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   BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78   

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https://dejure.org/1979,1413
BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78 (https://dejure.org/1979,1413)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1979 - KZR 20/78 (https://dejure.org/1979,1413)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1979 - KZR 20/78 (https://dejure.org/1979,1413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot - Gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise oder Abwägung der Individualinteressen bei Frage der Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung des betroffenen Unternehmens durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 204
  • GRUR 1980, 125
  • DB 1980, 202
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Das Landgericht Stuttgart hatte ihrer Klage gegen die Firma G. stattgegeben; auf die Berufung der Firma G. ist die Klage abgewiesen worden (OLG Stuttgart Urteil vom 15. Juni 1978, WuW/E 2001); auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urteil vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78).

    Damit übersieht die Revision, daß es - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Mai 1979 in dem Parallelverfahren gegen die Firma Graupner, KZR 13/78 ausgeführt hat - insoweit zunächst nur um eine verhältnismäßig grobe Sichtung geht, während die nähere Differenzierung für den Einzelfall der danach noch notwendigen Interessenabwägung zur Frage einer sachlich gerechtfertigten Lieferungsverweigerung vorbehalten bleibt.

    Die Besonderheiten des Versandhandels haben, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1979 (a.a.O.) ausgeführt hat, nicht zu einem völligen Fortfall der für den Warenvertrieb wesentlichen unternehmerischen Tätigkeit, sondern zu einer Anpassung und Entsprechung auf der Ebene dieser besonderen Vertriebsform geführt.

    Aus diesem Grund ist der Ausschluß eines Unternehmens vom Warenbezug dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn dieses (anderen zum Bezug zugelassenen Unternehmen gleichartige) Unternehmen nur bei Unterwerfung unter solche Vertragsbedingungen zugelassen wird, deren Übernahme unzumutbar ist (BGH Beschluß vom 24. Februar 1976, GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429, 1433, 1434 - Bedienungsfachgroßhändler; ferner Urteil vom 8. Mai 1979, KZR 13/78 in dem Parallelverfahren gegen die Firma Graupner).

    Der erkennende Senat hat daher bereits in dem angeführten Urteil vom 8. Mai 1979 (KZR 13/78 - Modellbauartikel) darauf hingewiesen, daß es für die Interessenabwäwägung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt.

    Es bedarf daher keiner näheren Erörterung, ob der auf § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 GWB gestützte Anspruch auf Belieferung stets Verschulden voraussetzt oder, wie das Berufungsgericht gemeint hat, auch unabhängig vom Verschulden als Folge des Anspruchs auf Unterlassung der Diskriminierung durchgesetzt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 8. Mai 1979, KZR 13/78 in der Parallelsache gegen die Firma G.).

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Dem Diskriminierungsverbot unterliegen nach § 26 Abs. 2 S. 2 GWB solche Unternehmen, die zwar nicht marktbeherrschend sind, deren wirtschaftliche Stellung im Einzelfall gegenüber einem Unternehmen aber so stark ist, daß ihre Maßnahmen dieselben Auswirkungen für abhängige Unternehmen haben, als wenn sie von einem marktbeherrschenden Unternehmen ausgingen (BGH Urteil vom 20. November 1975, GRUR 1976, 206, 207 = NJW 1976, 801, 802 - Rossignol; dort auch zur Entstehungsgeschichte).

    Ob eine ausreichende Ausweichmöglichkeit vorhanden ist, beurteilt sich - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. November 1975 (a.a.O.) ausgeführt hat - vor allem nach objektiven Merkmalen, nämlich danach, welche Möglichkeiten auf dem relevanten Markt vorhanden sind, von der Ware des diskriminierenden Unternehmens auf Waren anderer Unternehmen auszuweichen.

    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob für die Liefersperre ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, auf eine Abwägung der Interessen der Beklagten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes ankommt (vgl. BGH GRUR 1976, 206, 208 = NJW 1976, 801, 803 - Rossignol).

    Die auf der Grundlage des § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 GWB ausgesprochene Verpflichtung der Beklagten zur Belieferung der Klägerin enthält die Verurteilung zur Annahme des Kaufvertragsangebots der Klägerin (BGHZ 36, 91, 100 - Gummistrümpfe, ausführlich mit Anträgen in GRUR 1962, 263, 267; siehe auch BGH GRUR 1976, 206, 209 - Rossignol zu den dortigen Feststellungsanträgen).

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Die Abwicklung eines Kaufvertrags erfolgt regelmäßig Zug um Zug (§ 433 BGB); der Klage auf Leistung steht die Einrede nach § 322 Abs. 1 BGB entgegen (vgl. zuletzt zum Werkvertrag BGHZ 61, 42, 44).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Die auf der Grundlage des § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 GWB ausgesprochene Verpflichtung der Beklagten zur Belieferung der Klägerin enthält die Verurteilung zur Annahme des Kaufvertragsangebots der Klägerin (BGHZ 36, 91, 100 - Gummistrümpfe, ausführlich mit Anträgen in GRUR 1962, 263, 267; siehe auch BGH GRUR 1976, 206, 209 - Rossignol zu den dortigen Feststellungsanträgen).
  • BGH, 20.12.1961 - V ZR 65/60
    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Zwar ist auch ohne entsprechenden Klageantrag die Zug-um-Zug-Verurteilung auszusprechen, wenn die Einrede aus § 322 Abs. 1 BGB mit Recht erhoben worden ist (vgl. BGH Urteil vom 20. Dezember 1961, NJW 1962, 628, 629 = LM BGB § 322 Nr. 1).
  • BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75

    Golfrasenmäher

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Dabei kann offen bleiben, ob bereits die Entfernung der Garantiekarten als rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb der Beklagten zu werten ist (vgl. BGH GRUR 1978, 364 = WRP 1978, 364 - Golfrasenmäher zur Entfernung des Hersteller-Serien- und Gerätenummernschilds durch den Händler).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 7/66

    Diskriminierung durch Preisbinder

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. November 1967 (BGHZ 49, 90, 95 ff - Jägermeister) näher ausgeführt hat, beruht die Einbeziehung der preisbindenden Unternehmen in den Kreis der Normadressaten des § 26 Abs. 2 GWB auf der Stellung dieser Unternehmen auf dem Markt.
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Bei einem Handeln zu Wettbewerbszwecken, wie es hier in Frage steht, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr; der Verletzer muß daher seinerseits diese tatsächliche Vermutung ausräumen, wobei nach ständiger Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH GRUR 1967, 362, 365, 366 - Spezialsalz, insoweit nicht in BGHZ 46, 305; ferner BGH GRUR 1973, 208, 209, 210 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin).
  • BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75

    Anspruch auf Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen nach zulässigem Abbruch

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Das Berufungsgericht ist insoweit mit Recht davon ausgegangen, daß auch das Verhalten der Klägerin, nachdem die Liefersperre ausgesprochen war, in die Beurteilung einzubeziehen ist; denn die Klägerin erstrebt eine künftige Belieferung, und so, wie eine zunächst berechtigte Lieferverweigerung aufgrund einer Änderung der Verhältnisse ungerechtfertigt werden kann (vgl. BGH NJW 1976, 2302, 2303 - Sehhilfen), können auch nach der Liefersperre eingetretene Umstände zu ihrer Rechtfertigung beitragen.
  • BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für

    Auszug aus BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
    Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß zwei weitere namhafte Hersteller von Modellbauartikeln eine Belieferung der Klägerin ablehnen mit der Folge, daß die Klägerin auch insoweit zu einem gerichtlichen Vorgehen gezwungen ist, um ihre behaupteten Lieferansprüche durchzusetzen (vgl. auch BGH vom 17. Januar 1979, WRP 1979, 445, 447 - Fernsehgeräte).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

  • BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75

    Zusatzrabattverweigerung als unbillige Behinderung durch sachlich nicht

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall vor (vgl. für das Verhältnis von Versandhandel und stationärem Handel BGH, Urt. v. 24.9.1979 - KZR 20/78, WuW/E 1629, 1631 - Modellbauartikel II).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Für eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise, die im Ergebnis auf wirtschaftspolitische Überlegungen hinausliefe, ist kein Raum (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.1979 - KZR 20/78, GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II).

    Danach kann eine Interessenverfolgung nicht als sachlich berechtigt anerkannt werden, die darauf abzielt, den Leistungswettbewerb außer Kraft zu setzen, und im konkreten Fall zu einer unangemessenen Einschränkung der Handlungsfreiheit des diskriminierten Unternehmens führt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 Lüsterbehangsteine; BGH, Urt. v. 24.09.1979 - KZR 20/78, WuW/E 1629, 1632 - Modellbauartikel II).

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Das kann, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, bis zu einem Kontrahierungszwang nach § 26 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 GWB führen (vgl. BGHZ 36, 91, 100 - Gummistrümpfe; BGH, Urt. vom 8. Mai 1979 - KZR 13/78, WuW/E 1587 = GRUR 1979, 792, 793 - Modellbauartikel I; Urt. vom 24. September 1979 - KZR 20/78, WuW/E 1629 = GRUR 1980, 125, 128 f. - Modellbauartikel II; Urt. vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491 = GRUR 1988, 642, 644 f. - Opel-Blitz).

    Dies begegnet aber schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil dort ein objektiv-generalisierender Maßstab anzulegen ist, während im Rahmen des § 26 Abs. 2 GWB die wirtschaftlichen Individualinteressen der Beteiligten, wenngleich unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, gegeneinander abzuwägen sind (st. Rspr.; vgl. BGH Beschl. vom 15. April 1986 - KVR 3/85, NJW 1986, 2954, 2956 - EH-Partnervertrag; Urt. vom 24. September 1979 - KZR 20/78, WuW/E 1629 = GRUR 1980, 125, 127 f. - Modellbauartikel II; Urt. vom 20. November 1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391 = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol m. w. Nachw.).

  • OLG München, 17.06.2010 - U (K) 1607/10

    Kartellrechtsverstoß: Beschränkung des Zugangs zu Geldautomaten für

    Ob eine Behinderung unbillig ist oder für die Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund vorliegt, bestimmt sich auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH GRUR-RR 2008, 181 ff. Tz. 13 - Autoruf-Genossenschaft II ; GRUR 2004, 966, 968 - Standard-Spundfass ; NJW 1989, 3010, 3012 - Sportartikelmesse ; GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II ).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auch wenn eine marktbeherrschende Stellung nach § 22 Abs. 1 oder 2 GWB, die zu einer Maßnahme der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB Anlaß geben könnte, nicht vorliegt, so kann doch in derartigen Fällen eine Abhängigkeit des Handels im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB bestehen mit der Folge, daß der Hersteller dem Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt (vgl. BGH WuW/E 1391, 1393 f. = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol; WuW/E 1429, 1430 f. = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler; WuW/E 1567 f. = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I; WuW/E 1629, 1630 f. = GRUR 1980, 125, 126 f. - Modellbauartikel II; WuW/E 1635 f. = GRUR 1980, 180, 181 - Fernsehgeräte II; WuW/E 2125, 2127 f. = GRUR 1985, 394, 395 - Technics).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Damit übersieht die Rechtsbeschwerde, daß das Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit in § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB nur eine verhältnismäßig grobe Sichtung bezweckt, während die nähere Differenzierung für den Einzelfall der danach noch notwendigen umfassenden Interessenabwägung zur Frage der "Unbilligkeit" der Behinderung vorbehalten bleibt (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1979 - KZR 20/78 - WuW/E BGH 1629, 1631 "Modellbauartikel II" und KZR 16/78 - WuW/E BGH 1671, 1672 "robbe-Modellsport").
  • OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16

    Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen

    Die von den Klägerinnen postulierte Verletzung dieser Vorschriften ist auch deshalb nicht geeignet, die kartellrechtliche Unbilligkeit der mit der angegriffenen Maßnahme einhergehenden Behinderungen zu begründen (vgl. zu außerhalb des GWB stehenden wirtschaftspolitischen Zielen BGH, Urt. v. 24. September 1979 - KZR 20/78, - Modellbauartikel II, juris, dort Tz. 27 [insoweit in GRUR 1980, 125 nicht abgedruckt] Loewenheim in: Loewenheim/Meessen/Riesen-kampff/Kersting/Meyer-Lindemann, a. a. O., § 19 GWB Tz. 24).
  • OLG München, 28.01.2010 - U (K) 3946/09

    Veranstaltung von Pressekonferenzen durch Fußballvereine: Zulassung von

    Ob eine Behinderung unbillig ist oder für die Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund vorliegt, bestimmt sich auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes (BGH GRUR-RR 2008, 181 ff. Tz. 13 - Autoruf - Genossenschaft II ; GRUR 2004, 966, 968 - Standard - Spundfass ; NJW 1989, 3010, 3012- Sportartikelmesse ; GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II).

    Eine Behinderung, zu deren Rechtfertigung sich ein Unternehmen darauf beruft, dass der Behinderte nicht am Zutritt als solchem, sondern nur in einer Verhaltensweise danach eingeschränkt ist, ist aber nur dann unbillig oder sachlich nicht gerechtfertigt, wenn der Zutritt an Bedingungen geknüpft ist, deren Einhaltung dem Behinderten unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zuzumuten ist (BGH NJW-RR 1987, 929, 931 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II ; GRUR 1981, 208, 209 - Rote Liste ; GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II ).

  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Die Besonderheiten des Geschäftsverkehrs mit der Beklagten - insbesondere die Frage, ob die Klägerin den Ansprüchen genügt, die die Beklagte an ihre Facheinzelhändler stellt - sind im Rahmen der notwendigen Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1979 - KZR 13/78, GRUR 1979, 792, 794 = WuW/E 1587; Urt. v. 24.9.1979 - KZR 20/78, GRUR 1980, 125, 127 = WuW/E 1629 - Modellbauartikel I und II).
  • BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79

    Unbillige Behinderung durch Verbandsbeschluß

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  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

  • LG Hamburg, 09.08.1989 - 15 O 74/89

    Ausweisung der erhobenen Daten eines Werbeträgers; Anspruch auf Aufnahme in

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.05.2010 - 4 HKO 2611/09

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot: Belieferungsanspruch eines

  • OLG Stuttgart, 08.03.1991 - 2 U (Kart) 266/90

    Anspruch eines Katalysatorvertriebs gegen den marktstarken Hersteller auf

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.05.2010 - 4 HKO 3670/09

    Vorliegen eines kartellrechtlichen Belieferungsanspruchs, Zulässigkeit qualitativ

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