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   BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74   

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https://dejure.org/1975,2291
BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74 (https://dejure.org/1975,2291)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1975 - KZR 5/74 (https://dejure.org/1975,2291)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1975 - KZR 5/74 (https://dejure.org/1975,2291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Kundenschutzklausel - Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Nichtigkeit von Vereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 474
  • GRUR 1975, 387
  • DB 1975, 636
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74
    Der gemeinsame Zweck braucht ferner nicht auf eine Beeinflussung des Marktes gerichtet zu sein; es genügt vielmehr, daß der zu einem gemeinsamen Zweck geschlossene Vertrag objektiv geeignet ist, durch Beschränkung des Wettbewerbs die Marktverhältnisse zu beeinflussen (BGHZ 31, 105, 111 f; 38, 306, 311).
  • BGH, 06.12.1962 - KZR 4/62

    Bonbonniere - Verhältnis des Wettbewerbsverbots eines OHG-Gesellschafters zu § 1

    Auszug aus BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74
    Der gemeinsame Zweck braucht ferner nicht auf eine Beeinflussung des Marktes gerichtet zu sein; es genügt vielmehr, daß der zu einem gemeinsamen Zweck geschlossene Vertrag objektiv geeignet ist, durch Beschränkung des Wettbewerbs die Marktverhältnisse zu beeinflussen (BGHZ 31, 105, 111 f; 38, 306, 311).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    - KZR 5/74, WuW/E BGH 1353 - Schnittblumentransport; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rn. 225 mwN).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 41/95

    "Druckgußteile"; Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des

    Soweit der Senat insbesondere in den Entscheidungen vom 24. Februar 1975 - KZR 5/74, WuW/E 1353, 1355 - Schnittblumentransport; 14. Oktober 1976 - KZR 36/75, BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton; 6. März 1979 - KZR 4/78, WuW/E 1597, 1598 - Erbauseinandersetzung; 13. März 1979 - KZR 23/77, WuW/E 1600, 1601 - Frischbeton; 3. November 1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1899 - Holzpaneele - für das Tatbestandsmerkmal "gemeinsamer Zweck" auf "gleichgerichtete Interessen" der Vertragsschließenden abgestellt hat, hält er an dieser Auffassung nicht fest.
  • BGH, 13.03.1979 - KZR 23/77

    Wettbewerbsvereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck - Freiheit des Wettbewerbs -

    Ob eine Vereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck im Sinne von § 1 GWB geschlossen ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung des Vertrages unter Berücksichtigung der mit dem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Ziele, der Umstände, die zu dem Vertragsschluß geführt haben, und der Entwicklung der Beziehungen zwischen den Vertragspartnern zu beurteilen (Urteil des Senats vom 24.2.1975 - KZR 5/74 - "Schnittblumentransport", WuW/E BGH 1353).

    Andererseits können Austauschverträge auch dann, wenn sie von Wettbewerbern geschlossen werden, Wettbewerbsbeschränkungen enthalten, mit denen die Vertragsschließenden keine gleichlaufenden Interessen verfolgen und die deshalb nicht unter § 1 GWB, sondern unter die Bestimmungen der §§ 15 ff GWB fallen (Urteil des Senats vom 24.2.75 - KZR 5/74 - "Schnittblumentransport", WuW/E BGH 1353).

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

    Soweit der Senat insbesondere in den Entscheidungen vom 24.02.1975 - KZR 5/74, WuW/E 1353, 1355 - Schnittblumentransport; 14.10.1976 - KZR 36/75, BGHZ 68, 6, 10 - Fertigbeton I; 06.03.1979 - KZR 4/78, WuW/E 1597, 1598 - Erbauseinandersetzung; 13.03.1979 - KZR 23/77, WuW/E 1600, 1601 - Frischbeton; 03.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1899 - Holzpaneele - für das Tatbestandsmerkmal "gemeinsamer Zweck" auf "gleichgerichtete Interessen" der Vertragschließenden abgestellt hat, hält er an dieser Auffassung nicht fest.
  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Das Urteil des Senats vom 24. Februar 1975 (KZR 5/74, LM GWB § 1 Nr. 15) spricht nicht - wie die Revisionserwiderung meint - für, sondern gegen die Auffassung des Klägers.
  • BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95

    "Jutefilze"; Schadensersatz wegen Verletzung eines Kundenschutzabkommens

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck im Sinne von § 1 GWB geschlossen ist, erfordert eine Gesamtwürdigung des Vertrages unter Berücksichtigung der mit dem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Ziele, der Umstände, die zu dem Vertragsschluß geführt haben, und der Entwicklung der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien (Sen.Urt. v. 24. Februar 1975 - KZR 5/74, WuW/E 1353, 1354 - Schnittblumentransport).
  • BGH, 06.03.1979 - KZR 4/78

    "Vertragliche Vereinbarung über Auseinandersetzung und Abfindung" - Vereinbarung

    Allerdings sind auch Austauschverträge denkbar, die gegenseitige Wettbewerbsbeschränkungen enthalten, mit denen die Vertragschließenden keine gleichlaufenden Interessen verfolgen und die deshalb nicht unter § 1 GWB, sondern unter die Bestimmungen der §§ 15 ff GWB fallen (Urteil des Senats vom 24.2.1975 - KZR 5/74 - "Schnittblumentransport", WUW/E BGH 1353).

    Bei Regelungen, die - wie hier - die Kundenkreise mehrerer Unternehmen gegeneinander abgrenzen, liegt im Gegenteil der Schluß nahe, daß sie einem gemeinsamen Zweck dienen, wenn sie von Wettbewerbern getroffen werden oder jedenfalls den potentiellen Wettbewerb der Vertragsbeteiligten beschränken (Urteil des Senats vom 24.2.1975 - KZR 5/74 - "Schnittblumentransport", WUW/E BGH 1353).

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76

    Abschluss eines Lizenzvertrages - Errichtung von Fertighäusern - Verletzung von

    Soweit der Vertrag einer gleichgerichteten Interessenverfolgung der Vertragsparteien dient, der Vertrag also insoweit zu einem gemeinsamen Zweck abgeschlossen worden ist, kann auch eine Anwendung des § 1 GWB (über Kartellverträge) in Frage kommen (vgl. BGH a.a.O., ferner BGH GRUR 1975, 387, 388 = WuW/E 1353 - Schnittblumentransport).
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