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   BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07   

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BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07 (https://dejure.org/2008,3207)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2008 - KZR 43/07 (https://dejure.org/2008,3207)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2008 - KZR 43/07 (https://dejure.org/2008,3207)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Eröffnung des öffentlichen Verkehrs als maßgeblich für die Annahme eines öffentlichen Verkehrswegs i.S.d. Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG); Unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern durch die Verlegung einer Leitung zur Einspeisung von Strom in ein ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
    Kartellrechtlicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen die Gemeinde auf Leitungsverlegung in öffentlichen Verkehrswegen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Verkehrswege für Versorgungsleitungen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Stromeinspeiseleitung durch öffentliche Verkehrswege: § 46 EnWG und kartellrechtliche Ansprüche

  • Judicialis

    EnWG § 46 Abs. 1; ; GWB § 19; ; GWB § 20 Abs. 1

  • energienetzrecht.de

    Öffentliche Verkehrswege i.S.d. § 46 Abs. 1 EnWG - Neue Trift

  • agfw.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zum Anspruch auf Duldung der Verlegung eines Stromkabels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 Abs. 1; GWB § 19; GWB § 20 Abs. 1
    Tatsächliche Eröffnung des öffentlichen Verkehrs als maßgeblich für die Annahme eines öffentlichen Verkehrswegs i.S.d. Energiewirtschaftsgesetzes ( EnWG ); Unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern durch die Verlegung einer Leitung zur Einspeisung von Strom in ein ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neue Trift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue Trift - Das Stromkabel zum Windrad

Besprechungen u.ä.

  • agfw.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zum Anspruch auf Duldung der Verlegung eines Stromkabels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 596
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 21/07

    Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau; Eigentum des Netzbetreibers an

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07
    Die Verlegung solcher Leitungen, mit denen lediglich ein Zugang zu einem vorhandenen Netz geschaffen werden soll, um Strom einzuspeisen, fällt nicht unter § 46 Abs. 1 EnWG, weil sie nicht der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet dient (vgl. BGH, Urt. v. 1.10.2008 - VIII ZR 21/07, WM 2009, 184 Tz. 20).

    Danach sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig anzuschließen (§ 5 Abs. 1 EEG; vgl. § 4 Abs. 1 EEG a.F.) und diesen Strom vorrangig abzunehmen (§ 8 Abs. 1 EEG; vgl. § 4 Abs. 1 EEG a.F.); diese Verpflichtung trifft denjenigen Netzbetreiber, zu dessen Netz die kürzeste Entfernung besteht (§ 5 Abs. 1 EEG; vgl. § 4 Abs. 2 EEG a.F.; ferner dazu BGH WM 2009, 184 Tz. 11 ff.).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Auszug aus BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07
    Ein Weg, der tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit eröffnet, an die einzelnen Grundstücke heranzufahren, kann für die verkehrsmäßige Erschließung ausreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000 - 11 B 48/00, NVwZ-RR 2001, 180 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09

    Zur Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von

    Ebenso waren Gemeinden nach dem zum Zeitpunkt der Leitungsverlegung geltenden § 13 Abs. 1 Satz 1 EnWG 1998 (gleichlautend § 46 Abs. 1 Satz 1 EnWG 2005) verpflichtet, ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KZR 43/07, NVwZ-RR 2009, 596, Tz. 19).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 231/15

    Stromversorgung: Umfang der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Duldung der

    Da gerade die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes zur Verlegung von Versorgungsleitungen und für die Versorgung von Letztverbrauchern erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KZR 43/07, RdE 2009, 378, 379; Salje in Bartsch/Röhling/Salje/Scholz, Stromwirtschaft, 2. Aufl., Kap. 58 Rn. 29), hat der Gesetzgeber für die Gemeinden durch den in § 46 Abs. 1 EnWG geregelten Kontrahierungszwang sichergestellt, dass diese ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet durch Vertrag zur Verfügung stellen.
  • BGH, 06.11.2012 - KVR 54/11

    Gasversorgung Ahrensburg

    Sie ist bei der Verwertung ihres Wegerechts an die §§ 19, 20 GWB gebunden, die ihr eine ungerechtfertigte Zugangsverweigerung (BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KZR 43/07, WuW/E DE-R 2581 Rn. 15 ff. - Neue Trift) wie auch sonstigen Missbrauch, insbesondere die Erhebung missbräuchlich überhöhter Konzessionsabgaben, verbieten (Lecheler, aaO 1252 f.; Säcker/Mohr/Wolf, Konzessionsverträge im System des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts, S. 62 f.).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Die Gemeinde gelte hier als Unternehmer (BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43/07 - Neue Trift).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Auf die Konzessionsvergabe finden nach ganz überwiegender Auffassung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die §§ 19, 20 GWB Anwendung, da die Kommunen bei der Vergabe von Wegerechten unternehmerisch tätig werden und auf dem die öffentlichen Wege umfassenden Markt jeweils die einzigen Anbieter sind (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.2008 - Urt. v. 11.11.2008 - KZR 43/07 - NVwZ-RR 2009, 596; Höch, RdE 2013, 60 , m.w.N.; Greb, KommP spezial 2011, 93; Albrecht, a.a.O., § 9 Rn. 70; Schau, NdsVBl. 2013, 89 ; a.A. Hellermann, in: Britz/Hellermann/Hermes, a.a.O., § 46 Rn. 65a).
  • LG Kiel, 26.10.2012 - 14 O 10/12

    Wettbewerbsbeschränkung: Gemeindliche Verweigerung der Genehmigung zur Verlegung

    Der Anspruch der Kläger auf Duldung der Verlegung des Erdkabels ergibt sich allerdings nicht schon aus § 46 Abs. 1 EnWG, da es sich nicht um eine Leitung handelt, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom dient, sondern lediglich der Einspeisung von Strom in das Niederspannungsnetz, welcher sodann von Letztverbrauchern wieder entnommen wird (vgl. dazu BGH KZR 43/07, BeckRS 2009, 10970; BGH NVwZ-RR 2009, 104).

    Denn auch bei Berücksichtigung etwaiger alternativer Verlegungsmöglichkeiten über private Grundstücke beherrscht die Beklagte schon durch den Umfang der in ihrem Eigentum stehenden öffentlichen Wege jenen Markt, auf dem die Duldung der Verlegung von Stromkabeln eine nachgefragte Leistung darstellt (vgl. BGH KZR 43/07 aaO.).

    Nach der gesetzlichen Wertung, wie sie u. a. in § 46 Abs. 1 EnWG und § 28 Abs. 1 Nr. 2 StrWG für das Land ... zum Ausdruck kommt, kommen für die Verlegung von Versorgungsleitungen in erster Linie öffentliche Wege in Betracht (BGH KZR 43/07 aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 11 B 1187/11

    Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit bzgl. des Vergabeverfahrens zum Abschluss

    vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2008 - KZR 43/07 -, ZNER 2009, 144 ff., vom 29. September 2009 - EnZR 14/08 -, ZNER 2010, 165 ff., und - EnZR 15/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2008 - VI-2 U (Kart) 8/07 -, ZNER 2008, 165 ff.
  • VG Freiburg, 06.06.2017 - 4 K 3381/17

    Windenergieanlage; Körperschaftswald; Waldweg; Gestattung für Baustellenverkehr

    Rdnr. 82 ff. sowie - für einen besonderen Einzelfall - Bayer. VGH, Beschluss vom 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154 -, juris, Rdnr. 6 zur Verpflichtung einer Gemeinde, eine ausreichende Erschließung im Sinn von § 35 Abs. 1 BauGB eines Außenbereichsvorhabens über einen privaten Waldweg zuzulassen; vgl. auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 25.06.1981 - 5 S 1353/80 -, NJW 1982, 402; dort ging es allerdings um die Berücksichtigung von Anliegerinteressen eines Steinbruchunternehmens bei Teilentwidmung einer öffentlichen Straße; vgl. auch, zu Leitungsrechten, BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43.07 -, NVwZ-RR 2009, 596 unter Hinweis auf § 19 ff. GWB, dazu auch VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652), kann sich die Antragstellerin hierauf voraussichtlich nicht berufen; denn ihr geht es bei der Mitbenutzung des privaten Wegestücks der Antragsgegnerin nicht um die Erschließung und damit um die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens an sich, sondern um dessen zeitgerechte und möglichst kostengünstige Fertigstellung, um noch in den Genuss der höheren Stromeinspeisevergütung zu kommen.
  • OLG Brandenburg, 19.09.2023 - 17 U 3/22
    Die Beklagte weist in der Berufungserwiderung zwar zu Recht darauf hin, dass Gemeinden aus kartellrechtlichen Gründen verpflichtet sein können, Betreibern von Windenergieanlagen die Nutzung ihrer Grundstücke für den Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu gestatten (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43/07 - "Neue Trift", NVwZ-RR 2009, 596).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2022 - 11 U 110/18

    Anspruch des Energieversorgungsunternehmens auf Abschluss von Wegenutzungsvertrag

    Dies sind sämtliche Wege einer Gemeinde, auf denen tatsächlich der öffentliche Verkehr eröffnet ist (BGH, Urteil vom 11.11.2008 - KZR 43/07; auch Wegner in: Säcker ebenda § 6 40 Rn. 22).
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 187/13

    Voraussetzungen der Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Benutzung

  • VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11

    Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für

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