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   BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99   

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https://dejure.org/2003,851
BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99 (https://dejure.org/2003,851)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - KZR 39/99 (https://dejure.org/2003,851)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - KZR 39/99 (https://dejure.org/2003,851)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GWB § 20 Abs. 1
    Unbillige Behinderung bei Blockierung von Gewerbeflächen durch marktbeherrschenden Vermieter

  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag mit vertragsimmanentem Konkurrenzschutz hinsichtlich des Ausschlusses weiterer Schilderpräger im selben Gewerbeflächenbereich als Verstoß gegen das Verbot der unbilligen Behinderung; Pflicht des marktbeherrschenden Vermieters den aktuellen Bedarf im Wege ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkurrenzschutz für Schilderpräger

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 1
    "Konkurrenzschutz für Schilderpräger"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkurrenzschutz für Schilderpräger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietrechtlicher Konkurrenzschutz?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grenze des Konkurrenzschutzes bei marktbeherrschendem Vermieter

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Konkurrenzschutz für Schilderpräger

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2684
  • GRUR 2003, 809
  • NZM 2003, 597
  • ZMR 2003, 651
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99
    Das Berufungsgericht mißversteht die bisherige Rechtsprechung des Senats zu den sog. "Schilderprägerfällen" (vgl. Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201 ff. - Schilderpräger im Landratsamt; v. 28.9.1999 - KZR 18/98, WuW/E DE-R 395 ff. - Beteiligungsverbot für Schilderpräger I; v. 3.7.2001 - KZR 11/00, juris KORE742842001 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger II; v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003 - Kommunaler Schilderprägebetrieb), wenn es annimmt, Normadressat des aus § 20 Abs. 1 GWB folgenden Verbots sei allein die Stelle der öffentlichen Verwaltung, welche den Bedarf an der Herstellung und dem Verkauf von amtlichen Kfz-Schildern hervorgerufen habe.
  • BGH, 28.09.1999 - KZR 18/98

    Beteiligungsverbot für Schilderpräger

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99
    Das Berufungsgericht mißversteht die bisherige Rechtsprechung des Senats zu den sog. "Schilderprägerfällen" (vgl. Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201 ff. - Schilderpräger im Landratsamt; v. 28.9.1999 - KZR 18/98, WuW/E DE-R 395 ff. - Beteiligungsverbot für Schilderpräger I; v. 3.7.2001 - KZR 11/00, juris KORE742842001 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger II; v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003 - Kommunaler Schilderprägebetrieb), wenn es annimmt, Normadressat des aus § 20 Abs. 1 GWB folgenden Verbots sei allein die Stelle der öffentlichen Verwaltung, welche den Bedarf an der Herstellung und dem Verkauf von amtlichen Kfz-Schildern hervorgerufen habe.
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99
    Das Berufungsgericht mißversteht die bisherige Rechtsprechung des Senats zu den sog. "Schilderprägerfällen" (vgl. Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201 ff. - Schilderpräger im Landratsamt; v. 28.9.1999 - KZR 18/98, WuW/E DE-R 395 ff. - Beteiligungsverbot für Schilderpräger I; v. 3.7.2001 - KZR 11/00, juris KORE742842001 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger II; v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003 - Kommunaler Schilderprägebetrieb), wenn es annimmt, Normadressat des aus § 20 Abs. 1 GWB folgenden Verbots sei allein die Stelle der öffentlichen Verwaltung, welche den Bedarf an der Herstellung und dem Verkauf von amtlichen Kfz-Schildern hervorgerufen habe.
  • BGH, 03.07.2001 - KZR 11/00

    Ausschluß eines Unternehmens der Schilderprägerbranche

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99
    Das Berufungsgericht mißversteht die bisherige Rechtsprechung des Senats zu den sog. "Schilderprägerfällen" (vgl. Urt. v. 14.7.1998 - KZR 1/97, WuW/E DE-R 201 ff. - Schilderpräger im Landratsamt; v. 28.9.1999 - KZR 18/98, WuW/E DE-R 395 ff. - Beteiligungsverbot für Schilderpräger I; v. 3.7.2001 - KZR 11/00, juris KORE742842001 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger II; v. 24.9.2002 - KZR 4/01, WuW/E DE-R 1003 - Kommunaler Schilderprägebetrieb), wenn es annimmt, Normadressat des aus § 20 Abs. 1 GWB folgenden Verbots sei allein die Stelle der öffentlichen Verwaltung, welche den Bedarf an der Herstellung und dem Verkauf von amtlichen Kfz-Schildern hervorgerufen habe.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 Kart 3/15

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Kartellrechtsverstoß:

    Der Mietvertrag vom 21.05.1992 sei deshalb - spätestens ab Bekanntgabe des Urteils des BGH vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - nach § 134 BGB insgesamt nichtig.

    Das in § 19 Abs. 1 GWB niedergelegte Verbot, andere Unternehmen unbillig zu behindern, richtet sich im Fall von Schilderprägern nicht ausschließlich an die öffentliche Verwaltung als die Stelle, welche den Bedarf an der Herstellung und dem Verkauf von amtlichen Kfz-Schildern hervorruft, sondern auch an solche Unternehmen, welche die Verfügungsgewalt über Gewerbeflächen haben, die Schilderprägern auf dem relevanten Markt mietweise überlassen werden (BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 11 - zit. nach juris.de).

    a) Der relevante Markt, auf den zur Ermittlung der Marktstellung der Betroffenen abzustellen ist, umfasst in sachlicher und räumlicher Hinsicht das Angebot von Gewerbeflächen, die sich für einen Schilderpräger, der den bei den Besuchen einer bestimmten Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Schildern decken möchte, zur Anmietung oder sonstigen Nutzung eignen (BGH, Urteil v. 14.07.98 - KZR 1/97- Schilderpräger im Landratsamt Rn 18; Urteil vom 03.07.2001 - KZR 11/00, Rn 21; Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 12; jew. zit. nach juris.de).

    Diese werden von Schilderprägern als funktional austauschbar angesehen, denn die Nachfrage nach Kfz-Schildern wird erfahrungsgemäß nicht nur von Schilderprägern mit einem Geschäftslokal im Gebäude oder auf dem Gelände der Kfz-Zulassungsstelle, sondern auch von solchen Anbietern befriedigt, die sich in unmittelbarer Nähe angesiedelt haben (BGH, Urteil v. 14.07.98 - KZR 1/97 - Schilderpräger im Landratsamt Rn 18; Urteil vom 03.07.2001 - KZR 11/00, Rn 21; Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 12; jew. zit. nach juris.de).

    Daraus begründet sich ein Standortvorteil desjenigen Schilderprägers, der sein Geschäft im selben Gebäude wie die Zulassungsstelle hat und zwar in unmittelbar räumlicher Nähe zu deren Eingang (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 12; Urteil vom 03.07.2001 - KZR 11/00, Rn 22; Urteil v. 14.07.98 - KZR 1/97, Schilderpräger im Landratsamt Rn 19).

    Diesen Interessen ist durch eine Vergabe des Vertrages unter angemessenen und fairen Bedingungen Rechnung zu tragen, also dadurch, dass der marktbeherrschende Vermieter den aktuellen Bedarf auf dem Wege der Ausschreibung ermittelt und er den Marktzutritt für aktuelle und potentielle Wettbewerber des Mieters nicht für einen längeren Zeitraum als 5 Jahre blockiert, sondern die Räumlichkeiten in entsprechenden Abständen neu ausschreibt (BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger Rn 13; zit. nach juris.de).

    d) Entgegen der Ansicht der Betroffenen steht der Annahme eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB auch nicht entgegen, dass der inkriminierte Mietvertrag bereits im Jahr 1992 abgeschlossen worden ist und damit zu einem Zeitpunkt, bevor aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die vorbezeichneten kartellrechtlichen Anforderungen auch für Privatunternehmen für verbindlich erklärt worden sind (BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, Rn 13; zit. nach juris.de).

    Ein kartellrechtlicher Verstoß lag damit jedenfalls seit Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2003 in der Sache KZR 39/99 vor.

  • BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche

    Da die Antragsgegnerin den Steinbruch 2 nur an einen Interessenten verpachten kann, und neben der Antragstellerin jedenfalls auch E ein Interesse an einem Pachtvertrag hat, könnte insoweit allenfalls in Betracht kommen, dass aus dem nach (§ 20 Abs. 2 GWB i.V.m.) § 19 GWB geltenden Verbot, gleichartige Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich zu behandeln, folgen könnte, dass die Antragsgegnerin die Auswahl unter den Anbietern nach fairen und objektiven Auswahlkriterien zu treffen hat (BGH, Urteile vom 26. Mai 1987, BGHZ 101, 72, 82 ff. - Krankentransporte; vom 13. November 1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2687 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; vom 8. April 2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144 [juris Rn. 16] - Schülertransporte).
  • OLG Naumburg, 18.09.2017 - 1 U 82/17

    Miete von Geschäftsräumen zum Betrieb einer Prägestelle für Kfz-Kennzeichen:

    Das setzt regelmäßig eine Feststellung des Bedarfs durch Ausschreibung bei erstmaliger Vermietung sowie die Wiederholung dieses Vorgangs in entsprechenden zeitlichen Abständen voraus, die fünf Jahre nicht überschreiten dürfen (BGH, Kartellsenat, Urteil vom 08.04.2003, KZR 39/99).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

    Dazu ist zu bemerken, dass nicht in Rede steht, die Antragstellerin könne bei der Errichtung und Vermietung von Bauwerken (ähnlich wie Kreise oder kreisfreie Städte bei der Vermietung von Räumen in der Kfz-Zulassungsstelle an gewerbliche Kfz-Schilderpräger, vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. April 2003, KZR 39/99, GRUR 2003, 809; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2008, VI-U (Kart) 15/08, WuW/E DE-R 2522; BGH, Urt. v. 3. Juli 2001, KZR 11/00, BGHReport 2001, 972; BGH, Urt. v. 8. April 2003, KZR 39/99, GRUR 2003, 809; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15. November 2006, VI-U (Kart) 28/03) eine kartellrechtlich marktbeherrschende oder mindestens marktstarke Stellung einnehmen.
  • OLG München, 07.04.2005 - U (K) 4300/04

    Zur Zulässigkeit der Kündigung eines Pachtvertrages über eine Autobahntankstelle

    Zumindest sei die Klägerin aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung und dem knappen Angebot an Autobahntankstellen nach der Rechtsprechung (GRUR 1999, 278, 281 - Schilderpräger im Landratsamt; GRUR 2003, 809, 810 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger) verpflichtet, Pachtflächen - und zwar nach § 15 Abs. 2 Satz 4 FStrG für alle Vertragspartner gleichmäßig - unter angemessenen und fairen Bedingungen auszuschreiben und sie nur zeitlich beschränkt zu vergeben.

    Als unbehelflich erachtet der Senat insbesondere die von der Beklagten in diesem Zusammenhang angeführte Rechtsprechung zu den Fällen einer Vermietung von in der Kfz-Zulassungsstelle belegenen Räumen an Schilderpräger (vgl. BGH NJW 1998, 3778 - Schilderpräger im Landratsamt; BGH NJW 2003, 2684 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger).

    Selbst wenn man jedoch im Anschluss an die zu den Fällen der Schilderpräger ergangene Rechtsprechung ( BGH GRUR 1999, 278 - Schilderpräger im Landratsamt; BGH GRUR 2000, 344 - Beteiligungsverbot für Schilderpräger I), insbesondere die Entscheidung "Konkurrenzschutz für Schilderpräger" (BGH GRUR 2003, 809, 810) davon ausgehen wollte, dass die Klägerin, insofern sie den - hier als relevant unterstellten - Verpachtungsmarkt von (der Zahl nach limitierten) Autobahntankstellen maßgeblich kontrolliert, bei der Überlassung solcher Nebenbetriebe Einschränkungen dahingehend unterliegt, dass sie die Auswahl unter den in Frage kommenden Interessenten für das knappe Gut nach sachgerechten und fairen Bedingungen vornehmen muss - mit der Folge, dass auch die (einzelne Vertragspartner diskriminierende) Beendigung der Verträge einer sachlichen Rechtfertigung bedarf, erschiene es zweifelhaft, ob sich die Beklagte auf diesen Gesichtspunkt berufen könnte: .

    Berücksichtigt man des Weiteren, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in diesen Fällen der Bedarf nach längstens fünf Jahren im Wege der Ausschreibung neu zu ermitteln ist, um den Marktzutritt für potentielle andere Pachtinteressenten nicht ungebührlich lange zu blockieren (GRUR 2003, 809, 810 a.E. - Konkurrenzschutz für Schilderpräger), wäre der durch den Vertragsschluss begründete kartellrechtswidrige Zustand in der Folgezeit auch noch dadurch vertieft worden, dass - die bereits seit 1959 andauernden Vorgängervereinbarungen außer Acht gelassen - allein der am 01. Januar 1996 in Kraft getretene Pachtvertrag (vgl. dort § 15 Abs. 1) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ende 2003 acht Jahre lang durchgeführt wurde.

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Im Grundsatz nichts anderes gilt, wenn es dem Normadressaten - wie im Streitfall - bei der Begründung des Vertragsverhältnisses untersagt ist, gleichartige Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich zu behandeln, und er daher die Auswahl unter den Anbietern nach fairen und objektiven Auswahlkriterien, gegebenenfalls im Wege der Ausschreibung, zu treffen hat (BGHZ 101, 72, 82 ff. - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2687 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; Urt. v. 8.4.2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 1 S 2490/05

    Drittschützende Wirkung einer Subsidiaritätsklausel; Unternehmensbegriff im

    Diese Ausschreibung, die hier nach einer Vertragslaufzeit von - ursprünglich vorgesehen - fünf Jahren zur Ermöglichung des Marktzutritts für Wettbewerber des Mieters wiederholt werden soll, hat unter angemessenen und fairen Bedingungen zu erfolgen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 39/99 -, NJW 2003, 2684 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - 15 B 1709/04

    Wirtschaftliche Betätigung eines Kreises durch Vermietung von Räumlichkeiten an

    Anders für die kartellrechtliche Frage der marktbeherrschenden Stellung BGH, Urteile vom 8.4.2003 - KZR 39/99 -, NJW 2003, 2684 (2685), und vom 24.9.2002 - KZR 4/01 -, NJW 2003, 752 (753), m.w.N.
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 4/16

    Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte

    a) Der Senat hat eine unbillige Behinderung allerdings in Fällen angenommen, in denen ein marktbeherrschendes Unternehmen eine für den nachgelagerten Markt wesentliche, nur begrenzt verfügbare Ressource ohne Ausschreibung vergibt oder durch einen längerfristigen Vertrag für Wettbewerber seines Vertragspartners blockiert (BGH, Urteil vom 8. April 2003 - KZR 39/99, GRUR 2003, 809, 810 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger).
  • OLG Nürnberg, 16.02.2010 - 1 U 13/10

    Wettbewerbsbeschränkung: Unbillige Behinderung durch eine Gebietskörperschaft

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2007, 2184; NJW 2003, 2684).

    Mit der Vermietung der Räume zum Betrieb einer Schilderprägestelle eröffnet er einen Geschäftsverkehr, der Schilderprägern üblicherweise zugänglich ist, auch wenn jeweils nur ein Mietinteressent zugelassen werden kann (BGH NJW 2003, 2684; NJW 1998, 3778).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt ein Verstoß gegen das Verbot unbilliger Behinderung vor, wenn bei der Vermietung geeigneter, aber nur in begrenzter Zahl bereitstehender Räume die Auswahl unter den in Frage kommenden Interessenten nicht unter angemessenen und fairen Bedingungen vorgenommen wird (BGH NJW 2003, 2684; NJW 1998, 3778).

  • BGH, 11.08.2004 - XII ZR 101/01

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren betreffend

  • BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18

    Konkurrenzschutz für Schilderpräger II

  • OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05

    Kartellrecht: Diskriminierungs- und Behinderungsverbot bei

  • OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 11 U 22/13

    Ordentliche Kündigung eines Bezirksstellenleiters durch staatliches

  • VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06

    Vorpachtvertrag für Schilderwerbung mit einer Gemeinde

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2014 - 6 U 89/12

    Schilderpräger - Kartellverstoß: Ausschreibung eines Pachtvertrags über eine

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 8 U 253/06

    Zur Wirksamkeit einer einseitigen Verlängerungsoption von fünf Jahren in

  • OLG Köln, 08.06.2007 - 1 W 15/07

    Unbegründeter Eilantrag auf Unterlassung der Prägung von Kfz-Schildern durch

  • OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16

    Wettbewerbsbeschränkung seitens einer Gemeinde: Unbillige Behinderung privater

  • LG Köln, 08.10.2009 - 22 O 659/08

    Mietminderung wegen vertragswidriger Konkurrenzsituation als ein berechtigender

  • VG Aachen, 20.07.2004 - 4 L 113/04

    Untersagung einer Vermietung von Räumen in einem Kreishaus an private

  • VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115

    Planungsrechtlich relevante Nutzungsänderung; Gaststätten- und Raucherlärm;

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - U (Kart) 20/11

    Anspruch eines Schilderprägers gegen den Eigentümer des gegenüberliegenden

  • VG Düsseldorf, 26.11.2004 - 1 L 2786/04

    Vermietung von Räumlichkeiten an private Schilderpräger im Gebäude eines

  • VG Ansbach, 11.01.2013 - AN 3 S 12.02040

    Gesamtvorhaben; Gaststätte; Flächenzuwachs; Raucherlärm

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