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   BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11   

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https://dejure.org/2013,25276
BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11 (https://dejure.org/2013,25276)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2013 - KZR 62/11 (https://dejure.org/2013,25276)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2013 - KZR 62/11 (https://dejure.org/2013,25276)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 GWB, § 49 Abs 2 Nr 3 VwVfG BB, § 284 StGB
    Vorzeitige Beendigung eines Hostingvertrages über den technischen Betrieb einer Internetplattform zum Vertrieb von Glücksspielen für eine landeseigene Lottogesellschaft: Kartellrechtliche Haftung nach ordnungsbehördlicher Untersagung der Erlaubnis für bestimmte ...

  • IWW
  • R&W Online

    Anybet

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Ordnungsbehörde als Unternehmen bei Widerruf der Erlaubnis für bestimmte Glücksspielangebote aus ordnungsrechtlichen Gründen

  • rewis.io

    Vorzeitige Beendigung eines Hostingvertrages über den technischen Betrieb einer Internetplattform zum Vertrieb von Glücksspielen für eine landeseigene Lottogesellschaft: Kartellrechtliche Haftung nach ordnungsbehördlicher Untersagung der Erlaubnis für bestimmte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; AEUV Art. 101; BGB § 280; BGB § 649
    Einordnung einer Ordnungsbehörde als Unternehmen bei Widerruf der Erlaubnis für bestimmte Glücksspielangebote aus ordnungsrechtlichen Gründen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anybet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs durch Lotto Brandenburg

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Schadensersatz eines Internet-Glücksspielanbieters gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs durch Lotto Brandenburg - Anybet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz fürs eingestellte Internetlotto

  • lto.de (Kurzinformation)

    Internetglücksspiel - Landeslottogesellschaft teilweise ersatzpflichtig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Lotto-Internetvertriebs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmen steht wegen Einstellung des Glücksspielvertriebs im Internet durch Lottogesellschaft des Landes nur Aufwendungsersatz zu

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Lotto-Internetvertriebs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs durch Lotto Brandenburg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmen steht wegen Einstellung des Glücksspielvertriebs im Internet durch Lottogesellschaft des Landes nur Aufwendungsersatz zu

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzforderungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungsersatzanspruch aus Hosting-Vertrag gegen Lottogesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 14
  • MMR 2013, 783
  • K&R 2014, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 222/11

    Notarieller Erbteilskaufvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung nach hypothetischem

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    Der Senat kann sie aber im Streitfall aufgrund der seiner Nachprüfung unterliegenden tatsächlichen Grundlagen selbst vornehmen, weil die hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494 Rn. 8, 16 mwN).

    (2) Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 20/06, BGHZ 169, 215 Rn. 11; BGH, NJW-RR 2013, 494 Rn. 12).

    Sie findet ihre Grenze an dem im - wenn auch lückenhaften - Vertrag zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen; sie darf daher nicht zu einer Abänderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen, und sie muss im Vertrag auch eine Stütze finden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304; BGH NJW-RR 2013, 494 Rn. 12).

    Damit ist die ergänzende Vertragsauslegung nicht vorrangig am gesetzlichen Leitbild des Vertragstyps sondern am hypothetischen Parteiwillen auszurichten (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 494 Rn. 14).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    Die Beklagte habe die Erweiterung des Internetangebots auf andere Bundesländer vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Staatslotteriegesetz (BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) aus nicht zu beanstandenden Erwägungen unterlassen.

    Demgegenüber hatte das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) zum Bayerischen Staatslotteriegesetz die Erweiterung des Angebots staatlicher Wettveranstaltung bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung des Glücksspielrechts ausgeschlossen und darüber hinaus das Internetangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern als bedenklich angesehen (BVerfGE 115, 276 Rn. 139, 160; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - KVR 31/06, WuW/E DER 2035 Rn. 45 - Lotto im Internet).

    Aufgrund der Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts und unter Berücksichtigung des Sportwetten-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276) war das Land Brandenburg zum Zeitpunkt des Widerrufs am 6. November 2006 berechtigt, der Beklagten keine Erlaubnis für den Internetvertrieb von Glücksspielen zu erteilen.

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    Sie findet ihre Grenze an dem im - wenn auch lückenhaften - Vertrag zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen; sie darf daher nicht zu einer Abänderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen, und sie muss im Vertrag auch eine Stütze finden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304; BGH NJW-RR 2013, 494 Rn. 12).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 20/06

    Erhöhung des Erbbauzinses bei Koppelung an den Grundstückswert

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    (2) Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 20/06, BGHZ 169, 215 Rn. 11; BGH, NJW-RR 2013, 494 Rn. 12).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    Dabei sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 18, 23 f.).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    Das entspricht den allgemeinen Grundsätzen der Verteilung der Darlegungslast, nach denen jede Partei die ihr günstigen Tatsachen - hier den Umfang der Minderung der Gegenleistung - darzulegen hat, sowie der Systematik der gesetzlichen Regelung, nach der die Minderung als Einrede ausgestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 108/02, NJW-RR 2004, 989, 990).
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    § 326 Abs. 2 BGB bleibt aber im Falle der vom Besteller verschuldeten Unmöglichkeit anwendbar (vgl. § 645 Abs. 2 BGB sowie BGH, Urteil vom 30. November 1972 - VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14, 18; Urteil vom 21. August 1997 - VII ZR 17/96, BGHZ 136, 303, 307).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    Das lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345 Rn. 5 f., 24, 26 f.) und wird von der Revision auch nicht angegriffen.
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    § 326 Abs. 2 BGB bleibt aber im Falle der vom Besteller verschuldeten Unmöglichkeit anwendbar (vgl. § 645 Abs. 2 BGB sowie BGH, Urteil vom 30. November 1972 - VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14, 18; Urteil vom 21. August 1997 - VII ZR 17/96, BGHZ 136, 303, 307).
  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
    Demgegenüber hatte das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) zum Bayerischen Staatslotteriegesetz die Erweiterung des Angebots staatlicher Wettveranstaltung bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung des Glücksspielrechts ausgeschlossen und darüber hinaus das Internetangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern als bedenklich angesehen (BVerfGE 115, 276 Rn. 139, 160; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - KVR 31/06, WuW/E DER 2035 Rn. 45 - Lotto im Internet).
  • BGH, 17.02.1995 - V ZR 267/93

    Vertragsauslegung - Unmöglichkeit

  • OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09

    Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Länder mit ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit tatsächlich unternehmerische Ziele verfolgen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, VI-Kart 19/07 [V] u. a., juris Rn. 41; BGH, Urt. v. 24.9.2013, KZR 62/11, ZfWG 2013, 417, juris Rn. 29, 33 - zu verwaltungsbehördlichem Handeln).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12

    Geschäftsraummiete: Ausgleichsanspruch des Mieters bei abweichend von den

    Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 169, 215; BGH, Urteil v. 24.09.2013 - KZR 62/11, NZKart 2013, 508; Urteil v. 12.10.2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494).

    Die ergänzende Vertragsauslegung ist nicht vorrangig am gesetzlichen Leitbild des Vertragstyps, sondern am hypothetischen Parteiwillen auszurichten (vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2013 a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 19.12.2017 - 6 U 1/16

    Kartellsache: Ausschluss der Nutzung von Wegeparzellen zum Zweck der Erschließung

    b) Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 169, 215; BGH, Urteil v. 24.09.2013 - KZR 62/11, NZKart 2013, 508; Urteil v. 12.10.2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18

    Kein Anspruch auf Schadensersatz u.a. aus einem Lizenzvertrag über die

    Soweit die Klägerin ihren Anspruch auf "kleinen" Schadensersatz in der Form der vertraglich vorgesehenen Schadensersatzpauschale für jeden Fall der Nichterfüllung einer Teilleistungspflicht geltend macht, ist daneben die automatische Minderung der Gegenleistung, die sich nach dem Wert des durch die Teilunmöglichkeit nicht erbrachten Teils bestimmt (vgl. BGH NZM 2005, 755, BauR 2010, 629, MMR 2013, 783) nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Minderwert durch die Pauschale nicht vollständig ausgeglichen und der Klägerin ein überschießender Schaden entstanden ist - dies kann dahingestellt bleiben, da zur Minderung bisher nichts vorgetragen ist.
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