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   BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97   

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https://dejure.org/1999,8436
BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97 (https://dejure.org/1999,8436)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1999 - KZR 30/97 (https://dejure.org/1999,8436)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1999 - KZR 30/97 (https://dejure.org/1999,8436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Diskriminierungsverbot - Lieferungsanspruch - Druckerzeugnis - Ungleichbehandlung - Sachlicher Grund - Bahnhofsbuchhandel

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 26 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 35 Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 566; ; ZPO § 515 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2 S. 1
    Rechtfertigung der Bevorzugung von Bahnhofsbuchhandlungen bei der Belieferung mit Zeitschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97
    a) Ob eine Ungleichbehandlung im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB sachlich gerechtfertigt ist, beurteilt sich nach einer Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 81, 322, 331 - Original - VW-Ersatzteile II; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 196 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Beklagte sei gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 1 GWB a.F. (entspr. § 20 Abs. 1, § 33 Satz 1 GWB n.F.) verpflichtet, die Klägerin für die von ihr auf S- und U-Bahnhöfen betriebenen Verkaufsstätten, wie bisher, direkt zu beliefern, hält - wie der Senat bereits in den Parallelverfahren KZR 30/96 (Urt. v. 17.3.1998, WuW/E DE-R 134 - Bahnhofsbuchhandel) und KZR 6/97 (Urt. v. 10.11.1998, WuW/E DE-R 220 - U-Bahn-Buchhandlungen) für gleichgelagerte Sachverhalte entschieden hat - revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97
    Vielmehr kann die Beklagte für sich in Anspruch nehmen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen durch § 20 Abs. 1 GWB nicht grundsätzlich gehindert ist, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält.
  • BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97

    Anspruch eines Zeitschrifteneinzelhändlers auf Fortsetzung der Belieferung zu

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Beklagte sei gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 1 GWB a.F. (entspr. § 20 Abs. 1, § 33 Satz 1 GWB n.F.) verpflichtet, die Klägerin für die von ihr auf S- und U-Bahnhöfen betriebenen Verkaufsstätten, wie bisher, direkt zu beliefern, hält - wie der Senat bereits in den Parallelverfahren KZR 30/96 (Urt. v. 17.3.1998, WuW/E DE-R 134 - Bahnhofsbuchhandel) und KZR 6/97 (Urt. v. 10.11.1998, WuW/E DE-R 220 - U-Bahn-Buchhandlungen) für gleichgelagerte Sachverhalte entschieden hat - revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97
    Vielmehr kann die Beklagte für sich in Anspruch nehmen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen durch § 20 Abs. 1 GWB nicht grundsätzlich gehindert ist, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält.
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97
    Da die Klage auf Feststellung einer Belieferungspflicht für Verkaufsstätten auf U- und S-Bahnhöfen von Anfang an unbegründet war, kann durch den von der Klägerin behaupteten Verkauf von 50 dieser Vertriebsstätten keine Erledigung eingetreten sein (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 83, 12, 13 m.w.N.).
  • OLG München, 10.06.2010 - U (K) 5651/09

    Wettbewerbsbeschränkung durch ein Lebensversicherungsunternehmen: Diskriminierung

    Dies schließt auch eine Umgestaltung zum Nachteil einzelner Vertriebsmittler nicht aus, sofern hierfür ein sachlich berechtigtes Interesse besteht und die Handlungsfreiheit des benachteiligten Unternehmens nicht unangemessen beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1999 - KZR 30/97 = BeckRS 1999 30082312, juris, Tz. 22).

    Ein sachliches Interesse für die Beseitigung der Sonderstellung der Klägerin ergibt sich für die Beklagte daraus, daß sie andernfalls befürchten müsste, andere Makler würden unter Hinweis auf die Sonderstellung der Klägerin gemäß der Maklervereinbarung vom 17.06.2005 eine Gleichbehandlung mit der Klägerin beanspruchen (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1999 - KZR 30/97 = BeckRS 1999 30082312, juris, Tz. 22).

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