Rechtsprechung
BGH, 14.07.1998 - KZR 19/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Marktbeherrschendes Unternehmen oder marktstarkes Unternehmen i.S. des § 26 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Normadressat i.S. des § 26 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Zur Bestimmung des gem. § 26 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes ...
- Judicialis
GWB § 26 Abs. 2; ; GWB § 26 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 26 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 35; ; GWB § 26 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 286
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 26 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.1997 - KZR 19/97
- BGH, 14.07.1998 - KZR 19/97
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04
Münchener Trabrennbahn
b) Entgegen der Ansicht der Revision weicht das Berufungsurteil in der Frage der Rechtswidrigkeit dieser Drohungen auch nicht von dem Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1998 ab (KZR 19/97, WuW/E DE-R 222-223), mit dem das der Räumungsklage des Beklagten zu 1 gegen den Kläger stattgebende Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen wurde, weil ein Verein, der als einziger in einem bestimmten Großraum ansässiger Veranstalter Trabrennen veranstaltet und über ein Rennbahngelände mit Einrichtungen verfügt, die ein tägliches Training von Rennpferden ermöglichen, verpflichtet sein kann, einem Berufstrainer wie anderen Trabertrainern Boxen zu vermieten.
Rechtsprechung
BGH, 19.06.1997 - KZR 19/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Erfordernis eines Vollstreckungsschutzantrags - Ausnahmefall des Entgegenstehens erheblicher Hindernisse
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.1997 - KZR 19/97
- BGH, 14.07.1998 - KZR 19/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 130/96
Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 19.06.1997 - KZR 19/97
Hierfür ist auch die Erwägung maßgebend, daß über den Antrag nach § 712 ZPO regelmäßig aufgrund mündlicher Verhandlung und somit nach zuverlässiger Sicherung rechtlichen Gehörs des Vollstreckungsgläubigers entschieden wird, so daß auch dessen Interessen angemessen berücksichtigt werden können, was im Verfahren nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht in gleicher Weise möglich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.6.1996 - VIII ZR 130/96, NJW 1996, 2103, m.w.N.). - BGH, 24.09.1996 - KZR 19/96
Auszug aus BGH, 19.06.1997 - KZR 19/97
Zu berücksichtigen ist schließlich auch, daß bei der Entscheidung über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung das Interesse eines Gläubigers, zu dessen Gunsten ein Urteil eines Oberlandesgerichts ergangen ist, an einer unverzüglichen Rechtsverfolgung regelmäßig Vorrang hat (vgl. BGH, Beschl. v. 24.9.1996 - KZR 19/96, WuW/E 3096, 3098 - Remailing).