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   BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69   

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https://dejure.org/1970,150
BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69 (https://dejure.org/1970,150)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1970 - KZR 7/69 (https://dejure.org/1970,150)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1970 - KZR 7/69 (https://dejure.org/1970,150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ausschließlichen Bezugsbindung betreffend Biere und bierähnliche Getränke - Pachtvertrag als Vertrag zugunsten Dritter - Schriftformerfordernis bei Nebenabreden und Vertragsänderungen - Beeinträchtigung des Handels zwischen EWG-Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 54, 145
  • NJW 1970, 2157
  • MDR 1970, 910
  • GRUR 1971, 42
  • WM 1970, 1188
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1969 - KZR 10/68

    Wirksamkeit eines Pachtvertrags mit Bierlieferungsabrede - Verstoß gegen die

    Auszug aus BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69
    Der Bierbezugsverpflichtung der Kläger stehen keinerlei Verbindlichkeiten der Beklagten - auch keine Pflicht zur Lieferung von Bier - gegenüber, so daß insbesondere auch kein Vertrag zu Lasten Dritter vorliegt, der nach dem geltenden Recht unzulässig wäre (vgl. BGH WM 1970, 99).

    Die Revision rügt, das Berufungsgericht habe zu Unrecht die Grundsätze, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1969 (WM 1970, 99) ausgesprochen hat, nicht auf den vorliegenden Fall angewandt.

    Je länger der Zeitraum ist, für den derartige Verpflichtungen übernommen werden, desto näher liegt der Schluß, daß die wirtschaftliche Freiheit des Gastwirts in einer Weise beschränkt wird, die den an das Wirtschaftsleben zu stellenden Anforderungen von dem, was billig und gerecht ist, nicht mehr entspricht (BGH WM 1970, 99).

  • EuGH, 18.03.1970 - 43/69

    Bilger / Jehle

    Auszug aus BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69
    In seiner nach Maßgabe des Art. 177 EWGV verbindlichen Auslegung dieser Bestimmung hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erkannt (Urteil vom 18. März 1970 - Rechtssache 43/69 - "Brauerei H. Bilger Söhne GmbH"), daß diese Voraussetzungen bei ausschließlichen Bezugsbindungen der hier vorliegenden Art dann gegeben sind, wenn die Waren, die zur Erfüllung des Vertrages zu liefern sind, die Staatsgrenzen nicht zu überschreiten brauchen.
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/65

    Verstoß gegen das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit durch Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 9. November 1967 (WuW/E BGH 900) ausgesprochen, daß ein unter § 18 GWB fallenden Vertrag nur dann dem Erfordernis der Schriftform nach § 34 GWB genügt, wenn der gesamte Vertragsinhalt und nicht nur sein die Beschränkungen enthaltender Teil schriftlich niedergelegt ist.
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04

    Offenbarungspflichten des Maklers

    Vielmehr erwirbt der Dritte lediglich ein abgespaltenes Forderungsrecht (vgl. hierzu BGHZ 54, 145, 147).
  • BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung

    b) Entgegen der Ansicht des Beklagten handelt es sich ferner bei der Auswechslung zweier Biersorten, auf die sich die Parteien im Vertragsverlauf später mündlich geeinigt hatten, um einen Punkt, der für die kartellrechtliche Bewertung ohne jegliche Bedeutung ist und deshalb einer schriftlichen Niederlegung nicht bedurfte (vgl. BGHZ 54, 145, 148 f; BGH, Urteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75, NJW 1976, 1743 unter II 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - L 9 KR 264/17

    Statusfeststellung - Gesellschaftergeschäftsführer

    Auch ist er mit der Privatautonomie nicht vereinbar und zivilrechtlich unzulässig und unwirksam (BVerfG NJW 1987, 827 (828); BGH NJW 1970, 2157; 1974, 96; Palandt/Grüneberg BGB, Einf.
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