Rechtsprechung
BGH, 08.06.2010 - KZR 45/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- leinemann-partner.de (Kurzinformation)
Unternehmen haften ihren Kunden bei illegalen Preisabsprachen auf Schadensersatz
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Transportbetonkartell: Unternehmen haften ihren Kunden auf Schadensersatz! (IBR 2010, 569)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2003 - 102 O 129/02
- KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03
- BGH, 08.06.2010 - KZR 45/09
Wird zitiert von ... (3)
- LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14
Freie Schätzung von Kartellschäden
Diese können bei dieser Vorgehensweise ganz allgemein nicht nur den für eine Schadensschätzung vorgebrachten Anknüpfungstatsachen entgegentreten, sondern überdies die Schätzung eines zu hohen Kartellschadens dadurch verhindern, dass sie den durch das Kartell tatsächlich realisierten Preisaufschlag nachvollziehbar aufdecken (…so mit Recht Kühnen, aaO. und der Sache nach bereits KG Berlin, 2 U 10/03 Kart Tz 76; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde zurückgewiesen, vgl. BGH, B. v. 08.06.2010, KZR 45/09). - LG Dortmund, 03.02.2021 - 8 O 116/14 Diese können bei dieser Vorgehensweise ganz allgemein nicht nur den für eine Schadensschätzung vorgebrachten Anknüpfungstatsachen entgegentreten, sondern überdies die Schätzung eines zu hohen Kartellschadens dadurch verhindern, dass sie den durch das Kartell tatsächlich realisierten Preisaufschlag nachvollziehbar aufdecken (…so mit Recht Kühnen, aaO. und der Sache nach bereits KG Berlin, 2 U 10/03 Kart Tz 76; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde zurückgewiesen, vgl. BGH, B. v. 08.06.2010, KZR 45/09).
- LG Dortmund, 04.11.2020 - 8 O 26/16 Diese können bei dieser Vorgehensweise ganz allgemein nicht nur den für eine Schadensschätzung vorgebrachten Anknüpfungstatsachen entgegentreten, sondern überdies die Schätzung eines zu hohen Kartellschadens dadurch verhindern, dass sie den durch das Kartell tatsächlich realisierten Preisaufschlag nachvollziehbar aufdecken (…so mit Recht Kühnen, aaO. und der Sache nach bereits KG Berlin, 2 U 10/03 Kart Tz 76; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde zurückgewiesen, vgl. BGH, B. v. 08.06.2010, KZR 45/09).