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   BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93   

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https://dejure.org/1995,1454
BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93 (https://dejure.org/1995,1454)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1995 - KZR 34/93 (https://dejure.org/1995,1454)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1995 - KZR 34/93 (https://dejure.org/1995,1454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Behinderungsverbot - Verkauf unter Einstandspreis - Verband - Kartellrecht - Klagebefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 4, § 35 Abs. 3
    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung überlegener Marktmacht in Verdrängungsabsicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 35 Abs. 3 - "Hitlisten-Platten"; GWB § 26 Abs. 4
    Verkauf unter Einstandspreis als unbillige Behinderung i.S. von § 26 Abs. 4 GWB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 203
  • NJW 1995, 2293
  • ZIP 1995, 1045
  • MDR 1996, 491
  • GRUR 1995, 690
  • WM 1995, 1337
  • DB 1995, 1459
  • afp 1995, 625
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56

    Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93
    Bei der Beurteilung von Verkäufen unter dem Einstandspreis anhand des § 26 Abs. 4 GWB ist - gerade auch im Hinblick auf den Gesetzeszweck, die Freiheit des Wettbewerbs zu sichern - davon auszugehen, daß es dem Unternehmer im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung grundsätzlich freisteht, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (vgl. BGHZ 28, 54, 60 - Direktverkäufe; BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2549 - Preiskampf m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93
    Soweit die Klägerin ihren Unterlassungsanspruch auf § 1 UWG stützt, ist sie im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F. ebenfalls prozeßführungsbefugt (BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93
    Bei der Beurteilung von Verkäufen unter dem Einstandspreis anhand des § 26 Abs. 4 GWB ist - gerade auch im Hinblick auf den Gesetzeszweck, die Freiheit des Wettbewerbs zu sichern - davon auszugehen, daß es dem Unternehmer im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung grundsätzlich freisteht, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (vgl. BGHZ 28, 54, 60 - Direktverkäufe; BGH, Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WuW/E 2547, 2549 - Preiskampf m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1971 - KZR 8/70

    Mitgliederbelieferung als Wettbewerbswidrigkeit und Kartellverstoß

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93
    Außerhalb des Tatbestands des § 26 Abs. 4 GWB liegende Umstände, die das Verhalten der Beklagten wettbewerbswidrig machen könnten (vgl. dazu BGHZ 56, 327, 336 f. - Feld und Wald I; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 30 Rdn. 9), hat die Klägerin nicht dargetan und auch nicht zum Inhalt ihres Klageantrags gemacht.
  • BGH, 04.02.1986 - KZR 33/84

    Herstellerpreiswerbung; Werbung mit gegenüber der Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93
    Es ist auch nicht erforderlich, daß der Verband Mitglieder hat, die durch die als verletzt bezeichnete Vorschrift geschützt sind (vgl. BGH, Urt. v. 4.2.1986 - KZR 33/84, WuW/E 2256, 2259 - Herstellerpreiswerbung; OLG Koblenz WuW/E OLG 3263, 3265; Emmerich aaO. § 35 Rdn. 109; GK/Benisch, GWB, 4. Aufl., § 35 Rdn. 37; a.A. v. Gamm, WRP 1987, 290, 291; Bechtold, Kartellgesetz, § 35 Rdn. 11; Hennig aaO. § 35 Rdn. 35).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93
    Es ist vielmehr jedenfalls in Handelsbetrieben mit breitem Sortiment zulässig, auf die Werbewirkung eines Unter-Einstandspreis-Angebots zu setzen, um mit dem Absatz des gesamten Angebots ein möglichst günstiges Betriebsergebnis zu erzielen (vgl. - zu § 1 UWG - BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, WuW/E 2039, 2042 - Verkauf unter Einstandspreis II; vgl. weiter Möschel, ZRP 1989, 371, 373 f. und in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 22 Rdn. 123; Markert aaO. § 26 Rdn. 376).
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Auszug aus BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93
    Darin liegt lediglich eine Antragserweiterung, mit der keine Änderung der tatsächlichen, vom Tatrichter bereits gewürdigten Grundlage des Klagevorbringens verbunden ist; eine solche Klageänderung ist auch noch in der Revisionsinstanz zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93, WM 1994, 76 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

    Im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung steht es einem Unternehmen grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen und auch die Preise von Konkurrenten zu unterbieten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

    In Handelsbetrieben mit breitem Sortiment wie dem der Beklagten muss die Preisgestaltung nicht darauf ausgerichtet sein, mit jeder einzelnen Ware einen Stückgewinn zu erzielen; der Kaufmann darf vielmehr davon ausgehen, mit dem Absatz des gesamten Angebots ein möglichst günstiges Betriebsergebnis zu erreichen (vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

  • BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02

    Zur Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter

    Um das ungeschriebene Merkmal der Eignung zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Wettbewerbsverhältnisse sei der Verbotstatbestand des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB zu ergänzen, wenn dem in den Gesetzesberatungen zum Ausdruck gekommenen Willen Rechnung getragen werden solle, daß ein Verkauf unter Einstandspreis - in Abkehr von der bis dahin von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen strengeren Linie (BGHZ 129, 203 ff. - Hitlisten-Platten) - bereits dann als Kartellrechtsverstoß behandelt werden solle, wenn "anhaltende wettbewerbliche Auswirkungen" bzw. "eine gewisse wettbewerbliche Erheblichkeit" vorhanden seien.

    Der Gesetzgeber der 6. GWB-Novelle hat - in bewußter Abkehr (s. GesMat. BT-Drucks. 13/9720 S. 37, 74 f. und BT-Drucks. 13/10633 S. 62 ff.; dazu Schultz in Langen/Bunte aaO § 20 GWB Rdn. 246; Bechtold aaO § 20 Rdn. 68; Rixen in Frankfurter Kommentar aaO § 20 Rdn. 333 f.) von der bisherigen Rechtslage, wie sie auch in der Rechtsprechung des Senats Niederschlag gefunden hat (vgl. BGHZ 129, 203 ff. - Hitlisten-Platten) - den Verkauf zu Preisen unter dem eigenen Einstandspreis als besonderen Anwendungsfall der unbilligen Behinderung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 GWB eingefügt.

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Beschwerdegericht erkannt, daß nach der Neuregelung des Behinderungsverbots durch § 20 Abs. 4 GWB kein Raum mehr für das unter der Geltung des § 26 Abs. 4 GWB a.F. von dem Senat aufgestellte Erfordernis für eine Verbotsverfügung ist, daß ein nicht nur gelegentlich vorgenommener Untereinstandspreisverkauf eines marktmächtigen Unternehmens die Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung der strukturellen Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb heraufbeschwört (BGHZ 129, 203, 211 - Hitlisten-Platten).

  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf

    Die Verbandsklagebefugnis wurde begründet, um Verbände zu Abwehrmaßnahmen gegen kartellrechtswidriges Verhalten in Stand zu setzen, die ein betroffenes Unternehmen möglicherweise wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit nicht ergreifen kann oder will (BGH, Urteil vom 4. April 1995 - KZR 34/93, BGHZ 129, 203, 206 f. - Hitlisten-Platten, unter Bezugnahme auf den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, zu BT-Drucks. II/3644, S. 31; ebenso zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG Büch in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Auflage, Kapitel 13 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Einem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, seine Preise in eigener Verantwortung zu gestalten und die Preise der Konkurrenten insbesondere auch beim Verkauf identischer Waren zu unterbieten (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II; BGHZ 129, 203, 219 - Hitlisten-Platten; BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 144/03, GRUR 2006, 596 Tz. 13 = WRP 2006, 888 - 10% billiger, m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

    Am Maßstab der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (BGHZ 38, 90, 102 - Treuhandbüro; BGHZ 96, 337, 347 - Abwehrblatt II; BGHZ 129, 203, 210 ff. - Hitlisten-Platten; BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVZ 1/87, WuW/E 2513, jeweils zu dem im Wesentlichen inhaltsgleichen § 26 Abs. 2, 4 GWB a.F.; BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Die dort geregelte Verbandsklagebefugnis setzt gerade nicht voraus, daß ihm Mitglieder angehören, die durch das angegriffene kartellrechtswidrige Verhalten verletzt sind (BGH, Urt. v. 4.4.1995 - KZR 34/93, GRUR 1995, 690, 691 - Hitlisten-Platten).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - Kart 11/06

    Alleinbezugspflicht und Nichtweitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an

    Maßnahmen der Preisgestaltung sind daher i.S. von § 20 GWB unbillig, wenn sie von Normadressaten in der Absicht der Verdrängung eingesetzt werden oder wenn - ohne Vorliegen einer Verdrängungsabsicht - aus der Behinderung im Wettbewerb die konkrete und ernste Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung struktureller Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb erwächst mithin eine konkrete ernsthafte Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs besteht (BGH WuW/E BGH 2977, 2981- Hitlisten-Platten - zu § 26 Abs. 4 GWB a.F.; OLG Düsseldorf WuW/E OLG 4511, 4516 - Endspurt 87; Schultz in Langen/Bunte, aaO., § 20 Rn. 145; Markert in Immenga/Mestmäcker, aaO., § 20 Rn. 195).
  • OLG Hamburg, 20.11.2003 - 3 W 127/03

    "Verkäufe unter Einstandspreis"

    Dies muss im Antrag auch zum Ausdruck kommen (siehe zur Antragsfassung zu § 26 Abs. 4 GWB alt: BGHZ 129, 203, 207 "Hitlisten-Platten").

    Die Vorschrift des § 20 Abs. 4 GWB ist Schutzgesetz zugunsten von kleinen und mittleren Wettbewerbern gegenüber der Ausnutzung überlegener (relativer) Marktmacht von Unternehmen , die auf gleicher Handelstufe tätig sind (vgl. dazu: Markert in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3.Aufl./ 2001, Rz. 280 zu § 20 GWB; BGHZ 129, 203, 206 "Hitlisten-Platten" zu § 26 Abs. 4 GWB a. F.).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - U (Kart) 4/08

    Inhaltskontrolle der AGB eines Händlervertrages für Motorräder - Zur Zulässigkeit

    Maßnahmen der Preisgestaltung sind daher i.S. von § 20 GWB unbillig, wenn sie von Normadressaten in der Absicht der Verdrängung eingesetzt werden oder wenn - ohne Vorliegen einer Verdrängungsabsicht - aus der Behinderung im Wettbewerb die konkrete und ernste Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung struktureller Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb erwächst mithin eine konkrete ernsthafte Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs besteht (vgl. BGH, WuW/E BGH 2977, 2981- Hitlisten-Platten - zu § 26 Abs. 4 GWB a.F.; Senat, WuW/E DE-R 2235, 2241 f. - Baumarkt; OLG Düsseldorf, WuW/E OLG 4511, 4516 - Endspurt 87; Schultz in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, q0. Aufl., § 20 Rn. 145; Markert in Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 20 Rn. 195).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2002 - Kart 16/00

    Marktbegegnung auf regionalen Märkten für den Verkauf von Kraftstoffen an

    Das Bundeskartellamt hat die von ihm angenommene Unbilligkeit von Behinderungen - kurz zusammengefasst - anhand einer an der gesetzlichen Zielsetzung der Freiheit des Wettbewerbs ausgerichteten Interessenabwägung mit der Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung der strukturellen Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb - einschließlich des Wettbewerbs durch mittelständische Tankstellenbetreiber - begründet (Beschlussabdruck S. 19 ff. unter Bezugnahme auf BGH WuW/E BGH 2977, 2981 - Hitlisten-Platten).
  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - U (Kart) 31/07

    Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kontrollfähigen Preisabrede zwischen

  • OLG Nürnberg, 16.02.2010 - 1 U 13/10

    Wettbewerbsbeschränkung: Unbillige Behinderung durch eine Gebietskörperschaft

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - Kart 16/00
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - U (Kart) 5/08

    Wirksamkeit eines einseitigen Leistungsänderungsrechts des Verwenders im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2008 - U (Kart) 3/08

    Gewährung eines geringeren als den vertraglich vereinbarten Rabattsatz und

  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - Kart 21/00
  • OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 261/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer kurzfristigen Preissenkung für eine

  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/06

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • LG Essen, 05.12.2012 - 41 O 77/12
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