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   BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63   

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https://dejure.org/1964,314
BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63 (https://dejure.org/1964,314)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1964 - KZR 4/63 (https://dejure.org/1964,314)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1964 - KZR 4/63 (https://dejure.org/1964,314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Rechtswegs für eine Streitigkeit - Bestimmung der Leistung des Sozialversicherungsträgers auf dem Gebiet der Krankenversicherung - Zuständigkeit für die Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise eines Kassenarztes - Verhältnis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2208
  • MDR 1964, 909
  • GRUR 1965, 110
  • VersR 1964, 1105
  • DB 1964, 1293
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63
    Dennoch sind, wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1960 - KZR 2/60 - BGHZ 34, 53 ("Apotheke" - der hier interessierende Teil der Entscheidung ist in WuW/E BGH 419, 424 wiedergegeben) und vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61 - ("Gummistrümpfe" - BGHZ 36, 91, 93) ausgeführt hat, die Rechtsbeziehungen der Allgemeinen Ortskrankenkassen zu den Kassenärzten anders als etwa diejenigen zu den Apothekern dem öffentlichen Recht zuzurechnen.

    Zwar können auch Allgemeine Ortskrankenkassen in bestimmten Bereichen marktbeherrschende Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sein und insoweit, wie der Senat in der Entscheidung BGHZ 36, 91, 99 ausgesprochen hat, in den Anwendungsbereich des § 26 Abs. 2 GWB geraten.

  • BGH, 15.12.1960 - KZR 2/60

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus GWB

    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63
    Dennoch sind, wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1960 - KZR 2/60 - BGHZ 34, 53 ("Apotheke" - der hier interessierende Teil der Entscheidung ist in WuW/E BGH 419, 424 wiedergegeben) und vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61 - ("Gummistrümpfe" - BGHZ 36, 91, 93) ausgeführt hat, die Rechtsbeziehungen der Allgemeinen Ortskrankenkassen zu den Kassenärzten anders als etwa diejenigen zu den Apothekern dem öffentlichen Recht zuzurechnen.

    Wie der Senat in dem schon erwähnten Urteil BGHZ 34, 53 entschieden hat, regelt diese Vorschrift nicht nur die sachliche Zuständigkeit, sondern bestimmt darüber hinaus auch den Rechtsweg selbst.

  • BGH, 18.10.1962 - III ZR 134/61
    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63
    Nach dem vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 1962 - III ZR 134/61 - (LM BGB § 839 (C) Nr. 77) hat ein Beamter sein Amt sachlich und im Einklang mit den Forderungen von Treu und Glauben und guter Sitte zu führen.
  • BGH, 12.03.1963 - VI ZR 218/61

    Rechtsstreit über die Auflösung eines mit der Leitung der Abteilung Ortsnamenbuch

    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63
    Für einen Schadensersatzanspruch nach§ 839 BGB i.V.m. Arte 34 GG gegen den Träger einesöffentlichen Amtes ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nur insoweit offen, als Geldersatz begehrt wird, nicht aber auch insoweit, als er etwa auf Rücknahme oder Unterlassung einer seinem Amt zuzurechnenden Handlung gerichtet ist (BGH in NJW 1963, 1203).
  • BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung BVerwGE 10, 274 die Verwaltungsgerichte für eine Klage auf Auskunftserteilung für zuständig erklärt, durch die die damalige Klägerin sich die Grundlage für eine bei den ordentlichen Gerichten zu erhebende Schadensersatzklage zu verschaffen suchte (vgl. dazu auch die insoweit zustimmende Anmerkung von Lerche in JZ 1961, 708).
  • BGH, 23.01.1964 - KZR 2/63

    Rechtsweg in öffentlichrechtlichen Kartellstreitigkeiten

    Auszug aus BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63
    Sie erfaßt jedoch nur bürgerlich-rechtliche, nicht auchöffentlich-rechtliche Streitigkeiten, Der Senat hat deshalb in dem zur Wiedergabe in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 23. Januar 1964 - KZR 2/63 -, auf dessen Begründung verwiesen wird, entschieden, daß für eine Feststellungsklage zu einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit kartellrechtlichen Inhalts zwischen einer Körperschaft desöffentlichen Rechts und ihrer staatlichen Aufsichtsbehörde der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Im gleichen Sinne haben der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Fall einer Unterlassungsklage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen Verbreitung einer Stellungnahme zur therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels (BVerwGE 58, 167 [BVerwG 02.07.1979 - 1 C 9/75]) sowie der Bundesgerichtshof für eine Klage gegen Arzneimittelempfehlungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (NJW 1964, 2208) entschieden.
  • BGH, 18.10.2011 - KVR 9/11

    Niederbarnimer Wasserverband

    Das ist aber - wie weiter entschieden ist - nicht der Fall, wenn die Körperschaft ihre Leistungsbeziehung zu den Abnehmern öffentlich-rechtlich organisiert - also etwa durch eine öffentlich-rechtliche Satzung geregelt - hat; dann ist sie nach der Rechtsprechung grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entzogen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61, BGHZ 36, 91, 101 - Gummistrümpfe; BGH, Urteil vom 25. Juni 1964 - KZR 4/63, GRUR 1965, 110, 114 - EU-MED; WuW/E DR-R 2144, 2145 - Rettungsleitstelle).
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Der hier vertretenen Auffassung, daß die geltend gemachten Hilfs- und Nebenansprüche die Rechtswegzuweisung für den Hauptanspruch teilen, steht auch nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1964 (KZR 4/63 = NJW 1964, 2208 = LM § 368 n RVO Nr. 1) entgegen.
  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 187/73

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus dem Kassenarztrecht

    Auch zwischen der KK und dem Kassenarzt fehlt es an solchen Beziehungen (BGH NJW 1959, 2304, 2305; 1964, 2208, 2209).

    Da die Rechtsbeziehungen der an der kassenärztlichen Versorgung Beteiligten in vollem Umfang öffentlichrechtlich gestaltet sind (sog. Vierecksverhältnis: vgl. Heinemann/Liebold Kassenarztrecht § 368 g Anm. 3; § 368 n Anm. 2), sind Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten aus dem Kassenarztverhältnis als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne von § 51 SGG anzusehen, und zwar auch, soweit es sich um Streitigkeiten zwischen Kassenärzten und KK handelt (BSGE 28, 218, 220; BGH NJW 1964, 2208, 2209).

    Dieser kann aber nicht mit Hilfe eines gegen ihn persönlich gerichteten Schadensersatzanspruches zu einer bestimmten weiteren Amtsführung gezwungen werden (BGHZ Gr Sen 34, 99, 105 f; BGH NJW 1963, 1203, 1204; 1964, 2208, 2210); also auch nicht zum Widerruf eines Befehls.

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist bei der Entscheidung der Frage, ob eine öffentlich-rechtliche oder eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 13 GVG vorliegt, vielfach auf die Rechtsfolge abgestellt und dahin entschieden worden, der Zivilrechtsweg sei verschlossen, wenn sich der Klageantrag gegen eine hoheitliche - sei es auch nur eine schlicht verwaltende - Maßnahme der öffentlichen Hand richte (vgl. BGHZ 41, 264, 266; 37, 160, 163; 29, 187, 189; 14, 222, 226; 5, 76, 82; Urt. v. 25.6.64 - KZR 4/63, LM RVO § 368 Abs. 1 Nr. 1; Urt. v. 30.11.55 - VI ZR 100/54, NJW 1956, 711, 712).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 31/85

    Importvereinbarung; Zulässigkeit der Verpflichtung zur Abgabe importierter

    Es kommt ihnen nicht auf die Verdrängung bestimmter Arzneimittelanbieter an; vielmehr wählen sie bei konkurrierenden Angeboten für das gleiche Präparat das preiswertere Angebot aus, und zwar unabhängig davon, welches Unternehmen dieses Angebot macht (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1964 - KZR 4/63 = GRUR 1965, 110, 112 - EU-MED).

    Die Auswahlentscheidung im Rahmen des privatrechtlichen Arzneiliefervertrages mit den Apothekern (vgl. BGHZ 36, 91, 93 - Gummistrümpfe; BGH GRUR 1965, 110, 112 - EU-MED) ist entgegen der Ansicht der Revision noch keine staatliche Wirtschaftslenkung, sondern die Auswirkung des von der Klägerin bzw. von dem ihr konzernrechtlich verbundenen Unternehmen herbeigeführten Preiswettbewerbs.

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 1/86

    Forderung der Krankenversicherer als Arzneimittelnachfrager nach Belieferung mit

    Es kommt ihnen nicht auf die Verdrängung bestimmter Arzneimittelanbieter an; vielmehr wählen sie bei konkurrierenden Angeboten für das gleiche Präparat das preiswertere Angebot aus, und zwar unabhängig davon, welches Unternehmen dieses Angebot macht (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1964 - KZR 4/63 = GRUR 1965, 110, 112 - EU-MED).

    Die Auswahlentscheidung im Rahmen des privatrechtlichen Arzneiliefervertrages mit den Apothekern (vgl. BGHZ 36, 91, 93 - Gummistrümpfe; BGH GRUR 1965, 110, 112 - EU-MED) ist entgegen der Ansicht der Revision noch keine staatliche Wirtschaftslenkung, sondern die Auswirkung des von der Klägerin selbst herbeigeführten Preiswettbewerbs.

  • OLG Jena, 07.01.1998 - 2 U 959/97

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch einen

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  • BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei der Anwendung des Gesetzes gegen den

    Für Fälle dieser Art hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Grundsatz entwickelt, daß es für die Frage des Rechtsweges nicht auf die Anspruchsgrundlage ankomme (BGHZ 37, 160, 163; BGH GRUR 1965, 110, 112 zu f), sondern darauf, ob mit der Klage ein Eingriff in die hoheitliche oder auch nur schlicht verwaltende Tätigkeit des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts begehrt werde (BGHZ 37, 163; 34, 349, 353; 29, 187, 189; BGH GRUR 1962, 159 f).

    Dies ist für den anhängigen Rechtsstreit deshalb von Gewicht, weil in der Revisionsinstanz der geltend gemachte Auskunftsanspruch anhängig ist und dieser bei einer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch unter Umständen auch vor diese Gerichte gehören müßte, weil mit ihm ein Verhalten der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabengebiete verlangt wird (vgl. hierzu auch BGH GRUR 1965, 110, 113 zu g).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99

    Honoraranfrage an einen Statiker durch eine Gemeinde)

    Allerdings ist ein Erfahrungssatz, daß eine objektiv den Wettbewerb eines anderen fördernde Handlung auch in Wettbewerbsabsicht erfolgt ist, nicht gerechtfertigt, wenn der Handelnde kein Wettbewerber ist (vgl. BGH GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 1982, 234/235 - Großbanken-Restquoten; GRUR 1965, 110, 115 - Eumed).
  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 3/88

    Streitverfahren - Arzneimittel

  • OLG Hamburg, 24.10.1991 - 3 U 250/90

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche eines Arzneimittelherstellers gegen die

  • BGH, 21.03.1975 - I ZR 5/74
  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
  • OLG Stuttgart, 18.06.1999 - 2 U 11/99

    Unzulässige Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Dritten durch ein

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