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   BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80   

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https://dejure.org/1981,2317
BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80 (https://dejure.org/1981,2317)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1981 - KZR 19/80 (https://dejure.org/1981,2317)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80 (https://dejure.org/1981,2317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwenddbarkeit - Bestimmter Marktanteil - Wesentlicher Wettbewerb - Voraussetzungen - Abhängigkeit - Berühmte Marke

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kartellrechtliche Leistungsverfügungen

Papierfundstellen

  • GRUR 1981, 917
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Daran fehlt es bei Leistungsanträgen, mit denen nur allgemein die Belieferung "auf Bestellung des Klägers" begehrt wird, ohne dass die zu liefernden Gegenstände konkretisiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, WuW/E BGH 1885, 1886 - adidas; Urteil vom 22. Januar 1985 - KZR 35/83, WuW/E BGH 2125, 2126 - Technics).
  • BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20

    Fernwärmenetz Stuttgart

    In diesen Fällen entspricht es den Grundsätzen der Prozessökonomie, den Rechtsstreit mit einer Feststellungsklage zu führen (BGH, Urteile vom 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E BGH 1567 [juris Rn. 12] - Nordmende; vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, WuW/E BGH 1885 [juris Rn. 10] - Sportschuhe; vom 22. Januar 1985 - KZR 35/83, WuW/E BGH 2125 [juris Rn. 12] - Technics; vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, WRP 2016, 229 Rn. 25 - Porsche-Tuning).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des

    Ein Leistungsantrag im Sinne von § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO, gerichtet auf die Abgabe eines Vertragsangebots, setzt allerdings voraus, dass die Abgabe eines konkreten Angebots verlangt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, juris Rn. 9 - Sportschuhe).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Es hat nur die Funktion, eine grobe Vorsichtung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile v. 30.6.1981 - KZR 19/80, WuW/E 1885, 1887 - Adidas; v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I u. v. 19.3.1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung).
  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    Am Maßstab des Artikels 85 EWG-Vertrag ist jedoch nicht zu prüfen, was die Beklagte tun könnte, sondern was sie tatsächlich getan hat (vgl. in diesem Sinne zu § 26 Abs. 2 GWB: BGH GRUR 1981, 917, 918 r.Sp. - Sportschuhe).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Die Beklagte hat diese Befürchtung, für die im ersten Revisionsverfahren noch keine konkreten Anhaltspunkte vorlagen (vgl. das Senatsurteil vom 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätte, im wieder eröffneten Berufungsverfahren unter anderem durch zwei Umfragen der Gesellschaft für Marktforschung sowie durch ein Gutachten der Deutschen Treuhandgesellschaft zu belegen versucht. Das Berufungsgericht hat hierzu noch keine Feststellungen getroffen; es wird zu prüfen haben, ob diese Gutachten eine hinreichende Konkretisierung des - bestrittenen - Vorbringens der Beklagten enthalten und zu einer Beweiserhebung Veranlassung geben können. Dabei wird zu beachten sein, daß es - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30. Juni 1981 (aaO.) zum Ausdruck gebracht - auf die drohende Gefahr erheblicher Vermögensnachteile ankommt (vgl. auch BGH, Urt. v. 30.6.1981 - KZR 19/80, GRUR 1981, 917, 918 = WuW/E 1885 - Sportschuhe).
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09

    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher

    Dieser Vortrag genügt den Anforderungen, die an einen auf Belieferung gerichteten Leistungsantrag zu stellen sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, zitiert nach juris, Tz. 9; Emmerich in Immenga/ Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 33 Rdnr. 102).
  • BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83

    Begriff der Abhängigkeit

    Daher ist auch im vorliegenden Fall gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlich, daß mit dem Leistungsantrag die Annahme eines konkreten Kaufangebots, in dem die zu liefernden Waren nach Gegenstand und Zahl genau bestimmt sind, verlangt wird (vgl. BGH Urt. v. 30.6.1981 - KZR 19/80 = WuW/E BGH 1885, 1886 = GRUR 1981, 917 - Sportschuhe).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02

    Wettbewerbsbeschränkende unbillige Behinderung und Diskriminierung:

    Andernfalls besteht die Gefahr, dass es wegen noch ausstehender Regelungen zur weiteren Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien kommt (BGH NJW-RR 1994, 317; vgl. auch BGH GRUR 1981, 917 - Sportschuhe).
  • OLG München, 10.06.2010 - U (K) 5651/09

    Wettbewerbsbeschränkung durch ein Lebensversicherungsunternehmen: Diskriminierung

    Die Feststellungsklage gemäß dem Berufungshilfsantrag ist ebenfalls zulässig (§ 256 Abs. 1 ZPO; BGH, Urt. v. 30.06.1981 - KZR 19/80, juris, Tz. 10, Tz. 23 - adidas), aber aus den vorstehenden Gründen nicht begründet.
  • LG Köln, 16.02.2001 - 90 O 10/01
  • LG Stuttgart, 26.04.2007 - 17 O 625/06
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