausweitung der außerordentlichen Kündigung auf Gründe, die noch innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen, ist mit diesem Grundgedanken nicht vereinbar (vgl. BGH, Urteile vom 27. März 1991 - IV ZR 130/90 - NJW 1991, 1828, 1829 unter II. 2. a); vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02 - WM 2004, 144, 149 unter C. II. 2. a); Wolf aaO § 10 Nr. 3 Rn. 10).
  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Es ist der Revision zwar einzuräumen, daß der Bundesgerichtshof eine Ausnahme von diesem Grundsatz zuläßt und es für treuwidrig hält, wenn eine Vertragspartei sich auf die Formnichtigkeit eines Vertrages beruft, nachdem sie zuvor über einen längeren Zeitraum besondere Vorteile aus dem nichtigen Vertrag gezogen hat (BGHZ 121, 224, 233 f.; BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02 - BB 2003, 2254, 2255 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Dahinstehen kann, ob der Vertrag dem Schriftformerfordernis des § 34 GWB aF nicht genügte, weil er die Vereinbarungen der Parteien nicht vollständig wiedergab, und ob es der Beklagten gegebenenfalls nach § 242 BGB verwehrt war, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 29/02, WRP 2003, 1448, 1450 - Apollo-Optik; Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., Anh. zu § 34a GWB Rn. 40 ff.; Kefferpütz, WRP 1999, 784, 790 f.).
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

    Weitergabe von seitens des Franchisegebers mit Lieferanten von Mietfahrzeugen

    Zur Frage, ob der Franchisegeber aufgrund des Franchisevertrags oder einer von seiner Tochtergesellschaft mit dem Franchisenehmer getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, Einkaufsvorteile, die die Tochtergesellschaft mit Automobilherstellern ausgehandelt hat und die ihr aus Fahrzeugkäufen des Franchisenehmers zugeflossen sind, an den Franchisenehmer auszuzahlen (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juli 2002 - VIII ZR 59/01, WM 2003, 251 = NJW-RR 2002, 1554; Abgrenzung von BGH, Urteile vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, WM 2004, 144 = NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik und KZR 27/02, WM 2004, 150 = NJW-RR 2003, 1624 - Preisbindung durch Franchisegeber II).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich aus den - zeitlich nach dem vorgenannten Urteil des Senats ergangenen - Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2003 (KZR 19/02, WM 2004, 144 = NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik; KZR 27/02, WM 2004, 150 = NJW-RR 2003, 1624 - Preisbindung durch Franchisegeber II; KZR 29/02, BGH-Report 2003, 1351) nichts für einen Zahlungsanspruch der Klägerin aus dem vorliegenden Franchisevertrag herleiten.

    In diesen Verfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel, er "[gebe] Vorteile ... zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge an den Partner weiter", jedenfalls in ihrer nach § 5 AGBG (jetzt: § 305 c Abs. 2 BGB) maßgeblichen "kundenfreund-lichsten" Auslegung den Franchisegeber verpflichtet, sämtliche Einkaufsvorteile an die Franchisenehmer weiterzugeben, die er in Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten der von den Franchisenehmern zu beziehenden Waren für deren Einkäufe ausgehandelt hat (vgl. nur KZR 19/02, aaO, unter A II 2 und 3).

    c) Soweit die Revisionserwiderung die Auffassung vertritt, die Klägerin könne von der Beklagten zu 1 gemäß §§ 675 Abs. 1, 666, 667 BGB Auskunft und Zahlung verlangen (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, aaO, unter A II 3; Urteil vom 2. Februar 1999 - KZR 11/97, NJW 1999, 2671 = WM 1999, 694, unter II 2 c, in BGHZ 140, 342 insoweit nicht abgedruckt), kommt ein solcher Anspruch im vorliegenden Fall jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte zu 1 als Franchisegeberin, wie oben unter a) bb) ausgeführt, nicht selbst Einkaufsvorteile erzielt und einbehalten hat.

    Dagegen kommt dem Klageantrag auf Erteilung von "Rechenschaft" neben dem begehrten Auskunftsanspruch keine eigenständige Bedeutung zu, weil es im vorliegenden Zusammenhang nicht um eine Rechnungslegung im Sinne einer geordneten Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben geht (BGHZ 93, 327, 329 f.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, aaO, unter A II 4).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

    Der Senat hat in seiner Entscheidung "Preisbindung durch Franchisegeber I" ausgeführt, dass in einem Franchisesystem keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers besteht, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an die Franchisenehmer - gegebenenfalls anteilig neben den Regiebetrieben - herauszugeben (BGH, Urt. v. 2.2.1999 - KZR 11/97, NJW 1999, 2671, 2675 f., insoweit in BGHZ 140, 342 und WuW/E DE-R 264 nicht abgedruckt; offengelassen in BGH, Urt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik).

    Er hat diese Pflicht lediglich im Einzelfall den Regelungen des jeweiligen Franchisevertrages entnommen (BGH NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik; Urt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1172 - Preisbindung durch Franchisegeber II; ebenso BGH, Urt. v. 22.2.2006 - VIII ZR 40/04, NJW-RR 2006, 776, 778 - Hertz).

  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10

    Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz

    Treuwidrigkeit kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann in Betracht, wenn die Vertragspartei, die sich auf die Formnichtigkeit eines Vertrages beruft, zuvor über einen längeren Zeitraum besondere Vorteile aus dem nichtigen Vertrag gezogen hat (BGH BB 2003, 2254).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 29/01

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

    Dem Berufungsgericht kann ferner nicht gefolgt werden, soweit es die Vorgehensweise der Beklagten als durch die Vertragsklausel Nr. 4.4 gedeckt ansieht (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik, unter B II).

    Vielmehr war die Beklagte nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an den Kläger von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag in Höhe von 2 % des Nettoumsatzes hinausgehen (BGH BB 2003, 2254 aaO).

    Der vom Berufungsgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug des Klägers mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung des Klägers, weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil dem Kläger wegen der vertragswidrig nicht an ihn weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (BGH BB 2003, 2254 unter C II 1).

    Die in Nr. 12.4 des Franchisevertrages getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

    Nach der somit maßgeblichen vertraglichen Regelung war die Beklagte nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an den Kläger von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag in Höhe von 3 % des Nettoumsatzes hinausgehen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik unter B II).

    Der vom Landgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug des Klägers mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung des Klägers, weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil dem Kläger wegen der vertragswidrig nicht an ihn weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (BGH BB 2003, 2254 unter C II 1).

    Die in Nr. 12.4 der Franchiseverträge getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 22/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

    Der vom Landgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug der Klägerin mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung der Klägerin weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil der Klägerin wegen der vertragswidrig nicht an sie weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik unter C II 1).

    Die in Nr. 12.4 des Franchisevertrages getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).

    Die Beklagte war nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an die Klägerin von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag hinausgehen (BGH BB 2003, 2254 unter B II).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 21/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

    Nach der somit maßgeblichen vertraglichen Regelung war die Beklagte nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an die Klägerin von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag hinausgehen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik unter B II).

    Der vom Landgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug der Klägerin mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung der Klägerin, weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil der Klägerin wegen der vertragswidrig nicht an sie weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (BGH BB 2003, 2254 unter C II 1).

    Die in Nr. 12.4 des Franchisevertrages getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 20/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 23/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 24 U 188/07

    Übernahme eines Mietvertrages durch Nachmieter - Umfang des Mietausfallschadens

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 28/01

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 5/03

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05

    Kein gesetzlicher Anspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber auf

  • OLG Köln, 05.12.2022 - 11 U 231/21

    Anforderungen an die Form eines Ingenieurvertrags

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - U (Kart) 1/13

    Inhaltskontrolle von vorformulierten Bedingungen in einem Franchise-Vertrag

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09

    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - 10 U 137/07

    Nichteinhaltung der Schriftform als Kriterium für ein auf unbestimmte Zeit

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 43/02

    Abbuchungspraxis bei Abschlagszahlungen eines Tankstellenvertrages;

  • LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12

    Bezugsbindung für markenrelevante Produktgruppen in Franchisevertrag rechtmäßig

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 6/03

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

  • LG Kiel, 18.01.2013 - 14 O 63/11

    Franchise: Wirksamkeit einer Alleinbezugsverpflichtung sowie eines

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06

    Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma -

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 37/05

    Kein gesetzlicher Anspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber auf

  • LG Hannover, 21.02.2023 - 9 O 40/22
  • OLG Brandenburg, 05.10.2005 - 3 U 24/05
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U Kart 43/02

    Vereinbarung von Abschlagszahlungen in Tankstellenvertrag

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